Leute,
guckt euch doch einfach mal das norwegische Gesetz dazu an.
Link und Auszug daraus:
"
Krav til dokumentasjon ved utførsel av fisk
Når du tar fisken ut av landet, må du som reisende kunne dokumentere at fisken er fanget i regi av en registrert turistfiskevirksomhet
Som dokumentasjon på at fisket har foregått i regi av en registrert turistfiskevirksomhet, godtar Tolletaten dokument som inneholder følgende opplysninger:
- Den registrerte turistfiskevirksomhetens navn, adresse og organisasjonsnummer
- Navn på den eller de som har fisket i regi av virksomheten
- Tidsrommet for oppholdet
Personene som er oppført i dokumentet må være med når fisken blir ført ut av landet."
Auf Deutsch übersetzt heißt das:
"
Anforderungen an die Dokumentation bei der Ausfuhr von Fisch
Wenn Sie den Fisch außer Landes bringen, müssen Sie als Reisender dokumentieren können, dass der Fisch unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereibetriebs gefangen wurde.
Als Nachweis dafür, dass der Fischfang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereibetriebs stattgefunden hat, akzeptiert der norwegische Zoll ein Dokument, das folgende Informationen enthält:
o Name, Anschrift und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereibetriebs
o Name der Person(en), die unter der Schirmherrschaft des Betriebs gefischt haben
o Aufenthaltsdauer
Die im Dokument aufgeführten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land verbracht wird."
[
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)]"
Da steht also NICHTS von Stempel und Unterschrift des Vermieters! Es würde demnach reichen, das PDF-Formular des Fiskeridirektorates (Fangstrapport o.ä. - finde den Link auf die Schnelle nicht) auszufüllen und bei Ausreise vorzulegen.
Das ist natürlich nur nötig, wenn sich der registrierte Vermieter selbst nicht kümmert (wie es mir in Westnorwegen schon oft widerfahren ist) und keine andere Lösung in petto hat.
Und ja, ich weiß, offenbar hat der norwegische Zoll die Seite (o.a. Link) nicht ordentlich übersetzt. Denn in der
deutschen Fassung der Regelung auf der toll.no-website ist auf einmal wieder von Stempel und Unterschrift des Vermieters die Rede.
Aber bei Kontrollen muss für den Zöllner die Regelung in seiner Landessprache maßgeblich sein.