Rettungswestenpflicht

AW: Rettungswestenpflicht

Moin,

Der Begriff in Fahrt ist seemännisch ganz klar definiert;
Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder an Land festgemacht ist oder vor Anker liegt, noch am Grund festsitzt.
Das bedeutet das ein treibendes boote rechtlich in Fahrt ist (ohne Fahrt durchs Wasser).

Gruß aus Hamburg

Sting

Damit sind wir wieder beim Thema Bootsführerschein! Da wird sowas gelehrt!

Zu geeigneter Schwimmhilfe habe ich das gefunden: http://www.secumar.com/content.d.0.402.html

Inwiefern diese Normen die Gesetzeshüter in Norwegen interessieren, weis ich nicht. Was sagt aber eine Deutsche Unfall oder Lebensversicherung, die im Schadensfalle eine Zahlung leisten soll, wenn ein ertrunkener Erwachsener eine 50 N Schwimmweste auf dem Nordmeer getragen hat? Rechtsstreit dürfte auf jeden Fall vorprogramiert sein.

Grüße und immer eine handvoll Wasser unterm Kiel!!!!
 
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Damit sind wir wieder beim Thema Bootsführerschein! Da wird sowas gelehrt!
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...hier in Norwegen scheinbar nicht.
Zum einen braucht man als "Alter Sack" wie ich für Boote dieser Grösse keinen Führerschein, zum anderen wird sowas an den Kursen anscheinend auch nicht gelehrt. Bin Extra nochmal alles Lehrmaterial durchgegeangen das, meine Familienmitglieder beim Bootsführerscheinkurs mitbekommen haben.

Auch im Internet finde ich nur spärliche Informationen wie man in Norwegen "båt i fart" genau definiert. Nur das man den Begriff "fart" im neuen Gesetz genau definieren sollte.

Wäre also klasse wenn mal jemand einen genauen Gesetzestext zur Definition "båt i fart" verlinken könnte.

Gruss
smolt
 
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...hier in Norwegen scheinbar nicht.
Zum einen braucht man als "Alter Sack" wie ich für Boote dieser Grösse keinen Führerschein, zum anderen wird sowas an den Kursen anscheinend auch nicht gelehrt. Bin Extra nochmal alles Lehrmaterial durchgegeangen das, meine Familienmitglieder beim Bootsführerscheinkurs mitbekommen haben.

Auch im Internet finde ich nur spärliche Informationen wie man in Norwegen "båt i fart" genau definiert. Nur das man den Begriff "fart" im neuen Gesetz genau definieren sollte.

Wäre also klasse wenn mal jemand einen genauen Gesetzestext zur Definition "båt i fart" verlinken könnte.

Gruss
smolt

Der Begriff - In Fahrt- muss irgendwo stehen. In Bezug auf Vorfahrtsregelung und Kennzeichnung eines Schiffes ist er , mir fehlt jetzt gerade das richtige Wort, drum sag ichs mal "geschwollen" meiner Meinung nach ein absolut wesentlicher Bestandteil des nautischen Grundwissens

http://www.nautisches-lexikon.de/b_gesetz/kvr/f.html

http://www.scansail.de/service-downloads/naut-grundwissen.pdf

Grüße!
 
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Ich denke auch, das der Begriff irgendwo definiert sein wird.
In dem von dir verlinkten Lexikon text. gibts noch mal die Unterscheidung zu "Fahrt durchs Wasser".

Ich als "Freizeitseemann" würde mir wünschen, dass man, wenn man schon ein Neues Gesetz entlässt, die darinn genannten Begriffe etwas genauer definiert. Damit man auch wirklich weiss wann man laut Gesetz die Weste zu tragen hat: nur bei der aktiven Fahrt durchs Wasser oder immer. Die Diskussion darüber würde ich mir mit der Küstenwache gerne sparen. ;)

Vielleicht kommt da aber auch noch eine Erläuterung mit dem Inkraftreten des Gesetzes.

