Fischausfuhr, Frage

Schon erstaunlich, das nach so vielen Jahren immer noch die Fangdokumentation
und die Zollbescheinigung durcheinander gebracht wird !!
Hallo,
in 2022 haben und die Vermieter beim Einrichten einer App. geholfen und mit deren Zugangsdaten haben wir und angemeldet,
täglich unsere Fänge gemeldet und bei der Abreise sagten uns die Vermieter am Zoll reich die App. die sehen dann das alles
seine Richtigkeit hat.
In 2023 alles ohne App. DIN A4 Vordrucke zum ausfüllen und der Vermieter hat gemeldet. Am Ende bekamen wir für den Zoll
ein Schreiben.
In 2024 nichts, kein Vermieter vor Ort, keine Anleitung wie zu verfahren ist, nichts. Da wir mit Borks gefahren sind und Borks
einen zertifizierten norwegischen Ableger hat, haben wir deren Fangmeldeformulare inkl. Registrierungsnummer runter geladen,
ausgedruckt und ausgefüllt. Am Ende haben wir diese Blätter auf den Stubentisch hinterlassen und für den Zoll fotografiert.

Vielleich verstehst Du es jetzt.
 
Es ist ja offenbar grässlich und unglaublich schwer zu begreifen, welche Dokumente man jetzt eigentlich an der Grenze braucht, wenn man selbstgefangenen Fisch ausführen will. Und das Problem ist offenbar nicht, dass das hier schon zu oft wiederholt wurde, sondern dass die am lautstärksten kommentieren, die es offenbar selbst nicht kapiert haben, oder nicht kapieren wollen, warum auch immer.
Ja, nee, is klar !!
Zeig du ruhig weiter deine Fangliste vor !
Also nochmal aus dem o.g. Link:

Anforderungen an die Dokumentation bei Ausfuhr von Fisch

Wie oben erwähnt, muss jeder touristische Angler bei Ausfuhr seines Fisches aus dem Land dokumentieren können, dass das Angeln unter Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs erfolgt ist.
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist. Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
  • Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
  • Zeitraum des Aufenthalts
  • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:
  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.
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Diese zweite Option sehe ich für den Fall, dass ein teilnehmender Angler eben nicht die Rechnung für die Gesamtbuchung einer ganzen Gruppe in der Hand hat, warum auch immer. Könnte ja z.B. ein Besuch der Gruppe sein, der nur einen Nachmittag mitgeangelt hat. Oder der Campingplatz hat einfach keinen Kopierer zur Hand.
 
Moin
Ich möchte mal darstellen wie es bei uns jetzt auf Hitra gelaufen ist.
Wir wurden von vom Vermieter digital beim Norwegischen Fischereiamt (oder so) als Vorgang angemeldet. Dies ist notwendig um den Fang per Handy zu melden. Bei uns über Gofish.
Am Ende unser Tour hat der Vermieter die Fangangaben bestätigt und es wurde umgehend ein Zertifikat an uns per Mail zugesendet. Hier waren alle notwendigen Angaben aufgeführt.
Dies Zertifikat beinhaltet die notwendigen Daten der Angler und eine Nummer aus der der Zoll entnehmen kann das alles ordentlich gemeldet wurde. Die können die Nummer einfach in ein Laptop eingeben und den Vorgang prüfen.
Irgendwelche kopierten Fanglisten oder Zettel werden NICHT anerkannt, weil der Zollhieraus nicht prüfen kann ob der Fang auch elektronisch übermittelt wurde.
Gruß Klaus
 
Ich habe nachgefragt ob ich nicht doch ein Dokument für den Zoll haben könnte. Dies ist nicht notwendig da in der mail die ich bekommen habe alle Daten aufgeführt sind.
Anbei ein Screenshot vom oberen Teil des Dokuments,man kann dan runterscrollen und hat alle Infos über die Angler usw.
Über die Mobile Number kann der Zoll die Richtigkeit prüfen.
Gruß Klaus
Screenshot_20250513_225920_Gmail[1].jpg
 
