Ausfuhr verbot ? Neues aus Norwegen

So einfach wird das mit dem "anmelden" wohl nicht sein.
Hab natürlich auch schon an anderen Stellen versucht, mich über die Möglichkeiten zu informieren.

So erhalten Sie ein zugelassenes Touristenfischereiunternehmen​

Unternehmen müssen ...
  • im Mehrwertsteuerregister eingetragen sein
  • ein Einkommen auf der Grundlage der Touristenfischerei im Meer von mindestens NOK 50.000 pro Kalenderjahr (brutto) haben und
  • hat mindestens ein Schiff zur Miete für Angeltouristen oder das nimmt Touristen auf Angeltouren.
Die Registrierung erfolgt durch Übermittlung eines Antrags mit den erforderlichen Informationen an die Direktion für Fischerei. Um den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, wurde auf Meine Seite ein digitales Bewerbungsformular erstellt. Wenn das Unternehmen registriert ist, erhält das Unternehmen automatisch eine Quittung, dass es registriert ist.
Freiwillige Registrierung
Unternehmen, die mindestens ein Boot vermieten und einen Umsatz mit Touristenfischerei erzielen, sich jedoch außerhalb des Mehrwertsteuerregisters befinden, können sich freiwillig registrieren lassen. Sie müssen im Brønnøysund Register registriert sein und eine Organisationsnummer haben.
Quelle: (Übersetzt mit Google)
 
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Dann stellt sich aber noch die Frage, wie aufwändig die Registrierung ist (zeitlich und monetär... muss man extra ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer...
 
Die 3 Kriterien für eine Anmeldung sind nicht wirklich eine Hürde. Vielleicht gefällt den norwegischen Staat nicht, das häufig die Bootsmiete nicht in der Hausmiete enthalten ist und direkt an den Hausbesitzer geht.
VG
 
Dann stellt sich aber noch die Frage, wie aufwändig die Registrierung ist (zeitlich und monetär... muss man extra ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer...
Ja ohne Registrierung im Brønesund register (Gewerbeanmeldung) gibt es keine Nr beim Fiskeriedirektoriat. Gewerbe und Umsatzsteuer, neben Einkommenssteuer fällt natürlich auch an ab einem Gewissen umsatz.
 
Ja ohne Registrierung im Brønesund register (Gewerbeanmeldung) gibt es keine Nr beim Fiskeriedirektoriat. Gewerbe und Umsatzsteuer, neben Einkommenssteuer fällt natürlich auch an ab einem Gewissen umsatz.
Das wäre evt. ein Ansatzpunkt, den ich mal weiter nachverfolgen könnte.
Gewerbeanmeldung (gibt es in Norwegen auch so etwas wie Klein/Nebengewerbe) ?
Dann könnte man 1-2 Bekannte mitnehmen, (was ich vermutlich ohnehin machen würde) und Zimmer + Boot an diese vermieten.
 
Mir geht es ähnlich, habe mein Häuschen am Fjord und habe auch, nicht immer aber gelegentlich, Fisch mit nach Deutschland genommen.
Ich hatte schon kurz nach Bekanntgabe der neuen Regelung kontakt mit dem Fiskeridirektoratet aufgenommen und die gleichen Infos bekommen die hier auch alle stehen. Keine Ausnahme für Niemanden.
8000 NOK Strafe + 200 NOK pro Kilogramm Fisch sind keine Pappenstiel, mit den 200 NOK pro Kilogramm Fisch kann ich ja leben, wenn ich 5Kg mitnehme und erwischt werde, sind das 9.000 NOK Strafe, nicht gerade sehr verlockend.
Mich als Fischereibetrieb registrieren zu lassen, möchte ich nicht. Ich möchte eigentlich nicht Steuerpflichtig in Norwegen werden.
Ich werde abwarten was sich so ergibt, in meiner Gegend gibt es mindestens 2 registrierte Betriebe, werde da nächstes Jahr mal Kontakt aufnehmen ob man sich da helfen kann, ich glaube es ist nicht festgelegt wie viele Nächte man in einem Betrieb verbringen muss.
Aber den Hauskauf mit der Möglichkeit Fisch auszuführen würde ich nicht verknüpfen. Jedes mal wenn ich aus dem Fenster auf den Fjord schauen bin ich begeistert wie schön das ist, lässt bei mir einfach nicht nach.😍
Bin aktuell in Norwegen und habe festgestellt das ich nach der Rückreise in Deutschland auch in Quarantäne muss, vielleicht bleibe ich auch einfach hier 😋
 
