Fischausfuhr, Frage

Moin
ein letztes Mal. Der registrierte Betrieb muss die Fänge der Angler elektronisch melden, dazu ist er verpflichtet. Entweder der Vermieter oder der Angler macht das.
Vollkommen korrekt, was du hier schreibst.

Nur dann bekommt man am ende des urlaubs die Ausfuhrbescheinigung als PDF mit der Nummer dass die Fänge gemeldet wurden.
Selber ausfüllen ist nicht, auch wenn der Vermieter das abstempelt, da nicht zu ersehen ist ob die Fänge gemeldet wurden.
Was du hier schreibst, stimmt aber aus kürzlicher Erfahrung meinerseits nicht.
Kurz die Hintergrundstory dazu. Wir waren jetzt gerade Anfang Mai zu dritt in Nordnorwegen, haben sehr gut gefangen und sind wegen "Zielerreichnung" sogar einen Tag früher als geplant (und gebucht) nach Hause gefahren (sonst hätten wir Kalsarikännit machen müssen :wink:).
Und wir wurden, das erste mal in meinem Leben, bei der Ausreise aus Norwegen vom Zoll kontrolliert.
Wir waren zu dritt im Auto unterwegs und die Kontrolle war an der norwegisch/finnländischen Grenze in Kilpisjärvi an der E8.
Die Ampel schaltete auf Rot, 4 junge Zöllner kamen raus und begrüßten uns freundlich.

Von unserem Vermieter hatten wir bereits zu Urlaubsbeginn folgende 2 Formulare bekommen mit der Bitte, das eine täglich auszufüllen und bei Abreise in der Hütte zu lassen, und das andere sei für den Zoll falls wir kontrolliert werden.
Hier das Formular für unseren Fangbericht (von einer APP war nie die Rede!):
Fangbericht.jpg
Das haben wir brav täglich ausgefüllt. Und ich kann mit Sicherheit sagen, dass diese Fänge bei unserem Grenzübertritt noch nicht online gemeldet waren!

Und nun das Schreiben für den Zoll, das uns bereits bei Urlausantritt ausgehändigt wurde und in das wir unsere Namen dann selbst eintrugen:
IMG-20250508-WA0000.jpeg
Und genau dieses Schreiben händigten wir den Zöllnern (neben unseren Personalausweisen) aus. Es wurde geprüft, der "Zolloberhauptinspektor" führte dann noch ein Telefonat und der Drops hinsichtlich des Rechts, 54kg ausführen zu dürfen, war gelutscht.

Trotzdem mussten wir dann die beiden Thermoboxen, die wir dabei hatten, auspacken und der Stauraum der V-Klasse wurde augenscheinlich auf andere Transportmöglichkeiten für gefrorenen Fisch überprüft. War aber nix.
Nun ging es nur noch darum, ob wir unter 54 kg (3 x 18) geblieben waren. Eine Thermobox wurde von einem Zöllner angehoben und Sie waren sich selbst nicht sicher, ob sie sie öffnen lassen sollten.
Dann haben wir nur ein paar sachliche Argumente gebracht, wie: Volumen bro Box ist nur ca. 46 ltr. oder Wandstärke der Boxen ist 6cm...
Ausschlaggebend war dann aber diese Exceldatei, die wir uns auch vorsorglich auf die Handys gezogen hatten:
Tagesfänge.jpg
Hier hatten wir schon jeden Tag vor dem Einfrieren jedes Paket mit einer kleinen Küchenwaage gewogen und beschriftet.
Nun wird sich der eine oder andere fragen: ´Warum machen die Idioten denn sowas?´. Tja, der Grund ist, dass die Norweger stärker kontrollieren und kompromisslos bestrafen und wir mit der Methode einen genauen tagesaktuellen Stand haben.
Letztendilich brauchten wir unser mit Paketband verklebten Boxen auch nicht öffnen und auspacken, sondern uns wurde eine gute Fahrt gewünscht.
 
Vollkommen korrekt, was du hier schreibst.


