Moinsen in die Runde,
da war Jemand schneller. Ich komme gerade von einem Treffen diverser großer deutscher Reiseveranstalter ( hier wird ebenfalls noch ein Statement verfasst ) und fasse das offizielle Schreiben seitens Din Tur auch nochmal gerne zusammen. Wie hier schon im Forum zu lesen war , kursieren einfach auch zu viele Gerüchte gerade und es war zwischenzeitlich gar zu still um dieses immens wichtige Thema. Nur weil der "alte" Minister nicht mehr an Ort und Stelle ist , bedeutet dies nicht automatisch die Abkehr vom Vorschlag.
Hier nochmal die Übersetzung vom norwegisch in die deutsche Sprache, vorbehaltlich etwaiger Fehler im Detail mangels meiner nicht perfekten Sprachkenntnis:
Mit unserer Erfahrung und dem Wissen von über 23 Jahren im Angeltourismus möchten wir einen Beitrag zur Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens leisten und daher unser nachfolgendes Statement zu diesem Thema.
Din Tur hat diesen Vorschlag an alle seine Partner verschickt, und alle Rückmeldungen unterstützen Folgendes, der Änderungsvorschlag wird chronologisch kommentiert.
Verordnung über die Ausfuhrregelung für Fisch und Fischereierzeugnisse aus Ferienanlagen.
Din Tur unterstützt den Vorschlag für ein generelles Ausfuhrverbot von Fisch aus dem Land, mit Ausnahme von Fisch, der in einer registrierten Angelcamp oder Ferienanlage gefangen wurde. Dies hat nur positive Auswirkungen, sowohl für den Angeltouristen als auch für den Betreiber einer Fischereianlage, für die Fischbestände und für die Verwaltungsorgane, die die Entnahme kontrollieren können.
Din Tur wünscht das bisherige Exportkontingent im Turnus von 7 Tagen auf eine begrenzte Anzahl von Malen pro Jahr zu ändern. Ein zu erkennendes Reisemuster in der Branche ist, dass Gäste zwei- bis dreimal im Jahr kommen, ein- oder zweimal in einer Gruppe mit anderen Anglern und einmal mit der Familie. Um dieses Reisemuster nicht zu zerstören, schlagen wir vor, die Anzahl auf drei Mal pro Kalenderjahr und mit mindestens 30 Tagen zwischen jeder Ausfuhr zu beschränken.
Din Tur unterstützt
nicht den Vorschlag, dass das Exportkontingent von Filets, wie es bis heute gilt, in Rundfisch (ganz, aber ausgenommen und kopfgeschnitten) abgeändert wird, und weist darauf hin, dass eine solche Änderung für die Zukunft der Branche von entscheidender Bedeutung sein wird.
Die Argumente zu einer solchen Änderung sind vielfältig, und wir fassen diese in nachfolgenden Punkten zusammen.
- Fische mit einem Rundgewicht von mehr als 20 Kilogramm können für den Angeltouristen nicht verwendet werden, da die Portionierung und Verteilung auf mehrere Personen illegal wären. Es ist unmöglich für einen Tourist einen Fisch dieser Größe im Ganzen zu transportieren.
- Angeltouristen, die Filets verschiedener Arten nach Hause bringen wollen, z. 3 kg Dorsch, 5 kg Heilbutt, 3 kg Seelachs usw. werden diese Möglichkeit nicht länger haben. Es ist üblich, große Fische zu filetieren und die Filets an die Teilnehmer der Gruppe zu verteilen. Dies ist unmöglich, wenn der Export nur für ganzen Fisch gilt.
- Das Handling und der Transport von Rundfisch sind weitaus anspruchsvoller als vorverpackte Filets, was die Rückreise für den Touristen - insbesondere für den Flugreisenden - erschwert.
- Aus ökologischer Sicht ist es fraglich, dass Fischabfälle (Gräten etc. nach dem Filetieren) über große Entfernungen transportiert werden müssen, damit diese nach der Verarbeitung in das Heimatland des Touristen gelangen.
- Das Filetieren von gefrorenem und aufgetautem Fisch ist sehr schwierig und führt bei der Rückkehr ins Heimatland zu weiteren Verarbeitungsverlusten. Die Ausnutzung des Fisches wird wahrscheinlich schlechter sein als heute. Ein weiteres Problem ist sicher das einmal aufgetauter Fisch verwertet werden muss und das wird bei Fischen dieser Größe schwierig.
Vorschriften für registrierte Ferienhäuser/Angelcamps
Fangmeldungen an das Fischereiministerium
Din Tur unterstützt eine häufigere Meldungsrate als monatlich. Da schlechte Mobilfunkverbindungen, Ausfallzeiten im Internet usw., die an der Küste vorkommen, nicht zu kriminalisieren sind, empfehlen wir wöchentliche Meldungen – d.h., dass die Fische spätestens 7 Tage nach dem Fang gemeldet werden sollten.
Information
Din Tur unterstützt die Einführung einer Informationspflicht für touristische Fischereiunternehmen.
Generelle Betrachtungen
Zu rapportierende Arten
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es Meldepflichten für Dorsch, Heilbutt, Seelachs, Steinbeißer und Rotbarsch. Wir glauben, dass alle Fänge in vorteilhafter Weise gemeldet werden können, so dass Bestandsänderungen und -entnahmen kontinuierlich überwacht werden können.
Zeit für die Umsetzung neuer Rechtsvorschriften
Wir bitten darum und hoffen, dass die endgültigen Vorschriften nicht für die Saison 2020 gelten werden, da die meisten Angeltouristen bereits Aufenthalte für dieses Jahr gebucht und bezahlt haben, unter der Annahme, dass die Bedingungen für die touristische Fischerei unverändert bleiben.
Verwendung und Verwertung von Restrohstoffen
Die meisten touristischen Fischereibetriebe befinden sich an Orten mit begrenzten Möglichkeiten, organischen Abfall in größeren Mengen zur Weiterverarbeitung anzuliefern. In der Praxis ist eine Anordnung zur Lagerung und Lieferung solcher Abfälle nicht umsetzbar. Wir schlagen daher vor, dass die geltenden Vorschriften weiterhin gelten und dass Fischabfälle auf offener See entsorgt werden können.
Din Tur empfiehlt das unmittelbar nach dem Fang auf der See der Fisch getötet und ausgenommen wird, um so wenig Abfall wie möglich an Land zu bringen. Die letzten Überreste nach dem Filetieren und Weiterverarbeiten werden ins offene Meer gebracht, wo sie in großer Entfernung vom Land entsorgt werden. Dies kommt auch der Natur zu Gute, da mehrere Arten von Seevögeln, die auf der roten Liste stehen, Fischabfälle als Nahrung verwenden.
Wenn ein erweitertes Zertifizierungssystem für touristische Fischereianlagen entwickelt werden soll, schlagen wir vor, dass diese Abfallentsorgungspraxis eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist. Auf diese Weise werden die einzelnen Betriebe mehr für die Information ihrer Gäste und mehr für die Durchsetzung der Praxis verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
DIN TUR AS
Cecilie Rygg Nordskag
Geschäftsführer
Wie mir zugetragen wurde, gab es auch bereits Treffen in der Finnmark von Branchenvertretern mit dem amtierenden Fischereiminister und die positiven Signale werden wohlwollend vernommen, warten wir es ab.
Gruß Hörmi