Umfrage zur Anhörung neuer Regeln für die Tourismus-Fischerei 2025

Wer würde bei 10 kg Ausfuhrmenge Fisch seine Urlaubsplanung künfig ändern?

  • keine Änderung, 10 kg sind ok (Nord-Norwegen)

    Stimmen: 98 20,1%
  • weniger Reisen als bisher (Nord-Norwegen)

    Stimmen: 56 11,5%
  • kein Angel-Reiseziel mehr (Nord-Norwegen)

    Stimmen: 186 38,2%
  • keine Änderung, 10 kg sind ok (Mittel-Norwegen)

    Stimmen: 141 29,0%
  • weniger Reisen als bisher (Mittel-Norwegen)

    Stimmen: 163 33,5%
  • kein Angel-Reiseziel mehr (Mittel-Norwegen)

    Stimmen: 99 20,3%
  • keine Änderung, 10 kg sind ok (Süd-Norwegen)

    Stimmen: 108 22,2%
  • weniger Reisen als bisher (Süd-Norwegen)

    Stimmen: 52 10,7%
  • kein Angel-Reiseziel mehr (Süd-Norwegen)

    Stimmen: 93 19,1%
  • bei 0 kg Ausfuhrmenge ist Norwegen für mich als Angel-Tourist nicht mehr interessant

    Stimmen: 332 68,2%

  • Umfrageteilnehmer
    487
Was nutzt ihr den für Köder, auf die der Dorsch nicht beißt.
Wir nutzen Gufi und kleine Pilker. Da hat man immer wieder Dorsche am Köder.
Ich brauche nicht unbedingt Dorsch mitnehmen. Pollack gefällt mir besser.
Aber wenn ich Dorsche zurück setze, die dann von Möwen und Adlern gefressen werden, nutzt das den Küstendorsch nicht.
Da hilft eigentlich nur ein Angelverbot in den Frühjahrsmonaten.
 
Was nutzt ihr den für Köder, auf die der Dorsch nicht beißt.
Wir nutzen Gufi und kleine Pilker. Da hat man immer wieder Dorsche am Köder.
Ich brauche nicht unbedingt Dorsch mitnehmen. Pollack gefällt mir besser.
Aber wenn ich Dorsche zurück setze, die dann von Möwen und Adlern gefressen werden, nutzt das den Küstendorsch nicht.
Da hilft eigentlich nur ein Angelverbot in den Frühjahrsmonaten.

Das liegt nicht am Köder.
Wenn du Dorsch fängst, fischst du zu tief.
Über die Köderführung kann man viel beeinflussen das funktioniert sehr gut.
Sieh mal hier:




Ich muss aber dazu sagen, dass ich immer im Sommer in Norwegen bin.
Und die Region Tromso war derart voll mit Dorsch da ist es schwer vorbei zu angeln.
 
Wir haben letztes Jahr auf Vandve viele Dorsche in Tiefen zwischen 10 bis 20 Meter gefangen.
Sorry ich bekomme es nicht hin die Köder so zu führen, dass nur Pollack beißen.
Und weiterer Beifang Butt.
Die sollen ja auch besser nicht gefangen werden.
 
Zwar etwas off topic, aber wiederum auch nicht wenn wir als Angler durchaus den Küstendorsch gezielter entlasten könnten als die Berufsfischer.
Südnorwegen wird kaum noch Dorsch gefangen, wie einige schreiben. Mittelnorwegen kann man eigentlich recht gezielt Dorsch minimieren: flach kann er zB bei Pollackangeln zurück gesetzt werden. Vertikal lässt er sich oft vermeiden, wenn Bodenkontakt gemieden wird. Tief auf Leng und Rotbarsch ist er als Beifang echt selten, ebenso beim Fischen auch Seehecht. Beim Fischen auch Heilbutt nicht ganz vermeidbar.

Nordnorwegen schwieriger, aber generell natürlich auch hier zielgerichtetes Fischen möglich, bei dem dann der kleinere Teil Dorsch ist.

