hilfreiche Unterlagen Reise-/Ausfuhrrichtlinie ab 2018 (Stand März 2018)

So sieht es aus. Der Vermieter braucht eine zugelassene Software, um die Daten zu übermitteln.
 
sämtliche Ferienobjekte, die Sie über uns buchen können, sind über unsere Norwegische Muttergesellschaft Borks Feriehus AS registriert. Das bedeutet, dass Sie aus allen über uns vermittelten Ferienobjekten bis zu 2x pro Jahr jeweils bis zu 18 kg Fischfilet pro Person aus Norwegen ausführen dürfen.

Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäß ausgefüllter Fangnachweis. Dieses Dokument wird Ihnen von uns nach Zahlung der Schlussrate zusammen mit den Reiseunterlagen über Ihr persönliches Reiseportal zur Verfügung gestellt.



Wenn Sie z.B. mit 4 Personen reisen, drucken Sie sich den Fangnachweis 4x aus und nehmen die Ausdrucke mit nach Norwegen. Vor Ort im Urlaub füllen Sie die Papiere aus und deponieren diese auf der Rückfahrt griffbereit für den Fall einer Zollkontrolle.

In einigen Internetforen kursiert die Meinung, dass seit diesem Jahr ausschließlich elektronische Fangnachweise über eine spezielle App akzeptiert werden. Dass dies nicht der Fall ist, sondern dass der Norwegische Zoll den Fangnachweis nach wie vor auch in Papierform akzeptiert, können Sie u.a. dem Link entnehmen, den Sie selbst recherchiert hatten. Die praktischen Erfahrungen mit unseren diesjährigen Gästen belegen dies ebenfalls, es gab im gesamten zurückliegenden Jahr keinerlei Probleme mit dem Norwegischen Zoll.



Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken wie viele andere Tausende Angler, die in diesem Jahr ein Ferienobjekt über BORKS gebucht haben und die ihren Fisch ohne Probleme mit nach Hause nehmen konnten.







Mit freundlichen Grüßen / Med vennlig hilsen

Alexander Peters
(Geschäftsführer)
 
Wenn Sie z.B. mit 4 Personen reisen, drucken Sie sich den Fangnachweis 4x aus und nehmen die Ausdrucke mit nach Norwegen. Vor Ort im Urlaub füllen Sie die Papiere aus und deponieren diese auf der Rückfahrt griffbereit für den Fall einer Zollkontrolle.
Dann würde ich die vor dem Urlaub ausfüllen….
 
hallo gemeinde.
eine kleine änderung gibt es laut unserem vermieter bei der fischausfuhr.
bislang mussten nicht alle namen auf dem ausfuhrdokument stehen. sondern nur einer und die anzahl der personen.
das hat sich nun wohl geändert sagte unser vermieter.
weitehin hat wohl auch der zoll zugriff auf alle daten die gemeldet werden.
also wer dreimal oder noch öfter fährt ist nun überprüfbar und kann nicht schummeln bei der fischmenge(2x18kg)
im falle das man bei einer tour weniger als 18kg fisch ausführt sollte das auf dem dokument vermerken lassen.(falls das möglich ist. weiss ich aber nicht)
 
Hallo Leute,
ich lese jetzt raus, das ich die Fangliste "pro Nase" führen muss ?
Das habe ich bisher nie so gemacht. Ich habe bisher die Namen aller Mitreisenden auf einem Blatt notiert und die Fänge zusammengefaßt. War das falsch ?
Eindeutig habe ich das noch nicht gefunden.
Gruss Blenni
 
1. Fangerfassung / Fangliste: meist pro Boot.
Für den Zoll bei Ausfuhr uninteressant.

2. Ausfuhrdokument: entweder ein Dokument, wo alle Mitreisenden aufgeführt sind, oder jede Person bekommt ein eigenes. Geht beides.

Das sind halt 2 unterschiedliche Sachen...Fangerfassung und Ausfuhrdokumentation.
Die erfassten Fänge interessieren den Zoll nicht. Der legt Wert auf ein korrektes Ausfuhrdokument.
 
Da deine Seite einen gewerblichen Hintergrund hat, habe ich den Link entfernt.
 
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