Wer würde noch nach Norwegen fahren, wenn die Fischausfuhr verboten wird?

Nach Norwegen fahren, wenn kein Fisch ausgeführt werden darf

  • Ja

    Stimmen: 162 28,2%
  • Nein

    Stimmen: 261 45,5%
  • Ja, aber deutlich weniger als bisher

    Stimmen: 151 26,3%

  • Umfrageteilnehmer
    574
......


Hab mal den Høringsvorschlag übersetzt und stells hier rein. Wird auf jeden Fall "spannend".

Quelle: https://www.fiskeridir.no/Turistfis...465fa69/Høringsnotat-turistfiske-17012025.pdf

Übersetzt mit KI:

......


3. Anhörungsvorschlag


Im Bericht der Arbeitsgruppe wird eine Situation mit nahezu freiem Fischfang für Touristen beschrieben, Herausforderungen bei der Kontrolle sowie eine begrenzte Übersicht über den Zustand vieler lokaler und regionaler Fischbestände entlang der norwegischen Küste. Daher sind Änderungen in der Regulierung des Touristenfischens erforderlich, um eine übersichtliche und nachhaltige Verwaltung des Touristenfischens und der Fischressourcen, die die Branche besteuert, sicherzustellen.

Die Fischereidirektion schlägt vor, dass die folgenden Maßnahmen bereits ab dem 1. April 2025 eingeführt werden:

Verschärfung der Ausfuhrquote

Derzeit gilt ein generelles Verbot der Ausfuhr von Fisch aus der Freizeitfischerei, mit Ausnahme von Gästen bei registrierten Touristenfischereibetrieben und für Fisch und Fischprodukte, die nachweislich von registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden. Gäste bei registrierten Touristenfischereibetrieben dürfen nach den aktuellen Vorschriften bis zu 18 kg Fisch pro Person bis zu zweimal im Jahr ausführen.

Im Bericht der Arbeitsgruppe wird vorgeschlagen, die Ausfuhrquote auf 10 kg einmal pro Jahr zu reduzieren. Die Fischereidirektion schlägt vor, die Ausfuhrquote auf 10 kg Fisch pro Person bis zu zweimal im Jahr zu reduzieren.

Die Fischereidirektion schlägt auch vor, dass nur Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, eine Ausfuhrquote erhalten können. Die derzeitige Verordnung über die Ausfuhrregelung von Fisch und Fischprodukten aus der Sportfischerei enthält keine Altersgrenze für das Ausfuhrrecht. Die Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht (Seite 28) Beispiele angeführt, bei denen Ausfuhrquoten für Kinder bis hin zum Säuglingsalter beansprucht wurden. Eine Altersgrenze von 12 Jahren gilt auch für das Einfuhrrecht anderer Lebensmittel als Schokoladen- und Zuckerwaren. Es wird darauf hingewiesen, dass hier keine Altersgrenze für die Ausübung der Freizeitfischerei vorgeschlagen wird, die vorgeschlagene Altersgrenze gilt nur für das Ausfuhrrecht von Fisch.

Die Fischereidirektion schlägt ferner vor, dass die Ausfuhrquote keine Muscheln und Schalentiere umfassen soll. Die Einführung einer möglichen Besitzgrenze für Muscheln und Schalentiere (erwähnt im Bericht der Arbeitsgruppe auf Seite 27-28) wird in einer späteren Anhörung geprüft.

Allgemeines Einfrierverbot mit begrenzter Ausnahme für Gäste bei Touristenfischereibetrieben

Im Bericht der Arbeitsgruppe wurde darauf hingewiesen, dass es für die Verwaltung eine Herausforderung darstellt, dass im Touristenfischen nahezu frei gefischt und produziert wird, während die Begrenzung hauptsächlich eine Ausfuhrquote ist, die erst bei der Ausreise kontrolliert werden kann. Die Fischereidirektion schlägt daher vor, dass Personen, die nicht in Norwegen ansässig sind und keine Gäste bei registrierten Touristenfischereibetrieben sind, nur den Fisch fangen dürfen, den sie während ihres Aufenthalts verzehren, jedoch ein Verbot für das Einfrieren von Fisch haben, der nicht nachweislich von registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurde. Dies würde ein generelles Verbot der Produktion/Einfrierung von Fisch und Fischprodukten für Personen bedeuten, die nicht in Norwegen ansässig sind, jedoch mit Ausnahme für Gäste bei Touristenfischereibetrieben.