Generell beißt Dorsch oft bei klassischen Pilkbewegungen in der vertikalen Absinkphase.
Aber natürlich etwas Komplex für gesetzliche Schutzmaßnahmen 😂
 
Sven ich weiß nicht, ob du dich an unsere “Butt-Tour” mit meinem Vater vor ein paar Jahren erinnerst. Wir standen im Fisch, nur die Butts wollten nicht. Ich hab krampfhaft versucht einen Butt zu fangen und mit dem Köder nicht zu viel Aufmerksamkeit zu erregen - seit Stunden in Zeitlupe.
Als mal 10 Minuten kein Fischkontakt war, meinte mein Vater “hier ist Nix mehr”. Dann hab ich 2x Mal am XXL GuFi gerupft und sofort hing ein großer Dorsch drauf.
Sorry auch off topic - aber für mich steht fest, dass man außer beim NK Angeln sehr gezielt Fischen kann.
 
Man sollte sich nichts vormachen, Dorsch ist in allen Wasserschichten, von 2-100m überall schon Dorsch gefangen ohne nennenswerte Abweichungen in der Stückzahl.
Die meisten flach, teilweise auf Sicht, die kann man dann wenigstens zurücksetzen.
Leider bin ich nicht so ein "Spezialist" der um den Dorsch rum angeln kann.:sorry:
 
genau dies ist seit Jahren das Problem mit der Ausfuhrquote, sie wird indirekt als Entnahmebegrenzung (Fangregulierung) benutzt und das funktioniert nicht. (….zumindest nicht mit dem Ziel des Bestandsschutzes einzelner Arten).
So „funktionieren“ weite Bereiche des Naturschutzes auf der ganzen Welt bzw. funktionieren eben leider nicht.
Was davon jeweils der Fall ist, könnte man nur rausfinden, wenn man wüsste, was passiert wäre, wenn man so eine punktuelle Maßnahme nicht ergriffen hätte, was man naturgemäß nicht weiß.
Wenn ich den Handel mit Tropenhölzern verbiete, und der Urwald gleichzeitig für Rinderweiden abgefackelt wird und dem Klimawandel zum Opfer fällt, hätte ich eventuell den Handel nicht verbieten müssen.

Nicht wert, dass man darüber grübelt.
 
Man sollte sich nichts vormachen, Dorsch ist in allen Wasserschichten, von 2-100m überall schon Dorsch gefangen ohne nennenswerte Abweichungen in der Stückzahl.
Die meisten flach, teilweise auf Sicht, die kann man dann wenigstens zurücksetzen.
Leider bin ich nicht so ein "Spezialist" der um den Dorsch rum angeln kann.:sorry:
In der Region Hitra kann man wunderbar bestimmen, welche Fischart man fangen will. Zumindest bei den häufigen Arten wie Pollack, Seehecht, Dorsch, Seelachs und Leng/Lumb Selbstverständlich kann gerade ein Dorsch überall vorkommen. Trotzdem kann man sich so einstellen, dass Dorsche eine Seltenheit werden.
 
Dorsch kannste aber vor allem auch fast beliebig releasen.
Es sei denn du reißt dem nen Pilk durchs Auge.

Das wäre doch mal was: Pilk Verbot! Würde ich vollständig unterstützen :)
 
Dorsch kannste aber vor allem auch fast beliebig releasen.
Es sei denn du reißt dem nen Pilk durchs Auge.

Das wäre doch mal was: Pilk Verbot! Würde ich vollständig unterstützen :)
"Fly only" und Wiederhaken verboten.
 
Man muss halt bedenken, dass die Fritid-Fischerei nicht ausschließlich, noch nicht mal in erster Linie ausländische Touristen betrifft. Scheint mir doch unwahrscheinlich, dass man da jetzt solche spezifischen Verbote für Ausländer erlässt, und für die breite Masse der einheimischen Sportsfreunde nicht. Bzw. wäre so etwas für alle norwegischen Angler wahrscheinlich politisch nicht durchsetzbar...
Hat man ja in der Ostsee auch nicht versucht.
 
Rechtlich ist das möglich, wenn der Fischer für Kaisalg bei råfisklaget registriert ist. Die Käufer/eure Gäste müssen einzeln bei råfisklaget registriert werden und am besten alle Bezahlung online und nachvollziehbar.
Ihr müsst da vielleicht anfänglich einen Blick darauf haben, damit die Registrierung und Verkaufsbeleg auch einwandfrei sind.

Unbedingt empfehlen würde ich aber, den Zukauf separat vom Fisch innerhalb der touristischen Quote zu transportieren und den Kunden anzuhalten auf einwandfreie Nachvollziehbarkeit zu achten.
Bei möglicher Kontrolle muss man erwarten, dass der Zoll dreimal hinguckt/misstrauisch ist und bei kleinster Unregelmäßigkeit kompletter Fisch weg und Strafe fällig ist.
Die sollten direkt erkennen können, dass die Quote passt und ggf weiteres mitgeführtes Filet auch wirklich zu der Menge des zugekauften Rundfisch passt.

