hilfreiche Unterlagen Reise-/Ausfuhrrichtlinie ab 2018 (Stand März 2018)

Hallo,

zur 1. Frage : Ja, wir wurden bei der Ausreise schon kontrolliert allerdings mit einem PKW, da ich nicht ( noch nicht ) nach Norge fliege kann ich nichts zu den Kontrollen am Flughafen beitragen.
Zur Frage 2:
Ob der Air BnB - Vermieter registriert ist und Du dadurch mehr an Fisch ausführen darfst kannst Du an den Belegen erkennen da sollte eine Registriernummer aufgedruckt sein.
Bei der Mengenmeldung ist das etwas anderes , wird täglich automatisch bei dem Vermieter durch deine eigenen Angaben die Mengen der gefangenen Fische erfasst sollte alles sauber sein,wenn von Dir ( was ich mal unterstelle) richtig gemeldet wird. Bei einer manuellen Registrierung sprich tägliche Eintragungen auf einen entsprechenden Vordruck liegt es auch an deinen Angaben, die Vermieter können ja nicht immer mir Dir im Boot sitzen und zählen.Die Menge der gefangenen Fische ist ja weit entfernt von dem was man mit nach Hause nimmt alleine schon von der Anzahl und auch vom Gewicht , es nimmt ja keine die Innereien mit.

Gruß

Hans-Peter
 
Hallo …

ich habe da eine Frage zu … wenn mein Vermieter nicht Registriert ist weil er nur noch an Privat vermietet an die Mieter die er kennt …. darf ich überhaupt kein Fisch ausführen ?
 
Richtig erkannt. Dann darfst Du zwar Angeln gehen und den gefangenen Fisch auch vor Ort, oder sonnst wo in Norwegen, essen aber nicht ausführen.
 
So ist jetzt allerdings die Gesetzeslage, du darfst keinen selbstgefangenen Seefisch oder Produkte daraus ausführen, es sei denn du kaufst welchen per Rechnung,die du dem Zoll vorlegen kannst. Selbergefangenen Lachs und Mefos, auch im Salzwasser gefangen, darfste ausführen. Ebenso andere gefangenen Süßwasserfische und die ohne Gewichtsbegrenzung. Aber dein Ziel ist das ja nicht, du willst bestimmt selber gefangenen Seefisch mitnehmen.
 
So ist jetzt allerdings die Gesetzeslage, du darfst keinen selbstgefangenen Seefisch oder Produkte daraus ausführen, es sei denn du kaufst welchen per Rechnung,die du dem Zoll vorlegen kannst. Selbergefangenen Lachs und Mefos, auch im Salzwasser gefangen, darfste ausführen. Ebenso andere gefangenen Süßwasserfische und die ohne Gewichtsbegrenzung. Aber dein Ziel ist das ja nicht, du willst bestimmt selber gefangenen Seefisch mitnehmen.

Ja wollte schon Fisch mitnehmen …. aber so ist es mir leider nicht möglich .
 
Ich habe gerade bei einem Reiseveranstalter nachgefragt, wie es mit der Zertifizierung seiner Objekte aussieht .
Seine Antwort : Mit den Reiseunterlagen erhält man ein Fangtagebuch,das zu führen ist,dann kann nichts passieren .

Das kann ich doch nicht glauben ,oder ?
 
Wenn das Objekt nicht registriert ist, dann darfst du keinen Fisch ausführen, egal ob Fangtagebuch oder Kartoffeldruck auf Zeichenpapier.
Was ist das für ein Veranstalter?
Gruß
Heiko
 
Ich habe gerade bei einem Reiseveranstalter nachgefragt, wie es mit der Zertifizierung seiner Objekte aussieht .
Seine Antwort : Mit den Reiseunterlagen erhält man ein Fangtagebuch,das zu führen ist,dann kann nichts passieren .

Das kann ich doch nicht glauben ,oder ?

Moin Nordnorgefan

Muss man deferenzieren. Ich hab ein Häuschen auf einem Campingplatz in Kvisvik. Und der Eigentümer sagte mir, das er registriert ist und gab mir ein Schreiben für den Zoll mit.

Zu Hause habe ich auf der Zoll Registrierungsseite nachgeschaut, und siehe da: in der Tat war der Campingplatz registriert. Die Org Nr. des Campingplatzes war gelistet beim Zoll. Frage nun: reicht rechtlich das Fangtagebuch oder muss es die vorgeschriebene digitale Fangmeldung sein? Ich meine, in erster Linie muss die Organisations Nr beim Zoll hinterlegt sein. Dann ist es schon mal kein Fischschmugel, die 18 kg.

Die Frage ob digital oder handschriftliche Fangtagebuch / Rückmeldung zu leisten ist, wäre juristisch (wenn überhaupt) anderweitig zu werten.

Fazit: frage deinen Veranstalter, ob er registriert ist und verlange die Organisations-Nr. Dann kannst du die Seriösität der Anlage selber prüfen.

