angelnrolfman
"the tackle-man"
Moin, dafür bekommen wir z.B. die von uns ausgefüllte Fangliste mit, auf der auch der Vermieter etc. mit Anschrift / Unterschrift und Kontrollnummer steht. Diese Angaben (Fang etc.) werden vom Vermieter an das "Fiskeri-Ministerium" weitergeleitet und dient uns als Vorlage beim Zoll. (Und wenn einer besch......... will, dann geht das überall !!!)Sollte eine schlichte Bestätigung, das du in einer registrierten Anlage gefischt hast, ausreichen?
Da ist doch der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Ich bin immer davon ausgegangen, das der Zoll schon wissen möchte, was du in der Kiste hast und wann du was gefangen hast. So eine Art Auflistung welche abgesegnet wurde.
VG.
Was ich hier an den ganzen Diskussionen etc. nicht verstehe, es ist doch so wie einige vorher schon geschrieben haben........ will man Fisch (18Kg) ausführen, sollte man in einer registrierten Anlage / Vermieter wohnen.
Man hat das Gefühl, dass so wie, "neue Regeln" aufgestellt wurden, muss man gleich wieder nach "Schlupflöchern" suchen. Es ist doch einfach, macht man reinen Angel-Urlaub in einer registrierten Anlage, nimmt man seinen Fisch mit nach hause.......macht man Urlaub (Wandern, Segeln oder was auch immer) und geht "nebenbei" angeln...... eben nicht