Was du hier schreibst, stimmt aber aus kürzlicher Erfahrung meinerseits nicht.
Kurz die Hintergrundstory dazu. Wir waren jetzt gerade Anfang Mai zu dritt in Nordnorwegen, haben sehr gut gefangen und sind wegen "Zielerreichnung" sogar einen Tag früher als geplant (und gebucht) nach Hause gefahren (sonst hätten wir Kalsarikännit machen müssen :wink:).
Und wir wurden, das erste mal in meinem Leben, bei der Ausreise aus Norwegen vom Zoll kontrolliert.
Wir waren zu dritt im Auto unterwegs und die Kontrolle war an der norwegisch/finnländischen Grenze in Kilpisjärvi an der E8.
Die Ampel schaltete auf Rot, 4 junge Zöllner kamen raus und begrüßten uns freundlich.

Von unserem Vermieter hatten wir bereits zu Urlaubsbeginn folgende 2 Formulare bekommen mit der Bitte, das eine täglich auszufüllen und bei Abreise in der Hütte zu lassen, und das andere sei für den Zoll falls wir kontrolliert werden.
Hier das Formular für unseren Fangbericht (von einer APP war nie die Rede!):
Anhang anzeigen 303975
Das haben wir brav täglich ausgefüllt. Und ich kann mit Sicherheit sagen, dass diese Fänge bei unserem Grenzübertritt noch nicht online gemeldet waren!

Und nun das Schreiben für den Zoll, das uns bereits bei Urlausantritt ausgehändigt wurde und in das wir unsere Namen dann selbst eintrugen:
Anhang anzeigen 303976
Und genau dieses Schreiben händigten wir den Zöllnern (neben unseren Personalausweisen) aus. Es wurde geprüft, der "Zolloberhauptinspektor" führte dann noch ein Telefonat und der Drops hinsichtlich des Rechts, 54kg ausführen zu dürfen, war gelutscht.

Trotzdem mussten wir dann die beiden Thermoboxen, die wir dabei hatten, auspacken und der Stauraum der V-Klasse wurde augenscheinlich auf andere Transportmöglichkeiten für gefrorenen Fisch überprüft. War aber nix.
Nun ging es nur noch darum, ob wir unter 54 kg (3 x 18) geblieben waren. Eine Thermobox wurde von einem Zöllner angehoben und Sie waren sich selbst nicht sicher, ob sie sie öffnen lassen sollten.
Dann haben wir nur ein paar sachliche Argumente gebracht, wie: Volumen bro Box ist nur ca. 46 ltr. oder Wandstärke der Boxen ist 6cm...
Ausschlaggebend war dann aber diese Exceldatei, die wir uns auch vorsorglich auf die Handys gezogen hatten:
Anhang anzeigen 303977
Hier hatten wir schon jeden Tag vor dem Einfrieren jedes Paket mit einer kleinen Küchenwaage gewogen und beschriftet.
Nun wird sich der eine oder andere fragen: ´Warum machen die Idioten denn sowas?´. Tja, der Grund ist, dass die Norweger stärker kontrollieren und kompromisslos bestrafen und wir mit der Methode einen genauen tagesaktuellen Stand haben.
Letztendilich brauchten wir unser mit Paketband verklebten Boxen auch nicht öffnen und auspacken, sondern uns wurde eine gute Fahrt gewünscht.
Schon seltsam, dass die Zöllner sowas akzeptieren. Woher wissen die denn, dass die Fänge wirklich noch online gemeldet werden ?
Mit solchen im Vorfeld "blanko" zur Verfügung gestellten Papieren kann ja jeder betrügen wir er will.
Bist Du sicher, dass Euer Vermieter Euch im Vorfeld nicht doch schon online registriert hat - ohne aber die Fänge schon gemeldet zu haben?
Wenn so ein selbst ausgefüllter Handzettel zählt, ohne das zuvor ein digitaler Eintrag vorgenommen wurde, ist ja illegaler Fischausfuhr Tür und Tor geöffenet.
Trägt nach Eurem Grenzübertritt keiner online irgendwas ein und haben die Ausfuhr und der Fang nie stattgefunden - Ihr wart nicht da.
Das könntest Du dann 10x im Jahr machen - das Risiko einer Kontrolle ist eh gering. Meiner Meinung nach hat der Vermieter das nicht korrekt umgesetzt, wenn Ihr nicht digital registriert wart.
 
