Bier verzollen

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@ skuddel77 und kettner

100% Zustimmung:baby:. Bier, welches über 2,5 Vol.-% Alkohol hat wird mit 20 NOK je Liter versteuert. Die Grenze von 4,7 % betrifft ausschliesslich andere alkoholische Getränke mit über 2,5 Vol.-% Alkohol.
Solche Formulierungen findet man übrigens auch im deutschen Verbrauchsteuerrecht (Biersteuer, Branntweinsteuer etc.) und da ist die Auslegung auch immer so.

Gruß Torsten
 
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Ohne jetzt eine neue Zoll- und Bierdiskussion loszutreten, würde ein offizielles Statement einer Behörde (z.B. norwegischer Zoll) hier sehr hilfreich sein.
Grüße hermi

Zumal der Norwegische Zoll ja hier fleissig mitliest oder mitlesen soll :D ;<
 
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Hallo Skuddel und Hermi,

ich bin euch ja noch eine Antwort schuldig. Vorab. Ich möchte hier auch nicht eine Endlos-Bierdiskussion lostreten. Aber ich denke mal, es geht ja auch um Rechtssicherheit und darauf kommt es uns ja an.

Also zunächst habe ich meine Informationen von einem norwegischen Zöllner, der hat mir das mal in Ruhe erklärt.. Das ist jetzt natürlich kein aussagefähiges Argument. Jeder kann sich irren und ich muss auch zugeben, dass die Formulierungen in der Broschüre von Toll.no teilweise sehr schwammig sind.

Absatz 1 der bereits zitierten Passage, könnte zunächst darauf hindeuten... Bei dieser bin ich mir nun nicht ganz sicher, ob die erwähnte Freimenge der Obergrenze von 4,7 unterliegt. Ich denke ja; in Bezug auf die 2 l.

So heißt es etwa dazu auf der Homepage von…visitnorway.com:
„Zollfreie Einfuhr:

2 l Bier (bis 4,7%), 1 l Spirituosen (bis 60%) und 1,5 l Wein/Bier etc. (bis 22%)
ODER:
2 l Bier (bis 4,7%) und 3 l Wein/Bier(bis 22%) - aber keine Spirituosen“ (Quelle: http://www1.visitnorway.com/templates/NTRarticle.aspx?id=50743 )


Hier wird also ganz klar eine Einschränkung auf 4,7% getroffen


In Bezug auf die Nachverzollung über der Freimenge,das war ja auch deine Frage Skuddel, gibt die Zoll-Broschüre eine recht eindeutige Antwort:

„Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger als 15 Vol.-% Alkohol“ „Abagabensatz 47 Nok pro Liter“ (Quelle:http://www.toll.no/upload/brosjyrer_veiledere/0801_Reisende_ny_TYSK.pdf )


Unter alkoholische Getränke ist halt nun auch Bier zu verstehen, da dort auch keine Einschränkung mehr explizit vorgenommen wird.




bg

Peppi
 
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Tut mir Peppi, dass kann man so nicht stehen lassen. Ich weiß ja nicht was sich visitnorway dabei gedacht hat, aber direkt beim Zoll steht es nun mal anders geschrieben! (siehe Punkt b.)

http://www.toll.no/upload/brosjyrer_veiledere/0801_Reisende_ny_TYSK.pdf

Bas Bier selbst ist nicht im Alkoholgehalt begrenzt bzw. durch das unterstrichene ODER ja schon fast ausgeklammert. Wenn da kein Unterschied wäre, würde eine Formulierung unter Punkt b. reichen, wie ... 2l alkoholische Getränke von 2,5 - 4,7 vol%...

Du hast ja recht wenn du sagst, das Bier alkoholische Getränke sind, aber mit dem ODER vor der %-Begrenzung, wird ein Unterschied gemacht. Zumindest macht es unsicher in der Auslegung.

