Dem schließe ich mich so was von an.
Leider bin ich mir ziemlich sicher, dass die Dortmunder Jungs nichts zustande bekommen werden. Ich vermute, einige von ihnen brauchen professionelle Hilfe (PTBS).
Beeindruckt war ich von der Solidarität der Fans. Nicht nur wegen der grandiosen Bettenaktion, sondern ebenso auch, was die Reaktionen der Fussballfans aus jeder Ecke der Republik betrifft.
Möge also der FCB die Kohlen aus dem Feuer holen ( alle Fans stehen hinter den Münchenern. Garantiert nach dieser Scheixxe). Den BVB Jungs wünsche ich nur, dass sie irgendwann die Sache hinter sich bringen können.
Zum Juristenscheixx:
Die Bundesanwaltschaft ermittelt (ua) wegen versuchten Tötungsdeliktes in mehreren Fällen. Es wäre reine Spekulation, auf der Basis unzureichender Infos/ Tatsachen über den Gegenstand der Anklage oder gar über das im Falle der Verurteilung zu erwartende Strafmaß zu spekulieren.
Natürlich z.Z. spricht so einiges für einen versuchten Mord (und nicht nur Totschlag) in (20) Fällen. Dh die im Falle des § 211 vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe ist der Ausgangspunkt. Allerdings sieht der Gesetzgeber im Falle des Versuchs die Möglichkeit einer Strafmilderung vor. Hierzu muss das Gericht eine Gesamtbewertung der Tat/ Täter treffen. Stadium des Versuchs (hier beendeter Versuch, bei dem der Nichteintritt des Erfolges reiner Zufall war), besondere Gefährlichkeit der Tatmittel ( hier so was von klar), kriminelle Energie der Täter ( bei islamistischen Terroristen idR an der Grenze zum mehr geht nicht). Im Falle eines ''klassischen'' terroristischen Anschlages in der Form, wie sie zZ Ermittlungsstand ist, definitiv keine Strafmilderung. Hinzu kommen die klassischen Beipackdelikte: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, vollendete gefährliche Körperverletzung in mind. 2 Fällen, Sachbeschädigung.
Dann gibt's noch den oder die Täter. Schuldunfähig? Beschränkt schuldfähig? Erst wenn man sie gefasst hat, können diese Fragen geklärt werden. Maybe, dass es neben den Tätern noch weitere Beteiligte gibt, die ggfs wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu bestrafen sind.
In Summe: Ein riesen Haufen an Varianten.
Also: Abwarten und schaun, was da noch alles zu Tage gefördert wird.
P.S.: Nur 2:3 verloren! Eine ganz tolle Leistung der Dortmunder. Chapeau.