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Probleme mit Zollamt Wiesbaden; Bestellung bei Digitaka

Buttmann

Stammnaffe
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59
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Hessen
Hallo Leute,
ich bräuchte eure Hilfe. Komme gerade vom Zollamt Wiesbaden und wollte die bei digitaka bestellte Taiwalk Widepower II abholen. Nach einer Stunde Wartezeit wurde ich ins Büro geholt und musste das Paket öffnen.
Leider war keine deutschsprachige Betriebserlaubnis mit Ansprechpartner in Europa in dem Paket, sondern lediglich in japanischer Sprache. Der Zollbeamte wollte mir die Rolle nicht aushändigen und verlangte besagte BE mit Hinweis auf eine neue Richtlinie die seit 1.5.17 gelten würde. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Kann mir jemand weiterhelfen? Die Rolle wird sonst nächste Woche zurück geschickt und ich muss sehen wie ich an mein Geld komme.
Gruß Chris
 
Hat der Beamte die genaue Richtlinie benannt? Ich glaube nicht das Angelrollen einer Betriebserlaubnis bedürfen. Dazu noch Privateinfuhr? Hast Du nicht guten Morgen gesagt?
 
Hat der Beamte die genaue Richtlinie benannt? Ich glaube nicht das Angelrollen einer Betriebserlaubnis bedürfen. Dazu noch Privateinfuhr? Hast Du nicht guten Morgen gesagt?
hmmmm, das würde ich nicht so sagen, was ich jedenfalls weiss, ist, das ich froh war, das vor einiger Zeit (2015) eine deutschsprachige Beschreibung bei meiner Shimano Plays 3000 lag, sonnst wäre die schon 2015 zurück gewandert. Aber das dies für ne normale Rolle auch so ist, ist mir neu. Bin gespannt auf den Ausgang, Grüße Olaf
 
Das ist doch aber keine Betriebserlaubnis
:a0155:
stimmt, bei mir ging es um de deutsche Schrift in der Beschreibung, nachdem die "netten Leute" gemerkt hatten, das Shimano nicht nur Fahrräder baut
 
Hatte mich verschrieben...er verlangte eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mit einem Kontaktunternehmen in Europa.
Die Richtlinie reich ich nach.
 
Frag bei Digikata nach, ob sie Dir ne Englische (oder Deutsch?) Zusenden mit Ansprechpartner Shimano in Europa. Das mit dem Deutsch würde ich in dem Fall eher nebensächlich sehen; Wenn Du es über UK eingführt hättest, wäre Deutsch ja auch nicht gefragt, die Ware danach aber im freien Umlauf in der EU.
 
Hier steht mehr zur "Produktischerheit". Ich kenne das Problem i.Z.m. Elektronik (z.B. Saugrobotern von Xiaomi aus China). Diese Produkte haben kein CE-Kennzeichen und werden vom Zoll zurückgesandt.
Wie eine Angelrolle allerdings Menschen gefährden kann, erschließt sich mir nicht.

Ich würde den Vorschlag von MarciMarc aufgreifen und mir vom Beamten die genaue Richtlinie aufzeigen lassen. Des Weiteren wird auf der Zollseite eine "Marktüberwachungsbehörde" genannt. Wer für Dich zuständig ist, würde ich den Beamten auch gleich fragen und dann dort mal anrufen und nachfragen, ob eine Angelrolle unter "Produktsicherheit" fällt.
 
Hallo,:wave:
ihr macht mir Angst.:eek1: Laut Tracking liegt meine Rolle seit gestern in Frankfurt beim Zoll. Ich bin mal gespannt, wie das ausgeht.
Ich dachte bis jetzt, sowas würde nur für Elektroartikel gelten.
@ Chris, ich wünsche Dir viel Glück :a020:
 
Gabs vor einiger Zeit schon mal den Vorfall im F4M,kann aber nicht sagen wie das ausging.Vielleicht kann Member Harder dazu was beisteuern.
 
Moin,
bei einer Bestellung über Digitaka grundsätzlich per Mail daran erinnern , dass die Kollegen in Japan die Rechnung bitte außen am Paket anbringen. Diese sollte quasi für den Zollbeamten frei zugänglich sein. Befindet sich die Rechnung im Paket kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass man zum Zollamt muss. In diesen Fall sollte man i.d.R. die Paypalrechnung mitnehmen. Das eine deutsch Produktbeschreibung o.ä. vorhanden sein muss ist mir völlig neu. Hier geht es nur um eine Angelrolle. Im geschilderten Fall würde mich interessieren, ob eine Rechnung überhaupt im oder am Paket vorhanden war.
 
Ich mach noch folgende Ergänzungen zu meinen Ausführungen:
Eine mechanisch betriebene Angelrolle fällt unter § 3 Abs.2 ProdSG. Für die dort genannten Fälle besteht gem. § 3 Abs.4 ProdSG die Notwendigkeit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache. Weitere Kennzeichnungspflichten sind in § 6 ProdSG geregelt (ua Angabe eines Handelssitzes im EU Raum).
Ich hab jetzt Digitaka angeschrieben und gebeten mir die Gerbrauchsanleitung zukommen zu lassen, andernfalls geht die Rolle zurück.
Hat jemand Erfahrung mit Digitaka bezüglich der Erstattung des Geldes bei Rücksendung?
 
habe eben beim zoll angerufen ............... diese ganze sache betrifft nur elektrische geräte . so jedenfalls die aussage des zolls hier in gö.
 
Nein. Elektrische Geräte benötigen zusätzlich eine CE- Kennzeichnung.
Mann kann den Zoll auffordern die Marktüberwachungsbehörde einzuschalten, allerdings wurde mir gesagt, dass dies mit Kosten für mich verbunden wäre und das letzte Woche eine Rolle abgelehnt wurde.
Hat vielleicht jemand eine Gebrauchsanleitung in deutsch für die Taiwalk Widepower?
 
Nein. Elektrische Geräte benötigen zusätzlich eine CE- Kennzeichnung.
Mann kann den Zoll auffordern die Marktüberwachungsbehörde einzuschalten, allerdings wurde mir gesagt, dass dies mit Kosten für mich verbunden wäre und das letzte Woche eine Rolle abgelehnt wurde.
Hat vielleicht jemand eine Gebrauchsanleitung in deutsch für die Taiwalk Widepower?
jedenfalls sehen die brüder hier keine probleme bei einer angelrolle!!!!!!!!!!!!!!
 
Ist vielleicht das Ermessen der Behörde......was es eigentlich nicht geben darf. Es müsste eigentlich in ganz Deutschland gleich gehandhabt werden.
 
Moin,
Im Anhang befinden sich die Leitlinien zum ProdSG. Ich würde nochmal beim Zollamt vorstellig werden und den Kollegen bitten, um welche CE Klasifizierung es sich genau bei der BC handeln soll. Bei der PDF Datei wird es ab Seite 10 interessant.
 

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