Grüße hermi
 
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Zumal der Norwegische Zoll ja hier fleissig mitliest oder mitlesen soll :D ;<

:D Nö Utzel, das nicht! Aber Du kannst ja mal den norwegischen Zoll mit ner offiziellen Anfrage belästigen, dann haben wir das Thema hier sauber geklärt... :)

Grüße hermi
 
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Hermi ..was genau daran, ist dir denn nicht schlüssig? Wenn ich Skuddel richtig verstanden habe, geht es um die Nachverzollung, Oder liege ich da falsch? Die Nachverzollung ist doch relativ eindeutig.

In Bezug auf die Freimenge, wird Bier über 4,7 Promille (ausgenommen die 2l ) wie Wein ect. behandelt..Daher auch die 5 l Bier.

Ich glaub du verwechselst Freimenge und zollpflichtige Ware...

bg

Peppi
 
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Hallo Peppi,

ich glaub du liegst falsch.

"...Alkohol und alkoholische Getränke
a. 1 Liter alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent
Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent
und 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent
oder 3 Liter alkoholische Getränke mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22
Volumenprozent.

b. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 2,5 Volumenprozent

oder 2 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenproszent und höchstens 4,7
Volumenprozent
Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen
kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische

Getränk ist.



Interessant ist der letzte Satz - grün.

Die 5 Liter ergeben sich aus dem roten und
blauen Satz.

Rot ist auf 22% begrenzt, blau als Bier nach
oben offen.

Folgt man Deiner Argumentation dürfte man aus rot 3l Bier mit bis zu 22% und aus blau
2l bis 4,7% mitnehmen.

Irgend wie unschlüssig, oder.

Gruß Nauke :]
 
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Hy Nauke...

ja genau so richtig..Ob unschlüssig oder nicht. Das ist natürlich ne andere Frage.

Aber es ging Skuddel auch um die "Nachverzollung" nicht um die Freimenge....Und da ist die Broschüre doch eindeutig



bg


Peppi
 
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Hermi ..was genau daran, ist dir denn nicht schlüssig? Wenn ich Skuddel richtig verstanden habe, geht es um die Nachverzollung, Oder liege ich da falsch? Die Nachverzollung ist doch relativ eindeutig.

In Bezug auf die Freimenge, wird Bier über 4,7 Promille (ausgenommen die 2l ) wie Wein ect. behandelt..Daher auch die 5 l Bier.


bg

Peppi

Naja Peppi, auch hier ist es eigentlich genau so beschrieben. Bier wird separat mit 20 Nok klar definiert und zwar ohne vol%-Begrenzung. Dann kommt der Nachsatz mit dem ODER, andere alkoholische Getränke, welche wieder begrenzt sind. Wenn die Unterscheidung zum Bier nicht gewollt wäre, bräuchte sie nicht separat aufgeführt werden. So lese ich das zumindest. :}

Grüße hermi :]

kleiner Nachsatz:

Ich denke mal die 47 Nok beziehen sich auf ANDERE ALKOHOLISCHE GETRÄNKE mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7% bis maximal 15%. Aber unsicher macht das schon… :?
 
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:D Nö Utzel, das nicht! Aber Du kannst ja mal den norwegischen Zoll mit ner offiziellen Anfrage belästigen, dann haben wir das Thema hier sauber geklärt... :)

Grüße hermi

Das mit dem mitlesen wurde hier ja schon öfter mal erwähnt. Naja dann sind sie wenigstens beschäftigt und sind bei der Einreise nicht so präsent :}.
Ich seh das alles sowieso nicht so eng und nehme das mit was ich eben so brauche :<-.
 
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Hy Nauke...

ja genau so richtig..Ob unschlüssig oder nicht. Das ist natürlich ne andere Frage.

