Winne
passion nordic sea
- Registriert
- 11 Mai 2020
- Beiträge
- 874
- Alter
- 64
Moing allerseits.
Meinerseits und ich denk mal auch von anderen Mitgliedern nochmals herzlichen Dank für die in allen Belangen aufschlussreichen Rückmeldungen zur o.g. Anlagel
Chapeau an die Adresse der Autoren!.
Da nun zum Live-Bericht eigentlich alles gesagt wurde möchte ich auch nicht mehr weiter auf die ein oder anderen "Antwort" eingehen.
Eines würde ich aber gerne aufgreifen und vielleicht auch fixieren:
da vom Betreiber verordnete Schlachten der Fische nach dem Fang auf dem Boot
wie wir ja alle wissen haftet der Skipper bzw. Bootsführer für alles was auf dem Boot passiert.
Was dann auch beinhaltet, dass er für mögliche Verletzungen im Zuge der Fischverarbeitung - also Umgang mit offenem Messer bei Seegang - ebenfalls verantwortlich ist.
Weiter könnte es ja auch sein dass bei entsprechendem Seegang den ein oder anderen Übelkeit überkommt und er nicht mehr weiterfischen kann.
In so einem Fall wäre es dann auch denkbar dass man auf die Idee kommen könnte aufgrund der Ausfallzeit auf Schadensersatz zu klagen
soweit, sogut, ist weit hergeholt - mag sein - aber glauben heißt nix wissen, darum sei mir die Frage erlaubt
Wenn nun vom Betreiber der Anlage wie berichtet verlangt wird, dass Fische auf dem Boot ausgenommen werden MÜSSEN!
Bedeutet das dann auch dass alle Haftungsfragen in Bezug auf diese Anweisung auf den Betreiber übergehen?
Oder anders gefragt: deckt das der geforderte Abschluss dieser "obligatorischen" Bootsversicherung ab?
Was sagen die Verantwortlichen und der Betreiber dazu?
Was sagt der Gesetzgeber dazu? Gilt Norwegisches Recht (vermutlich ja)?
Meinerseits und ich denk mal auch von anderen Mitgliedern nochmals herzlichen Dank für die in allen Belangen aufschlussreichen Rückmeldungen zur o.g. Anlagel
Chapeau an die Adresse der Autoren!.
Da nun zum Live-Bericht eigentlich alles gesagt wurde möchte ich auch nicht mehr weiter auf die ein oder anderen "Antwort" eingehen.
Eines würde ich aber gerne aufgreifen und vielleicht auch fixieren:
da vom Betreiber verordnete Schlachten der Fische nach dem Fang auf dem Boot
wie wir ja alle wissen haftet der Skipper bzw. Bootsführer für alles was auf dem Boot passiert.
Was dann auch beinhaltet, dass er für mögliche Verletzungen im Zuge der Fischverarbeitung - also Umgang mit offenem Messer bei Seegang - ebenfalls verantwortlich ist.
Weiter könnte es ja auch sein dass bei entsprechendem Seegang den ein oder anderen Übelkeit überkommt und er nicht mehr weiterfischen kann.
In so einem Fall wäre es dann auch denkbar dass man auf die Idee kommen könnte aufgrund der Ausfallzeit auf Schadensersatz zu klagen
soweit, sogut, ist weit hergeholt - mag sein - aber glauben heißt nix wissen, darum sei mir die Frage erlaubt
Wenn nun vom Betreiber der Anlage wie berichtet verlangt wird, dass Fische auf dem Boot ausgenommen werden MÜSSEN!
Bedeutet das dann auch dass alle Haftungsfragen in Bezug auf diese Anweisung auf den Betreiber übergehen?
Oder anders gefragt: deckt das der geforderte Abschluss dieser "obligatorischen" Bootsversicherung ab?
Was sagen die Verantwortlichen und der Betreiber dazu?
Was sagt der Gesetzgeber dazu? Gilt Norwegisches Recht (vermutlich ja)?