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Mir geht es ähnlich, habe mein Häuschen am Fjord und habe auch, nicht immer aber gelegentlich, Fisch mit nach Deutschland genommen.
Ich hatte schon kurz nach Bekanntgabe der neuen Regelung kontakt mit dem Fiskeridirektoratet aufgenommen und die gleichen Infos bekommen die hier auch alle stehen. Keine Ausnahme für Niemanden.
8000 NOK Strafe + 200 NOK pro Kilogramm Fisch sind keine Pappenstiel, mit den 200 NOK pro Kilogramm Fisch kann ich ja leben, wenn ich 5Kg mitnehme und erwischt werde, sind das 9.000 NOK Strafe, nicht gerade sehr verlockend.
Mich als Fischereibetrieb registrieren zu lassen, möchte ich nicht. Ich möchte eigentlich nicht Steuerpflichtig in Norwegen werden.
Ich werde abwarten was sich so ergibt, in meiner Gegend gibt es mindestens 2 registrierte Betriebe, werde da nächstes Jahr mal Kontakt aufnehmen ob man sich da helfen kann, ich glaube es ist nicht festgelegt wie viele Nächte man in einem Betrieb verbringen muss.
Aber den Hauskauf mit der Möglichkeit Fisch auszuführen würde ich nicht verknüpfen. Jedes mal wenn ich aus dem Fenster auf den Fjord schauen bin ich begeistert wie schön das ist, lässt bei mir einfach nicht nach.😍
Bin aktuell in Norwegen und habe festgestellt das ich nach der Rückreise in Deutschland auch in Quarantäne muss, vielleicht bleibe ich auch einfach hier 😋
Steuerpflichtig bist du sowieso in Norwegen da du ein Haus besitzt. Da kommt der Steuerbescheid mit Sicherheit auf dich zu.
 
Sorry....... WILLST du das nicht verstehen? Wir bekommen die als Nachweis, ( das Original bleibt beim Vermieter) dass wir in einem reg. Betrieb waren, die Fangliste mit entsprech. Informationen. Wie ich geschrieben habe, kannst du dir auch einen anderen Zettel geben lassen!
Sorry, nochmal; weil das mir doch wichtig erscheint es zu verstehen: bekommt der Zoll "nur" eine Bestätigung das du in einem registrierten Betrieb war ( dann wäre "egal" die Menge pro Fisch welche man in der Kiste hat ) oder MUSS auf der Bestätigung drauf stehen WAS man in welchen MENGE jeweils gefangen hat ?
Das macht nämlich ein großer Unterschied, gerade für diejenigen die womöglich nicht den ganzen Urlaub in einem ( Angel- ) Betrieb verbringen.
 
Eine kleine Vorschau (Quelle: Meeting mit Fiskeridirektoratet und Entwicklern von Fangerfassungssystemen):

2021:
- Ausgedehnte Kontrollen und Strafen für Unternehmen
- Einführung eines Verfahrens zur Genehmigung der Anmeldung eines Touristen Fischereibetriebes
- Vorbereitung eines Verfahrens zur Genehmigung von Fachsystemen zur Fangerfassung
- Erarbeitung eines Verfahrens zur digitalen Ausstellung eines Ausfuhr Dokumentes
- Die Verwendung eines Fachsystems erfüllt 100% die Anforderungen nach fortlaufender Erfassung. Sobald die Daten im System sind ist der Berichterstattungspflicht genüge getan

2022
- Abschalten der Internetseite zur Eingabe von Fangtagebüchern
- Ausschließlich Erfassung über Fachsysteme möglich
- Einführung digitaler Ausfuhr Dokumente
Hinzukommen weiterer Spezies zur Fangerfassung


Ich arbeite derzeit an einer neuen Version meines Tracking Systems, es wird auch batteriegestützte Geräte zum Verleih geben, z.B. an Angler. Mit ausgedehnten Möglichkeit die Tracks und Positionen aller Urlaube immer verfügbar zu haben, diese mit Vermieter und Bekannten zu teilen etc.