Schon seltsam, dass die Zöllner sowas akzeptieren. Woher wissen die denn, dass die Fänge wirklich noch online gemeldet werden ?
Mit solchen im Vorfeld "blanko" zur Verfügung gestellten Papieren kann ja jeder betrügen wir er will.
Den Zoll interessieren die Fangmeldungen doch gar nicht, sondern nur, dass es ein registrierter Betrieb ist und du dort anwesend warst. Das Fanggewicht muss er in jedem Fall selbst ermitteln, ... entweder mit Sichtprüfung oder ganz genau auswiegen (Ermessenssache). Alle Varianten müssen am Ende für den Zoll leicht nachvollziehbar sein und stimmen, ... mehr ist es doch nicht.
 
Mit solchen im Vorfeld "blanko" zur Verfügung gestellten Papieren kann ja jeder betrügen wir er will.
Hast recht, hätte nicht blanko und nicht gleich am Urlausanfang rausgegeben werden dürfen. Aber immerhin ein datiertes und original unterschriebenes Dokument.
Ich schiebe das mal auf die norwegische Mentalität (und das meine ich positiv :a020:).
Nur die max. 18kg pro Person sind davon nicht betroffen.
Bist Du sicher, dass Euer Vermieter Euch im Vorfeld nicht doch schon online registriert hat
Ja, schon der (namhafte) Angelreiseanbieter hatte/wollte nur meinen Namen. Keine Frage nach den Namen der Mitreisenden (war aber auch individuelle Anreise)
Wenn so ein selbst ausgefüllter Handzettel zählt, ohne das zuvor ein digitaler Eintrag vorgenommen wurde, ist ja illegaler Fischausfuhr Tür und Tor geöffenet.
Wäre aber immer wieder Urkundenfälschung.
Und es ginge auch, ohne Unterschriften zu fälschen (nämlich wie in #73 von mir beschrieben), viel einfacher (immer vorausgesetzt, dass der Zoll bei Ausreise nicht kontrolliert)
Thema "digitaler Eintrag": "Wem nützt es?" Toll eller Fiskeridirektoratet? Alles noch nicht ausgegoren, denke ich
 
Schon seltsam, dass die Zöllner sowas akzeptieren. Woher wissen die denn, dass die Fänge wirklich noch online gemeldet werden ?
Die Antwort ist nach wie vor, dass der Zoll sich dafür nicht interessiert (was einige offenbar immer noch nicht umrissen haben).
Der Mechanismus ist ausschließlich, dass der registrierte Betrieb dafür gerade steht, dass die Fänge der Gäste entsprechend gemeldet werden. Und das interessiert auch nicht den Zoll, sondern die Fischereibehörde.

Wie der Betrieb das macht, bleibt ihm überlassen. Die Methode, dass der Betrieb irgendeinen "Zettel" erst ganz am Schluss rausrückt, ist zwar nett ausgedacht, scheitert aber daran, dass der Gast so einen "Zettel" (den einige hier die "Ausfuhrgenehmigung" oder sogar das "Zertifikat" nennen, lol) überhaupt nicht benötigt. Was allerdings - bei Gruppen - wahrscheinlich greifen würde: wenn der Betrieb überhaupt nicht dokumentiert hätte, welche Leute im Einzelnen gefischt haben (sondern nur eine summarische Buchungsbestätigung in der Hand hat), bekommen er und die Gäste bei der Ausfuhr Schwierigkeiten, wenn das kontrolliert würde. Und genau diese Dokumentation kann er den Gästen dann auch mitgeben - so wird dann wieder ein Schuh draus.
 
Wie kann der Zoll denn kontrollieren, ob ich mehr als 2 Mal im Jahr 18 Kilo ausführe?
 
