Ich habe es mal einfach mit dem Norwegisch - Deutsch - Übersetzer aus dem Net gemacht....
Für alle Interessierten!
Unerwarteterweise unterstützt Fiskarlaget Nord die Vorschläge zur Registrierung der Unternehmen und eine allgemeine Verschärfung der meisten Punkte in Bezug auf die derzeitige Praxis.
So lautet die Anweisung:
Konsultationsbeitrag - Vorschlag zur Änderung der Vorschriften für die touristische Fischerei
Der Verwaltungsrat von Fiskarlaget Nord erörterte in einer Sitzung am 7. Februar 2020 die Konsultation des Ministeriums für Handel und Fischerei zu Vorschlägen zur Änderung der Vorschriften für die touristische Fischerei. Folgendes wurde angenommen:
«Notwendigkeit neuer, kontrollierbarer Vorschriften Der Ausschuss stellt fest, dass es sehr positiv ist, dass die Behörden den Bemühungen um eine bessere Regulierung und Kontrolle der Tourismusfischindustrie Vorrang einräumen. Fiskarlaget Nord hat zuvor darauf hingewiesen, dass weder die touristische Fischereiindustrie noch die Fischereiflotte der gegenwärtigen Situation zu dienen scheinen. Die heutigen Meldepflichten für touristische Fischereiunternehmen und Exportbeschränkungen für Fisch erscheinen weder einzeln noch insgesamt geeignet, um die tatsächliche Rohstoffgewinnung aus der touristischen Fischerei zu kontrollieren.
Der Ausschuss wird auf die Notwendigkeit eines neuen, kontrollierbaren Rechtsrahmens hinweisen, der einen Überblick über die Ressourcennutzung und -sicherheit bietet, damit die für die touristische Fischerei zugewiesenen Quotenanteile nicht überfischt werden. Diskussionen über die Tourismusfischerei müssen auf der Tatsache beruhen, dass die Branche insgesamt ein professioneller, leistungsfähiger und bedeutender Akteur in der Küstenregion ist. Der einzelne touristische Angler kann jedoch nicht mit einem professionellen Angler verglichen werden. Fang Handling. Der Gesamtumfang und die Ressourcennutzung der Tourismusbranche sind so groß, dass sie einer strengen Regulierung und Kontrolle gleichkommen wie die der normalen kommerziellen Fischerei. Dies dient sowohl der nachhaltigen Besteuerung von Ressourcen als auch der Erleichterung des Zusammenlebens zwischen Branchen.
Änderungen der Exportquote Im Herbst schlug der Board Sofortmaßnahmen vor, um ein Exportverbot für Touristenangler einzuführen, um die Rücknahme einzudämmen und zu signalisieren, dass die Erfahrung im Mittelpunkt stehen sollte. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies die Grenzkontrolle vereinfachen wird. Das Fiskarlaget Nord will vor allem ein Exportverbot für Fisch.
Neben dem derzeitigen Meldesystem für touristische Fischereibetriebe sollte nach Ansicht des Ausschusses die Registrierung des einzelnen Touristen, der fischen möchte, in Betracht gezogen werden. Ein Registrierungsschema könnte die Plattform sein, auf der die einzelnen Besucher für die geltenden einschlägigen Vorschriften sensibilisiert werden können. Angelscheinanforderungen oder ähnliches für Touristen erscheinen nicht unangemessen. Die gewählte Lösung muss sowohl für das Management als auch für das Controlling geeignet sein.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass AIS in touristischen Fischereifahrzeugen vorgeschrieben sein sollte. Dies betrifft sowohl die Sicherheit als auch die Kontrolle der Fischereipraxis.
Der Vorstand erachtet es als zweckmäßig, die Vorschriften des touristischen Fischereibetriebs zu regeln. Zusätzlich zu den Meldepflichten müssen die Tourismusfischer verpflichtet werden, den Besuchern angemessene Informationen über die geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen und den Touristen das notwendige Wissen über Charterschiffe und Fangmanagement zu vermitteln. Touristische Fischereibetriebe müssen für Verstöße gegen Vorschriften verantwortlich gemacht werden können.
