Der Cormoran - Ein begnadeter Fischer oder Bedrohung der Bestände?

Ich möchte hier doch mal errinern das es laut Bundesjagdgesetz und diversen anderen GESTZEN jeden untersagt ist mit "Luftbüchsen" auf lebende Kreaturen zu schiessen.
Ich weise auch darauf hin das es eine Straftat ist bei Wiederhandlung.!

Bitte Überlegt Eure Handlung und besonders auch das was hier Nierdergeschrieben wird kann und wird von Kindern und Leuten gelesen die sich so etwas eventuell abschauen oder ich will mal sagen auf der "Suche" sind solche Untaten zu bestrafen.!!!!!!!

Matze
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zudem liegt noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
 
Jetzt macht mal keinen stress, is doch alles nicht ernst gemeint!
Und das sowas verboten ist weiß ich auch!

schönen Abend

NorgeNeuling
 
mal zum Waffengesetz

Also, ich weiss es ganz genau, da ich mich ab und an beruflich damit beschäftigen muss.
Bis vor ca. 2 Jahren ( Novell. des Waffengesetzes ) waren bestimmt Waffen
( Luftdruck, Gas, PTB etc ) mit einem F im Fünfeck etc. frei zu erwerben. Zudem konnte man sie ausgenommen auf öffentl. Veranstaltungen frei führen.
Heute ist das ganz anders.
Der Besitz dieser Waffen ist jedoch noch erlaubnisfrei.
Das heisst, wenn du heutzutage so eine Waffe ausserhalb deiner 4 Wände mitführst, bekommst du in der Regel eine Anzeige. Das geht von einer einfachen OWI bis hin zum Straftatbestand. Du benötigst , falls du eine derartig gekennzeichnete Waffe führen möchtest, einen sog. kleinen Waffenschein.
Wenn du damit ausserhalb von zugel. Schießstätten auf Tiere schiest, wirds richtig teuer.
 
moin
bei um zäunten gelände wenn gewehrleistet ist das die kugel das grundstück nicht verlässt(kugelfang) darf man aber schießen aber nicht auf tiere.oder irre ich da?
 
Dann muss das Grundstück aber schon ganz schön groß sein ( smile )
Wenn sich ein Nachbar in seiner Sicherheit beeinträchtigt fühlt, kommen die Grün-Weißen und das Ding ist auf nimmer Weidersehen wech.
 
wie siehts da aus bei nem richtigen kugelfang, meinetwegen (blödes Beispiel) eine Hauswand???
 
Zitat:
moin
bei um zäunten gelände wenn gewehrleistet ist das die kugel das grundstück nicht verlässt(kugelfang) darf man aber schießen aber nicht auf tiere.oder irre ich da?


Leider nicht mehr so ganz uptodate !

"Schießen außerhalb von Schießstätten" ist jetzt strafbar !!!

Tatsächlich gab es wohl früher mal diese Auslegung
"...solange das Projektil das umfriedete Besitztum nicht verlassen kann..."

Laß also Deinen Garten von der zuständigen Behörde als Schießstand
zulassen, dann ist das Schießen dort legal.
(Natürlich immer noch nicht auf Vögel, Säuger oder sonstiges !)

Allerdings wirst Du wahrscheinlich wegen der dann erhobenen Forderungen
nach einzuhaltenden Normen und Gesetzen von diesem Antrag wieder
zurücktreten... :}


Es grüßt aus dem Deister
Heiko
 
moin
darf ich mich auf unserm grund,den noch am arsch kratzen.:rolleyes: ;)
früher hat mein opa nach dem wk2 sogar mit seinen freunden mit einem 98k rum geballert.
 
Moin moin moin

soll ich ehrlich sein ?

Das glaub ich nicht; denn die Alliierten wären dem Klang der Waffe
gefolgt und hätten sie konfisziert. Waffe in den Ofen, Oppa in den Bau !
Was meinst Du, wie viele Jäger alleine ihre Jagdwaffen damals
(schön in Ölpapier eingewickelt) verguben, damit die teuren
Schießprügel nicht konfisziert wurden.

(Sorry, ist so ein wenig mein berufliches Hobby - da muß ich einfach !)

Und das ganze ändert nichts an den bestehenden Tatsachen:
Isse nu ma vabotten, nä !

Nichts für Ungut

Gruß aus dem Deister
Heiko

PS: Kleiner Tipp zur Wortwahl:
Hintern oder Allerwertester ist eher salonfähig !
 
moin
@ballast1:erstmal würde er mich nicht an lügen und zweitens sind die allierten ja dem verlauf der front gefolgt was in unserer gegend schnell war weil sie auf keinen großen wieder stand gestoßen sind,außer in stadtlohn selber da es zur festung erklärt wurde.deshalb hatten sie bestimmt besseres zu tun als nach schüßen zu lauschen die im wald von spielenden kindern abgegen wurden.der wald um stadtlohn ist noch dazu sehr weitläufig,deshalb gibt es für mich keinen grund die erzählungen anzuzweifeln.

was für einen beruf übst un den aus,bist du beim kampfmittelräumdienst?
 
Ich weiß aus sicherer Qelle das der Herr:D sich in Waffenkunde und deren Gesetzen sehr gut auskennt:] :]
 
moin
@umfischherumangler,das kann auch gut sein,wiederlegt ader nicht die erlebnise eines zeitzeugen
 
Oben