Haben auch etwas in der Art in der Pipeline, deshalb habe ich da schon ein wenig recherchiert, wie wir sicherstellen können, dass unsere Gäste an der Grenze nicht zum "Verdachtsfall" werden.
In der Region gab es da schon einen unschönen Vorfall, mit teuren und unangenehmen Konsequenzen für die Touristen und dem Fischer wurde auch ziemlich auf die Finger geklopft.


Ich hab es jetzt mal rüber gezogen Sven @tauchprojekt

Euer Engagement in allen Ehren und bei euch würde man sich da auch gut aufgehoben fühlen so lange es mit dem Zukauf noch komplizierter ist als nötig und man den Vermieter braucht.
Bisher musste man vielen Vermietern schon nachlaufen das die normalen Ausfuhrdokumente richtig ausgestellt waren....
Wie ich die meisten Vermieter dort oben kennengelernt habe arbeiten sich die doch nicht rein das die beschriebene Lösung lupenrein beim Zoll durchgeht. Da hätte ich als Kunde an der Grenze schon ein mulmiges Gefühl wenn ich mich darauf verlassen müsste.
Wenn dann würde m. M. nach etwas ähnliches wie ne Zollapp funktionieren oder das der Vermieter eine komplette Zusatzquote erwirbt.
Alles andere ist in der breiten Masse nicht zuverlässig genug (Vermieter) um sich durchzusetzen.
Traurig aber leider war.
 
Ich hab es jetzt mal rüber gezogen Sven @tauchprojekt

Euer Engagement in allen Ehren und bei euch würde man sich da auch gut aufgehoben fühlen so lange es mit dem Zukauf noch komplizierter ist als nötig und man den Vermieter braucht.
Bisher musste man vielen Vermietern schon nachlaufen das die normalen Ausfuhrdokumente richtig ausgestellt waren....
Wie ich die meisten Vermieter dort oben kennengelernt habe arbeiten sich die doch nicht rein das die beschriebene Lösung lupenrein beim Zoll durchgeht. Da hätte ich als Kunde an der Grenze schon ein mulmiges Gefühl wenn ich mich darauf verlassen müsste.
Wenn dann würde m. M. nach etwas ähnliches wie ne Zollapp funktionieren oder das der Vermieter eine komplette Zusatzquote erwirbt.
Alles andere ist in der breiten Masse nicht zuverlässig genug (Vermieter) um sich durchzusetzen.
Traurig aber leider war.
Aber man sieht das sich die Vermieter bzw ich lehne mich mal ganz weit raus....die Anlagen wo die Betreuer aus D kommen sich einen Kopf machen wie auch in Zukunft die Gäste mit einem Lächeln nach Hause fahren. Bei mir explizit würde nichts derartiges unternommen wenn ich da nicht viel in die Wege leite. Ich versuche damit meinen Job zu sichern ansonsten hab ich nichts davon...nur zusätzliche Arbeit. Die Zukunft wird zeigen was sich auszahlt.
Grüße Mario
 
Aber man sieht das sich die Vermieter bzw ich lehne mich mal ganz weit raus....die Anlagen wo die Betreuer aus D kommen sich einen Kopf machen wie auch in Zukunft die Gäste mit einem Lächeln nach Hause fahren. Bei mir explizit würde nichts derartiges unternommen wenn ich da nicht viel in die Wege leite. Ich versuche damit meinen Job zu sichern ansonsten hab ich nichts davon...nur zusätzliche Arbeit. Die Zukunft wird zeigen was sich auszahlt.
Grüße Mario

Geb ich dir zu 100 Prozent recht...
 