Aber es ging Skuddel auch um die "Nachverzollung" nicht um die Freimenge....Und da ist die Broschüre doch eindeutig



bg


Peppi

Peppi,

es wird aber schlüssig wenn man davon ausgeht,
daß man im Gesetz wohlwissend zwischen Bier und andere alkoholische Getränke unterscheidet.
Ansonsten hätte man den blauen Teil weglassen können denn er würde nur das selbe wie nachfolgend schwarz aussagen.

Dem zufolge ist Bier nicht andere alkoholische
Getränke sonder Bier ab 2,5% und nach oben
offen in den Bereichen wo sich handelsübliche Bier bewegt.
Für unter a) rot kann man aber Bier einsetzen
weil es ein alkoholisches Getränk ist und unter 22% ist.

Und nun kommen wir wieder zu Skuddel und
das er nur 20 NOK pro Liter berappen muß. :]
 
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Hermi ..wir drehen uns gerade im Kreis...wenn du dich auf die Nachverzollungstabelle beziehst. Dort steht ganz klar.."alkoholische Getränke über 4,7" 47 NOK und nicht 20...Die 20 gelten für alk. Getränke unter 4,7

Prost Peppi:}
 
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Das mit dem mitlesen wurde hier ja schon öfter mal erwähnt. Naja dann sind sie wenigstens beschäftigt und sind bei der Einreise nicht so präsent :}.
Ich seh das alles sowieso nicht so eng und nehme das mit was ich eben so brauche :<-.
Na dann Prost... :<-
 
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Nauke richtig ...aber er wird auch nicht explizit ausgeschlossen.. Es werden ja auch nicht einzelne Getränkesorten ect. aufgeführt


Wenn Bier laut der Nachverzollungstabelle aus der 4,7 % ausgeschlossen wäre, müsste es dort extra einen Ausschlussparagraphen geben..

bg

Peppi
 
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Hermi ..wir drehen uns gerade im Kreis...wenn du dich auf die Nachverzollungstabelle beziehst. Dort steht ganz klar.."alkoholische Getränke über 4,7" 47 NOK und nicht 20...Die 20 gelten für alk. Getränke unter 4,7

Prost Peppi:}


Peppi, da steht Bier (wörtlich und in deutsch) mit 20 Nok ohne Begrenzung und mit Ausklammerung der "anderen alkoholischen Getränken" durch das oder... :<-

Wenn das Bier auf max. 4,7% begrenzt wäre, dann würde es auch im Nachsatz stehen "...Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen
kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische
Getränk ist...."

Grüße hermi
 
AW: Bier verzollen

Hermi ...halte dich nicht so an dem Begriff "Bier " fest....

Beispiel. Es gib doch hier auch Bier, was deutlich mehr Umdrehungen hat. Teilweise bis zu 14 Promille..Und nu? Hier nennen wir es "Bier". Sie richten sich ja nicht nach den Bezeichnungen


Die Bestimmungen richten sich nach dem VOl. Gehalt und die sind entscheidend.


bg

Peppi
 
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Hermi ...halte dich nicht so an dem Begriff "Bier " fest....

Beispiel. Es gib doch hier auch Bier, was deutlich mehr Umdrehungen hat. Teilweise bis zu 14 Promille..Und nu?


Die Bestimmungen richten sich nach dem VOl. Gehalt und die sind entscheidend.


bg

Peppi

Genau das ist das Problem, denn dort steht es nicht so! Peppi, definitiv nicht! :}

Grüße hermi
 
AW: Bier verzollen

Ja Ok Hermi..ich kann deine Argumentation schon nachvollziehen... Aber ich glaub die Diskussion werden wir erst aus der Welt schaffen, wenn du mal eine Anfrage an Toll.no stellst:}


bg

Peppi
 
AW: Bier verzollen

Ja Ok Hermi..ich kann deine Argumentation schon nachvollziehen... Aber ich glaub die Diskussion werden wir erst aus der Welt schaffen, wenn du mal eine Anfrage an Toll.no stellst:}


bg

Peppi

Ok Peppi, ich kümmere mich... :<-
 
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