Hast recht, hätte nicht blanko und nicht gleich am Urlausanfang rausgegeben werden dürfen. Aber immerhin ein datiertes und original unterschriebenes Dokument.
Ich schiebe das mal auf die norwegische Mentalität (und das meine ich positiv :a020:).
Nur die max. 18kg pro Person sind davon nicht betroffen.

Ja, schon der (namhafte) Angelreiseanbieter hatte/wollte nur meinen Namen. Keine Frage nach den Namen der Mitreisenden (war aber auch individuelle Anreise)

Wäre aber immer wieder Urkundenfälschung.
Und es ginge auch, ohne Unterschriften zu fälschen (nämlich wie in #73 von mir beschrieben), viel einfacher (immer vorausgesetzt, dass der Zoll bei Ausreise nicht kontrolliert)
Thema "digitaler Eintrag": "Wem nützt es?" Toll eller Fiskeridirektoratet? Alles noch nicht ausgegoren, denke ich
Ja - das ist alles nicht ausgegoren. Bürokratie wird leider meist nicht zu Ende gedacht - auch in Norwegen nicht.
Ein guter Freund von mir vermietet ebenfalls in Norwegen - der meint auch, dass das ganze Getue lächerlich ist und letztlich auch nicht kontrolliert werden kann.
Er trägt aber immerhin vor Abreise alles digital ins System ein. Ob es aber überhaupt meldepflichtige Fische sind, die ausgeführt werden - es juckt keinen und es kann auch keiner wirklich kontrollieren.
Lediglich bei der Gesamtausfuhrmenge wird es prüfbar. Wenn kontrolliert wird und man zu viel dabei hat, ist man am Arsch - und sicher auch, wenn man nicht einen entsprechenden Zettel beihat (der aber - habe ich gerade gelernt - das Papier nicht wert ist).
 
Ich glaube inzwischen ganz fest, daß hier viele deutlich unterangelt sind und sich deshalb beinahe haarspalterisch diskutieren. Ich habe mit den Ausführungen im Gesetz auch ein Problem, mein Schirmherr ist eine Frau, akzeptiert das der norwegische Zoll auch?
Leute Leute macht euch locker.
 
Ich glaube inzwischen ganz fest, daß hier viele deutlich unterangelt sind
Du hast absolut recht; deshalb fahre ich übermorgen für 3 Wochen nach Vikna. Danach fühl ich mich bestimmt besser :a055:

Den Zoll interessieren die Fangmeldungen doch gar nicht, sondern nur, dass es ein registrierter Betrieb ist und du dort anwesend warst.

Danke! Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen!
 
Moin Moin zusammen.
Vielleicht könnten mal diejenigen, die schon kontrolliert wurden, hier ausführen, wie die Kontrolle (Fisch, Menge) durch den Zoll wirklich abgelaufen ist.
Bei uns ging diese Kontrolle am Fährterminal zügig und unkompliziert.
......Hei, wart ihr zum Fischen in Norwegen?
- Ja.
- Habt ihr die richtigen Nachweise dabei?
...... DinA4- Ausdruck des Vermieters mit den Namen der Bootsbesatzung, seiner Registrierungsnummer, Zeitraum, seiner Adresse und seiner Telefonnummer, vorgezeigt.
- Ok, in Ordung. Zeige uns bitte deine Fischkiste.
.....im Auto die Colemanbox einseitig angehoben.
-Ok, das ist so in Ordnung.
.... etwas netten Smaltalk ....
- Gute Reise.

Gruß Carsten
 
So ist der übliche, normale Umgang beim Zoll. Die werden einige Sachen nebenbei checken (Größe Fahrzeug, Ladezustand, Kennzeichen, Wohnort, Auftreten, ...) und wenn irgendwas für eine genauere Kontrolle spricht (ist ihr Job, ... man hat gerade Zeit und nichts besseres zu tun), dann wird verschärft kontrolliert.
Ich hatte seit Einführung von Ausfuhrmengen (2007 oder so) erst 2 Kontrollen und die liefen so wie bei dir ab. Es wird auch Unterschiede geben, ob man mit einem Fahrzeug oder dem Flieger unterwegs ist. Vieles wird man einfach nicht mitbekommen.
 
