Erwünscht ist eine offizielle Aussage unserer Reiseveranstalter (Partner) hier im NAF

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Fakt ist, das kein RV das Geld zurück zahlen muss. Bei jeder Reisebuchung wird dir immer eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Diese ist jedoch weitgehens durch die Pandemieeinstufung am 11.03.20 eingeschränkt worden.
Sollten es RV`s geben die das Geld zurück zahlen ist das TOP, aber auf sicher nicht die Regel und keine Pflicht.
Mein Problem ist: Wenn ich in den nächsten 10 Tagen die Reise nicht storniere muss ich statt 25% dann 50% der Reisekosten zahlen .Ab 3 Wochen vor Reisebeginn dann 80%.
Glaubst du, das diese Pandemie schnell wieder vorbei geht ?
Bei meinen Angebot bleibt es doch wie es vorher war.
Sollte man bis dahin wieder reisen, bleibt doch alles beim alten.
Wenn aber nicht, dann habe ich nur die 25% Storno bezahlt und nicht die 80% die ich dann evtl. zahlen müßte.
So ganz stimmt das was du schreibst nicht. Erstmal ist zu unterscheiden ob es sich um eine pauschalreise handelt. In diesem fall und der situation, das eine einreise aufgrund von einreiseverboten seitens des urlaubslandes gegeben ist, muss der reiseanbieter kosten bzw gezahlte beträge voll erstatten
 
Bsp. Kingfisher AGBs...
Aufhebung des Vertrages aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Abweichend von Ziffer 5.1 können wir keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert werden; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

Damit steht man gut dar bei KF. Haus+Transfer ist Pauschalreise. Weiterhin bitte Absatz 1 der AGBs lesen. Also alles easy.
 
Ich habe mal bei mir geschaut.
Ich habe ein Haus und ein Boot gebucht.
Mein (norwegischer) Vertragspartner hatte mir bei Buchung ein Informationsblatt zu Pauschalreise ausgehändigt.
(Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Nur zwei Auszüge:

„Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.“


„ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.“

Meine Reise ist zwar noch etwas hin, aber das o.a. trägt bei mir erstmal zur Beruhigung bei.

Viele Grüße,
Axel
 
Das ist, wie schon erwähnt, die allgemeine Rechtslage und gilt unabhängig ob Pauschal-oder Individualreise. Leistung nicht möglich, keine Zahlung. Bei Individualreisen reichen mitunter schon deutlich geringere Einschränkungen für einen kostenfreien Rücktritt.
 
Klar, EU und auch BGB - ich hatte nur ein stirnrunzeln im Bezug auf meinen norwegischen Vermieter. Er ist ja nicht EU. Und NO übernimmt / übernahm bei weitem nicht jede EU Richtlinie.

Daher hatte bei mir nachgeschaut.
 
Klar, EU und auch BGB - ich hatte nur ein stirnrunzeln im Bezug auf meinen norwegischen Vermieter. Er ist ja nicht EU. Und NO übernimmt / übernahm bei weitem nicht jede EU Richtlinie.

Daher hatte bei mir nachgeschaut.
Alles gut, hatte ich auch so verstanden. Danke fürs Nachschauen, war mir da auch nicht sicher bzgl. Norwegen.
 
Das ist, wie schon erwähnt, die allgemeine Rechtslage und gilt unabhängig ob Pauschal-oder Individualreise. Leistung nicht möglich, keine Zahlung. Bei Individualreisen reichen mitunter schon deutlich geringere Einschränkungen für einen kostenfreien Rücktritt.
Danke !!
Es scheint zu stimmen was du geschrieben hast.
Warten wir mal ab was noch kommt.
DANKE
 
Ich habe mal bei mir geschaut.
Ich habe ein Haus und ein Boot gebucht.
Mein (norwegischer) Vertragspartner hatte mir bei Buchung ein Informationsblatt zu Pauschalreise ausgehändigt.
(Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Nur zwei Auszüge:

„Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.“


„ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.“

Meine Reise ist zwar noch etwas hin, aber das o.a. trägt bei mir erstmal zur Beruhigung bei.

