Umfrage zur Anhörung neuer Regeln für die Tourismus-Fischerei 2025

Wer würde bei 10 kg Ausfuhrmenge Fisch seine Urlaubsplanung künfig ändern?

  • keine Änderung, 10 kg sind ok (Nord-Norwegen)

    Stimmen: 98 20,1%
  • weniger Reisen als bisher (Nord-Norwegen)

    Stimmen: 56 11,5%
  • kein Angel-Reiseziel mehr (Nord-Norwegen)

    Stimmen: 186 38,2%
  • keine Änderung, 10 kg sind ok (Mittel-Norwegen)

    Stimmen: 141 29,0%
  • weniger Reisen als bisher (Mittel-Norwegen)

    Stimmen: 163 33,5%
  • kein Angel-Reiseziel mehr (Mittel-Norwegen)

    Stimmen: 99 20,3%
  • keine Änderung, 10 kg sind ok (Süd-Norwegen)

    Stimmen: 108 22,2%
  • weniger Reisen als bisher (Süd-Norwegen)

    Stimmen: 52 10,7%
  • kein Angel-Reiseziel mehr (Süd-Norwegen)

    Stimmen: 93 19,1%
  • bei 0 kg Ausfuhrmenge ist Norwegen für mich als Angel-Tourist nicht mehr interessant

    Stimmen: 332 68,2%

  • Umfrageteilnehmer
    487
Jein. Wie man in den beiden Umfragen sehen kann, ist es kein eindeutiges "ich geh nie wieder nach Norwegen". Es geht mehr um die Sache, dass bei 10kg aufgrund der speziellen Umstände in Norwegen kaum mehr von Angelferien gesprochen werden kann. Ferien, in denen man ein, zwei mal fischen fährt sind ja weiterhin möglich. Bei diesem Typ Ferien konkurriert Norwegen allerdings mit vielen anderen Destinationen. Norwegen ist schön, aber andere Orte sind ebenfalls wunderbar - speziell wenn man eine Familie hat.

Die obige Aussage ist unabhängig davon, ob 0/10/xx kg Fischausfuhr aus Bestandessicht nötig sind.
 
Was ich hier nicht ganz verstehe ist das Einfrierverbot!?

Angenommen, meine bessere Hälfte und ich nehmen uns 14 Tage ein Haus in Westnorwegen (Privathaus mit eigenem Boot und nicht registiert) und ich fange am ersten Tag gleich einen schönen Leng von +5kg (das war genau so letztes Jahr, bei der ersten Ausfahrt und dem ersten Wurf hing nach weniger als 5 Minuten ein 101cm Leng am Haken).

Diesen Leng darf ich dann nicht einfrieren um ihn über die nächsten 13 Tage zu konsumieren!?!?!?
 
Es geht mehr um die Sache, dass bei 10kg aufgrund der speziellen Umstände in Norwegen kaum mehr von Angelferien gesprochen werden kann
Hm.
Es sind ja zum Teil die „Umstände“, die man sich selbst schafft, und wie man einen Angelurlaub angeht: Wenn ich hochmotorisiert, auf eigene Faust (= ohne Zeitbegrenzung, ohne Kosten für Guide etc.) weit draußen und im äußersten Norden auf Schwarmfische angle, komme ich eben superschnell auf „kritische“ Mengen. Das hat dann halt - so rein anglerisch betrachtet - was von „Forellenpuff mit Landschaft“.
 
ehm nein. ich angle in Mittelnorwegen. Beim letzten Mal habe ich - wegen schlechtem Wetter - vom Ufer aus auf Pollacks gefischt. Es lief gut weil es eine gute Stelle mit viel Strömung ist. Vom Ufer aus konnte ich fast alles wieder freilassen, nur einer hatte den Köder zu ungünstig geschluckt. Das war aber auch ok, da wir 1/2 gleich essen konnten und die andere Hälfte haben wir eingefroren. Während dieser Stunde angeln habe ich 5 Pollacks gefangen im 65-85cm-Bereich. Das heisst, das wären bereits 5-6kg filets wenn ich alle behalten hätte.

Ich muss nicht weit draussen auf Köhler angeln um extrem schnell auf das Gewicht zu kommen. DAsselbe gilt für Heilbutt - 1 Fisch und das wars dann für den Urlaub
 
Hallo tauchprojekt,
auch wenn es jetzt ein wenig kleinlich wird
Ich beziehe mich auf deinen Beitrag #352.
Zitiere bitte mal wo da etwas von "Katalog" steht.
Den Fall mal durchgespielt.
Im Oktober oder November wurde über einen Anbieter ( vielleicht sogar auf der einen oder anderen Messe) für Anfang April in einer registrierte Anlage mit 18kg
Ausfuhr gebucht.
Wenn jemand, oder auch ich über ein Anbieter 2024 sogar manch einer 2023 für 2025 gebucht hat, dann doch meist über Katalog bzw auch über Internet wo er die Seiten des Anbieters aufruft.
Aber belassen wir es dabei. Ich für meinen Fall zumindest. Ich habe dich gerade hier im Trööt immer geschätzt und bin doch etwas verwundert.
 
