Fischausfuhr, Frage

Shit, stimmt, das existiert immernoch...

Angesichts der jüngsten Ergüsse wünschte man nur ich hätte Recht gehabt, wa.


7 von 9 Sätzen (genau genommen 8 von 9) in Post #49 sind verschiedene Abstufungen von falsch ;-)
Was ist denn falsch?
Also so kenne ich es vom letzten Mai auch....
Aufm Tablet registrieren, zum Angeln anmelden, nachm Angeln Fische eintragen und wieder abmelden.
Jeden Tag die registrierten Fänge absenden und am letzten Tag nachdem absenden dem Vermieter Bescheid geben, der sendet das dann wohin auch immer und dann wird die Email generiert, wo Angler, registrierter Betrieb und Urlaubszeit vor Ort drin steht, das war es.
 
Was ist denn falsch?
Also so kenne ich es vom letzten Mai auch....
Aufm Tablet registrieren, zum Angeln anmelden, nachm Angeln Fische eintragen und wieder abmelden.
Jeden Tag die registrierten Fänge absenden und am letzten Tag nachdem absenden dem Vermieter Bescheid geben, der sendet das dann wohin auch immer und dann wird die Email generiert, wo Angler, registrierter Betrieb und Urlaubszeit vor Ort drin steht, das war es.
So kenne ähnlich ich das auch,

wir bekommen von unserem Vermieter das PW für UNSER Boot während UNSERES Aufenthaltes für FischReg und geben nach jeder Fahrt die Fänge ein. Vor der Abreise bekommen wir dann die Bescheinigung mit wie in Post #47 angegebenen Daten.
Meiner Meinung nach ist die Organisationsnummer mit Name und Adresse des Angelbetriebes auf dem Dokument am Wichtigsten, da damit der Zoll nachprüfen kann, ob der Betrieb auch regelmäßig meldet. Ich kenne den Fall eines anderen Camps, was nicht mehr existiert, wo der Camp-Betreiber es unterlassen hatte, die Fänge seiner Gäste zu melden. Da wurde, als das auffiel, das Fischereidirektorat sehr unangenehm und drohte mit dem "Entzug" der Registrierung.
Zwar akzeptiert der Zoll auch Fangzettel, aber auch dort MUSS die Identität des Betriebes angegeben sein, damit der Zoll o.G. ebenfalls prüfen kann.

Gruß Toffee
 
Irgendwelche kopierten Fanglisten oder Zettel werden NICHT anerkannt, weil der Zollhieraus nicht prüfen kann ob der Fang auch elektronisch übermittelt wurde.
Gruß Klaus
Was ist denn falsch?
Wurde vielleicht widersprüchlich geschrieben, aber ein "Zettel" mit Namen der Angler, Aufenthalt von bis, Reg. Nr. etc. Unterschrift und wenn vorhanden Stempel
sollte laut Gesetzestext ausreichend sein.

Vermutlich nutzen die Vermieter auch unterschiedliche Systeme, einmal habe ich die Fänge selber eingetragen
und einmal dem Vermieter die Listen übergeben.
In beiden Fällen kam nie eine Mail an, ich hätte beim Zoll nichts vorlegen können, zum Glück hatte ich den Zettel als analoge Variante.
 
Wurde vielleicht widersprüchlich geschrieben, aber ein "Zettel" mit Namen der Angler, Aufenthalt von bis, Reg. Nr. etc. Unterschrift und wenn vorhanden Stempel
sollte laut Gesetzestext ausreichend sein.

Vermutlich nutzen die Vermieter auch unterschiedliche Systeme, einmal habe ich die Fänge selber eingetragen
und einmal dem Vermieter die Listen übergeben.
In beiden Fällen kam nie eine Mail an, ich hätte beim Zoll nichts vorlegen können, zum Glück hatte ich den Zettel als analoge Variante.
Zwischen verschiedenen Systemen und Aussage ist falsch liegt aber ein großer Unterschied oder? Deshalb meine Frage an andiolsi, was denn falsch sei...
 
Eigentlich aktuell wirklich kein Beitrag an dem man sich beteiligen möchte, aber Fakten sind dann ja doch besser als Verunsicherung.

Wir stellen physischen Ausfuhrnachweis aus (in der Fachsprache auch "Zettel" genannt).
Diese beinhalten vollständige Namen aller Ausfuhrberechtigten in dem jeweiligen Fahrzeug/Reisegruppe, Anzahl der Ausfuhrberechtigten (also quasi Gesamtqoute), Datum des Aufenthalts, Datum der Ausstellung, Adresse, Org Nummer, Unterschrift, Stempel, Telefonnummer Ansprechpartner bei uns für Rückfragen.