Wir wurden vor einigen Jahren in Oslo bei der Fähre kontrolliert. Die Zöllner sagten, dass sie die Gewichte der üblichen Kühlboxen kennen - keine Garantie für alle Zöllner in Norwegen!!!

Die Coleman Box wurde auf die Waage gestellt, das bekannte Gewicht der Box abgezogen und wir konnten fahren. Ich würde nur dringend empfehlen, die Box nicht ganz vorne in den Anhänger zu stellen. Einige vor uns mussten komplett ausräumen, um an die Box zu kommen. Das senkt die Laune zusätzlich und muss ja nicht sein. Vor allem, wenn man erst kurz vor Abfahrt der Fähre kontrolliert wird, ist man um jede Minute froh, die es schneller geht.
 
Moin
Ich möchte mal darstellen wie es bei uns jetzt auf Hitra gelaufen ist.
Wir wurden von vom Vermieter digital beim Norwegischen Fischereiamt (oder so) als Vorgang angemeldet. Dies ist notwendig um den Fang per Handy zu melden. Bei uns über Gofish.
Am Ende unser Tour hat der Vermieter die Fangangaben bestätigt und es wurde umgehend ein Zertifikat an uns per Mail zugesendet. Hier waren alle notwendigen Angaben aufgeführt.
Dies Zertifikat beinhaltet die notwendigen Daten der Angler und eine Nummer aus der der Zoll entnehmen kann das alles ordentlich gemeldet wurde. Die können die Nummer einfach in ein Laptop eingeben und den Vorgang prüfen.
Irgendwelche kopierten Fanglisten oder Zettel werden NICHT anerkannt, weil der Zollhieraus nicht prüfen kann ob der Fang auch elektronisch übermittelt wurde.
Gruß Klaus

Exakt so war es bei uns im März auch auf Soroya. Die Truppe die vor uns dort war wurde vom Zoll ziemlich auseinander genommen. Also mit nachwiegen usw. sowie genauer Prüfung der Dokumente. Aussage war ganz klar, Ohne das offizielle Dokument und vor allem diese Nummer geht seit 2025 garnix mehr.
 
Jetzt denken bestimmt wieder einige, das man die "document number" _generell_ braucht...und der thread geht weiter.
Solche Threads gehen immer weiter. Ich hab auch nur von meinen Erfahrungen dieses Jahr berichtet bzw das was wir von unserem Vermieter mitgeteilt bekommen. War halt auch zur Skreisaison und am Flughafen Tromsø wo man schon gemerkt hat das der Zoll richtig heiß war.
 
Hallo in die Runde,

unser Vermieter hat uns darauf hingewiesen das wir uns online Registrieren müssen. Das habe ich dann mit unserem Haus und der Bootsnummer getan. Die Personenanzahl von den Mitfahrern wurde eingetragen, die ūblichen Sachen wie entnommen und zurück ebenfalls. Zusätzlich habe ich immer noch ein ausgefülltes Formular dabei. Jede Tüte ist mit Inhalt, Gewicht und Namen beschriftet.

VG Toni
 
vor allem diese Nummer geht seit 2025 garnix mehr.
Da war die Aussage ganz klar falsch.
Es gibt keine Änderung seit Juli 22 (seitdem sind auch nicht handschriftlich unterschriebene Dokumente zulässig).

Dieser Thread verdient ein Ende, er schafft nur unnötige Verunsicherung. (Was wiederum zu Anrufen bei mir führen könnte, absolut vermeidbar)
 
Ohne das offizielle Dokument und vor allem diese Nummer geht seit 2025 garnix mehr.
Ein „offizielles Dokument“ (also irgendeines, das von einer Behörde ausgestellt werden müsste) gibt es nicht.

Die Registrierungsnummer des Vermieters muss dagegen (natürlich) ersichtlich sein. Ist doch logisch: sonst kommt da jemand mit irgendeinem Zettel an, auf dem sowas wie „die Hütte rechts uffm Berg/2000 NOK“ steht, und der Zoll darf sich dann zusammenreimen, zu welchem Unternehmen das angeblich gehören soll.
 
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