Was ich hier nicht ganz verstehe ist das Einfrierverbot!?

Damit verhindern man das welche im nicht registrierten Hütten in die Versuchung kommen zu schmuggeln.
Und sämtliche Womo Fahrer ebenfalls.
Gruß Anton
 
Damit verhindern man das welche im nicht registrierten Hütten in die Versuchung kommen zu schmuggeln.
Gruß Anton

Oder aber, man versucht auch diese Vermieter, mit Druck zu zwingen sich registrieren zu lassen um A) eine bessere Datenerfassung der Fangmengen zu bekommen und B) ist somit, wenn Sie sich registrieren lassen, das Cash in die Tisch nicht mehr so leicht umzusetzen und es müssen Steuern gezahlt werden ;-)

Natürlich ist aber auch die Bekämpfung des Schmuggels, ganz ganz wichtig für die Entscheider, Ironie aus....
 
Während dieser Stunde angeln habe ich 5 Pollacks gefangen im 65-85cm-Bereich. Das heisst, das wären bereits 5-6kg filets wenn ich alle behalten hätte.
Naja, wohl eher +10 kg Filet.
Ich muss nicht weit draussen auf Köhler angeln um extrem schnell auf das Gewicht zu kommen. DAsselbe gilt für Heilbutt - 1 Fisch und das wars dann für den Urlaub
Das zeigt, dass ich mir meinen Angelurlaub so gestalten muss, dass ich nicht sofort mit den Grenzen (oder mit der Release-Möglichkeit) ins Hadern komme. Du hattest jetzt zusätzlich noch das Boot gebucht, was ja dann auch die Kostenfrage aufwirft.

Natürlich bekommt man als erfahrener Angler (zumal in Norwegen!!!) schnell seine paar Kilos zusammen. Ich muss halt überlegen, wie - trotz aller Erfahrung und gewisser Einschränkungen - ein schöner Urlaub draus wird. Mach ich doch am Vereinsgewässer auch; ich kann auf Zander ansitzen, auf die Gefahr hin, überhaupt nichts zu fangen. Oder auf Karpfen, was mir vielleicht etwas reizlos vorkommt, weil ich C&R nicht mag. Oder auf Forelle, was technisch und körperlich herausfordernder und wetterabhängig ist. Es wäre reizlos, da nur nach "Gewichtsoptimierung" (Karpfen) oder "Kulinarik" (Zander, Forelle) zu gehen - und was Letzteres betrifft, machen die Vereinsregeln normalerweise sehr schnell einen Strich durch.

Die norwegischen Sportsfreunde beantworten diese Frage ja häufig mit schwerpunktmäßigem Salmonidenangeln, und öfter sehe ich auch Berichte von leicht nerdigem Meeres-Zielfischangeln (z.B. Tiefsee). In beide Richtungen tendiere ich auch, Mefo, und Zielsetzungen wie "endlich mal wieder ne Scholle", "kapitaler Wittling", "Steinbeißer vom Ufer" etc. Meine Mitnehmkilos sammle ich da normalerweise eher nebenbei ein.
 
Wäre es denn zu viel verlangt, dass man den registrierten Fischereibetrieb dazu verpflichtet, ein Info-Poster mit den wichtigsten Regelungen an die Wohnungstüre zu hängen?
Bei Dintur gibt es eine Übergabe-Checkliste. Es werden einzelne Punkte unterrichtet und unterschrieben: Schonzeiten, Schonmaße, Gefahrenhinweise, Nutzung von Fish-App, Ausfuhrmenge usw. So war es in 2024 bei Larseng
 
Hallo tauchprojekt,
auch wenn es jetzt ein wenig kleinlich wird


Wenn jemand, oder auch ich über ein Anbieter 2024 sogar manch einer 2023 für 2025 gebucht hat, dann doch meist über Katalog bzw auch über Internet wo er die Seiten des Anbieters aufruft.
Aber belassen wir es dabei. Ich für meinen Fall zumindest. Ich habe dich gerade hier im Trööt immer geschätzt und bin doch etwas verwundert.
Na, ist ja auch kein Thema. Ich verstehe ja auch deine Meinung. Nur eben, meine Meinung dazu, dass die 18kg (oder eine andere Menge) nicht Teil des Produktes sein können, weil wir ja als Anbieter null Handhabe dazu haben.
Wenn das konkret dem Kunden versprochen wird, dann hast du ja völlig Recht.

Mein Punkt ist eher, dass es eigentlich schon zum Zeitpunkt der Buchung nicht korrekt ist, wenn dem Kunden etwas garantiert wird, was (leider) komplett außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegt.
Auch ist mir natürlich klar, dass Reisebüros vielleicht eigene Werbestrategien haben.

Natürlich muss der Vermieter seine Kunden auch über geltendes Gesetz informieren, schon alleine im eigenen Interesse.
 