Viele Grüße,
Axel

Hallo,
wir haben das gleiche Reiseziel, nur "leider" etwas früher, und damit das Problem das hier bereits einige geschildert haben.😰
Wenn ich das richtig sehe besteht das Einreiseverbot (vorerst) bis 14.4.
Die pauschale Reisewarnung des auswärtigen Amts gilt bis 30.4.
Mir ist nicht ganz klar in wie weit dies laut der Dintur-Webseite bezüglich Storno / Umbuchungen unterschiedlich gehändelt wird?!
Soweit so gut.
Stand heute könnten und müssten wir unsere Pauschalreise am 1.5. (also 1.Tag nach Ablauf der Reisewarnung) ab Kiel,
2.5. auf norwegischen Boden, also antreten.😐
Blöd nur das ich im Moment gar nicht so recht weiß ob ich das das grade überhaupt will?!?
Die gebuchte Rückfahrt mit Stena ist auch gestorben...😡
Noch blöder ist, das ich nun bezüglich der Quartierkosten entweder zocken muß, das das Einreiseverbot noch verlängert wird,
um in diesem Fall ALLES erstattet zu bekommen, oder aber lt. ABG´s bis spät. diesen Freitag stornieren muß,
um wenigstens "nur" 30% des Reisepreises bezahlen zu müssen.
Ein Scheixx ist das....!?!?!😏

Gruß
Holger
 
@Heilbutt
Ob Du willst, oder lieber doch nicht, darrauf nimmt der Gesetzgeber bei gebuchten Reisen keine Ruecksicht. Wenn Dir das bewusst ist wirst Du mit Sicherheit bei einem Gespræch mit Din Tur eine møgliche Løsung finden. Eine Stornierung der Reise ist nicht empfehlenswert!
Wuerden alle Reisen storniert werden wird die Existenzgrundlage von Reiseveranstaltern und Vermietern zerstørt. Damit duerfte es in zukunft schwierig werden nach Norwegen zu kommen.
Weltweit existiert eine Krise, wir sind uns wohl aber alle einig darueber, das es auch ein leben nach der krise gibt. Warum also nicht umbuchen auf einen spæteren zeitpunkt und damit auch die 30%Anzahlung sinnvoll verwerten anstelle einfach verfallen zu lassen und somit, fuer dich ganz persønlich, diese zu verlieren. Gleichzeitig sichern alle die die Møglichkeit wahr nehmen umzubuchen anstelle zu stornieren das Fortbestehen von Vermietern und Reiseveranstaltern...

Gruss Andy
 
@Mike_64
ich wuerde abwarten und nicht dem RV schuld geben. Auch fuer diesen ist noch unklar wie es weiter geht. Zum Termin wird es dann konkreter! Kein Veranstalter ist interessiert daran euch das leben schwer zu machen, also abwarten!

Sicherlich hat der RV an diesen Umständen keine Schuld.
Wir haben aber in diesen Tagen das Problem, wir müssen die Restzahlung bezahlen.
Was machen wir ?
Diese Möglichkeiten gibt es für uns.
1. Wir stornieren und bezahlen die 25% vom Reisepreis.
2. Wir zahlen den Restbetrag und hoffen das die Reise stattfindet (woran wahrscheinlich keiner mehr glaubt).
Wenn sie nicht stattfindet, muss der Reiseveranstalter das Geld zurück zahlen.
Was aber passiert wenn der RV in die INSOLVENZ geht ? Dann kann und wird die gesamte Einzahlung weg sein.
Und das werden nicht wenige sein, die diesen Weg in die Insolvenz gehen werden.
Ich hoffe das es keinen Angelreisenveranstalter trifft, aber es kann passieren.

 
Bei ner Pauschal Reise sollte doch bei ner Insolvenz dann der reisepreissicherungsschein greifen oder ??
 
@Hitra2008
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht die Gedanken die viele in diesen Tagen haben, allerdings verstehe ich auch nicht wieso viele Leute Tonnenweise Klopapier kaufen.

Ich sage mal so, Du bezahlst betrag x fuer eine Reise. Im schlimmsten Fall (bei Insolvenz) bekommst du keinen Gegenwert fuer den Betrag. Das Geld ist ja so oder so weg.

Ich møchte behaupten das alle seriøse Reiseveranstalter und Vermieter, in jedem Fall alle Partner des NAF, daran interessiert sind mit euch als Kunden eine møgliche Løsung zu finden. Auch unsere Partner haben nicht geplant insolvent zu gehen und Ihren mitarbeitern und Vermietern damit die Existenzgrundlage zu entziehen. Ganz klar wird das aber schwer werden wenn alle Ihre Kohle zurueck haben wollen anstelle nach fuer beide seiten møgliche Løsungen zu suchen...
 