Anschließend werde ich FishReg 2.0 in Angriff nehmen. Mein Ziel wird sein schon 2021 die Erfassung beliebiger Fischarten zu ermöglichen und eine digitale Signatur / Bestätigung zu implementieren.

Da ich den gelebten Prozess im Feld jetzt kenne und einige Möglichkeiten rechtlich ausgeschlossen werden, kann ich das ganze erheblich ausdünnen und noch weiter vereinfachen.
 
Sorry, nochmal; weil das mir doch wichtig erscheint es zu verstehen: bekommt der Zoll "nur" eine Bestätigung das du in einem registrierten Betrieb war ( dann wäre "egal" die Menge pro Fisch welche man in der Kiste hat ) oder MUSS auf der Bestätigung drauf stehen WAS man in welchen MENGE jeweils gefangen hat ?
Das macht nämlich ein großer Unterschied, gerade für diejenigen die womöglich nicht den ganzen Urlaub in einem ( Angel- ) Betrieb verbringen.
Kein Problem......So wie mophisto geschrieben hat, reicht es wenn erkennbar ist dass du in einer reg. Anlage warst. Wir nehmen nur die Fangmeldung, weil da schon alles drauf steht. der gefangene und zurückgesetzte Fisch von der Liste spielt da keinerlei Rolle
 
Aber den Hauskauf mit der Möglichkeit Fisch auszuführen würde ich nicht verknüpfen. Jedes mal wenn ich aus dem Fenster auf den Fjord schauen bin ich begeistert wie schön das ist, lässt bei mir einfach nicht nach
So stelle ich mir das ja auch vor.
Einfach morgens, beim ausgedehnten Frühstück, den Blick auf den Fjord genießen.
Mittags etwas Wandern, spazieren Fahren, oder sonst irgendwie Land, Leute, und Natur genießen.
Und Abends vielleicht noch etwas mit dem Boot raus auf den Fjord, und etwas fischen.
Der Fisch ist dabei eine schöne Nebensache, und nicht der Grund dafür.

Übernächstes Jahr sind wir wieder in unserem Stammhaus (nächstes Jahr ist mal was anderes dran). Den Vermieter kenne ich schon seit etwa 15 Jahren.
Wenn sich bis dahin keine andere Möglichkeit gefunden hat, werde ich mit dem mal darüber reden.
Wäre ohnehin an einem Häuschen in der näheren Umgebung dort interessiert.
 
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- Erarbeitung eines Verfahrens zur digitalen Ausstellung eines Ausfuhr Dokumentes
...
- Einführung digitaler Ausfuhr Dokumente
...
Ich arbeite derzeit an einer neuen Version meines Tracking Systems, es wird auch batteriegestützte Geräte zum Verleih geben, z.B. an Angler. Mit ausgedehnten Möglichkeit die Tracks und Positionen aller Urlaube immer verfügbar zu haben, diese mit Vermieter und Bekannten zu teilen etc.
Sehe ich das richtig, dass das auf eine (freiwillige) App für den Angler hinausläuft, über die er sich dann in seinem registrierten Betrieb anmeldet, täglich seine Fänge eingibt und am Urlausende dann einen QR-Code o.ä. für den Zoll erhält?
 