Moin
Ich möchte mal darstellen wie es bei uns jetzt auf Hitra gelaufen ist.
Wir wurden von vom Vermieter digital beim Norwegischen Fischereiamt (oder so) als Vorgang angemeldet. Dies ist notwendig um den Fang per Handy zu melden. Bei uns über Gofish.
Am Ende unser Tour hat der Vermieter die Fangangaben bestätigt und es wurde umgehend ein Zertifikat an uns per Mail zugesendet. Hier waren alle notwendigen Angaben aufgeführt.
Dies Zertifikat beinhaltet die notwendigen Daten der Angler und eine Nummer aus der der Zoll entnehmen kann das alles ordentlich gemeldet wurde. Die können die Nummer einfach in ein Laptop eingeben und den Vorgang prüfen.
Irgendwelche kopierten Fanglisten oder Zettel werden NICHT anerkannt, weil der Zollhieraus nicht prüfen kann ob der Fang auch elektronisch übermittelt wurde.
Gruß Klaus
Was meinst du denn mit irgendwelchen Zetteln? Ich denke schon, dass vom Vermieter eine ausgedruckter "Zettel", wo alle notwendigen Daten drauf stehen sehrwohl ausreicht. Es hat ja nicht jeder auf seinem Handy einen E-Mail Zugang oder was ist, wenn der Account gestört ist oder kein Netz etc ..........
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Ende April ging das noch.....so hat "mein"Vermieter seine Ausfuhrbestätigung eigenhändig bei einer Zollkontrolle vor Augen des Zöllner ausgefüllt und abgestempelt.
Da ist er halt dann schon gänzlich Norweger....quasi "just in time"😂
 
Was meinst du denn mit irgendwelchen Zetteln? Ich denke schon, dass vom Vermieter eine ausgedruckter "Zettel", wo alle notwendigen Daten drauf stehen sehrwohl ausreicht. Es hat ja nicht jeder auf seinem Handy einen E-Mail Zugang.....
Moin
wenn der Vermieter eure Fänge elektronisch täglich meldet und dann am Ende die Bestätigungsmail Euch ausdruckt sollte das reichen.
Gruß Klaus
 
Shit, stimmt, das existiert immernoch...

Angesichts der jüngsten Ergüsse wünschte man nur ich hätte Recht gehabt, wa.


7 von 9 Sätzen (genau genommen 8 von 9) in Post #49 sind verschiedene Abstufungen von falsch ;-)
 
7 von 9 Sätzen (genau genommen 8 von 9) in Post #49 sind verschiedene Abstufungen von falsch ;-)
Da sagst du was Wahres (bezieht sich auch auf #55).

So was ist der Grund für das ewige Diskutieren von eigentlich supereinfachen Sachverhalten und klaren, simplen Regelungen.

Wenn das ein Norweger mitliest, der fasst sich doch ans Hirn. Ist das… Masochismus? Die „German Angst“? Realsatire?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich aktuell wirklich kein Beitrag an dem man sich beteiligen möchte, aber Fakten sind dann ja doch besser als Verunsicherung.

Wir stellen physischen Ausfuhrnachweis aus (in der Fachsprache auch "Zettel" genannt).
Diese beinhalten vollständige Namen aller Ausfuhrberechtigten in dem jeweiligen Fahrzeug/Reisegruppe, Anzahl der Ausfuhrberechtigten (also quasi Gesamtqoute), Datum des Aufenthalts, Datum der Ausstellung, Adresse, Org Nummer, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Ansprechpartner bei uns für Rückfragen.

Nun kann ich nicht genau sagen wie oft diese "Zettel" schon beim Zoll kontrolliert worden sind, aber sie wurden jedenfalls nie beanstandet.

Email ist schön und gut, aber mir persönlich wäre dann doch ein Papier schnell griffbereit im Handschuhfach lieber wenn der Zöllner an die Fahrertür klopft.
 
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