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Rollenwartung = Garantieverlust?

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Kapitän Profiboot International
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7 Januar 2012
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Kirchlengern
Da ich in letzter Zeit wieder etwas aktiver war was das Thema Rollenwartung betrifft, kam diese Frage häufiger auf. Darf ich während der Garantiezeit eine Rolle öffnen und eine Wartung durchführen? Unter Wartung verstehe ich das öffnen und kontrollieren einer Rolle. Dazu gehört auch das auftragen von Fett und Öl in bestimmten Bereichen, um Korrosion zu verhindern. Nicht unter den Begriff Wartung fällt das Austauschen von Bremsscheiben oder Kugellagern sowie andere bauliche Veränderungen. Bei Fachhändlern gab es da zum Teil sehr widersprüchliche Aussagen. Die Häufigste Antwort war: "Warum willste da überhaupt was machen, die ist Salzwasserfest und brauch das nicht". Von einem großen Händler in Hamburg kam die Aussage das schon das öffnen von Schrauben und alle sonstigen Arbeiten an einer Rolle, die nicht in der Betriebsanleitung stehen bzw. empfohlen werden, zum Garantieverlust führen. Im Zweifel soll man sich aber mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Hab ich bei drei Herstellern gemacht. Einer hat bisher nicht geantwortet. Bei den anderen beiden kam ne schmale Antwort von Wegen "siehe Betriebsanleitung" oder das steht in unseren AGBs.
Hier würden mich die Erfahrungen anderer User interessieren und wie das unsere Forumspartner sehen. Interessant wäre es natürlich auch wie das ganze rechtlich aussieht.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Mal rechtlich betrachtet, ohne anspruch auf richtigkeit. Die rolle ist ein gebrauchsgegenstand, der ein bestimmtes einsatzfeld hat. Geht etwas in der garantiezeit kaputt, oder ist die rolle nicht einsatzbereit innerhab dieses einsatzfeldes, hast du reklamierungsansprueche. Handelt es sich um wartungsfreie gegenstænde und du wartest diese dennoch, wird hier kein garantie anspruch geltend gemacht werden kønnen. Sind sie nicht wartungsfrei, wird die wartung, eine vom hersteller beauftragte stelle machen muessen, um diemfunktion weiter zu gewæhrleisten... ergo, øffnest du die ist garantie futsch
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Hallo Andreas,

interessantes Thema.

Mal folgendes Beispiel. Fern der Heimat (du im Mai in Panama), neue Rolle, Vollbad und selbstverständlich kein authorisierter Händler weit und breit.

Da es nachweislich keine seewasserbeständige Rolle gibt, sehe ich es als Verpflichtung zur Schadensminimierung an die Rolle zu öffnen, reinigen und neu zu ölen/fetten.

Wenn sich später der Hersteller quer legt hätte ich keine Probleme das juristisch klären zu lassen.
Könnte ausreichend Beweise vorlegen wie wichtig es ist eine Rolle vor dem Ersteinsatz im Salzwasser zu öffnen und mit Fett/Öl nachzuarbeiten und auf Verarbeitungsmängel zu kontrollieren. Nicht fest angezogene Schrauben im Getriebe, lose Späne vom Fräsen im Getriebe, Dartainium Bremsscheibe beim Andrehen der Bremse zerbröselt wegen nicht planen Metal Washer (daher immer Austausch gegen CFK), Teile des Schnurlaufs trocken usw. Wegen solch Schlampereien sollte sich niemand den Urlaub fern der Heimat versauen.... wenn dann müßte man im Umkehrschluss den Hersteller auf Schadensersatz verklagen können. Das wird dann in der Regel teurer als die teuerste Rolle im Einstandspreis....

Schau mal in deine Versicherungspolicen. Da steht sicherlich was drin das du als Versicherungsnehmer angehalten bist zur Schadensminimierung beizutragen. Z.B. kleiner Brand in deiner Hütte, hast Feuerlöscher etc. und setzt das nicht ein und die Hütte fackelt ab. Dann bekommst bei der Schadensabwicklung ganz bestimmt richtig Ärger mit deiner VS....

