Ich bin zur Zeit in der Pfalz , hoffentlich muss ich nicht in Quarantäne wenn ich wieder zurück in Bayern bin!!:a055:
 
Warum willst du in Quarantäne...…die Fallzahlen sind hier gegen Null gehend.....…..Die Pfalz und Bayern gehörten mal eine ganze Weile zusammen...….. da war die Welt noch in Ordnung.
Wie schön wäre es, wenn wir wieder zu Bayern gehören könnten...………..

Grüße vom Pfälzer Seeteufel...…….und wir fahren am 08.08 nach Hasvag……..egeal wie
 
Die Idee mit den Mowi Aktien ist gut.
Wenn ihr jetzt alle kauft steigen meine Aktien wieder schneller im Wert. 😁

Leider hilft euch das nicht bei der Einreise, meinem Aktienkonto aber schon.

Da ist die Idee mit dem verlorenen Pilker schon kreativer. 😂😂
 
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Hi,

aus völlig unzuverlässiger Quelle habe ich aus Thysnes die Info bekommen das ein Rudel See..Wölfe die armen See..Hasen von unserem Smolt bedroht.
Nun wird verzweifelt eine Horde Fisch..Jäger aus Deutschland gesucht die für eine Woche bei voller Kost und Logie und Arbeitsvertrag das Problem lösen.

:laola:
 
Ich glaube nicht das wir vor dem 20.7 was erfahren werden was hieb und stichfest ist .
Interessant wird für mich auch was Niedersachsen für einen Weg einschlägt mit der Quarantäne. Gebucht haben wir Kiel Göteborg und ich werde bestimmt nicht 14 Tage nach dem Urlaub in Quarantäne gehen. Muss ich überhaupt noch in Quarantäne wenn die Reisewarnungen aufgehoben werden ?? Weiß das wer ??
 
Bin mir ziemlich sicher, dass wenn sich etwas ab dem 20./21.07 grundlegend ändert, wir vorher davon erfahren werden

Thema Quarantäne:

Es gibt seit kurzem eine neue Quarantäneverordnung für Rückreisen aus dem Ausland. Die Verordnung besagt:

Kehrt man aus einem Land zurück, in dem in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner verzeichnet wurden, so muss man sich nach Rückreise bei seinem zuständigen Gesundheitsamt melden und voraussichtlich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Über die tatsächliche Länge der Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt.

Aktuell (07. Juni 2020) ist Schweden das einzige Land in Europa, dass diesen Wert knapp übertrifft. Am Donnerstag, den 04. Juni hat Schweden aufgrund eines Übermittlungsfehlers knapp 1.200 Fälle nachgemeldet. Aufgrund der Nachmeldung liegt Schweden nun über dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Vor dieser Nachmeldung am vergangenen Donnerstag lag Schweden immer unter dem Schwellenwert.

Die Quarantäneempfehlung des RKI basiert auf den Zahlen des ECDC und wird täglich aktualisiert. Sollte also am kommenden Donnerstag, nachdem die Zahlen der Nachmeldung wieder aus der Statistik fallen, der Wert wieder unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegen, gilt die Quarantäne bei Rückreise aus Schweden nicht mehr.

Darüber hinaus gilt diese Quarantäneverordnung in den meisten Bundesländern vorläufig nur bis zum 15. Juni. Nachdem die deutsche Reisewarnung am 15. Juni aufgehoben wird, kann es hier nochmals zu Änderungen kommen.
 
Laut dem obigen Link, dürfte die Quarantäneregelung (sofern eine, wie auch immer geartete, besteht) ab dem 15.06 fallen!

Nicht zwingend.
Das machen leider die Bundesländer in Eigenregie.
Und die Logik spricht weiterhin (derzeit) für landesspezifische Quarantäneregelungen. So ist es unlogisch, in DE bei über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den entsprechenden Gemeinden Sanktionen anzudrohen bis hin zu lokalem Sutdown, auf der anderen Seite aber Einreisenden aus Ländern, die auch über 50 pro 100.000 haben einfach so laufen zu lassen.