Nun kann ich nicht genau sagen wie oft diese "Zettel" schon beim Zoll kontrolliert worden sind, aber sie wurden jedenfalls nie beanstandet.

Email ist schön und gut, aber mir persönlich wäre dann doch ein Papier schnell griffbereit im Handschuhfach lieber wenn der Zöllner an die Fahrertür klopft.
Dankeschön. So ist es lt. Gesetzestext perfekt. Mit so einem Zettel bin ich extra zum Zoll gegangen um es mir bestätigen zu lassen.

An alle anderen, die meinen das eine Email reicht, ich vermute es auch, aber es steht nirgendwo. Und sollte mal ein zollner ganz pingelig sein (sind sie aber so gut wie nie) kann er die email als Nachweis ablehnen.
So einfach ist das.
 
Was ist denn falsch?
Also so kenne ich es vom letzten Mai auch....
Aufm Tablet registrieren, zum Angeln anmelden, nachm Angeln Fische eintragen und wieder abmelden.
Jeden Tag die registrierten Fänge absenden und am letzten Tag nachdem absenden dem Vermieter Bescheid geben, der sendet das dann wohin auch immer und dann wird die Email generiert, wo Angler, registrierter Betrieb und Urlaubszeit vor Ort drin steht, das war es
Was daran falsch ist?
Wie @tauchprojekt.de ja geschrieben hat, benötigt man für die Ausfuhr/den Zoll KEINE Email, App, Fanglisten, Kommunikation des Betreibers mit der Fischereibehörde, Zertifikat oder sonst irgendwas, sondern NUR die Buchungsbestätigung oder Rechnung des Campingplatzes oder Bootsvermieters mit deinem Namen drauf.
 
mit der Fangerfassung werden die Brutto-Mengen an gefangenem und releastem Fisch erfasst - ich denke zu statistischen Zwecken. Das hat mE nichts mit der Ausfuhrmenge zu tun, wie auch?
 
Was daran falsch ist?
Wie @tauchprojekt.de ja geschrieben hat, benötigt man für die Ausfuhr/den Zoll KEINE Email, App, Fanglisten, Kommunikation des Betreibers mit der Fischereibehörde, Zertifikat oder sonst irgendwas, sondern NUR die Buchungsbestätigung oder Rechnung des Campingplatzes oder Bootsvermieters mit deinem Namen drauf.
Guck an und was ist das in Post 51?! Da kannst du dir deine Riesenschrift sparen, wenn du nicht fähig bist zu verstehen, dass das was in Post 51 zu sehen ist die Bestätigung ist, auch dafür dass man seine Fänge anständig registriert hat im Urlaub usw...
Denn nur wenn alles nach Vorgabe gemacht wird, drückt der Vermieter auf den Knopf, in diesem Fall der Enni und lässt das Dokument erstellen und händigt einem das aus-oh es ist fortschrittlich per Email...für Leute die eben älter sind darf es auch ein Zettel sein, wer Angst hat mit seinem Handy beim Zoll klar zu kommen...

Aber womöglich ist bei dor bestimmt eh alles anders und alle anderen machen es falsch-Uferangler haben wahrscheinlich andere Vorgaben 🤣
 
mit der Fangerfassung werden die Brutto-Mengen an gefangenem und releastem Fisch erfasst - ich denke zu statistischen Zwecken. Das hat mE nichts mit der Ausfuhrmenge zu tun, wie auch?
Digital gibt man an gefangene Fische, releaste Fische und auch ein muss nur bei bestimmten Arten, Rest ist freiwillig...das ist nur Statistik, Nachweis für die 18kg derzeit ist das nicht, da steht nur bei uns auf dem Nachweis den wir bekommen, dass man 18kg mitnehmen kann bei der Ausfuhr und das es die Höchstgrenze ist und das der Vermieter einem das mitgeteilt hat.
 
Guck an und was ist das in Post 51?! Da kannst du dir deine Riesenschrift sparen, wenn du nicht fähig bist zu verstehen, dass das was in Post 51 zu sehen ist die Bestätigung ist, auch dafür dass man seine Fänge anständig registriert hat im Urlaub usw...
Denn nur wenn alles nach Vorgabe gemacht wird, drückt der Vermieter auf den Knopf, in diesem Fall der Enni und lässt das Dokument erstellen und händigt einem das aus-oh es ist fortschrittlich per Email...für Leute die eben älter sind darf es auch ein Zettel sein, wer Angst hat mit seinem Handy beim Zoll klar zu kommen...

