Ich hab es jetzt mal rüber gezogen Sven @tauchprojekt
Euer Engagement in allen Ehren und bei euch würde man sich da auch gut aufgehoben fühlen so lange es mit dem Zukauf noch komplizierter ist als nötig und man den Vermieter braucht.
Bisher musste man vielen Vermietern schon nachlaufen das die normalen Ausfuhrdokumente richtig ausgestellt waren....
Wie ich die meisten Vermieter dort oben kennengelernt habe arbeiten sich die doch nicht rein das die beschriebene Lösung lupenrein beim Zoll durchgeht. Da hätte ich als Kunde an der Grenze schon ein mulmiges Gefühl wenn ich mich darauf verlassen müsste.
Wenn dann würde m. M. nach etwas ähnliches wie ne Zollapp funktionieren oder das der Vermieter eine komplette Zusatzquote erwirbt.
Alles andere ist in der breiten Masse nicht zuverlässig genug (Vermieter) um sich durchzusetzen.
Traurig aber leider war.
Generell benötigt man den Vermieter natürlich nicht für Zukauf. Allerdings ist der Aufwand vorhanden, will man es rechtlich einwandfrei machen.
Nun ist es natürlich so, dass der Kunde im Kaisalg in der Praxis eher der Norweger aus der Nachbarschaft ist. Also kein Risiko, dass Quittung, Meldung usw an der Grenze auf den Prüfstand kommen.
Dazu natürlich die Tatsache, dass klar nachvollziehbar sein muss welcher mitgeführte Fisch zu der touristischen Quote zählt und welcher Fisch ggf zugekauft wurde.
Der Kaisalg ist ja ohnehin schon etwas streng geregelt um Quotenbetrug zu vermeiden. Also insgesamt ein Thema, bei dem man sorgfältig vorgehen sollte um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Ich kopiere hier mal eine Übersetzung zum Kaisalg von råfisklaget ein, damit jeder schauen kann was man ggf beachten sollte, bzw was bei möglicher Kontrolle eine Rolle spielen könnte:
Abgaben für den Verkauf am Kai
19. Juli 2022 - Benedicte Nielsen
Fischer können ihren Fang an Privatpersonen verkaufen. Dazu müssen Sie beim Råfisklaget registriert sein und sich für das Programm anmelden.
Das Programm gilt für frischen, unverarbeiteten Fisch, gekochte Garnelen und Krabben. Für den Verkauf von Krabben, Garnelen und Schalentieren gelten zusätzliche Anforderungen. Fischer müssen eine Abschlussrechnung über MinSide einreichen. Auf der Schlussrechnung ist der Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel beträgt 15 %. Der Verkaufspreis darf nicht unter dem Mindestpreis liegen. Siehe auch Informationen der Steuerverwaltung
Genehmigungsbestimmungen für Kaiverkäufe
1. Die Genehmigung wurde gemäß §10 des norwegischen Fischmarktgesetzes und §5 und §7 der Geschäftsordnung des norwegischen Rohfischverbands erteilt.
2. Die Erlaubnis gilt für ein bestimmtes Schiff und einen bestimmten Kapitän und ist nicht auf andere übertragbar. Freizeitfischer, die am Kai quotengebundene Arten verkaufen möchten, müssen im Small Boat Register oder einem gleichwertigen Register eingetragen sein.
3. Sowohl Berufsfischer als auch Freizeitfischer, die Kaiverkäufe durchführen, müssen sich nach Erteilung der Genehmigung durch den norwegischen Fischereiverband im Käuferregister der Fischereidirektion registrieren. Die Genehmigung der Fischereidirektion muss jedes Jahr neu aktiviert werden. Jeder, der eine Befreiung von der Steuerpflicht für den Verkauf am Kai besitzt, einschließlich Freizeitfischer, die einen Umsatz von weniger als 50.000 NOK einschließlich Mehrwertsteuer pro Jahr erzielt haben, muss außerdem im Register der Unternehmen und Gewerbetreibenden eingetragen sein.
