AW: Rettungswestenpflicht
....nun berücksichtigt das geplante Gesetz aber ausgerechnet das von dir geschilderte Beispiel nicht.
Im vertauten, verankerten Boot oder auf dem Steg, soll die Schwimmwestenpflicht nämlich nicht gelten.
Insofern kann man wohl den Sinn dieses Gesetzes schon mal hinterfragen und sich kritisch äussern, oder?
Gruss
smolt
....nun berücksichtigt das geplante Gesetz aber ausgerechnet das von dir geschilderte Beispiel nicht.
Im vertauten, verankerten Boot oder auf dem Steg, soll die Schwimmwestenpflicht nämlich nicht gelten.
Insofern kann man wohl den Sinn dieses Gesetzes schon mal hinterfragen und sich kritisch äussern, oder?
Gruss
smolt