Sehe ich das richtig, dass das auf eine (freiwillige) App für den Angler hinausläuft, über die er sich dann in seinem registrierten Betrieb anmeldet, täglich seine Fänge eingibt und am Urlausende dann einen QR-Code o.ä. für den Zoll erhält?
Das sollte doch m. E., das Ziel sein, die EIGENVERANTWORTUNG der Touristen / Angler zu fördern und auch noch viel Bürokratie zu sparen ( wie ich bereits im Kommentar #140 geschrieben habe ). Ob App oder Internet-Seite: persönliche Daten eingeben, Fänge melden, ( registrierter Betrieb angeben, sollte aber meiner Meinung nach, eine untergeordneter Rolle spielen und nicht zwingend sein ! ) , am Schluss wird ein verschlüsselter Code generiert ( max. 2x pro Jahr ), ausdrucken, QR-Code oder einfach Nummer vermerken; bei Kontrolle dem Zoll vorlegen, fertig.
Einfach, transparent, gerecht für alle und sinnvoll, da die Datenerfassung eine wirkliche Überwachung der Ressourcen ermöglicht.
Eigentlich simpel & logisch …. eigentlich :1poke:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe denen schon sehr früh gesagt, dass es klüger wäre wenn der Angler seinen Fang direkt meldet und der Betrieb damit nichts zu tun hat.
Das war aber nicht gewollt vermutlich in der Absicht den Vermieter hier als Kontrollinstanz zu verwenden.
Ich denke, dass es auch mehr in die Richtung gehen wird.
Es gibt Pläne die Bedingungen unter denen sich ein Betrieb registrieren lassen kann auszuweiten.
Dies kann unter anderem bedeuten, dass nur Betriebe die in der Lage sind eine Fangerfassung zu kontrollieren eine Zulassung erhalten.

Ich werde mit FishReg 2 neben der bisherigen, anonymen Erfassung auch etwas ähnliches wie von @Loup de mer beschriebenes einbaue.

Den QR code habe ich schon etwas länger im Hinterkopf, dieser kann vom Zoll gescannt werden, was sie zu einer Internetseite bringt auf der sich die Bestätigung befindet. Diese muss digital vom Fiskeridirektoratet signiert werden.

Wenn das Bestreben ist die mehrfache Ausfuhr zu überprüfen, dann ist eine zentrale Speicherung der Identität der Angler unabdingbar.
Hier wird der Datenschutz der Nagel im Sarg dieser Forderung sein. Die erste norwegische Smittetstopp App (Corona Bewegungsprofile Gedöns) wurde auch wegen Datenschutz kassiert und da ging es um Menschenleben, nicht um Fische.
 
....Datenschutzrechtlich macht es aber schon einen gewissen Unterschied ob jemand bei Missbrauch der Daten genau nachvollziehen kann wo und mit wem ich mich zu einer bestimmten Zeit aufgehalten habe, oder ob man mich maximal als angelnden Tourist identifizieren könnte.

Sollte ja wohl kein größeres Problem sein wenn man sich via App für einen bestimmten Aufenthaltszeitraum im Land registriert, dazu die Organisationsnummer des Vermieters angibt und die gefangenen Fische meldet.
Datenschutzrechtlich ist dies für norwgische Verhältnisse, wohl mehr als unbedenklich.

In Norwegen läuft in den Lachsflüssen seit Jahren der Verkauf von Angelkarten und die Fangregistrierung per App. Die Registrierung von Fängen im Meer würde ohne Probleme genau so laufen.
Scheitern wird es wahrscheinlich eher an der “Anti-Mentalität“ einiger Gastangler.

Gruss
Smolt
 
Weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde. Theoretisch könnte man zum Beispiel als Urlauber mit dem Wohnmobil einen Tag in einem registrierten Betrieb übernachten und ein Dokument für den Zoll bekommen.
War 2019 in Norwegen, da gab es eine App, hier musste man Abfahrt und Rückfahrt eintragen, die Gefangenen und zurück gesetzten
Fische.
Pro Boot gab es einen Ausdruck, wenn man nur einen Tag in einer registrierten Anlage übernachtet, ist es dann dem Zoll gegenüber glaubwürdig, dass man 18,5 Kilo Filet ausführt?
Anbei ein Dokument für den Zoll
Gruß
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………….
Hier wird der Datenschutz der Nagel im Sarg dieser Forderung sein. Die erste norwegische Smittetstopp App (Corona Bewegungsprofile Gedöns) wurde auch wegen Datenschutz kassiert und da ging es um Menschenleben, nicht um Fische.
Na ja, es ist aber auch ein Unterschied Menschen live zu "tracen" oder ein Fischfang Zwecks Ausfuhr für eine begrenzter Zeit zu speichern.
Jeder Shop im Internet speichert persönliche Daten …. Es wird wohl auch in so einem Fall möglich sein !?
( Zumal der "Datensatz" - was die persönliche Daten betrifft - kann durchaus nach 12 Monate wieder gelöscht werden: die Erfassung kann ja vom Gast wiederholt werden.
 
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