Im Bericht der Arbeitsgruppe wurde ein solches Einfrierverbot für Touristen vorgeschlagen, die keine Gäste bei Betrieben mit besonderer Genehmigung für die Ausfuhrquote für ihre Gäste sind, während hier eine Ausnahme von einem solchen Verbot für alle Gäste bei einem registrierten Touristenfischereibetrieb vorgeschlagen wird.

Die Fischereidirektion schlägt vor, dass Gäste bei registrierten Touristenfischereibetrieben von einem allgemeinen Einfrierverbot für Personen, die nicht in Norwegen ansässig sind, ausgenommen werden, jedoch nicht mehr Fisch einfrieren dürfen als ihre Ausfuhrquote. Jeder Einzelne soll seinen Fisch beim Einfrieren kennzeichnen, damit der Eigentümer leicht identifiziert werden kann, und alle Verpackungen sollen mit Art/Fischart gekennzeichnet werden. Es wird auch ein Verbot des Einfrierens von Muscheln und Schalentieren vorgeschlagen, siehe oben genannten Vorschlag zum Verbot der Ausfuhr solcher Produkte.

Ein generelles Verbot des Einfrierens (Produktion) von Fisch für Angeltouristen, die keine Gäste bei Touristenfischereibetrieben sind, mag als einschneidend erscheinen, wird jedoch ein wichtiges Mittel sein, um den Fischfang zu begrenzen und die illegale Ausfuhr von Fisch zu verhindern. Angeltouristen, die keine Gäste bei Touristenfischereibetrieben sind, werden auf den Fischfang beschränkt, der frisch aufbewahrt und während des Aufenthalts verzehrt werden kann, während Gäste bei Touristenfischereibetrieben eine Begrenzung für das Einfrieren haben, die mit der legalen Ausfuhr übereinstimmt. Dies wird neue und wichtige Kontrollpunkte in einer frühen Phase des Aufenthalts schaffen – also lange vor dem Grenzübertritt.

Fangmeldung

Die geltenden Anforderungen an die Fangmeldung gelten für die Touristenfischereibetriebe. Gemäß § 3 der Verordnung über Touristenfischereibetriebe müssen die Betriebe „laufend die Fänge der Gäste an die Fischereidirektion melden“. Es scheint eine weit verbreitete Praxis zu sein, dass die Betriebe ihre Gäste verpflichten, die Meldung selbst vorzunehmen, aber die Verantwortung für die Meldung liegt bei den Betrieben. Die Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht (Seite 31) auf unterschiedliche Praktiken hingewiesen, wie häufig Fänge gemeldet werden. Einige tun dies nach jeder Seereise oder täglich, während andere bis zum letzten Tag des Aufenthalts mit der Meldung warten.

Die Meldepflichten sollen die Wissensbasis über die Entnahme bestimmter Fischarten erhöhen, und solche Daten sollten daher so korrekt und aktuell wie möglich sein. Es ist anzunehmen, dass die Datenqualität am besten ist, wenn häufig gemeldet wird. Die Fischereidirektion schlägt daher vor, dass die Bestimmung der Verordnung von „laufend“ in „täglich“ geändert wird. Eine Klarstellung, dass die Meldung täglich (wenn gefischt wurde) erfolgen soll, soll dazu beitragen, die Datenqualität zu verbessern, kann aber auch für Betriebe von Vorteil sein, die (mit der aktuellen Bestimmung) beim Check-out feststellen, dass einige Gäste noch nicht gemeldet haben.

