defekte Propeller und leere Tanks..., never ending storry

AW: defekte Propeller und leere Tanks..., never ending storry

troll habt ihr kein kassensystem mit kreditkartenfunktion, sodass ihr dort einen betrag als kaution reservieren könnt (wie beim auto mieten oder in einem hotell) und so die kaution nicht zurückgezahlt wird sondern erst nach erfolgter überprüfung des bootes die reservierung aufgehoben wird?

ad führerscheinpflicht: diese besteht ab nächster saison ja auch in norwegen, nur sind aber manche von der beschaffung des scheins befreit. deswegen is das boot aber immer noch fs-pflichtig! ;)
 
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nicht ganz richtig.......
Auch das hatten wir letztens im kleinen Kreis,
es drehte sich darum wann man für eine Boot in Norwegen einen Führerschein braucht.
Das Seerecht sagt dazu das die Gesetzte angewandt werden in dessen Land das Boot zugelassen wurde.
Demnach braucht ein Deutscher (oder anderer Nationalität ) auf einem deutschem Boot einen Führerschein sofern dieses Boot in Deutschland führerscheinpflichtig ist.
Handelt es sicht dagegen um ein norwegisches Boot entfällt dieser Zwang.
Jetzt wäre die Frage zu klären wann ein Boot einer gewissen Nationalität zugesprochen werden kann.
Auch das ist ganz einfach .(Ich habe dazu einen Bootführerschein-Ausbilder befragt )
Wenn das Boot registriert wurde ist das klar ersichtlich.
(es kann ja ein Deutscher auch in Norwegen ein Boot registrieren lassen )
Wenn nicht wird es dem Wohnsitz des Besitzers zugesprochen……..
Es lohnt sich also schon mal genauer nachzudenken ,wer .was,wann fahren darf !
So lange nichts passiert , wird sich in Norwegen wohl kaum einer drum kümmern……..wenn aber doch, was dann ?
Ich würde mal sagen wieder ein Punkt mehr sich mit dem Schein auszustatten.

Gruß
Palo

ok Palo, da geb ich mich geschlagen, hab auch nicht vor rechtsverdreher zu werden

die anstehende führerscheinpflicht in norwegen ist eine behördliche (N) geschichte, somit passt das bei mir

die aussage mit der registrierung ist natürlich interessant, da würde ich bei keinem anbieter buchen, dessen boote in D registriert sind

und ob der schein hirn ersetzt, ist noch nicht endgültig geklärt ... wenn man ihn hat, ist es auf jeden fall besser ;<

sollte ein anbieter boote in norwegen vermieten, die durch gesetze für deutsche urlauber führerscheinpflichtig sind, muss er das auch kundtun, sonst kann auch er ein gehobenes problem bekommen ...


dann wünsch' ich allen noch viel spass beim weiterorakeln und ein schickes wochenende :]

viele grüsse aus dem erzgebirge, michael :)
 
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Ich mach jetzt mal was ganz verrücktes: Ich frag bei meiner Haftpflicht nach! :lach

Mal gespannt, wie die rumstammeln werden.

Sobald ich mehr weiß, gibt's Infos.
 
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troll habt ihr kein kassensystem mit kreditkartenfunktion, sodass ihr dort einen betrag als kaution reservieren könnt (wie beim auto mieten oder in einem hotell) und so die kaution nicht zurückgezahlt wird sondern erst nach erfolgter überprüfung des bootes die reservierung aufgehoben wird?

Hi Stekus,

so ein System haben wir noch nicht eingeführt, werden wir aber nächste Woche vor Ort besprechen. Dann kann nichts mehr schief gehen.

Das schöne ist ja gewesen, dass wir uns auf das Wort verlassen haben, dass am Boot alles einwandfrei ist.

Wenn für die Gruppe alles gut geht, müssen sie den Selbsbehalt von € 500,00 zahlen und den Rest macht die Versicherung.

Dann hat die liebe Seele ruh und gut ist:}
 
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Hallo

Da werde ich nochmal die Lage erläutern.