Hatte so einen Fall mit einer Stationärrolle (ca. 1000 € Rolle). Buddy nach zwei Wochen von den Tropen zurück und Rolle kurbelte jämmerlich. Geöffnet, gereinigt usw..... dann zwei eklatante technische Fehler festgestellt. Kurzen Bericht dazu geschrieben und mein Buddy hat die zum Hersteller zur Reparatur geschickt. Obwohl die gesehen haben das jemand daran gewerkelt hat wurde alles ohne sich quer zu stellen repariert.

Anders wird es aussehen wenn die Rolle geöffnet wird und man bekommt die nicht wieder zusammen und schickt die a la IKEA ein. Wenn die sich dann quer stellen und die Reparatur/Montage in Rechnung stellen wollen braucht man gute Argumente. So z.B. das man zur Schadensminimierung die Rolle zerlegt und gereinigt hat und bittet um fachgerechte Montage...

Vielleicht schreibt jemand mit juristischem Hintergrund etwas dazu.

Gruß

Wolle
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Sehr interessantes Thema,

danke für die Veröffentlichung und die grundlegenden Gedanken dazu.

Gruß
Sepp
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Wolle, alles richtig was Du sagst und wenn der Hersteller "einsichtig" ist, auch alles lösbar. Ist er nicht "einsichtig" , dann kannst nachweisen was du willst. Juristisch gilt nur das, was vertraglich vereinbart ist und das sind die AGBS des Herstellers/Lieferanten. Wenn da drin steht, dass das Öffnen und das Warten nur durch autorisierte Läden, Händler, Personen während der Garantiezeit erfolgen darf, da sonst die die Garantieansprüche verloren gehen, dann ist das so. Da beißt die Maus keinen Faden ab...

Wenn ich mir ein neues Auto kaufe, damit Norden fahre und die Kühlung, Schmierung und was weiß ich noch entsprechend modifiziere, weil ich damit rechne, dass es dort kälter ist, will ich den Hersteller in der Garantie sehen , der bei einem Motorschaden mit fremder Kühlflüssigkeit Dir den Motor zahlt.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Wolle, alles richtig was Du sagst und wenn der Hersteller "einsichtig" ist, auch alles lösbar. Ist er nicht "einsichtig" , dann kannst nachweisen was du willst. Juristisch gilt nur das, was vertraglich vereinbart ist und das sind die AGBS des Herstellers/Lieferanten. Wenn da drin steht, dass das Öffnen und das Warten nur durch autorisierte Läden, Händler, Personen während der Garantiezeit erfolgen darf, da sonst die die Garantieansprüche verloren gehen, dann ist das so. Da beißt die Maus keinen Faden ab...

Es wurden auch schon genug AGBs durch Gerichte eingefangen. Auch beim Auto gibts Urteile, dass die Wartung durch freie Werkstätten erfolgen kann - ohne Garantieverlust -, auch wenn in den AGBs nur Fachwerkstätten des Herstellers genannt sind.

Wie es sich bei Rollen aber verhält? Keine Ahnung. Bedarf wohl erst der Klärung durch ein Gericht ...

Aber wenn ich es richtig verstehe, sind die Hersteller trotzdem so kulant zu helfen. Dann hoffe ich einfach weiter, dass diese Diskussion theoretischer Natur bleibt.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Es wurden auch schon genug AGBs durch Gerichte eingefangen. Auch beim Auto gibts Urteile, dass die Wartung durch freie Werkstätten erfolgen kann - ohne Garantieverlust -, auch wenn in den AGBs nur Fachwerkstätten des Herstellers genannt sind.

Wie es sich bei Rollen aber verhält? Keine Ahnung. Bedarf wohl erst der Klärung durch ein Gericht ...

Aber wenn ich es richtig verstehe, sind die Hersteller trotzdem so kulant zu helfen. Dann hoffe ich einfach weiter, dass diese Diskussion theoretischer Natur bleibt.