In Fällen, in denen der Betrieb selbst die Fangdaten seiner Gäste sammelt und meldet, kann die tägliche Fangmeldung einen Mehraufwand bedeuten. Gleichzeitig stellt der Vorschlag zur täglichen Fangmeldung nur eine Klarstellung der aktuellen Regelung dar, da es nicht beabsichtigt war, dass die Fangdaten über einen Zeitraum bei den Betrieben gesammelt werden, bevor sie an die Fischereidirektion gemeldet werden.

Es werden keine weiteren Änderungen der Meldepflichten in dieser Runde vorgeschlagen.

Standardisierte Anforderungen an die Ausfuhrdokumentation

Im Bericht der Arbeitsgruppe (Seite 37-38) wurden neue technische Lösungen als Grundlage für die Erstellung standardisierter Ausfuhrdokumentationen vorgeschlagen, die der Fischereidirektion, der Zollbehörde, der Polizei und anderen relevanten Behörden leicht zugänglich gemacht werden. Bis neue technische Lösungen (digitale Verifizierungslösung) etabliert sind, schlägt die Fischereidirektion vor, dass in der Verordnung Anforderungen an die Dokumentation für die Ausfuhr von Fisch aus der Freizeitfischerei (Sportfischerei) festgelegt werden.

Die Fischereidirektion hält es für sinnvoll, zu verlangen, dass die Dokumentation für die Ausfuhr von Fisch aus der Freizeitfischerei Folgendes enthält:

  • Name und Adresse der Person, die den Fisch ausführt – die Ausfuhrdokumentation soll persönlich und nicht für mehrere Personen/Gruppen sein,
  • Name, Adresse und Organisationsnummer des registrierten Touristenfischereibetriebs,
  • Einzigartige laufende Nummer (intern beim Betrieb oder Fachsystem) auf den Ausfuhrdokumenten, die beim Betrieb protokolliert werden sollen,
  • Zeitraum des Aufenthalts und der Fischereizeit,
  • Angaben darüber, wo/wie und wann der Grenzübertritt erfolgen soll,
  • Bestätigung des Touristenfischereibetriebs, dass der Betrieb und die Gäste die geltenden Vorschriften eingehalten haben, einschließlich der Meldung des Fangs gemäß den geltenden Anforderungen,
  • Unterschrift des Verantwortlichen/Mitarbeiters des Touristenfischereibetriebs.

Sanktionen

Im Bericht der Arbeitsgruppe wurde das Einfrierverbot/-beschränkung zusammen mit anderen Vorschlägen, einschließlich des Bedarfs an wirksameren Reaktionen, vorgeschlagen. Es wurde erwogen, dass bei Verstößen gegen solche Regeln der gesamte Fang beschlagnahmt und auf geeignete Weise behandelt werden sollte. Angeltouristen sind oft nur kurze Zeit im Land, und traditionelle Sanktionen wie Gebühren oder Anzeigen können in vielen Fällen wenig praktikabel sein. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer administrativen Beschlagnahme von Angelausrüstung und Fang bei Regelverstößen bestehen sollte. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Beschlagnahme eine präventive Wirkung haben kann, aber dass es auch – ohne strafrechtliche Verfolgung – notwendig sein könnte, ein Verbot des weiteren Fischens und den Verlust der Ausfuhrquote zu verhängen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften effektiv eingehalten werden.

Die Fischereidirektion ist der Ansicht, dass bei der Einführung von Regeln zur Einfrierbeschränkung auch geeignete Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Bestimmungen erforderlich sind.


.....
Gruss
Smolt
 
Danke Smolt, damit kann jeder was Anfangen und seine Fragen beantworten. Ist auch Interessant zu lesen, dass die Behörde jetzt wohl Einzelnachweise und keine Sammelnachweise haben möchte. Mal gucken was wird.
 
Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer administrativen Beschlagnahme von Angelausrüstung und Fang bei Regelverstößen bestehen sollte.
Mit anderen Worten, ...bei einer Differenz zwischen Anlagenwaage und Zollwaage kann bei 10,2 kg deine Angelausrüstung eingezogen werden, ...da wird das Gebot der Verhältnismäßigkeit aber mit Füßen getreten! Sollte das so durchgehen, was`s das mit Norwegen als Angeltourist für mich. 👋
 
Das klingt für mich alles stark nach Plan - B-:

Nach heutigem Stand geht es dieses und nächstes Jahr für uns beide jeweils 2x pro Jahr für 3 Wochen nach Norge ( Nordnorwegen und Hardangerfjord).
Das bedeutet für mich als Alleinzahler nach den Auswertungen der letzten Jahre insgesamt mind. 28 000,-€.
Nach 25 Jahren Norwegen tut es mir in der Seele weh, aber Plan B wird dann so aussehen:
Meinen Jahresbedarf an Fisch ( 30kg p.a.) kaufe ich in der Metro; den Winterdorsch z.B. bekommt man im Frühjahr unverschämt günstig "hinterhergeworfen" .
Nach Abzug der dafür notwendigen 1500,- € bleibt die Reisekasse mehr als nur prall gefüllt. Teile meines Norwegen-Equipments lassen sich bestimmt auch sehr gut in wärmeren Gefilden einsetzen und ich hätte da auch schon ein paar wirklich nette Ideen.
Allerdings stirbt die Hoffnung zuletzt und ich hoffe, dass es nicht so weit kommen muss.
 
Das klingt für mich alles stark nach Plan - B-:

Nach heutigem Stand geht es dieses und nächstes Jahr für uns beide jeweils 2x pro Jahr für 3 Wochen nach Norge ( Nordnorwegen und Hardangerfjord).
Das bedeutet für mich als Alleinzahler nach den Auswertungen der letzten Jahre insgesamt mind. 28 000,-€.
Nach 25 Jahren Norwegen tut es mir in der Seele weh, aber Plan B wird dann so aussehen:
Meinen Jahresbedarf an Fisch ( 30kg p.a.) kaufe ich in der Metro; den Winterdorsch z.B. bekommt man im Frühjahr unverschämt günstig "hinterhergeworfen" .
Nach Abzug der dafür notwendigen 1500,- € bleibt die Reisekasse mehr als nur prall gefüllt. Teile meines Norwegen-Equipments lassen sich bestimmt auch sehr gut in wärmeren Gefilden einsetzen und ich hätte da auch schon ein paar wirklich nette Ideen.
Allerdings stirbt die Hoffnung zuletzt und ich hoffe, dass es nicht so weit kommen muss.
Das Geld würde denen halt auch fehlen, denke auch, dass Sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden. Andererseits haben Sie das evtl. auch nicht nötig, mit dem ganzen Öl und seltenen Erden steht Norwegen eigentlich ganz gut dar.

Ich hoffe es kommt nicht soweit!

@Seadevil110: Wohin geht Ihr Hardangerfjord?
 
Wir beschriften unsere Tüten immer mit Art, Gewicht und Namen. Ausfüllen muss dann halt jeder selber ( könnte man auch Digital machen ). Mit der Quote ist es ziemlich schade aber da bleibt dann mehr Zeit um sich die Gegenden anzuschauen. Ich würde trotzdem noch 1 mal im Jahr nach Norwegen fahren und das 2 mal dann halt woanders hin.

VG Toni
 
10 Kilo Ausfuhr ist für mich ok.
Aber was ist das für eine halbgare Kacke mit Max. 10 Kilo einfrieren und beschriften?
Bekommt jeder Angler dann eine eigene Gefriertruhe?
Wenn ich zum Beispiel meinen Nachbarn Karl Knudsen in einer Angelanlage unsympathisch finde und dem einen 11 Kilo Dorsch mit seinem Namen in den Froster lege, muss der dann seine Angelausrüstung abgeben und eventuell in den Knast?
 
