Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

Hermann,
Du hast eines nicht berücksichtigt:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Sachen, egal wo man sich aufhält.
Das hast Du in Deinem Berufsleben (operativer Dienst -K-, richtig?) doch bestimmt oft genug erfahren müssen.
 
Ausgangspunkt war ganz einfach, daß man Angler mit einer Geldstrafe und der Beschlagnahme des Fisches bedacht hat, weil die Ausfuhrpapiere nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt waren.
Ich hatte von Anfang an Zweifel an der Richtigkeit der Maßnahme des Zolls.
Nun sind wir auf eine amtliche Vorgabe für den Zoll gestoßen die besagt, daß es sich bei Anzeige und Beschlagnahme um eine Kannmaßnahme handelt.

Gleichzeitig schreibt ein Mitglied, daß in einem gleichgelagerten Fall von einer Sanktionierung abgesehen wurde, obwohl auch in Norge gilt: gleiches Recht für alle.

Ich weiß, daß Recht haben nicht immer auch Recht bekommen bedeutet. Wenn auch Mitglieder versuchen mich lächerlich zu machen und mit ihren Hahas mich zum alten Trottel stempeln wollen, werde ich mich mit dem nicht abfinden und immer versuchen, dem Recht Geltung zu verschaffen. Darauf habe ich einmal einen Eid abgelegt. Den habe ich bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgegeben. Vielleicht versteht das der ein oder andere - wenn welche nicht, dann ist mir das mittlerweile auch egal.

Hermann
 
Gleichzeitig schreibt ein Mitglied, daß in einem gleichgelagerten Fall von einer Sanktionierung abgesehen wurde, obwohl auch in Norge gilt: gleiches Recht für alle.

Ließ bitte nochmal meinen Beitrag.

 
Misch die Cola, mit was Starkem, sonst erträgste das nicht.:a055:
... also eine Steilvorlage wär ja noch da ... aber ich frag ihn jetzt nicht, ob er wirklich glaubt, dass den norwegischen Zoll seine "Reputation von Berufswegen" in irgendeiner Form interessiert. Ok ... ich lass es.
Angenehmen Abend noch.
 
... also eine Steilvorlage wär ja noch da ...

Naja, neben dieser Steilvorlage gäbe es noch eine zweite...ich wüsste ja gern, was in der Anfrage drin steht, wenn der Zoll (bereits übersetzt) antwortet "sondern eine allgemeine Antwort auf die Frage, um die Vorschriften für Sie und Ihr Angelforum zu klären."
Ok, ich lass es auch... 🫣
 
Ausgangspunkt war ganz einfach, daß man Angler mit einer Geldstrafe und der Beschlagnahme des Fisches bedacht hat, weil die Ausfuhrpapiere nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt waren.
Ich hatte von Anfang an Zweifel an der Richtigkeit der Maßnahme des Zolls.
Nun sind wir auf eine amtliche Vorgabe für den Zoll gestoßen die besagt, daß es sich bei Anzeige und Beschlagnahme um eine Kannmaßnahme handelt.

Gleichzeitig schreibt ein Mitglied, daß in einem gleichgelagerten Fall von einer Sanktionierung abgesehen wurde, obwohl auch in Norge gilt: gleiches Recht für alle.

Ich weiß, daß Recht haben nicht immer auch Recht bekommen bedeutet. Wenn auch Mitglieder versuchen mich lächerlich zu machen und mit ihren Hahas mich zum alten Trottel stempeln wollen, werde ich mich mit dem nicht abfinden und immer versuchen, dem Recht Geltung zu verschaffen. Darauf habe ich einmal einen Eid abgelegt. Den habe ich bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgegeben. Vielleicht versteht das der ein oder andere - wenn welche nicht, dann ist mir das mittlerweile auch egal.

Hermann

Hermann, das geht mir eindeutig zu weit!

Im Prinzip kannst Du machen was Du willst, Du kannst auch die norwegische Regierung anschreiben oder den König, alles legitim und Deine Privatsache. Aber eins verbiete ich mir ausdrücklich, lass das Angelforum dabei außen vor. Du sprichst mit offiziellen Stellen weder in der Meinung des Betreibers des Forums, noch in dessen Namen und schon gar nicht im Namen aller Member. Da Du selbstredend etwas rechtlich bewandert bist, was ich bei dem Vorgehen nicht glauben mag, werden Dir auch rechtliche Dinge um den Datenschutz bekannt sein, insbesondere zu Veröffentlichungen zum Emailverkehr.
Da ich das Anschreiben nicht kenne und nur aus der Antwort entnehme, dass der Zöllner von "Ihrem Forum" spricht, hoffe ich ganz schwer für Dich, dass dies nur ein Übersetzungsfehler ist.
Vorsorglich untersage ich Dir hiermit, Kommunikation für das NAF oder im Namen des NAFs mit irgendwelchen Dritten zu führen. Versteht sich zwar von selbst, aber vielleicht wird es so besser verstanden.