Gruss
smolt
 
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Ich denke auch, das der Begriff irgendwo definiert sein wird.
In dem von dir verlinkten Lexikon text. gibts noch mal die Unterscheidung zu "Fahrt durchs Wasser".

Ich als "Freizeitseemann" würde mir wünschen, dass man, wenn man schon ein Neues Gesetz entlässt, die darinn genannten Begriffe etwas genauer definiert. Damit man auch wirklich weiss wann man laut Gesetz die Weste zu tragen hat: nur bei der aktiven Fahrt durchs Wasser oder immer. Die Diskussion darüber würde ich mir mit der Küstenwache gerne sparen. ;)

Vielleicht kommt da aber auch noch eine Erläuterung mit dem Inkraftreten des Gesetzes.

Gruss
smolt

Wikipedia erklärt das sehr gut mit der Fahrt durchs Wasser bzw. über Grund.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrt_durchs_Wasser
 
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@herjeskalen, ein rechtsstreit mit einer versicherung gibt es nicht wenn sich an geltendes recht gehalten wird. da nicht genau definiert ist was fuer ei eschwimhilfe getragen werden soll, wird es auch kein streitfall geben wenn man sich styropor um den bauch bindet...
ich gebe dir aber recht das man es den hinterbliebenen leichter machen kann :)
 
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@herjeskalen, ein rechtsstreit mit einer versicherung gibt es nicht wenn sich an geltendes recht gehalten wird. da nicht genau definiert ist was fuer ei eschwimhilfe getragen werden soll, wird es auch kein streitfall geben wenn man sich styropor um den bauch bindet...
ich gebe dir aber recht das man es den hinterbliebenen leichter machen kann :)

Meine Erfahrungen, aus dem Handwerk zwar, lassen mich anderes vermuten. Wenn der Norweger sagt "eine geeignete Schwimmhilfe" dann kannst du einen drauf lassen, daß ein Rechtsverdreher einer Versicherung der Meinung ist, daß eben nur eine der Euro-Norm (nochmal der Link http://www.secumar.com/content.d.0.402.html) entsprechende Schwimmhilfe auch geeignet ist!
Alleine der Satz unter dem genannten Link -50 N Schwimmhilfe nur wenn immer Hilfe in der Nähe- ist wieder so ein Dinges was Anwälte Kohle verdienen lässt.

Zumal die CE Kennzeichnung auch in Norwegen gilt.http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/index_de.htm

Jo, aber es stellt sich halt immer die Frage was taugt für mich, und was und wem will ich aus dem Weg gehen!

Grüße!
 
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Hei


Ich denke mal das Wort Rettungsweste sagt doch alles aus und laesst nichts an deuteln ueber. Nehm ich eine 50 N Schwimmhielfe, ist es halt keine Rettungsweste weil sie mich im Ernstfall nicht rettet. Punkt.

Auch das Wort, die Woerter, "in fahrt" sagen ganz deutlich aus das sich ein Boot bewegen muss um die Rettungsweste anzulegen. Ein Boot bewegt sich dann, wenn es nicht fest anliegt, oder vor Anker liegt. Wieder Punkt.

Was soll da noch besser definiert werden. Es ist sehr genau definiert. Nur moechten natuerlich einige bei ganz besonderen Wetterkonstilationen, zu Mitsommerwende um morgens drei Uhr eine Extrawurst haben.


Gruss
 
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@jaerenfischer, zeig mir wo von einer "redningsvest" die rede ist! mit absicht ist diese nicht so definiert, da es eben auch andere schwimhilfen gibt.