Mit anderen Worten, ...bei einer Differenz zwischen Anlagenwaage und Zollwaage kann bei 10,2 kg deine Angelausrüstung eingezogen werden, ...da wird das Gebot der Verhältnismäßigkeit aber mit Füßen getreten! Sollte das so durchgehen, was`s das mit Norwegen als Angeltourist für mich. 👋

Genau das haben uns die Zöllner letztes Jahr beim Nachwiegen wie wir sauber auf 17,6kg abgewogen haben auch gesagt, bzw eher angedroht. Es würde auch keine Roleranz geben.
Diese Art uns das mitzuteilen war letztes Jahr schon grenzwertig. Sie haben ja gesehen das wir uns was dabei gedacht haben und auch sauber an die Menge gehalten haben.

Es zählt ihre geeichte Waage.
 
Diese Art uns das mitzuteilen war letztes Jahr schon grenzwertig.
Mir geht es ja auch nicht um die paar Kilo Fisch, sondern eher darum, dass man als Angeltourist nicht mehr sonderlich willkommen ist. Und darauf muss ich reagieren, denn mir ist sowas sehr wichtig. Wenn man dann mit Kanonnen auf Spatzen schießen will, bitte, ohne mich (egal, ob es jemals zur Anwendung kommen würde oder nicht). Die Androhung reicht mir völlig, ...im Alter soll man eh wärmere Gebiete aufsuchen und da ist man auch willkommen (ohne Fischausfuhr, aber eben willkommen).
Vielleicht interpretiere ich das auch falsch, aber die Anträge sind schon recht feindlich auf uns ausgerichtet.
PS: Und ich fahre schon über 30 Jahre nach Norge, ...hatte immer ein super Verhältnis zu Betreibern und Leuten vor Ort. Was man nun liest, betrübt einen sehr.
 
Sehe ich leider auch so, das wirkt für mich eher wie eine Maßnahme zur Abschreckung von Angeltouristen.
Der Aufwand wird massiv erhöht, insbesondere solche Dinge wie die fortlaufende Nummer, Datum und Art des Grenzübertrittes, die Kurzfristigkeit, die Beschlagnahme von Angelgerät stellt doch jeden der zum Angeln nach Norwegen fährt erst einmal unter einen Generalverdacht.
Mit der reinen Mengenbegrenzung könnte man sich ja ggf. noch kreativ arrangieren, das ganze drum herum zeigt mir jedoch, dass ich dort nicht mehr willkommen bin.
2025 ist bereits gebucht, wenn das so kommt wird´s wohl eine Abschiedstour.
 
Sehe ich leider auch so, das wirkt für mich eher wie eine Maßnahme zur Abschreckung von Angeltouristen.
Der Aufwand wird massiv erhöht, insbesondere solche Dinge wie die fortlaufende Nummer, Datum und Art des Grenzübertrittes, die Kurzfristigkeit, die Beschlagnahme von Angelgerät stellt doch jeden der zum Angeln nach Norwegen fährt erst einmal unter einen Generalverdacht.
Mit der reinen Mengenbegrenzung könnte man sich ja ggf. noch kreativ arrangieren, das ganze drum herum zeigt mir jedoch, dass ich dort nicht mehr willkommen bin.
2025 ist bereits gebucht, wenn das so kommt wird´s wohl eine Abschiedstour.
Das mit der Beschlagnahme, von Angelgerät, gibt´s in Dänemark, schon lange!
 
Mir geht es ja auch nicht um die paar Kilo Fisch, sondern eher darum, dass man als Angeltourist nicht mehr sonderlich willkommen ist. Und darauf muss ich reagieren,

Genau das habe ich gemeint!

Man fühlte sich bei der Kontrolle eher wie ein Verbrecher wie ein Gast.
Obwohl man nichts falsch gemacht

Seitdem hat unsere gesamte Norwegeneuphorie nen gewaltigen Dämpfer...

