Nauke
Fjordaufräumer
Also ich lese da etwas anderes in den Zollbestimmungen.Du darfst noch mehr ausführen, wenn Du es kaufst.
Aber ja, in D max 20kg einführen.....
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Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher grundsätzlich im Rahmen der angegebenen Höchstmenge durch Reisende mitgebracht werden:
- Säuglingsnahrung in ungeöffneten Verkaufsverpackungen bis zu zwei Kilogramm,
- Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt,
- andere als die in Anhang I Teil 2 delegierte Verordnung (EU) 2019/2122 genannten Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm (z.B. Honig).
Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden.
Die Beschränkungen gelten jedoch nicht im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Zudem gelten diese Bestimmungen auch nicht für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Grönland."