Wenn jemand, oder auch ich über ein Anbieter 2024 sogar manch einer 2023 für 2025 gebucht hat, dann doch meist über Katalog bzw auch über Internet wo er die Seiten des Anbieters aufruft.
Ich muss echt mal blöd fragen, was ändert das daran dass du als Person dafür verantwortlich bist dich an aktuelles Recht und Gesetz zu halten??? Man kann ja gerne versuchen das dem Zöllner dann so zu erklären, dass man 18kg dabei hat, weil es so im Katalog des Reiseanbieters stand. Dann aber bitte nicht wundern wenn’s Gegenwind gibt, besser kann man es ja nicht provozieren!

So sehr ich die Argumentation an sich auch verstehe, so viel Unverständnis habe ich für Leute die sich nicht über aktuellen Ein- und Ausfuhrregeln von den Ländern informieren die sie bereisen.
 
Ich muss echt mal blöd fragen, was ändert das daran dass du als Person dafür verantwortlich bist dich an aktuelles Recht und Gesetz zu halten??? Man kann ja gerne versuchen das dem Zöllner dann so zu erklären, dass man 18kg dabei hat, weil es so im Katalog des Reiseanbieters stand. Dann aber bitte nicht wundern wenn’s Gegenwind gibt, besser kann man es ja nicht provozieren!

So sehr ich die Argumentation an sich auch verstehe, so viel Unverständnis habe ich für Leute die sich nicht über aktuellen Ein- und Ausfuhrregeln von den Ländern informieren die sie bereisen.
Wenn die 18kg ein Teil der Haus-/ Reisebeschreibung sind und zugesichert werden kann ich vielleicht stornieren,
kenne mich aber bei der Rechtslage nicht so aus, reine Vermutung.
 
Wenn die 18kg ein Teil der Haus-/ Reisebeschreibung sind und zugesichert werden kann ich vielleicht stornieren,
kenne mich aber bei der Rechtslage nicht so aus, reine Vermutung.
Das ist dann natürlich nochmal ne andere Frage, mir ging es explizit nur darum was an der Grenze Sache ist.

Ob solche Werbetexte in den Katalogen eine Buchung stornierbar machen, wenn sich die Gesetzeslage nachträglich ändert ist schon nicht ganz ausgeschlossen schätze ich. Solange in dem Vertrag nicht nochmal speziell was anderes diesbezüglich steht um dem entgegenzuwirken, würde ich mal davon ausgehen dass es zumindest „aufgreibar“ ist. Ist ja in deren Fall Teil der Werbung und wenn die nicht mehr gültig ist…. Wäre für mich selber kein Grund zum stornieren, aber da gibt’s bestimmt auch andere Ansichten dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss echt mal blöd fragen, was ändert das daran dass du als Person dafür verantwortlich bist dich an aktuelles Recht und Gesetz zu halten??? Man kann ja gerne versuchen das dem Zöllner dann so zu erklären, dass man 18kg dabei hat, weil es so im Katalog des Reiseanbieters stand. Dann aber bitte nicht wundern wenn’s Gegenwind gibt, besser kann man es ja nicht provozieren!
Da hast du etwas falsch verstanden oder interpretierst es anders, bzw falsch.
Genau wie Zander67 es geschrieben hat.
Mir ging es auch nicht um irgend welche Stornierungen oder ähnliches.
Mir ging es einzig und allein darum, das es nur fair und seriös wäre, das die Anbieter ihre Kunden die 2024 oder früher gebucht haben ( wenn es denn so kommt)
über etwaige Gesetzesänderungen informiert.
Klar hast du Recht das die Informationspflicht bei jeden selbst liegt: Nur kannst du von dir selbst Behaupten ohne Fehl und Tadel zu sein und dich freisprechen?
 
Da hast du etwas falsch verstanden oder interpretierst es anders, bzw falsch.
Genau wie Zander67 es geschrieben hat.
Mir ging es auch nicht um irgend welche Stornierungen oder ähnliches.
Mir ging es einzig und allein darum, das es nur fair und seriös wäre, das die Anbieter ihre Kunden die 2024 oder früher gebucht haben ( wenn es denn so kommt)
über etwaige Gesetzesänderungen informiert.
Klar hast du Recht das die Informationspflicht bei jeden selbst liegt: Nur kannst du von dir selbst Behaupten ohne Fehl und Tadel zu sein und dich freisprechen?
Niemand ist fehlerfrei, die Frage ist sinnfrei. Aber bevor ich in irgend ein Land Reise, informiere ich mich immer darüber was erlaubt ist, wenn ich vorhabe was mit dorthin oder nachhause zu nehmen.

Aber sorry, ich habe ich es dann tatsächlich falsch aufgenommen. Für mich hatte es sich so angehört bzw. ging die Argumentation in die Richtung jemanden zu suchen, der mich darüber informieren soll oder muss (falls einen Änderung kommt). Schön wäre es natürlich wenn die das machen, aber letztendlich gibts nur einen der in der Verantwortung für sein eigenes handeln steht.
 
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