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass das derzeitige Meldesystem auf mehr Fischarten als Kabeljau, Heilbutt, Seelachs, Rotbarsch und Wels ausgeweitet werden sollte. Dies dient dazu, einen Überblick über die tatsächliche Ressourcennutzung, auch von wirtschaftlich weniger wichtigen Arten, zu erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fisheries Team Nord aus Gründen der Kontrolle der Ressourcennutzung eine Deponiepflicht für die touristische Fischerei vorgeschlagen hat, die den Anforderungen der Berufsfischer entspricht.
In Bezug auf den Umgang mit Restrohstoffen in der Tourismusfischerei hält der Ausschuss dies für richtig, da das Ministerium genau hinschaut.
Es ist erforderlich, dass die Anlandeinformationen von den jeweiligen Tourismusfischereibetrieben kontinuierlich übermittelt werden. Der Vermieter muss für die korrekte Meldung im Zusammenhang mit der Landung verantwortlich sein, wobei es auch die Verantwortung des Vermieters ist, ein genehmigtes Gewicht zu haben. Alternativ muss erwogen werden, Fänge bei anderen zugelassenen Fischereien anzulanden und zu registrieren. Dies sind Maßnahmen, die eine korrekte Ressourcenregistrierung sicherstellen und die laufende Kontrolle der Branche erleichtern.
Sobald die derzeitige Regelung für die touristische Fischerei erschöpft ist, müssen die touristischen Fischereibetriebe gezwungen werden, sich daran zu halten.
Überwachung und Genehmigung von Tourismusfischereibetrieben Die notwendigen Ressourcen müssen bereitgestellt werden, um die neuen Vorschriften, die beschlossen werden, verfolgen und kontrollieren zu können.
Schließlich kann der Vorstand das Ministerium bei der Einführung eines Genehmigungssystems für touristische Fischereiunternehmen unterstützen.
Der Vorstand geht davon aus, dass das Ministerium die erforderlichen gesetzlichen oder behördlichen Änderungen vornimmt, um die beschlossenen Regelungen umsetzen zu können.
Fangmeldungen und Informationspflicht Voraussetzung ist, dass jeder, der touristische Fischereitätigkeiten mit Bootsverleih ausübt, angemeldet ist. Ferner wird eine angemessene Kontrolle des Umfangs der touristischen Fischerei als nicht mit der Tatsache vereinbar angesehen, dass für Teile der Branche ein freiwilliges Registrierungssystem bestehen sollte.
Neben dem derzeitigen Meldesystem für touristische Fischereibetriebe sollte nach Ansicht des Ausschusses die Registrierung des einzelnen Touristen, der fischen möchte, in Betracht gezogen werden. Ein Registrierungsschema könnte die Plattform sein, auf der die einzelnen Besucher für die geltenden einschlägigen Vorschriften sensibilisiert werden können. Angelscheinanforderungen oder ähnliches für Touristen erscheinen nicht unangemessen. Die gewählte Lösung muss sowohl für das Management als auch für das Controlling geeignet sein.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass AIS in touristis
Neben dem derzeitigen Meldesystem für touristische Fischereibetriebe sollte nach Ansicht des Ausschusses die Registrierung des einzelnen Touristen, der fischen möchte, in Betracht gezogen werden. Ein Registrierungsschema könnte die Plattform sein, auf der die einzelnen Besucher für die geltenden einschlägigen Vorschriften sensibilisiert werden können. Angelscheinanforderungen oder ähnliches für Touristen erscheinen nicht unangemessen. Die gewählte Lösung muss sowohl für das Management als auch für das Controlling geeignet sein.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass AIS in touristischen Fischereifahrzeugen vorgeschrieben sein sollte. Dies betrifft sowohl die Sicherheit als auch die Kontrolle der Fischereipraxis.
Der Vorstand erachtet es als zweckmäßig, die Vorschriften des touristischen Fischereibetriebs zu regeln. Zusätzlich zu den Meldepflichten müssen die Tourismusfischer verpflichtet werden, den Besuchern angemessene Informationen über die geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen und den Touristen das notwendige Wissen über Charterschiffe und Fangmanagement zu vermitteln. Touristische Fischereibetriebe müssen für Verstöße gegen Vorschriften verantwortlich gemacht werden können.
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass das derzeitige Meldesystem auf mehr Fischarten als Kabeljau, Heilbutt, Seelachs, Rotbarsch und Wels ausgeweitet werden sollte. Dies dient dazu, einen Überblick über die tatsächliche Ressourcennutzung, auch von wirtschaftlich weniger wichtigen Arten, zu erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fisheries Team Nord aus Gründen der Kontrolle der Ressourcennutzung eine Deponiepflicht für die touristische Fischerei vorgeschlagen hat, die den Anforderungen der Berufsfischer entspricht.