1. Ich miete ein Boot und fahre das zu Klump.
Diesen Schaden kann nur der Vermieter absichern, durch eine Bootskaskoversicherung .
In der Regel mit einem Selbstbehalt.

2. Ich miete ein Boot und beschädige ein anderes Boot/Gegenstand/Person.
Die meisten deutschen Privathaftpflichtversicherer versichern nur bis 5 Ps, wenn überhaupt.
Oft wird das an der Führerscheinflicht festgemacht.
Hier gilt lt. letztem Stand generell deutsches Recht, daher nutzen mir bessere Gesetze im Ausland nichts.

Einige Versicherer haben höhere Ps Grenzen.
Seit 1.6.09 gibt es auch einen ohne Begrenzung der Ps
-> versichert ist die Haftpflicht aus Gebrauch
m)Wassersportfahrzeuge mit Motoren, sofern
• für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich
ist oder
• es sich nur um den gelegentlichen Gebrauch eines
fremden Fahrzeugs handelt

Erweiterungen wie Schäden an gemieteten beweglichen Sachen gelten nicht für Boote.

Noch Fragen ?

Gruß Maik
 
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ja wenn man sich auf das wort aller menschen verlassen könnte ... ;)

du brauchst übrigens gar kein elektronisches system. man kann sich auch so ein gutes altes manuelles bezahlding von der bank geben lassen, wo man die karte und so ein durchdruckpapier drauf legt und sich damit das depostium zahlen lässt. wenn der kunde kein mist gebaut hat schickt man den zettel nicht an die bank und fertig! ansonsten hast du eine unterschriebene zahlungsanweisung des kunden! ;)
 
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Hallo

Da werde ich nochmal die Lage erläutern.

1. Ich miete ein Boot und fahre das zu Klump.
Diesen Schaden kann nur der Vermieter absichern, durch eine Bootskaskoversicherung .
In der Regel mit einem Selbstbehalt.

2. Ich miete ein Boot und beschädige ein anderes Boot/Gegenstand/Person.
Die meisten deutschen Privathaftpflichtversicherer versichern nur bis 5 Ps, wenn überhaupt.
Oft wird das an der Führerscheinflicht festgemacht.
Hier gilt lt. letztem Stand generell deutsches Recht, daher nutzen mir bessere Gesetze im Ausland nichts.

Einige Versicherer haben höhere Ps Grenzen.
Seit 1.6.09 gibt es auch einen ohne Begrenzung der Ps
-> versichert ist die Haftpflicht aus Gebrauch
m)Wassersportfahrzeuge mit Motoren, sofern
• für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich
ist oder
• es sich nur um den gelegentlichen Gebrauch eines
fremden Fahrzeugs handelt

Erweiterungen wie Schäden an gemieteten beweglichen Sachen gelten nicht für Boote.

Noch Fragen ?

Gruß Maik

nur als Ergänzung:
die meisten (so auch meine) Bootshaftpflicht schließen Schäden an angemieteten Booten mit ein !
Soll heißen, ich habe ein Boot, dies ist Haftpflicht versichert, wenn ich jetzt bei Matze9mib Urlaub mache und ein Boot bei ihm miete, und dieses beschädige, zahlt meine Haftpflicht ! ..... bin dann sozusagen ein gern gesehender Gast ;ooo;

Zu dem Schaden und diesen Gästen, kein Kommentar, sonst werde ich unhöflich !
 
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Bist du dir da ganz sicher tiveden? das gilt wohl nur wenn du andere Boote beschädigst :rolleyes: aber nicht für das geliehene oder gemietete Boot. ich konnte jdenfalls für mich keien Versicherung finden die solche Schäden übernimmt.:?
 
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Jepp Martin, ganz sicher !
Wenn ich am WE Zeit finde, stell ich mal den Teil vom Vertrag hier ein.
 
