Mensch Marcel, es ging um diese Aussage von Dir.
Das fehlen von Versandkosten ist übrigens streng genommen nicht zulässig (auch dann nicht wenn der Versand tatsächlich frei war), fällt es dem Zöllner auf wird ein geschätzter Wert dafür herangezogen, und auf den Warenwert aufgeschlagen, was gleichermaßen Zoll und EUST erhöht.[/QUOTE]
Das deutsche Zollrecht kennt den Tatbestand der kostenlosen Versandoption im Grunde nach nicht. Ist auch nicht notwendig da es hier
ausschließlich nur um die Zollwertermittlung geht. Deren Bestandteil können unter Umständen die Versandkosten sein oder nicht. Fallen keine an ist das weder verboten, unangemessen oder grob fahrlässig. Es muß nur angezeigt werden!
Wenn es nicht zulässig wäre würden übrigens innerhalb kürzester Zeit z.B.alle japanischen, vietnamesischen Ebayhändler, die eine kostenlose Lieferung für Ihr geiles Tackle anbieten gegen geltendes Recht verstoßen.
Im übrigen gilt zollrechtlich in Deutschland folgendes:"Grundlage für den Zollwert ist der vereinbarte und tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Deshalb sind bereits gewährte und in der Rechnung ausgewiesene Preisnachlässe, die sich auf die zu bewertende Ware beziehen, ohne Rücksicht darauf, warum sie gewährt werden, anzuerkennen." Das gilt übrigens auch für Versandkostenfreie Lieferungen insofern es vom Verkäufer angezeigt wurde. Es dreht sich alles um den Zollwert und deren Berechnung. Das ist in Deutschland klar geregelt und führ jeden nachvollziehbar unter
www.zoll.de nachzublättern.
Übrigens bleilben Rabatte und andere Preisermäßigungen zollrechtlich anerkannt!
Der Zollwert lässt sich ohne weiteres auch bestimmen, wenn der Versand tatsächlich kostenlos ist. Wichtig ist, und hier von mir schon mehrmals beschrieben, dass eine Rechnung vorhanden ist aus der man den Zollwert sauber ermitteln kann und die kostenlose Lieferung auch angezeigt wurde. Liegt der Wert unter 150 Euro ist das obsolet da nur 19%Est Darüber wird es interessant.
Hier ging es um eine banale BC Rolle die aus Japan inportiert werden kann und darüber hinaus unter der 150 Euro Grenze fällt. Wo ist also das Problem?
Die Behauptung das angebotene kostenlose Versandkosten nicht zulässig sind ist einfach nur falsch, irreführend und führt letztendlich zur Verunsicherung vieler Leute, die Ihr Tackle gerne im Ausland bestellen. Und noch ein Punkt wegen der Garantie. Hier geht es um eine Tailwalk die alles andere nur nicht kompliziert aufgebaut ist.