Gruß Godöy
 
Ich habe gerade bei einem Reiseveranstalter nachgefragt, wie es mit der Zertifizierung seiner Objekte aussieht .
Seine Antwort : Mit den Reiseunterlagen erhält man ein Fangtagebuch,das zu führen ist,dann kann nichts passieren .

Das kann ich doch nicht glauben ,oder ?

Richtig, ich würde dort nicht buchen, außer das Fangtagebuch enthält die gesetzlichen Pflichtangaben
 

Hier der Link, kannst du nachsehen, ob dein Anbieter registriert ist.
 
Richtig, ich würde dort nicht buchen, außer das Fangtagebuch enthält die gesetzlichen Pflichtangaben
Es gab ja eine pauschale Antwort mit dem Fangbuch ! Dann hätte es ja spezifisch "Für Objekt xxx"heißen müssen !
 
nicht die norwegische Regierung kontrolliert Sie an der Grenze, sondern der Zoll und der auf deren Seite ist klar festgelegt, dass auch ein Nachweis in Papierform gilt.



In diesem Jahr haben wir ca. 4.000 Reisen vermittelt und nicht ein Gast hat Probleme mit dem Nachweis in Papierform bekommen.



Was Sie nun für sich annehmen, kann ich nicht beeinflussen.



Mit freundlichen Grüßen / Med vennlig hilsen


Das ist die Antwort auf meine Nachfrage !
 
Es gab ja eine pauschale Antwort mit dem Fangbuch ! Dann hätte es ja spezifisch "Für Objekt xxx"heißen müssen !
Nö muss nicht und ja Papierform reicht. Wichtig ist Dein Name, die registrierte ORG-ID, Unterschrift guck mal bitte am Thread Anfang da habe ich die Rechtssicheren Dokumente angehangen. Es gibt keine rechtssichere Aussage, dass die Papierform nicht ausreichend ist. Eher umgekehrt.

Wenn Du möchtest können wir auch gerne telefonieren bzw. Du kannst mich gerne per PN anschreiben
 
hier nochmal die aktuellen erforderlichen Daten lt. dem Zoll


1667991023930.png


1667991043359.png






Hier auch nochmal der Link:

Fangquote bei Ausreise aus Norwegen - Norwegian Customs

Bei Ihrer Ausreise aus Norwegen dürfen Sie 18 kg Fisch ausführen, der unter Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde. Das organisierte Angeln muss dokumentiert werden können.
www.toll.no
www.toll.no

sonnige Grüße
Christian

sonnige Grüße
Christian
 
Moin Christian

Der letzte Link gibt ganz klar Auskunft, wie das Thema Fischausfuhr zu werten und zu behandeln ist. Vielen Dank für den Link.

Die beiden anderen Dateien png lassen sich leider nicht öffnen. Kannst du diese in einem anderen Format noch einmal hochladen?

Gruß Hans
 
Der besagte Reiseveranstalter mit B vorne und S hinten ist unter der Nummer 912170802 registiert. Im übrigen kann sich ein Reiseveranstalter nicht erlauben Unwahrheiten oder falsche Angaben dem Kunden gegenüber zu machen. Da sollte man als Kunde schon Vertrauen haben und Seriösität voraussetzen, hier zu lammentieren ist weder hilfreich noch bringt es was.( Wer als Reiseveranstalter seinem Kunden gegenüber falsche, unrichtige und geschönte Angaben macht, für den kann das ganz schön teuer werden.)

Fakt ist, wer kein Vertrauen zu seinem Veranstalter hat, sollte seine gebuchte Reise stornieren und sich was neues suchen, so jedenfalls würden wir vorgehen, es geht schließlich um die schönsten Zeit des Jahres den Angelurlaub, und da muss alles in trockenen Tüchern sein. Ein Anruf beim Veranstalter hilft ungemein weiter, und hilft auch Vertrauen aufzubauen.
 
Moin,
ich verstehe es so:
Die Norwegische Regierung hat ein Gesetz erlassen, das besagt, dass wenn ein Gast Fisch ausführen möchte, der Vermieter registriert sein muss. Hier geht es darum, dass Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden und die Entnahme der Fische elektronisch dokumentiert werden.
Wie geht das mit einem Fangtagebuch?
Gruß
Heiko
 
Wie geht das mit einem Fangtagebuch?
Die Verpflichtung zur Übermittlung der "maschinenlesbaren Daten" trägt der registrierte Vermieter, also würde ein Fangbuch durchaus für den Gast reichen. Ich kann mir aber bei aller Phantasie nicht vorstellen, wie der Vermieter diese Datenmenge später digitalisieren und versenden möchte, bevor der Zoll ggf. bei der Ausreise darauf zugreifen möchte (was er wohl auch bei dringenden Bedarf macht). Am Ende will der Gast den Fisch sicher und korrekt ausführen und trägt das volle Risiko. Also ein Fangbuch wäre für mich nichts mehr.
Die Vorschriften kann man hier und die zugelassenen Systeme hier nachlesen.
 
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