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Das wäre für alle hier wohl sehr interessant. Danke tiveden
 
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Habe auch schon mal einen Propeller versemmelt.
Hab aber auch sofort die Kosten vor Ort übernommen.
Später bei meiner Haftpflicht hies es dann ..tja fahrbare gemietete Objekte sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen...das bekannte Kleingedruckte;<.
Selbst eine zerbeulte Fahrradklingel sagte der Vertreter würde nicht übernommen.
 
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Später bei meiner Haftpflicht hies es dann ..tja fahrbare gemietete Objekte sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen...das bekannte Kleingedruckte;<.
Selbst eine zerbeulte Fahrradklingel sagte der Vertreter würde nicht übernommen


@Tull

Wenn ich so was in meinen Vertrag lesen sollte,wird noch

Heute nachgelesen,brauche ich die Versicherung nicht.

Die wird dann sofort gekündigt.

Eine Haftpflicht sollte ja eigendlich für nicht vorsätzlich

herbeigeführte Schäden einspringen und zahlen./@:daumen:
 
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@Didda
ne, deine private Haftpflicht zahlt davon nichts!
Es gibt auch meines Wissens keine private Versicherung die Schäden an Mietbooten ausgleicht.
Nur der Besitzer/Vermieter kann das Boot versichern.
Es bleibt aber meistens ein Eigenbehalt.

Gruß
Palo


moin Palo,

das stimmt so nicht ganz :-)

Ich habe meine private Haftpflicht dieses Jahr genau aus diesem Grund geändert und die zahlt, sogar bei Mietbooten im Ausland (gibt Einschränkungen bei der Grösse, aber Angelbooten liegen da locker drin).
Hatte deswegen extra meinen Versicherungshansel in Schwung gemacht, weil das hier ja schon oft Thema war.
Hab ihm genau den Fall geschildert, dass ich in Norwegen nen Boot miete und versichert sein will, wenn ich das Ding versenke ...
Das sei damit abgedeckt wurde mir gesagt.. Ich glaube aber, ich les mir das auch noch mal durch, bevor ich hier nun Mist erzähle :-)

Gruss

Sir_Knut
 
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ich würde es mir auch noch mal durchlesen,was ein vertreter sagt und was nun konkret in den bedingungen drinstreht und zählt, da liegen manchmal welten dazwischen.

antonio
 
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Also ich hab das damals schon gelesen und auch durchaus so verstanden, wie ich es mir vorgestellt habe .-)
Aber ich kann halt die Passage im Vertrag nicht mehr auswendig ...

Gruss

knut
 
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hier gabs schon mal nen tröt darüber.
ebenfalls wichtig bei dem passus "führerscheinfreie boote".
nach welchem recht handelt die versicherung hier?
nur nach deutschem oder akzeptiert sie auch, daß man woanders boote führerscheinfrei fahren darf, welche hier der führerscheinpflicht unterliegen.
dies kann man sich ja dann noch mal schriftlich bestätigen lassen im zweifelsfall.

antonio
 
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...nur nach deutschem oder akzeptiert sie auch, daß man woanders boote führerscheinfrei fahren darf, welche hier der führerscheinpflicht unterliegen.
dies kann man sich ja dann noch mal schriftlich bestätigen lassen im zweifelsfall...

Das auf jeden Fall!!! Denn hinterher kann man der Versicherung kaum erzählen "Ihr Kollege hat aber gesagt...!"

Wie gesagt, ich hör bei meiner Versicherung mal nach.
 
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man müßte jetzt auch mal nachfragen, wie es sich mit den neuen bestimmungen verhält.
die entsprechenden boote sind ja jetzt auch in norge nicht mehr führerscheinfrei, nur für eine bestimmte personengruppe.

antonio
 
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Moin Moin

Es gibt für Schäden an gemieteten Booten eine Bootshaftpflicht, welche auch im Ausland den Schaden reguliert.
Kleines Beispiel : Boot bis 100 PS, bis 200000 € Schaden, Selbstbeteiligung 150 €, Kosten der Versicherung 82,11 € im Jahr inkl. Versicherungssteuer - Weltweit außer USA und Kanada

LG Pilkerknecht
 
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hast du dazu mal die bedingungen parat?

antonio
 
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