sämtliche Ferienobjekte, die Sie über uns buchen können, sind über unsere Norwegische Muttergesellschaft Borks Feriehus AS registriert. Das bedeutet, dass Sie aus allen über uns vermittelten Ferienobjekten bis zu 2x pro Jahr jeweils bis zu 18 kg Fischfilet pro Person aus Norwegen ausführen dürfen.
Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäß ausgefüllter Fangnachweis. Dieses Dokument wird Ihnen von uns nach Zahlung der Schlussrate zusammen mit den Reiseunterlagen über Ihr persönliches Reiseportal zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie z.B. mit 4 Personen reisen, drucken Sie sich den Fangnachweis 4x aus und nehmen die Ausdrucke mit nach Norwegen. Vor Ort im Urlaub füllen Sie die Papiere aus und deponieren diese auf der Rückfahrt griffbereit für den Fall einer Zollkontrolle.
In einigen Internetforen kursiert die Meinung, dass seit diesem Jahr ausschließlich elektronische Fangnachweise über eine spezielle App akzeptiert werden. Dass dies nicht der Fall ist, sondern dass der Norwegische Zoll den Fangnachweis nach wie vor auch in Papierform akzeptiert, können Sie u.a. dem Link entnehmen, den Sie selbst recherchiert hatten. Die praktischen Erfahrungen mit unseren diesjährigen Gästen belegen dies ebenfalls, es gab im gesamten zurückliegenden Jahr keinerlei Probleme mit dem Norwegischen Zoll.
Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken wie viele andere Tausende Angler, die in diesem Jahr ein Ferienobjekt über BORKS gebucht haben und die ihren Fisch ohne Probleme mit nach Hause nehmen konnten.
Mit freundlichen Grüßen / Med vennlig hilsen
Alexander Peters
(Geschäftsführer)