Aber womöglich ist bei dor bestimmt eh alles anders und alle anderen machen es falsch-Uferangler haben wahrscheinlich andere Vorgaben 🤣
Das wird halt unterschiedlich gehandhabt, der eine drückt nur auf den Knopf wenn die Fänge anständig registriert wurden
und bei dem Anderen bekommst Du den Zettel, der ja nur bestätigt das Du in einer registrierten Unterkunft warst,
auch wenn Du nicht so vorbildlich Deine Fänge registriert hast.
In dem Moment beim Zoll interessiert nur der Zettel mit der registrierten Unterkunft.

Und was die Mail betrifft, das hat nicht mit Alter, Unfähigkeit wie auch immer zu tun, wenn mein Vermieter die Fänge selber meldet
und mir erklärt bei der Rückreise erhalte ich unterwegs die Mail für den Zoll und die kommt nicht kann es sein das ich beim Zoll ein Problem habe.
Deshalb ist der Zettel für mich einfach die sichere Variante, den lass ich mir meistens schon unterschreiben bei der Ankunft
weil mehr als Zeitraum von bis, Name und Registrierungsnummer etc. steht da sowieso nicht drauf,
da erfahrungsgemäß Norweger auch mal spontan am Abreisetag oder vorher der Meinung sind man müsste mal wieder Ihre Berghütte besuchen
und man kann den Schlüssel einfach stecken lassen, dann steht man nämlich ohne da.
 
Das wird halt unterschiedlich gehandhabt, der eine drückt nur auf den Knopf wenn die Fänge anständig registriert wurden
und bei dem Anderen bekommst Du den Zettel, der ja nur bestätigt das Du in einer registrierten Unterkunft warst,
auch wenn Du nicht so vorbildlich Deine Fänge registriert hast.
In dem Moment beim Zoll interessiert nur der Zettel mit der registrierten Unterkunft.

Und was die Mail betrifft, das hat nicht mit Alter, Unfähigkeit wie auch immer zu tun, wenn mein Vermieter die Fänge selber meldet
und mir erklärt bei der Rückreise erhalte ich unterwegs die Mail für den Zoll und die kommt nicht kann es sein das ich beim Zoll ein Problem habe.
Deshalb ist der Zettel für mich einfach die sichere Variante, den lass ich mir meistens schon unterschreiben bei der Ankunft
weil mehr als Zeitraum von bis, Name und Registrierungsnummer etc. steht da sowieso nicht drauf,
da erfahrungsgemäß Norweger auch mal spontan am Abreisetag oder vorher der Meinung sind man müsste mal wieder Ihre Berghütte besuchen
und man kann den Schlüssel einfach stecken lassen, dann steht man nämlich ohne da.
Mag alles sein, interessiert ja nicht was man bekommt.Email oder Zettel....aber zu schreiben es ist falsch ist nun mal völliger Blödsinn nur weil es anders gehandhabt wird bei einem selbst als bei anderen...
 
Mag alles sein, interessiert ja nicht was man bekommt.Email oder Zettel....aber zu schreiben es ist falsch ist nun mal völliger Blödsinn nur weil es anders gehandhabt wird bei einem selbst als bei anderen...
Das falsch bezog sich darauf das der Zettel nicht mehr gilt, siehe #49, deshalb ist nach meiner Meinung die Aussage von Hansen Angeltouren so wie sie da steht falsch.
Oder halt widersprüchlich geschrieben da nicht hervorgeht was für ein Zettel nun gemeint ist.

Irgendwelche kopierten Fanglisten oder Zettel werden NICHT anerkannt, weil der Zollhieraus nicht prüfen kann ob der Fang auch elektronisch übermittelt wurde.
Gruß Klaus
 
Leute,
guckt euch doch einfach mal das norwegische Gesetz dazu an.
Link und Auszug daraus:
"Krav til dokumentasjon ved utførsel av fisk
Når du tar fisken ut av landet, må du som reisende kunne dokumentere at fisken er fanget i regi av en registrert turistfiskevirksomhet
Som dokumentasjon på at fisket har foregått i regi av en registrert turistfiskevirksomhet, godtar Tolletaten dokument som inneholder følgende opplysninger:


  • Den registrerte turistfiskevirksomhetens navn, adresse og organisasjonsnummer
  • Navn på den eller de som har fisket i regi av virksomheten
  • Tidsrommet for oppholdet
Personene som er oppført i dokumentet må være med når fisken blir ført ut av landet."