In Bezug auf den Umgang mit Restrohstoffen in der Tourismusfischerei hält der Ausschuss dies für richtig, da das Ministerium genau hinschaut.
Es ist erforderlich, dass die Anlandeinformationen von den jeweiligen Tourismusfischereibetrieben kontinuierlich übermittelt werden. Der Vermieter muss für die korrekte Meldung im Zusammenhang mit der Landung verantwortlich sein, wobei es auch die Verantwortung des Vermieters ist, ein genehmigtes Gewicht zu haben. Alternativ muss erwogen werden, Fänge bei anderen zugelassenen Fischereien anzulanden und zu registrieren. Dies sind Maßnahmen, die eine korrekte Ressourcenregistrierung sicherstellen und die laufende Kontrolle der Branche erleichtern.
Sobald die derzeitige Regelung für die touristische Fischerei erschöpft ist, müssen die touristischen Fischereibetriebe gezwungen werden, sich daran zu halten.
Überwachung und Genehmigung von Tourismusfischereibetrieben Die notwendigen Ressourcen müssen bereitgestellt werden, um die neuen Vorschriften, die beschlossen werden, verfolgen und kontrollieren zu können.
Schließlich kann der Vorstand das Ministerium bei der Einführung eines Genehmigungssystems für touristische Fischereiunternehmen unterstützen.
Der Vorstand geht davon aus, dass das Ministerium die erforderlichen gesetzlichen oder behördlichen Änderungen vornimmt, um die beschlossenen Regelungen umsetzen zu können.
chen Fischereifahrzeugen vorgeschrieben sein sollte. Dies betrifft sowohl die Sicherheit als auch die Kontrolle der Fischereipraxis.
Der Vorstand erachtet es als zweckmäßig, die Vorschriften des touristischen Fischereibetriebs zu regeln. Zusätzlich zu den Meldepflichten müssen die Tourismusfischer verpflichtet werden, den Besuchern angemessene Informationen über die geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen und den Touristen das notwendige Wissen über Charterschiffe und Fangmanagement zu vermitteln. Touristische Fischereibetriebe müssen für Verstöße gegen Vorschriften verantwortlich gemacht werden können.
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass das derzeitige Meldesystem auf mehr Fischarten als Kabeljau, Heilbutt, Seelachs, Rotbarsch und Wels ausgeweitet werden sollte. Dies dient dazu, einen Überblick über die tatsächliche Ressourcennutzung, auch von wirtschaftlich weniger wichtigen Arten, zu erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fisheries Team Nord aus Gründen der Kontrolle der Ressourcennutzung eine Deponiepflicht für die touristische Fischerei vorgeschlagen hat, die den Anforderungen der Berufsfischer entspricht.
In Bezug auf den Umgang mit Restrohstoffen in der Tourismusfischerei hält der Ausschuss dies für richtig, da das Ministerium genau hinschaut.
Es ist erforderlich, dass die Anlandeinformationen von den jeweiligen Tourismusfischereibetrieben kontinuierlich übermittelt werden. Der Vermieter muss für die korrekte Meldung im Zusammenhang mit der Landung verantwortlich sein, wobei es auch die Verantwortung des Vermieters ist, ein genehmigtes Gewicht zu haben. Alternativ muss erwogen werden, Fänge bei anderen zugelassenen Fischereien anzulanden und zu registrieren. Dies sind Maßnahmen, die eine korrekte Ressourcenregistrierung sicherstellen und die laufende Kontrolle der Branche erleichtern.
Sobald die derzeitige Regelung für die touristische Fischerei erschöpft ist, müssen die touristischen Fischereibetriebe gezwungen werden, sich daran zu halten.
Überwachung und Genehmigung von Tourismusfischereibetrieben Die notwendigen Ressourcen müssen bereitgestellt werden, um die neuen Vorschriften, die beschlossen werden, verfolgen und kontrollieren zu können.
Schließlich kann der Vorstand das Ministerium bei der Einführung eines Genehmigungssystems für touristische Fischereiunternehmen unterstützen.
Der Vorstand geht davon aus, dass das Ministerium die erforderlichen gesetzlichen oder behördlichen Änderungen vornimmt, um die beschlossenen Regelungen umsetzen zu können.