Laut Anwalt Müller habe die Braunschweigerin nun ihrerseits Strafanzeige gegen PETA wegen falscher Verdächtigung gestellt. „Hierzu vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass PETA der direkte Vorsatz zur Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht nachweisbar sei, obwohl PETA den Sachverhalt trotz entsprechender Kenntnis unvollständig, also falsch, durch Weglassen des Frankreich Faktors sowohl in der Anzeige wie auch der Presseveröffentlichung dargestellt hat. Ziemlich “interessant“…“, lässt Müller wissen.