Auf Deutsch übersetzt heißt das:
"Anforderungen an die Dokumentation bei der Ausfuhr von Fisch

Wenn Sie den Fisch außer Landes bringen, müssen Sie als Reisender dokumentieren können, dass der Fisch unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereibetriebs gefangen wurde.
Als Nachweis dafür, dass der Fischfang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereibetriebs stattgefunden hat, akzeptiert der norwegische Zoll ein Dokument, das folgende Informationen enthält:

o Name, Anschrift und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereibetriebs
o Name der Person(en), die unter der Schirmherrschaft des Betriebs gefischt haben
o Aufenthaltsdauer

Die im Dokument aufgeführten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land verbracht wird.
"
[Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)]"

Da steht also NICHTS von Stempel und Unterschrift des Vermieters! Es würde demnach reichen, das PDF-Formular des Fiskeridirektorates (Fangstrapport o.ä. - finde den Link auf die Schnelle nicht) auszufüllen und bei Ausreise vorzulegen.
Das ist natürlich nur nötig, wenn sich der registrierte Vermieter selbst nicht kümmert (wie es mir in Westnorwegen schon oft widerfahren ist) und keine andere Lösung in petto hat.

Und ja, ich weiß, offenbar hat der norwegische Zoll die Seite (o.a. Link) nicht ordentlich übersetzt. Denn in der deutschen Fassung der Regelung auf der toll.no-website ist auf einmal wieder von Stempel und Unterschrift des Vermieters die Rede.
Aber bei Kontrollen muss für den Zöllner die Regelung in seiner Landessprache maßgeblich sein.
 
SCHIRMHERR - gefällt mir sehr gut! :lacher:
 
Mag alles sein, interessiert ja nicht was man bekommt.Email oder Zettel....aber zu schreiben es ist falsch ist nun mal völliger Blödsinn nur weil es anders gehandhabt wird bei einem selbst als bei anderen...
Es wurde gefragt, was für die Ausfuhr benötigt wird. Und das wird ganz genau nirgendwo "anders gehandhabt". Man braucht keinen Extra "Zettel", sondern nur eine ganz normale unterschriebene Buchungsbestätigung oder Quittung mit Namen des Gastes, Termin und Identität des Betriebs. Anderes zu behaupten ist ergo falsch.
 
Es würde demnach reichen, das PDF-Formular des Fiskeridirektorates (Fangstrapport o.ä. - finde den Link auf die Schnelle nicht) auszufüllen und bei Ausreise vorzulegen.
Es wurde gefragt, was für die Ausfuhr benötigt wird. Und das wird ganz genau nirgendwo "anders gehandhabt". Man braucht keinen Extra "Zettel", sondern nur eine ganz normale unterschriebene Buchungsbestätigung oder Quittung mit Namen des Gastes, Termin und Identität des Betriebs. Anderes zu behaupten ist ergo falsch.
Moin
ein letztes Mal. Der registrierte Betrieb muss die Fänge der Angler elektronisch melden, dazu ist er verpflichtet. Entweder der Vermieter oder der Angler macht das.
Nur dann bekommt man am ende des urlaubs die Ausfuhrbescheinigung als PDF mit der Nummer dass die Fänge gemeldet wurden.
Selber ausfüllen ist nicht, auch wenn der Vermieter das abstempelt, da nicht zu ersehen ist ob die Fänge gemeldet wurden.
Ansonsten macht was Ihr wollt, ich bin raus
Gruß Klaus
 
Leute,
guckt euch doch einfach mal das norwegische Gesetz dazu an.
Link und Auszug daraus:
"Krav til dokumentasjon ved utførsel av fisk
Når du tar fisken ut av landet, må du som reisende kunne dokumentere at fisken er fanget i regi av en registrert turistfiskevirksomhet
Som dokumentasjon på at fisket har foregått i regi av en registrert turistfiskevirksomhet, godtar Tolletaten dokument som inneholder følgende opplysninger:


  • Den registrerte turistfiskevirksomhetens navn, adresse og organisasjonsnummer
  • Navn på den eller de som har fisket i regi av virksomheten
  • Tidsrommet for oppholdet
Personene som er oppført i dokumentet må være med når fisken blir ført ut av landet."