Ich hab es jetzt mal rüber gezogen Sven @tauchprojekt

Euer Engagement in allen Ehren und bei euch würde man sich da auch gut aufgehoben fühlen so lange es mit dem Zukauf noch komplizierter ist als nötig und man den Vermieter braucht.
Bisher musste man vielen Vermietern schon nachlaufen das die normalen Ausfuhrdokumente richtig ausgestellt waren....
Wie ich die meisten Vermieter dort oben kennengelernt habe arbeiten sich die doch nicht rein das die beschriebene Lösung lupenrein beim Zoll durchgeht. Da hätte ich als Kunde an der Grenze schon ein mulmiges Gefühl wenn ich mich darauf verlassen müsste.
Wenn dann würde m. M. nach etwas ähnliches wie ne Zollapp funktionieren oder das der Vermieter eine komplette Zusatzquote erwirbt.
Alles andere ist in der breiten Masse nicht zuverlässig genug (Vermieter) um sich durchzusetzen.
Traurig aber leider war.
Generell benötigt man den Vermieter natürlich nicht für Zukauf. Allerdings ist der Aufwand vorhanden, will man es rechtlich einwandfrei machen.
Nun ist es natürlich so, dass der Kunde im Kaisalg in der Praxis eher der Norweger aus der Nachbarschaft ist. Also kein Risiko, dass Quittung, Meldung usw an der Grenze auf den Prüfstand kommen.
Dazu natürlich die Tatsache, dass klar nachvollziehbar sein muss welcher mitgeführte Fisch zu der touristischen Quote zählt und welcher Fisch ggf zugekauft wurde.
Der Kaisalg ist ja ohnehin schon etwas streng geregelt um Quotenbetrug zu vermeiden. Also insgesamt ein Thema, bei dem man sorgfältig vorgehen sollte um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Ich kopiere hier mal eine Übersetzung zum Kaisalg von råfisklaget ein, damit jeder schauen kann was man ggf beachten sollte, bzw was bei möglicher Kontrolle eine Rolle spielen könnte:

Abgaben für den Verkauf am Kai

19. Juli 2022 - Benedicte Nielsen

Fischer können ihren Fang an Privatpersonen verkaufen. Dazu müssen Sie beim Råfisklaget registriert sein und sich für das Programm anmelden.

Das Programm gilt für frischen, unverarbeiteten Fisch, gekochte Garnelen und Krabben. Für den Verkauf von Krabben, Garnelen und Schalentieren gelten zusätzliche Anforderungen. Fischer müssen eine Abschlussrechnung über MinSide einreichen. Auf der Schlussrechnung ist der Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel beträgt 15 %. Der Verkaufspreis darf nicht unter dem Mindestpreis liegen. Siehe auch Informationen der Steuerverwaltung



Genehmigungsbestimmungen für Kaiverkäufe
1. Die Genehmigung wurde gemäß §10 des norwegischen Fischmarktgesetzes und §5 und §7 der Geschäftsordnung des norwegischen Rohfischverbands erteilt.

2. Die Erlaubnis gilt für ein bestimmtes Schiff und einen bestimmten Kapitän und ist nicht auf andere übertragbar. Freizeitfischer, die am Kai quotengebundene Arten verkaufen möchten, müssen im Small Boat Register oder einem gleichwertigen Register eingetragen sein.

3. Sowohl Berufsfischer als auch Freizeitfischer, die Kaiverkäufe durchführen, müssen sich nach Erteilung der Genehmigung durch den norwegischen Fischereiverband im Käuferregister der Fischereidirektion registrieren. Die Genehmigung der Fischereidirektion muss jedes Jahr neu aktiviert werden. Jeder, der eine Befreiung von der Steuerpflicht für den Verkauf am Kai besitzt, einschließlich Freizeitfischer, die einen Umsatz von weniger als 50.000 NOK einschließlich Mehrwertsteuer pro Jahr erzielt haben, muss außerdem im Register der Unternehmen und Gewerbetreibenden eingetragen sein.

4. Der Verkauf am Kai erfolgt direkt vom Boot am Kai an den privaten Verbraucher. Unter Verbrauchern sind ausschließlich private Haushalte zu verstehen. Der Verkauf an Großhaushalte wie Hotels, Gaststätten, Institutionen etc. ist nicht gestattet.

5. Die Erlaubnis umfasst den Verkauf von frischem, unverarbeitetem Fisch und Fischprodukten. Der Verkauf von Filets, gesalzenem oder geräuchertem Fisch oder anderen verarbeiteten Produkten ist den Fischern im Rahmen dieser Genehmigung nicht gestattet. Die Kaiverkaufserlaubnis für Krabben, Hummer und Garnelen wird nur Fischern erteilt, die zufriedenstellende Verfahren zur Produktkontrolle und Hygiene nachweisen können.