4. Der Verkauf am Kai erfolgt direkt vom Boot am Kai an den privaten Verbraucher. Unter Verbrauchern sind ausschließlich private Haushalte zu verstehen. Der Verkauf an Großhaushalte wie Hotels, Gaststätten, Institutionen etc. ist nicht gestattet.
5. Die Erlaubnis umfasst den Verkauf von frischem, unverarbeitetem Fisch und Fischprodukten. Der Verkauf von Filets, gesalzenem oder geräuchertem Fisch oder anderen verarbeiteten Produkten ist den Fischern im Rahmen dieser Genehmigung nicht gestattet. Die Kaiverkaufserlaubnis für Krabben, Hummer und Garnelen wird nur Fischern erteilt, die zufriedenstellende Verfahren zur Produktkontrolle und Hygiene nachweisen können.
6. Während Fischereiunterbrechungen oder Schonzeiten ist der Verkauf von Fischbeständen am Kai nicht gestattet.
7. Alle Berufsfischer sind verpflichtet, ein elektronisches Fangtagebuch zu führen, z. B. Die Küstenfischerei-App, sofern eine Genehmigung vorliegt. Anschließend muss das ganze Jahr über, auch bei der Anlieferung der Fische an die Fischkäufer, ein Fangtagebuch geführt werden.
8. Die Genehmigung muss bei Kaiverkäufen an Bord des Schiffes sichtbar sein. Der norwegische Rohfischverband, die Fischereidirektion oder die norwegische Lebensmittelsicherheitsbehörde sind berechtigt, Kontrollen und Inspektionen der Verkäufe durchzuführen.
9. Der Genehmigungsinhaber muss dem norwegischen Fischereiverband unter
www.rafisklaget.no täglich Verkaufsbelege melden, siehe separate Anleitung auf „Meine Seite“. Banknotenblock kann nach Absprache genutzt werden.
10. Auf der Endrechnung ist der Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer anzusetzen. Der norwegische Verband für Rohfischerei stellt den Fischern auf der Grundlage der eingereichten Endrechnungen die Verbandsgebühr und andere Gebühren auf Grundlage der tatsächlich erzielten Preise in Rechnung, die nicht unter den Mindestpreisen des Verbands liegen dürfen. Die erhobenen Gebühren erscheinen auf der Rechnung des Fischers für den Kaiverkauf. Für die Zahlung der Quellensteuer und anderer öffentlicher Abgaben sind die Fischer selbst verantwortlich.
11. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Nichtzahlung der eingezogenen Gebühren kann die Genehmigung entzogen werden. Verstöße gegen allgemeine Verkaufs- und Quotenbestimmungen können zur Beschlagnahmung des Fangs und des Fangwertes führen.
12. Wird die Erlaubnis nicht erteilt oder entzogen, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung.
13. Die Genehmigung wird für Schiffe mit Kaiumschlag im Vorjahr automatisch zum Jahreswechsel erteilt. Überfällige Rechnungen müssen bezahlt werden, bevor eine neue Genehmigung ausgestellt werden kann. Für Schiffe mit einem erwarteten Umsatz aus Kaiverkäufen von über 200.000 NOK im Kalenderjahr muss eine Sicherheit für die durch Kaiverkäufe anfallenden Gebühren geleistet werden. Der norwegische Fischereiverband legt die Höhe der Kaution fest und stellt die Genehmigung aus, sobald der Betrag bezahlt wurde.
Anmerkung: da der Fischer/Verkäufer verpflichtet ist den Käufer/euch zu registrieren und den Verkauf täglich zu melden ist es in diesem Fall für den Käufer immer etwas heikel da man ja nur darauf vertrauen kann, dass dies auch so passiert. Deshalb würde ich empfehlen den Kauf immer online zu bezahlen und einen entsprechenden Beleg beim Zoll griffbereit zu halten .
Sollte also der Fischer nicht so eingemeldet haben wie es sich gehört könnt ihr immerhin den Kauf direkt nachweisen.