Wir besprechen das nochmal im Team.
 
Mal ehrlich, wer sich 2024 noch mit irgendwelchen ausgefüllten Zetteln zur Fischausfuhr/Fangerfassung beschäftigen muss dann läuft was verkehrt. Aus Betreiber Hinsicht geht das doch alles viel einfacher und letztendlich ist der Gast auch zu einer gewissen Mitarbeitspflicht angehalten.
Gruß Mario
 
Mal ehrlich, wer sich 2024 noch mit irgendwelchen ausgefüllten Zetteln zur Fischausfuhr/Fangerfassung beschäftigen muss dann läuft was verkehrt. Aus Betreiber Hinsicht geht das doch alles viel einfacher und letztendlich ist der Gast auch zu einer gewissen Mitarbeitspflicht angehalten.
Gruß Mario
Meiner Meinung nach ist die korrekt ausgefüllte Ausfuhrbescheinigung mit Namen aller ausfuhrberechtigten Reisenden pro PKW oder für den Flieger lieber einzeln, mit org Nummer der Anlage, Unterschrift, Namen und Tel Nummer des Ansprechpartners in der Anlage für den Gast die einfachste und sicherste Lösung.
Liegt im Auto an der Grenze griffbereit und gut is. Hat der Zöllner Fragen, kann er direkt kontaktieren und der Gast muss nicht lange versuchen zu erklären usw.

Einige tausend davon ausgestellt, diverse Kontrollen, immer alles gut und nie eine Rückfrage oder Probleme für den Gast.
In dem PDF des fiskeridir zu den Änderungsvorschlägen wird doch sogar erwähnt, dass die Qualität der ausgestellten Dokumente von Anlage zu Anlage stark variieren (bei den kontrollierten Anlagen in Troms und Finnmark) und das die Version wie oben beschrieben ihren Vorstellungen sehr nahe kommt. Was wir bisher noch nicht haben, was aber scheinbar als professionell (seitens Zoll und fiskeridir) empfunden wird ist eine individuelle Referenznummer auf dem Dokument.

Solange es keine offizielle/verbindliche Software seitens fiskeridir gibt die übergreifend von allen genutzt wird, bleiben wir bei dem was funktioniert und bisher bei keiner Kontrolle bemängelt wurde.
 
Hermann, das geht mir eindeutig zu weit!

Im Prinzip kannst Du machen was Du willst, Du kannst auch die norwegische Regierung anschreiben oder den König, alles legitim und Deine Privatsache. Aber eins verbiete ich mir ausdrücklich, lass das Angelforum dabei außen vor. Du sprichst mit offiziellen Stellen weder in der Meinung des Betreibers des Forums, noch in dessen Namen und schon gar nicht im Namen aller Member. Da Du selbstredend etwas rechtlich bewandert bist, was ich bei dem Vorgehen nicht glauben mag, werden Dir auch rechtliche Dinge um den Datenschutz bekannt sein, insbesondere zu Veröffentlichungen zum Emailverkehr.
Da ich das Anschreiben nicht kenne und nur aus der Antwort entnehme, dass der Zöllner von "Ihrem Forum" spricht, hoffe ich ganz schwer für Dich, dass dies nur ein Übersetzungsfehler ist.
Vorsorglich untersage ich Dir hiermit, Kommunikation für das NAF oder im Namen des NAFs mit irgendwelchen Dritten zu führen. Versteht sich zwar von selbst, aber vielleicht wird es so besser verstanden.

Wir besprechen das nochmal im Team.

Hermi,

ich habe meine Anfrage nicht für das NAF und auch nicht im Namen des NAF an den Zoll gerichtet.

Ich habe, so ich mich erinnere, darauf hingewiesen, daß der Ausgangsvorfall, siehe erster Eintrag zum Thema mit Fragestellung, im Forum diskutiert wurde und daß es in meinem, aber auch im allgemeinen Interesse der Forumsmitglieder ist, wie es mit der Rechtslage aussieht.
Auf eine Rückfrage, ob ich eine Aufklärung des Einzelfalles will, gab ich zu verstehen, daß das nicht der Fall ist, sondern, daß nur allgemeines Interesse an der Rechtslage gegeben ist.