6. Während Fischereiunterbrechungen oder Schonzeiten ist der Verkauf von Fischbeständen am Kai nicht gestattet.

7. Alle Berufsfischer sind verpflichtet, ein elektronisches Fangtagebuch zu führen, z. B. Die Küstenfischerei-App, sofern eine Genehmigung vorliegt. Anschließend muss das ganze Jahr über, auch bei der Anlieferung der Fische an die Fischkäufer, ein Fangtagebuch geführt werden.

8. Die Genehmigung muss bei Kaiverkäufen an Bord des Schiffes sichtbar sein. Der norwegische Rohfischverband, die Fischereidirektion oder die norwegische Lebensmittelsicherheitsbehörde sind berechtigt, Kontrollen und Inspektionen der Verkäufe durchzuführen.

9. Der Genehmigungsinhaber muss dem norwegischen Fischereiverband unter www.rafisklaget.no täglich Verkaufsbelege melden, siehe separate Anleitung auf „Meine Seite“. Banknotenblock kann nach Absprache genutzt werden.

10. Auf der Endrechnung ist der Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer anzusetzen. Der norwegische Verband für Rohfischerei stellt den Fischern auf der Grundlage der eingereichten Endrechnungen die Verbandsgebühr und andere Gebühren auf Grundlage der tatsächlich erzielten Preise in Rechnung, die nicht unter den Mindestpreisen des Verbands liegen dürfen. Die erhobenen Gebühren erscheinen auf der Rechnung des Fischers für den Kaiverkauf. Für die Zahlung der Quellensteuer und anderer öffentlicher Abgaben sind die Fischer selbst verantwortlich.

11. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Nichtzahlung der eingezogenen Gebühren kann die Genehmigung entzogen werden. Verstöße gegen allgemeine Verkaufs- und Quotenbestimmungen können zur Beschlagnahmung des Fangs und des Fangwertes führen.

12. Wird die Erlaubnis nicht erteilt oder entzogen, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung.

13. Die Genehmigung wird für Schiffe mit Kaiumschlag im Vorjahr automatisch zum Jahreswechsel erteilt. Überfällige Rechnungen müssen bezahlt werden, bevor eine neue Genehmigung ausgestellt werden kann. Für Schiffe mit einem erwarteten Umsatz aus Kaiverkäufen von über 200.000 NOK im Kalenderjahr muss eine Sicherheit für die durch Kaiverkäufe anfallenden Gebühren geleistet werden. Der norwegische Fischereiverband legt die Höhe der Kaution fest und stellt die Genehmigung aus, sobald der Betrag bezahlt wurde.



Anmerkung: da der Fischer/Verkäufer verpflichtet ist den Käufer/euch zu registrieren und den Verkauf täglich zu melden ist es in diesem Fall für den Käufer immer etwas heikel da man ja nur darauf vertrauen kann, dass dies auch so passiert. Deshalb würde ich empfehlen den Kauf immer online zu bezahlen und einen entsprechenden Beleg beim Zoll griffbereit zu halten .

Sollte also der Fischer nicht so eingemeldet haben wie es sich gehört könnt ihr immerhin den Kauf direkt nachweisen.
 
vielen Dank für diese Informationen; nach erstem Durchlesen versteht sich der Ablauf doch recht kompliziert und für mich erkenne ich Hilfebedürftigkeit bei der Umsetzung; ergo werden zu diesem Thema alle Vermieter/Verwalter/Betreuer weit vorn sein, die ihre Gäste entsprechend unterstützen
 
Jedenfalls sollte es auch sehr im Sinne der Vermieter sein, dass an der Grenze alles reibungslos läuft und nicht hierdurch versehentlich neue Fälle von unwissentlichem Schmuggel entstehen und ggf in den Medien landen.

Deshalb, meiner Meinung nach, extreme Sorgfalt und Transparenz nötig und ich würde als Vermieter ehrlich gesagt genau schauen, dass bei dem Verkäufer alles absolut sauber läuft.
Möchte es nicht erleben, dass Gäste die alles richtig machen wollten ihren ganzen Fisch los sind und Strafe zahlen müssen.

Ich weiß, dass manche Fischer es nicht so genau nehmen mit dem einmelden und einige Vermieter auch nicht so wirklich viel vor Ort sind und sich mit etwas komplizierteren Themen beschäftigen wollen.
Deshalb hier einfach ein kleiner Appell selbst ungefähr zu wissen worauf ggf zu achten ist 🙂
 
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