@Sir_Knut der Link wurde bereits hier gepostet.
Heute kamen Neuigkeiten vom Fiskeridirektorat,
https://www.fiskeridir.no/Fritidsfiske/Nyheter/2017/Frivillig-registrering-i-turistfisket
https://xenforo.com/purchase/89D5EAEA9BFA/invoice?d=1483826452
Das wichtigste in Stichpunkten
- Fiskeridirektorat will nun die Registrierung fuer eventuelle Freiwillige öffnen, die nicht unter die Registrierungspflicht fallen
- die meisten Tourismusbetriebe und die Verschiedenen Instanzen während der Einführung dieser Pflicht wünschten sich, dass das Melden mehrere Arten anstelle nur zwei geschehen soll
- die meisten wünschten sich auch das melden in Kilo nicht in Anzahl - Havforschungsinstitut zeigte jedoch auf, das das melden der Anzahl von gefangenen Fischen eine bessere Bestandsübersicht gibt wie das melden in Kilo.
- Fiskeridirektorat hat jetzt bestimmt, das 5 Arten in Anzahl Fisch gemeldet werden müssen
- Arten sind: Dosch, Heilbutt, Köhler (Seelachs), Steinbeisser, Rotbarsch
- Fiskeridirektorat wird nun eine neue Vorschrift zum melden von gefangenen Fisch in Tourismusbetrieben erstellen
- Fiskeridepartment wird die notwendigen Änderungen der Forschrift für Tourismusbetriebe vornehmen
Aus dem Link oben zitiere ich folgenden Text
Dette vil da bety at bedrifter som ikke er omfattet av registreringsplikten også kan tilby sine gjester å ta med 20 kilo fisk eller fiskeprodukter over grensen innenfor en periode på 7 dager.
Leider gibt das Fiskerideriektorat hiermit wieder einmal Raum für Spekulationen.
Im Klartext heisst es hier... Dies will bedeuten das alle Firmen die nicht von der Regestrierungspflichtbetroffen sind, Ihren Gästen dennoch anbieten können 20 Kilo Fisch
oder Fischprodukte über die Grenze innerhalb einer Periode von 7 Tagen mitzunehmen.
"Oder Fischprodukte" könnte durchaus auch gekauften Fisch, zum Beispiel Räucherlachs beinhalten. Da es bei dieser Gesetztesänderung jedoch ausschliesslich um nicht gewerblich erstandenen Fisch geht, kann man davon ausgehen dass diese gegen Vorlage von Kvittungen zukünftig auch unbegrenzt ausgeführt werden können.
Hier im thread kam die Frage wie es mit Räucherlachs aussieht, wofür man keine Kvittung vorweisen kann. Räucherlachs ist ein Fischprodukt. Leider ist es auch so, das in diesem Gesetz derzeit nicht unterschieden wird zwischen Salzwasser und Süsswasser. Hier heisst es Turistfiske. Ich versuche dazu eine Kurze Stellungsnahme vom fiskeridirektorat zu bekommen, selbst wenn ich davon ausgehe das explit das Salzwasser angeln gemeint ist.
Gruss Andy