Wir haben aber in diesen Tagen das Problem, wir müssen die Restzahlung bezahlen.
Was machen wir ?

Rufe deinen Veranstalter an, falls noch nicht geschehen.

Eventuell lässt sich eine Lösung finden, die für beide trägt (bspw. gemeinsam absprechen, das der Rest etwas später gezahlt werden kann/muss). Vielleicht geht da was, denn...meist finden nur sprechende Menschen Lösungen.

Viele Grüße,
Axel
 
Hallo,
wir haben das gleiche Reiseziel, nur "leider" etwas früher, und damit das Problem das hier bereits einige geschildert haben.😰
Wenn ich das richtig sehe besteht das Einreiseverbot (vorerst) bis 14.4.
Die pauschale Reisewarnung des auswärtigen Amts gilt bis 30.4.
Mir ist nicht ganz klar in wie weit dies laut der Dintur-Webseite bezüglich Storno / Umbuchungen unterschiedlich gehändelt wird?!
Soweit so gut.
Stand heute könnten und müssten wir unsere Pauschalreise am 1.5. (also 1.Tag nach Ablauf der Reisewarnung) ab Kiel,
2.5. auf norwegischen Boden, also antreten.😐
Blöd nur das ich im Moment gar nicht so recht weiß ob ich das das grade überhaupt will?!?
Die gebuchte Rückfahrt mit Stena ist auch gestorben...😡
Noch blöder ist, das ich nun bezüglich der Quartierkosten entweder zocken muß, das das Einreiseverbot noch verlängert wird,
um in diesem Fall ALLES erstattet zu bekommen, oder aber lt. ABG´s bis spät. diesen Freitag stornieren muß,
um wenigstens "nur" 30% des Reisepreises bezahlen zu müssen.
Ein Scheixx ist das....!?!?!😏

Gruß
Holger
Ganz wichtig bei deiner Aussage bzw Zusammenfassung der punkt „ob ich das gerade noch will“ soll das ganze hier zum Wunschkonzert werden kann es nicht kapieren wie man so engstirnig denken kann...
Kann die reise nicht angetreten werden gibt es Gesetze und man kann im Rahmen dieser seinen Anspruch gelten machen so einfach ist das alles andere ist mumpitz und persönliches Empfinden was komplett unrelevant ist....
Ich bin genauso betroffen alles privat gebucht und meine Reise die am Freitag hätte starten sollen ist komplett bezahlt die letzten 70% sind vor 3 Wochen überwiesen worden als fast schon klar war das es nix werden wird warum weil es so vereinbart war wie die Jahre vorher auch und dann hält man sich daran auch ganz einfaches Geschäftsgebaren da gibt es keinerlei Gründe für jammerei oder ähnlichem....

meinen Flug bekomme ich erstattet weil er storniert wurde und Gesetze eben da sind die die Airline bzw das Reisebüro dazu veranlassen....um die Kohle die bei meinem Vermieter liegt (der im übrigen wesentlich gelackmeierter ist als ich) habe ich trotz fast täglichen Kontakt mit ihm noch kein Wort verloren nicht weil ich Geld zum kacken habe sondern weil es in meinen Augen keinen Grund gibt das ich einen Anspruch drauf habe erst dann wenn ich raus finde das mein Vermieter den Corona scheiß zu verantworten hat.....wenn mein Vermieter das Bedürfnis hat des thema anzusprechen werden wir ne Lösung die für beide Seiten passt finden.....

Aber macht ruhig weiter andere die jahrelang für wahnsinnserlebnisse in Norwegen gesorgt haben für was verantwortlich wo sie nix dafür können....Ihr werdet bestimmt profitieren davon
 
@rohrhof, wenn ich was hinzufügen darf, Gerichte sprechen auch gerne mal von allgemeinem Lebensrisiko. Ich glaube dass man dieses Jahre einige male in den sauren Apfel beissen muss....
 
Andrees Angelreisen hat erstmal bis zum 23.3 alle Norwegenreisen storniert , der Reisepreis wird erstattet . Wenn das hier schon geschrieben worden ist ,einfach überlesen .