Und das ist anscheinend auch so gewollt
 
Das klingt für mich recht stark nach unüberlegten Aktionismus. Der Sinn dahinter erschließt sich mir teilweise nicht so ganz. Wie zum Beispiel soll man kontrollieren was ich in der Ferienwohnung (kein registrierter Betrieb) mit meinem gefangenen Fisch mache? Wollen die dann neue Einheiten zur Tiefkühlschrank Kontrolle erstellen, welche Ferienwohnungen abklappern? Abgesehen davon, wenn ich 14 Tage dort bin, und am 10. Tag Fisch einplane, warum darf ich dann nicht den vorher gefangenen Fisch dafür einfrieren? Ich kann doch nichg vorher absehen ob ich an Tag 9. Und 10. genug fange. So eine Regelung sollte halt auch in der Praxis zu kontrollieren und sinnvoll sein. Sinnvoll ist es aber nicht wenn man eine Familie verbietet 1 Kg Fisch für das Mittagessen in 5 Tagen einzufrieren.

Auch die zwei Mal 10 Kg finde ich eine schlechte Lösung. Warum nicht einfach 18-20 Kg im Jahr, egal wie oft man da ist? Das gibt keinen Mehraufwand, denn bei zwei Mal 10 Kg muss man ja auch prüfen ob er schon da war, da sieht man also eh was er schon verbraucht hat. Hätte den Vorteil das die Gäste evtl. auch noch einmal zurück kommen, lief es bei der zweiten Tour nicht so gut. Und es verhindert das sie den gefangenen Fisch einer schlechteren Tour nicht einfach entsorgen um die zweite Ausfuhr noch frei zu haben.

Die 12 Jahre finde ich auch schlecht gewählt. Das Babys nicht drin sein sollten ist klar, aber ab 8 ist es doch nicht das Problem selbst 10 Kg zu fangen, daher sollte das Alter schon so gewählt sein das es zur Realität passt. Das wäre für mich 8 Jahre, wie bei uns im Verein, aber spätestens 10 Jahre. Auch hier geht es mir darum das realitätsnah zu machen und nicht eben mit irgendwelchen Regelungen welche im Widerspruch dazu stehen.

Edit: Mir fällt gerade noch auf das sie den Vorwurf mit den Rücken Filets außen vor gelassen haben. Bei zwei Mal 10. Kg wird das wohl nächstes Jahr kommen, denn ich kann mir gut vorstellen das einige, bei einer so schnellen Umsetzung, ohne dass man die Chance hatte zu reagieren und woanders hin zu fahren, auf einmal fast alles wegwerfen, wenn sie gut fangen. Wir reden hier von den schwarzen Schafen, aber die paar sind ja im Blickfeld der Diskussion, werden gerne als exemplarisch genannt und sorgen ja für solche Ideen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mir kaum vorstellen, dass eine derartige Regelung zum 1. April (Aprilscherz?) in Kraft treten kann, wenn man sich gerade mal in der Anhhörungsphase befindet. Einige der geforderten Angaben sind vermutlich auch rechtlich fragwürdig. Norwegen ist Mitglied des EWR, wodurch die Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen EU-Staaten und Norwegen gewährleistet sein muss. Eine detaillierte und verpflichtende Angabe von Reiseplänen könnte als Einschränkung der Freizügigkeit interpretiert werden, insbesondere wenn dadurch Hindernisse für legale Bewegungen entstehen. Wenn Touristenfischer stärker reguliert werden als andere Personen, die Waren ausführen, könnte dies als diskriminierend gewertet werden. Angaben wie Zeitpunkt und Ort des Grenzübertritts sowie persönliche Daten (Name, Adresse) fallen unter „personenbezogene Daten“ gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die auch im Verhältnis zu Norwegen gilt. Ohne klare rechtliche Grundlage oder Verhältnismäßigkeit könnte die Datenerhebung gegen die DSGVO verstoßen. Die rechtliche Prüfung dieser Dinge ist vermutlich noch nicht erfolgt und erfordert Zeit. Wenn's so kommt, dann kann ich Thorsten nur beipflichten ... dann wird dieses Jahr das Jahr der (beriets gebuchten) Abschiedtouren. Die Anlagenbetreiber werden davon auch begeistert sein ...
 