Richtig, aber dann mit x-Gutachten und was für einen Aufwand und dann waren dies auch keine Grundsatzurteile dazu. Alles Einzelfallentscheidungen...
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Denke mal im Premiumsegment wird es da weniger Probleme geben. Wobei es auch hier negative Beispiele gibt. Schwieriger wirds in der mittleren und niedrigen Preisklasse. Hinzu kommt das ich bei manchen Herstellern keine AGB finde. Eigentlich sollte sowas in der Betriebsanleitung stehen. Ganz kompliziert dürfte es bei OEM werden die es ja mittlerweile auch im mittleren Preissegment gibt.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Denke mal im Premiumsegment wird es da weniger Probleme geben. Wobei es auch hier negative Beispiele gibt. Schwieriger wirds in der mittleren und niedrigen Preisklasse. Hinzu kommt das ich bei manchen Herstellern keine AGB finde. Eigentlich sollte sowas in der Betriebsanleitung stehen. Ganz kompliziert dürfte es bei OEM werden die es ja mittlerweile auch im mittleren Preissegment gibt.

Da ist was dran Andreas. Dennoch wäre ich gerade auch im Premiumsegment vorsichtig, wenn es da um Probleme im Grenzbereich geht, muss das nicht immer funktionieren. Zumal man da eben auch über Werte spricht. Nicht alle Firmen sind noch nach alter Schule aufgestellt, da sind schon viele "geputzt" und ein straffes Management lässt dann oft keinen Platz für Zugaben die kurzfristig die Margin belasten. Ob generell noch in der Branche oder auch in der Wirtschaft allgemein so langfristig gedacht wird, wie wir uns das denken und wünschen möchte ich wahrlich nicht ganz genau wissen...
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Der Rechtsweg ist sicherlich ein Mittel um seine Forderungen durchzusetzen, muss aber nicht immer im eigenen Sinne zielführend sein.
Oftmals ist ein offenes und freundliches Wort beim Fachhändler besser als ein Anwalt.
Unlängst schreib ich über eine völlig vergammelte " Salzwasserrolle ", deren Zustand durch ( meiner Meinung ) eigenes verschulden herbeigeführt wurde. Erstaunlicherweise wird die Rolle kostenneutral vom Hersteller instandgesetzt.


Gruß Thomas
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Da ist was dran Andreas. Dennoch wäre ich gerade auch im Premiumsegment vorsichtig, wenn es da um Probleme im Grenzbereich geht, muss das nicht immer funktionieren. Zumal man da eben auch über Werte spricht. Nicht alle Firmen sind noch nach alter Schule aufgestellt, da sind schon viele "geputzt" und ein straffes Management lässt dann oft keinen Platz für Zugaben die kurzfristig die Margin belasten. Ob generell noch in der Branche oder auch in der Wirtschaft allgemein so langfristig gedacht wird, wie wir uns das denken und wünschen möchte ich wahrlich nicht ganz genau wissen...

Ja sehe ich auch so. Hatte ja auch geschrieben das ich da von Negativbeispielen weiß. Auch ein Grund warum ich keine Stella oder Saltiga für andere Leute warte obwohl ich es könnte.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Der Rechtsweg ist sicherlich ein Mittel um seine Forderungen durchzusetzen, muss aber nicht immer im eigenen Sinne zielführend sein.
Oftmals ist ein offenes und freundliches Wort beim Fachhändler besser als ein Anwalt.
Unlängst schreib ich über eine völlig vergammelte " Salzwasserrolle ", deren Zustand durch ( meiner Meinung ) eigenes verschulden herbeigeführt wurde. Erstaunlicherweise wird die Rolle kostenneutral vom Hersteller instandgesetzt.


Gruß Thomas

Der Rechtsweg sollte auch immer der letzte Weg sein. Bin kein Freund von Juristen (sorry Raimund). Mit nem netten Gespräch lässt sich da viel regeln. Trotzdem ist es auch für so ein Gespräch recht wichtig zu wissen ob ich überhaupt einen Garantieanspruch habe.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Schade das dass Thema so schnell wieder eingeschlafen ist. Hätte mir auch von dem ein oder anderen Händler mal nen Kommentar gewünscht wie er das sieht bzw. in der Praxis handhabt :a010:
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Schade das dass Thema so schnell wieder eingeschlafen ist. Hätte mir auch von dem ein oder anderen Händler mal nen Kommentar gewünscht wie er das sieht bzw. in der Praxis handhabt :a010:

Hallo Andreas,

zu dem Thema werde ich in demnächst ein schönes Beispiel präsentieren.