@herjeskallen, das mag alles sein, jedoch gelten die gesetzte des landes wo jemand schaden erleidet! wen dem nicht so wæhre, duerfte sich kaum ein deutscher, der vor 1980 geboren wurde, nach norwegen zum angeln trauen... denn boot fahren ist dann nach deiner auslegung grob fahrlæssig da in deutschland ganz klar definiert ist das ein bootsfuehrerschein her muss!

wie gesagt, im grundsatz bin ich ganz bei dir, jedoch eben nicht was die zwanghaftigkeit und das angstmachen gegenuebrr versicherungen angeht, es zæhlt das landesrecht, basta :)
 
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@Andy Bln - na ja, mit dem Botsführerschein in Norge stimmt ja wohl bloß die Altersangabe, alles andere ist durch Bootslänge und Motorleistung definiert, in D übrigens auch, Boot mit Motor bis 15 Ps in D und Norge auch für die Nachachziggeborenen - null Problemo, jedenfalls was die Berechtigung anbetrifft und was daran fahrlässig sein soll - na ja bestenfalls Selbstüberschätzung bei Schadenhaftung.

Und wenn wir schon bei der Fahrlässigkeit sind, das Alkoholproblem am Bootssteuer nicht außer acht lassen.
 
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@fotofreund,
wenn wir schon bei besserwissen sind, dann bitte auch richtig! es ist falsch das
alles andere ist durch Bootslänge und Motorleistung definiert, i/QUOTE]
muss heissen, ODER motorleistung!

wenn du es ganz genau nehmen willst kønnen wir gerne damit anfangen, ich denke allerdings herjeskallen hat meine aussage, die im uebrigen mit deinem kommentar nichts zu tun hat, verstanden
 
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Muss man bei Automatikwesten bzgl. der Sicherheitsbestimmungen beim Flug auf etwas aufpassen?
Oder einfach ganz normal in den Koffer?
 
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Auch eine Frage von mir:

- Besteht auch eine Rettungswestenpflicht bei tragen eines Trockenanzug wie Ursuit o.ä. ?
 
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nur die Genehmigung der Airline einholen, kannst Du auch in der Gefahrgutverordnung der IATA nachlesen
Genau so ist es! [emoji6]
Ich würde trotzdem beim Checkin angeben, dass ich eine automatisch Schwimmweste mit dabei hab, dann erspart man sich einen netten Aufruf von der Bundespolizei im Terminal.☺
Außerdem packe ich auch immer einen Zettel mit meinen Kontaktdaten und die vom Reiseziel (Vermieter) mit hinein und ein extra Zettel, wo drauf steht, das sich in der Tasche eine automatische Schwimmweste befindet. Natürlich in Deutsch und Englisch....
 
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beim Einchecken ist das zu spät wenn die Airline das nicht akzeptieren will.

Das muss rechtzeitig vorher, mit Flug- und Buchungsnummer bei der Airline angefragt werden! Das am besten per Email und um schriftliche Bestätigung bitten!!!! Zum Einchecken die schriftliche Bestätigung mitnehmen damit es keinen Klamauk am Schalter mit dem Security Personal gibt. In der Regel wird das auch im Computersystem der Airline vermerkt. Aber sicher ist sicher. Kurz vor dem Abflug hat man meist nicht die Zeit lange zu diskutieren oder den Koffer zu öffnen....

Wenn der Rückflug mit gleicher Airline angetreten wird wie der Hinflug, unbedingt auch dafür bestätigen lassen!!!

Wenn auf den Strecken Hin-/Rückflug in eine andere Gesellschaft umgestiegen wird, muß auch von der Fluggesellschaft die Genehmigung für den Hin-/Rückflug eingeholt werden!!!

Wenn die Mitnahme von der(n) Airline(s) abgelehnt werden sollte, die Weste ohne Patrone mitnehmen und vor Ort eine neue kaufen. Falls fern ab der Zivilisation rechtzeitig die Leitung der Lodge darum bitten zwei CO2 Patronen (eine Reserve) zu besorgen.
 
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Diese bürokratischen Vorplanungen schrecken einen ja fast ab.
Wie verhält es sich denn generell mit SAS und Norwegian?

Wie viel NOK kostet denn die "Missachtung" der Tragepflicht?
 
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