Ein Vorschlag der Fischereidirektion vermisse ich:

- Touristen, die Hilfsmittel oder Gerätschaften bei sich führen, die zum Fischfang oder zum Einfrieren geeignet sind, oder vorhaben diese in Norwegen zu erwerben/benutzen, sind bei der Einreise an der Grenze mit einer elektronischen Fussfessel zu versehen.
 
Kann mir kaum vorstellen, dass eine derartige Regelung zum 1. April (Aprilscherz?) in Kraft treten kann ...
Dein Wort in Odins Ohr. Wir (3 Männer) fahren Anfang Mai nach Nordnorwegen und hatten noch auf die 18kg-Regel gehofft um nicht nach 2 Angeltagen wandern zu müssen (Kneipen und Borde... gibts in der einsamen Gegend da m.W. nicht)
 
Ihr dürft aber auch nicht vergessen dass „das was Ihr da lest“ nicht von den Anlagenbetreibern oder den Leuten mit denen ihr dort Kontakt hab kommt, sondern aus der Politik. Die Sinnhaftigkeit davon „diese Leute“ dann sozusagen mit „Fernbleiben“ zu bestrafen, kann man auch anzweifeln. Nur mal eine andere Blickweise auf die Sache.

Mich freut das auch alles auch nicht, aber da kann keiner der Leute bei denen wir unseren Urlaub dort verbringen etwas dafür und die werden das auch nicht bejubeln schätze ich mal.
 
…….Wenn Touristenfischer stärker reguliert werden als andere Personen, die Waren ausführen, könnte dies als diskriminierend gewertet werden. ….

Die Ausfuhr von Meeresfisch, der aus der Angelfischerei stammt ist grundsätzlich verboten, das ist für alle Personen gleich.
Bei Erfüllung bestimmter Auflagen, kann eine bestimmte Menge ausgeführt werden.

Wenn man da in Richtung "diskriminierend" argumentieren möchte, sollte es vielleicht in die Richtung gehen, inwieweit diese Auflagen von verschiedenen Personen überhaupt erfüllt werden können.

Was für den Angeltouristen, der sowieso eine Ferienunterkunft mit Boot bucht, ja evtl. noch machbar ist, ist für den Touristen der mit dem Wohnmobil unterwegs ist, oder seine Unterkunft außerhalb der Angeltourismusbranche hat, so gut wie nicht möglich.
Ähnlich sieht’s für Norweger oder in Norwegen lebenden Personen aus. - Fischausfuhr ist in der Praxis nicht möglich, so lange man nicht etwas Geld bei Angeltourismusbetrieben lässt.

Gruss
Smolt
 
@smolt oder andere lokal Ansässige

Ich hatte das in der Vergangenheit immer so verstanden dass mit dem Høering jetzt auch die Anlagenbetreiber und Reiseveranstalter ihre Stimme einbringen können.

Das ganze hier hört sich aber jetzt so an als ob die Regierung nun einfach entscheidet...

Bei 10kg ist es ethisch ja schon unmöglich noch eine Woche zu fahren, geschweige denn zehn Tage... Ich hoffe noch auf für uns freundlichere Regelungen... Ansonsten wird es schwierig mit jährlich nach Norwegen!

Für dieses Jahr denke ich bin ich froh raus, wir sind glücklicherweise Mitte März schon zurück und werden wohl noch von der jetzigen Regelung profitieren. Für 26 ist noch nichts gebucht... Schauen wir mal!

Danke für die Infos an alle!

LG David
 
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