Hat hier schon jemand eine Rückzahlung erhalten oder dauert dies einfach aufgrund der aktuellen Situation etwas länger? Wäre ja auch vollkommen zu verstehen :-). Habe nur leider seit einer Woche keine Rückmeldung mehr zum aktuellen Stand vom RV erhalten.
 
ich versteh auch nicht wo das Problem ist die Reise später im Jahr oder nächstes Jahr anzutreten.

Wenn die Rahmenbedingungen es zum Zeitpunkt der Reise zulassen dann spricht doch auch nichts dagegen die Reise anzutreten.

Die vereinbarte Restzahlung würde ich nach telefonischer Abklärung der Konsequenzen tätigen, allerdings mit der Absicherung das die Reise - so sie nicht zum gebuchten Zeitpunkt stattfinden kann - später nachgeholt wird.
 
Die pauschale Reisewarnung des auswärtigen Amts gilt bis 30.4.
Moin,
Eins vorweg! Mir ist sehr wohl klar was kostenlose Stornierung (im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen) für alle Reiseanbieter bedeutet und insbesondere mit welchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu rechnen ist. Aber! Ich frage mich ernsthaft warum es immer noch Reiseveranstalter gibt, die nicht bis zum 30.04.2021 alle Reisen von sich aus absagen.TUI, Der Touristik und andere geben von sich aus Informationen an Ihre Kunden weiter, dass bis zum 30.04. alle Reisen nicht stattfinden. Um es klar zu sagen. Wer immer noch davon ausgeht ab 14.04. nach Norwegen zu kommen handelt unseriös! Zum Thema umbuchen! Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass eine Umbuchung auch bedeutet, dass der Urlaub verschoben werden muss und darüber hinaus andere Dinge eine Rolle spielen. Ganz so einfach ist das nämlich nicht. Das geht einher mit der Freigabe vom Arbeitgeber bis in zur Abklärung im Familienkreis bzw. der Reisegruppe. Meine eindeutige Empfehlung für Reisen die bis zum 30.04. stattfinden sollen und eine Umbung nicht möglich ist: Kostenlos stornieren! Sinnvoll halte ich eine Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter über einen zeitliche Verschiebung der Anzahlung.
 
ich versteh auch nicht wo das Problem ist die Reise später im Jahr oder nächstes Jahr anzutreten.

Wenn die Rahmenbedingungen es zum Zeitpunkt der Reise zulassen dann spricht doch auch nichts dagegen die Reise anzutreten.

Die vereinbarte Restzahlung würde ich nach telefonischer Abklärung der Konsequenzen tätigen, allerdings mit der Absicherung das die Reise - so sie nicht zum gebuchten Zeitpunkt stattfinden kann - später nachgeholt wird.
Was aber gleichzeitig dann bedeuten würde das die Anlage wo der Urlaub später stattfindet nur einmal die Einnahmen hat die sie sonst 2mal gehabt hätte (hier muss man natürlich vom ausgebuchten Zustand ausgehen, da gibt es aber einige zb grad wenn ich mir kleinere Anlagen oder einzelne Häuser anschaue)
Genauso sieht es mit dem Reisebüro aus es bekommt nur einmal ne Provision statt 2mal....(keine Ahnung in welche Form die reisevseranstalter da abgesichert bzw. versichert sind) also auf jeden Fall ist auch ein reines umbuchen nur mit Verlusten des Anbieters verbunden, für mich stellt sich sogar hier die Frage bzw sehe ich auch hier das ergebniss das allein der Vermieter vor Ort am meisten betroffen ist
 
Aber! Ich frage mich ernsthaft warum es immer noch Reiseveranstalter gibt, die nicht bis zum 30.04.2021 alle Reisen von sich aus absagen.TUI, Der Touristik und andere geben von sich aus Informationen an Ihre Kunden weiter, dass bis zum 30.04. alle Reisen nicht stattfinden. Um es klar zu sagen. Wer immer noch davon ausgeht ab 14.04. nach Norwegen zu kommen handelt unseriös!
Ne Reisewarnung ist eine Warnung, eine Empfehlung, der man folgen kann, oder nicht. Das ist nicht unbedingt rechtlich binded und daher wird man sich auch nur auf Kulanz verlassen können. Eine Einreisebeschränkung ist was anderes. Und wenn die verlänger wird, gibts sicher weniger Fragen.
 
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