Herjeskallen
Stammnaffe
- Registriert
- 24 Juli 2009
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- 776
AW: Rettungswestenpflicht
Damit sind wir wieder beim Thema Bootsführerschein! Da wird sowas gelehrt!
Zu geeigneter Schwimmhilfe habe ich das gefunden: http://www.secumar.com/content.d.0.402.html
Inwiefern diese Normen die Gesetzeshüter in Norwegen interessieren, weis ich nicht. Was sagt aber eine Deutsche Unfall oder Lebensversicherung, die im Schadensfalle eine Zahlung leisten soll, wenn ein ertrunkener Erwachsener eine 50 N Schwimmweste auf dem Nordmeer getragen hat? Rechtsstreit dürfte auf jeden Fall vorprogramiert sein.
Grüße und immer eine handvoll Wasser unterm Kiel!!!!
Moin,
Der Begriff in Fahrt ist seemännisch ganz klar definiert;
Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder an Land festgemacht ist oder vor Anker liegt, noch am Grund festsitzt.
Das bedeutet das ein treibendes boote rechtlich in Fahrt ist (ohne Fahrt durchs Wasser).
Gruß aus Hamburg
Sting
Damit sind wir wieder beim Thema Bootsführerschein! Da wird sowas gelehrt!
Zu geeigneter Schwimmhilfe habe ich das gefunden: http://www.secumar.com/content.d.0.402.html
Inwiefern diese Normen die Gesetzeshüter in Norwegen interessieren, weis ich nicht. Was sagt aber eine Deutsche Unfall oder Lebensversicherung, die im Schadensfalle eine Zahlung leisten soll, wenn ein ertrunkener Erwachsener eine 50 N Schwimmweste auf dem Nordmeer getragen hat? Rechtsstreit dürfte auf jeden Fall vorprogramiert sein.
Grüße und immer eine handvoll Wasser unterm Kiel!!!!