Ich habe mal bei mir geschaut.
Ich habe ein Haus und ein Boot gebucht.
Mein (norwegischer) Vertragspartner hatte mir bei Buchung ein Informationsblatt zu Pauschalreise ausgehändigt.
(Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Nur zwei Auszüge:
„Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.“
„ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.“
Meine Reise ist zwar noch etwas hin, aber das o.a. trägt bei mir erstmal zur Beruhigung bei.
Viele Grüße,
Axel
Hallo,
wir haben das gleiche Reiseziel, nur "leider" etwas früher, und damit das Problem das hier bereits einige geschildert haben.😰
Wenn ich das richtig sehe besteht das Einreiseverbot (vorerst) bis 14.4.
Die pauschale Reisewarnung des auswärtigen Amts gilt bis 30.4.
Mir ist nicht ganz klar in wie weit dies laut der Dintur-Webseite bezüglich Storno / Umbuchungen unterschiedlich gehändelt wird?!
Soweit so gut.
Stand heute könnten und müssten wir unsere Pauschalreise am 1.5. (also 1.Tag nach Ablauf der Reisewarnung) ab Kiel,
2.5. auf norwegischen Boden, also antreten.😐
Blöd nur das ich im Moment gar nicht so recht weiß ob ich das das grade überhaupt will?!?
Die gebuchte Rückfahrt mit Stena ist auch gestorben...😡
Noch blöder ist, das ich nun bezüglich der Quartierkosten entweder zocken muß, das das Einreiseverbot noch verlängert wird,
um in diesem Fall ALLES erstattet zu bekommen, oder aber lt. ABG´s bis spät. diesen Freitag stornieren muß,
um wenigstens "nur" 30% des Reisepreises bezahlen zu müssen.
Ein Scheixx ist das....!?!?!😏
Gruß
Holger