Ich werde versuchen meine Schreiben, die mir momentan nicht vorliegen, zu finden und übersende sie Dir dann.

Ich dachte mit meinem Aufklärungsversuch auch im Sinne des Forums und des Themenerstellers zu handeln. Ich sehe mich jetzt auch in meiner ersten Einschätzung bestätigt, daß das Vorgehen des Zolls im Falle des Themenerstellers nicht in Ordnung war. So verstehe ich jetzt die Aufregung auch nicht.

Hermann.
 
Da Du selbstredend etwas rechtlich bewandert bist, was ich bei dem Vorgehen nicht glauben mag, werden Dir auch rechtliche Dinge um den Datenschutz bekannt sein, insbesondere zu Veröffentlichungen zum Emailverkehr.

Hermi,

zu diesem Satz will ich Dich darauf hinweisen, daß der E-Mail-Verkehr in meiner persönlichen Eigenschaft erfolgte und somit die Weitergabe erlaubt ist.
Das ist nicht selbstredend - das kann man auch dem Link entnehmen.


Im Anhang mein Schreiben an den Zoll - ich weiß nicht, was daran so schlimm sein soll.

Hermann
 

Anhänge

  • e-Mail an Zoll.odt
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Bei mir gibt's einen von mir generierten bootsbezogenen Code der die App öffnet. Dort sind genauso viele freie Spalten in der Tabelle wie Leute auf dem Boot sind.. Kostet mich etwa 2min Aufwand. Ab dort liegt die Verantwortung in der Hand des Gastes. Hat er keine Lust auf das Spiel und trägt nichts ein dann sperrt das System automatisch nach 3-4Tagen.. Irgendwann kommt dann Hektik auf weil man sich erinnert das da noch was war. Ich habs meist schon vorher gemerkt da ich das Programm täglich pflege.. Nach einer höflichen Frage wie man denn nun an seinen Nachweis kommt obliegt es mir das System für den Nutzer wieder freizuschalten. Einen Tag vor Abreise steht dann die PDF zum upload bereit wo alles drinsteht was man bei einer ev Kontrolle braucht. Das Ganze übrigens entworfen von einem Forenmitglied
Gruß Mario
 
Bei mir gibt's einen von mir generierten bootsbezogenen Code der die App öffnet. Dort sind genauso viele freie Spalten in der Tabelle wie Leute auf dem Boot sind.. Kostet mich etwa 2min Aufwand. Ab dort liegt die Verantwortung in der Hand des Gastes. Hat er keine Lust auf das Spiel und trägt nichts ein dann sperrt das System automatisch nach 3-4Tagen.. Irgendwann kommt dann Hektik auf weil man sich erinnert das da noch was war. Ich habs meist schon vorher gemerkt da ich das Programm täglich pflege.. Nach einer höflichen Frage wie man denn nun an seinen Nachweis kommt obliegt es mir das System für den Nutzer wieder freizuschalten. Einen Tag vor Abreise steht dann die PDF zum upload bereit wo alles drinsteht was man bei einer ev Kontrolle braucht. Das Ganze übrigens entworfen von einem Forenmitglied
Gruß Mario
Alles schön und gut, aber eben da sind wir ja wieder bei dem Punkt (angelangt) das nun die "Expertengruppe" u.a. mehr Verantwortung und Kontrolle seitens der exportberechtigten Betreiber vorschlägt. In der momentanen Situation ist es vielleicht schwer darstellbar, wenn ein registriertes Unternehmen einen Zeitaufwand von 10-15 Minuten pro Gruppe (die vielleicht mal total 100kg Filet ausführen möchte, wir sprechen also in den Fall von einem Zeitaufwand 2 min vs 15 Minuten für einen Fischexport von ggf ehemals 500 kg Rundfisch) als zu viel erachtet.

In einer fiskemottak muss der eingelieferte Fang ja auch kontrolliert und quittiert werden und der Fischer darf sich nicht selbst bestätigen wieviel Kilo er eingeliefert hat, ob die Beifangquoten stimmen usw.
Aktuell nicht 1zu1 vergleichbar, aber meine Meinung nach wird die Branche aus diesem Schlamassel eben nur rauskommen wenn die Betreiber Verantwortung übernehmen und die Öffentlichkeit das Gefühl hat, dass sie Überblick haben das Gäste geltende Regeln und Gesetze einhalten, bzw auch interveniert wird wenn dem nicht so ist.

Der Fehler liegt hier sicherlich auch bei den Entscheidern. Hier hätte im digitalisierten Norwegen schon lange eine offizielle und verbindliche elektronische Variante her gemusst, die alle Belange abdeckt.
 
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