Das kann man beim besten Willen nicht so stehenlassen:
Hallo,
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Jetzt zum Thema Mullion: Die Mullion 1-teiler 1MD7, 1MH4, 1MG9, 1MH9, 1MC11 sind selbstverständlich offizielle Kälteschutzanzüge! Die von vielen verlangte ISO Norm ist nett, aber so nötig wie ein offenes Bein.
Woher ich das weiß? Von der Bezirksregierung Detmold.
Denn ich wurde damals in der letzten Diskussionsrunde eiskalt bei der Polizei angezeigt um die Herstellerausagen überprüfen zu können. Das hat mich sehr viel Mühe und Zeit gekostet, mir aber letzten Endes viel gebracht hat.
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Thomas Schlageter
Obwohl ich selber den Mullion 1MD7 besitze und von seiner Kälteschutzwirkung überzeugt bin, ist er kein "offizieller" Kälteschutzanzug.
Ich hatte dies vor einiger Zeit dazu schon geschrieben:
http://www.naffen.de/forum/showpost.php?p=327703&postcount=11
Ich will im Interesse der Bezirksregierung Detmold mal annehmen, daß Du da was mißverstanden hast, denn sonst würde sich die Meinung der Bezirksregierung in einem eklatanten Widerspruch zum geltenden deutschen und europäischen Recht befinden.
Bei allen Produkten, die zum Bereich der PSA (persönliche Schutzausrüstung) gehören, ist jede Schutzeigenschaft zertifizierungspflichtig, also auch der Kälteschutz. Und ohne eine solche Zertifizierung darf diese Eigenschaft in der Werbung auch nicht behauptet werden, gleichgültig ob sie vorhanden ist oder nicht.
Das gilt auch für die Firma Mullion.
Für die, die es damals vielleicht nicht mitbekommen haben:
Ich hatte vor mehr als einem Jahr eine Eingabe an die Gewerbeaufsicht in Aachen gemacht, die Werbung der Hersteller von Floatern zu überprüfen, da damals eingerissen war, daß alle möglichen Hersteller eine Kälteschutzwirkung behaupteten, aber keine entsprechende Zertifizierung vorweisen konnten, ein unhaltbarer Zustand wie ich meine.
Das Du dabei in die Schußline geraten bist, hat nichts mit einer "eiskalten Anzeige" zu tun gehabt, sondern damit, daß nicht nur die Hersteller sondern auch die Händler in der Pflicht stehen, sich davon zu überzeugen, daß das, was die Hersteller verbreiten, auch den Tatsachen entspricht, also sich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften die Zertifizierungspapiere zeigen zu lassen. Solltest Du dies erst anläßlich der Vorladung getan haben, so wäre das eher ein Versäumnis Deinerseits als Grund für Mitleid über die bei der Bezirksregierung verbrachten Stunden.
Auch von der Sache ist eine Zertifizierung als Kälteschutzanzug natürlich geboten, denn es fordert viel Know How, so etwas herzustellen und dem Anzug kann man dies ohne eingehende Messungen auch nicht ansehen oder anfühlen, ob seine Kälteschutzfunktion ausreichend ist oder nicht.
Und den Selbstbehauptungen der Hersteller kann man heutzutage leider auch nur bei genauerer Kenntnis der Umstände trauen, denn die wollen in erster Linie mal ihr Zeugs an den Mann bringen.
Insoweit kann ich die Verärgerung von Nauke auch ganz gut nachvollziehen, mir ging es auch so, als ich davon erfuhr und einen Vorwurf kann man der Firma Mullion in dieser Sache auch nicht ersparen, wenngleich man in diesem Falle auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten muß.
Gruß Dieter