Im Moment bin ich noch in Verhandlung mit dem Händler, wegen nicht durchgeführter
Wartung und Öffnung der Rolle in den ersten 6 Monaten der Garantiezeit.:O

Gruß climber
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Der Rechtsweg sollte auch immer der letzte Weg sein. Bin kein Freund von Juristen (sorry Raimund). Mit nem netten Gespräch lässt sich da viel regeln. Trotzdem ist es auch für so ein Gespräch recht wichtig zu wissen ob ich überhaupt einen Garantieanspruch habe.


Andy alter Schlingel,
jetzt sag ich nix mehr an dieser Stelle!
Meine Freunde haben aber ihren persönlchen Rechtsverdreher, was bedeutet, dass Du kein Problem hast, wenn du ein Problem hast.
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Schade das dass Thema so schnell wieder eingeschlafen ist. Hätte mir auch von dem ein oder anderen Händler mal nen Kommentar gewünscht wie er das sieht bzw. in der Praxis handhabt :a010:

Ich kann gerne ein paar Worte dazu sagen - falls das gewünscht ist. Aber dann bitte nicht versuchen das unbedingt falsch aufzufassen, oder Fehler zu suchen :]

Grundsätzlich ist unbedingt zu unterscheiden ob wir hier von Gewährleistung sprechen, oder tatsächlich (wie es in der Überschrift steht) von Garantie.

1) Garantie
Sprechen wir von Garantie, dann sprechen wir von einer freiwilligen Leistung des Herstellers. Da dies eine nicht gesetzliche freiwillige "Bonusleistung" ist, kann der Hersteller hier selber die Bedingungen aufstellen. Wenn er schreibt die Rolle wird nur dann kostenfrei repariert wenn du vorher einen Rosenkranz betest, dann ist das eben so. (Natürlich überspitzt dargestellt). Soll heißen - wenn die Garantiebedingung eine ungeöffnete Rolle ist, dann ist das auch so. Punkt.

An der Durchsetzung der Garantie ist der Händler nur bedingt beteiligt. Grundsätzlich ist es in der Aufgabe des Kunden, das Produkt zum Hersteller zu befördern und den Garantieanspruch gelten zu machen. Je nach Hersteller wird sicherlich der Händler dabei behilflich sein - einen "Rechtsanspruch auf Beihilfe" gibt es aber nicht.

Aus Händlersicht ist die Sache relativ klar. Ich geb dir praktische Beispiele: Shimano Österreich ist in der Regel relativ kulant was Garantieleistungen betrifft. Kommt zu mir ein Kunde in den Laden mit einer defekten Biomaster die nicht allzu alt ist, dann schicke ich die ein (sofern die nicht vorort repariert werden kann). Shimano macht eine (meistens) kostenfreie Reparatur und schickt die Rolle an mich zurück. Und dabei ist es nebensächlich ob die Rolle bei mir gekauft worden ist, oder bei einem anderen Händler in DE/AT. Ob ich jetzt das Porto von mir zu Shimano dem Kunden verrechne, oder selber schlucke, das ist situationsabhängig.

Anders sähe es zb aus wenn eine Studio Oceanmark Rolle bei mir gekauft worden ist und ein "Garantiefall" eintreten würde. Dann würden auf den Kunden erhebliche Kosten zukommen (Portokosten nach und von Japan, ev. sogar Reperaturkosten trotz Garantie). Daran könnte ich als Händler auch nichts ändern. Die sind zu zahlen, entweder wenn der Kunde die Rolle direkt nach Japan sendet, oder wenn ich das in seinem Namen freiwillig mache.

Ich könnte zwar hier nun großzügige Kulanz zeigen und sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang übernehmen. Würde ich das tun, und wäre ich wirtschaftlich nicht dämlich, dann müsste ich dieser Kostenrisiko allerdings von vornherein in den Verkaufpreis einpreisen. Soll heißen, ich rechne zb in der Kalkulation dieses Risiko mit ein (zb durch einen 20% Aufschlag auf den eigentlich kalkulierten Preis), mit der Konsequenz dann Kulanz zeigen zu können. Tue ich das nicht, dann werde ich auch nicht kulant sein können, ohne nach 5 Jahren insolvent zu sein.