Anyway. Ich wage lieber keine Spekulation (was selbst das obigen von mir schon ist) .

Das verändert sich ja zum Glück derzeit alles recht schnell (meist zum Positiven)

Viele Grüße,
Axel
 
Das Gesundheitsministerium in Hannover ist wohl selbst bei dem Thema überfragt, zumindest konnte mir die Hotline keine verbindliche Auskunft geben und war über die Frage wohl auch etwas überrascht.

Ich wollte wissen, ob "aus Schweden" nur den direkten Aufenthalt oder auch den Transit (Straße, Flugzeug) durch Schweden meint.
Zur Klärung riet man mir eine Mail zu schicken, sobald die Antwort vorliegt, werde ich die Auskunft hier einstellen.
 
Frag lieber dein lokales Gesundheitsamt.
Das ist die ausführende Instanz.
Die sind zwar auch nicht immer up2date - aber letztendlich diejenigen, die für Dich zuständig sind und die Quarantäne verhängen würden.

Viele Grüße,
Axel
 
Die Quarantäne in Niedersachsen greift erst wenn sich Personen länger als 48 Stunden in Schweden aufgehalten haben. Nachzulesen im Paragraph 5 der niedersächsischen Verordnung zu den Coronamaßnahmen.
 
Die Antwort kam schneller als gedacht, für eine Behörde sogar sehr flott.

Sehr geehrter Herr xxx,

Die Quarantäne gilt für das Land, aus dem man einreist, zumal objektiv auch - z. B. bei Autofahrern - nicht kontrollierbar ist, ob man nicht in Schweden doch eine Pause gemacht hat und sich unter die dortige Bevölkerung gemischt und sich dabei angesteckt hat.

Da die Neuinfektionen in Schweden seit Freitag den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen überschritten haben, ist bei einer Rückkehr aus diesem Staat nach § 5 Abs. 1 der Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorgeschrieben. Dort wird als Voraussetzung genannt, dass "nach einer Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) in dem betreffenden Staat" die o. g. Grenzwerte überschritten sind. Auch wenn nicht in ganz Schweden die gleiche Anzahl von Ansteckungen auftritt, so ist diese Regelung sinnvoll. Denn man kann nicht immer nachvollziehen, ob nicht jemand doch aus einem Gebiet mit hoher Infektionsrate innerhalb Schwedens in ein solches mit niedriger Rate gekommen ist und nun dort das Virus auch unter den Touristen verbreitet, die es dann mit nach Hause bringen.

Ich weise aber auf die Härteregelung in § 5 Abs. 11 der Verordnung hin, wonach das Gesundheitsamt in begründeten Einzelfällen auf Antrag Befreiungen von der Quarantänepflicht erteilen kann. Wenn Sie nachweisen können, nur einen Transit durch Schweden gemacht zu haben, könnte man dies als einen solchen Grund ansehen. Eine generelle, verpflichtende Zusage oder Auskunft kann ich Ihnen jedoch nicht geben, weil dies vom Einzelfall abhängt. Die Entscheidung trifft der Landkreis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage



Das Gesundheitsministerium in Hannover ist wohl selbst bei dem Thema überfragt, zumindest konnte mir die Hotline keine verbindliche Auskunft geben und war über die Frage wohl auch etwas überrascht.

Ich wollte wissen, ob "aus Schweden" nur den direkten Aufenthalt oder auch den Transit (Straße, Flugzeug) durch Schweden meint.
Zur Klärung riet man mir eine Mail zu schicken, sobald die Antwort vorliegt, werde ich die Auskunft hier einstellen.
 
Hmm, denke dass das so nicht ganz korrekt ist.
In §5 steht weniger als 48h im Ausland, nicht Schweden. Würde bei einem Norwegen-Aufenthalt also nicht greifen, da wohl davon auszugehen ist, dass man dann insgesamt länger als 48h im Ausland war.


Die Quarantäne in Niedersachsen greift erst wenn sich Personen länger als 48 Stunden in Schweden aufgehalten haben. Nachzulesen im Paragraph 5 der niedersächsischen Verordnung zu den Coronamaßnahmen.
 
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