AW: Petition gegen Angelverbot im Fehmarnbelt
Bei der Einrichtung sog. ''No take'' Zonen, also solcher, bei denen jegliche Entnahme untersagt ist, kommt es hierauf nicht an.
Aus meiner Sicht sind solche Zonen grundsätzlich nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür, sei es nationales oder internationales/ Europarecht, sind definitiv gegeben. Hinzu kommt eine Rechtsprechung des EuGH, die ich mal in der Tendenz als pro Naturschutz oder pro Natura 2000 bezeichnen möchte.
Die Frage ist nur, an welcher Stelle und in welchem Umfang wird ein solches Gebiet ausgewiesen.
Genau darum geht's am Fehmarnbelt. Nach meiner Wahrnehmung hat das eher etwas mit '' Sowohl als auch'', weniger etwas mit ''Ganz oder gar nicht'' zu tun.
Wenn man in den von mir eingestellten Stellungnahmen zwischen den Zeilen liest, kann man erkennen, dass die Option im Sinne eines Kompromisses nicht ganz unrealistisch ist.
Die Positionen im Anhörungsverfahren sind jedenfalls bezogen. Das Ergebnis bleibt nicht nur abzuwarten, möglicherweise ist es auch nur ein vorübergehendes, da es allen Beteiligten (im rechtlichen Sinn) unbenommen ist, den Rechtsweg zu beschreiten, auf Deutsch zu klagen.
Fest steht aber: Es wird sich etwas ändern!!