2) Gewährleistung
Das ist eine komplett andere Geschichte. Gewährleistung soll den Endkunden davor schützen (und zwar nur davor!!!) bereits defekte Ware zu kaufen. Hat eine Rolle z.B. einen Haar-Riss und geht nach dem ersten Drill kaputt muss diese vom HÄNDLER(!!) im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten getauscht werden. Ob der Händler das Geld vom HERSTELLER auch retour kommt ist vom Hersteller abhängig. Bei einem internationalem Sortiment in der Regel nicht bzw nur bedingt. Bei Balzer, WFT, Daiwa & Co schon.

Wie soll man nun wissen, ob dieser Mangel tatächlich schon beim Kaufzeitpunkt bestanden hat (zb der erwähnte Haar-Riss), oder ob dieser erst beim Kunden passiert ist (runtergefallen). Das Gesetz hat hierfür diese magische Grenze des "halben Jahres" geschaffen. Soll heißen - alles was in den ersten 6 Monaten nach Kauf defekt wird, wird so behandelt als wäre es bereits defekt verkauft worden. Sollte der Händler damit nicht einverstanden sein (er ist zb überzeugt dass der Mangel vom Kunden verursacht worden ist), bliebe ihm nur der Rechtsweg, in dem er das Gegenteil beweisen müsste.

Nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, ab da müsste der Kunde beweisen dass das Produkt schon vor dem Kauf defekt war. Was natürlich praktisch unmöglich ist (und wenn dann nur durch aufwändige und teure Gutachten).

Wie der Händler das nun nach den 6 Monaten handhabt entscheidet jeder Händler selber. Bei "kulanten Großhändlern" kann das Produkt im Rahmen der Garantie eingereicht werden (siehe das Beispiel bei Shimano unter Garantie). Anderenfalls müsste der Händler das aus seiner Tasche bezahlen, womit wir wieder beim einpreisen wären. Verkaufe ich zb eine Rolle von der ich weiß der Hersteller ist nicht bereit mir bei Problemen zu helfen, und ich weiß jede 3. wird innerhalb 1 Jahres defekt, dann müsste ich 33% auf den Endpreis aufschlagen. Außer mir sind verärgerte Kunden egal, und ich will der billigste sein, dann gibts eben keine Kulanz.

Ich bin jetzt sicher etwas abgedriftet, aber es sollte reichen um eine Sicht von der "anderen Seite des Tresens" zu vermitteln.

schöne Grüße,
Marcel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Hallo Marcel,

soweit war mir das auch bekannt.

Aber darf oder muss ich eine Rolle während der Garantie aufmachen, reinigen und schmieren?

Danke Simon
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Aber darf oder muss ich eine Rolle während der Garantie aufmachen, reinigen und schmieren?

Das kann man nicht pauschal sagen, und müsste in den Garantiebedingungen des jeweweiligen Herstellers stehen. Diese Frage ist definitiv nicht pauschal zu beantworten. Wobei geschätzte 90% der Hersteller grundsätzlich kein Problem haben wenn die Rolle offen war. Problematisch ist nur die Tatsache dass öfter als man denkt was schief geht. Stichwort: Die Rolle wurde vom Kunden gewartet , leider aber falsch wieder zusammengesetzt. Deswegen schleift plötzlich die Spule beim Kurbeln, und der erboste Kunde fordert sofort kostenlose reperatur ein. Beantwortet der Kunde dann die Frage "War die Rolle offen" mit Nein ist das nicht unbedingt förderlich ..
 
AW: Rollenwartung = Garantieverlust?

Danke für deine Antwort.

Bei mir ist es leider umgekehrt, ich habe die Rolle "nur" immer mit Süsswasser gespült
und jetzt sagt der Herrsteller die Rolle wurde nicht aufgemacht und gereinigt
und ist deshalb kein Garantiefall.:?

Ich bin aber nach meinem Einspruch noch am Warten auf ein Ergebnis.

Gruß Simon
 
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