Auf Deutsch übersetzt heißt das:
"Anforderungen an die Dokumentation bei der Ausfuhr von Fisch

Wenn Sie den Fisch außer Landes bringen, müssen Sie als Reisender dokumentieren können, dass der Fisch unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereibetriebs gefangen wurde.
Als Nachweis dafür, dass der Fischfang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereibetriebs stattgefunden hat, akzeptiert der norwegische Zoll ein Dokument, das folgende Informationen enthält:

o Name, Anschrift und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereibetriebs
o Name der Person(en), die unter der Schirmherrschaft des Betriebs gefischt haben
o Aufenthaltsdauer

Die im Dokument aufgeführten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch aus dem Land verbracht wird.
"
[Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)]"

Da steht also NICHTS von Stempel und Unterschrift des Vermieters! Es würde demnach reichen, das PDF-Formular des Fiskeridirektorates (Fangstrapport o.ä. - finde den Link auf die Schnelle nicht) auszufüllen und bei Ausreise vorzulegen.
Das ist natürlich nur nötig, wenn sich der registrierte Vermieter selbst nicht kümmert (wie es mir in Westnorwegen schon oft widerfahren ist) und keine andere Lösung in petto hat.

Und ja, ich weiß, offenbar hat der norwegische Zoll die Seite (o.a. Link) nicht ordentlich übersetzt. Denn in der deutschen Fassung der Regelung auf der toll.no-website ist auf einmal wieder von Stempel und Unterschrift des Vermieters die Rede.
Aber bei Kontrollen muss für den Zöllner die Regelung in seiner Landessprache maßgeblich sein.
Ja, das stimmt. Meine Aussage bezog sich weniger auf die gesetzlichen Mindestanforderungen, als viel mehr wie so eine physische Bestätigung ausehen könnte. Wichtig ist letzlich dem Kunden etwas an die Hand zu geben, mit dem man problemlos dem Zoll alle wesentlichen Infos auf einen Blick zeigen kann und ggf Rückfragen direkt bei der richtigen Person in der Anlage ankommen.
In dem "Expertenpapier" wurde ja die unterschiedliche Qualität dieser Ausfuhrbestätigungen erwähnt und man erkennt was seitens Fdir als "vorbildlich" erachtet wird.

So, aber nun ist gut. Ich gehe jetzt Fischen. Mir hat die ganze Sch.... zum Thema Quote und Fischausfuhr im Winter gereicht. Weiterführend Endlosdiskussionen über den Sommer überlasse ich mit Freude anderen 🤣
 
Es wurde gefragt, was für die Ausfuhr benötigt wird. Und das wird ganz genau nirgendwo "anders gehandhabt". Man braucht keinen Extra "Zettel", sondern nur eine ganz normale unterschriebene Buchungsbestätigung oder Quittung mit Namen des Gastes, Termin und Identität des Betriebs. Anderes zu behaupten ist ergo falsch.
Um die eingangsfrage ging es mir gar nicht, es ging mir darum wie du dich zusammen mit einem anderen Forenmitglied über antworten lustig machst die angeblich falsch sind was sie aber eben nicht sind-falsch ist einfach wieder deine Antwort hier das zb eine Unterschrift benötigt wird, was nicht der Fall ist....also bevor man über andere sich lächerlich macht mit anderen zusammen sollte man sich selbst mal anständig informieren...aber anscheinend gelten wie gesagt für die Uferangler andere Regeln....
 
Hier ists ja wieder lustig. Jeder sagt was anderes hat aber Recht. Dazu kommen hunderte Freds mit noch mehr Meinungen aber halt auch völlig verschiedene Erfahrungen vor Ort, auch bei mir war das so. Also sind letztlich nicht nur die verwirrt, die das alles nicht durchlesen möchten, sondern auch die (oder sogar noch mehr) die das wirklich tun. Ich auch.
 
Um die eingangsfrage ging es mir gar nicht, es ging mir darum wie du dich zusammen mit einem anderen Forenmitglied über antworten lustig machst die angeblich falsch sind was sie aber eben nicht sind-falsch ist einfach wieder deine Antwort hier das zb eine Unterschrift benötigt wird, was nicht der Fall ist....
Eine Buchungsbestätigung ohne Unterschrift dürfte eher nicht ausreichen; da könnte man ja irgendwas zusammenschreiben bzw. ausdrucken.

also bevor man über andere sich lächerlich macht mit anderen zusammen sollte man sich selbst mal anständig informieren...aber anscheinend gelten wie gesagt für die Uferangler andere Regeln....
Ah, nein; leider nicht (man muss nur technisch ein bisschen was drauf haben😀).
 
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