EPASS24 /Swedish Transport Agency / sind beides offenbar Firmen(namen), die über den Zahlungsempfänger Parktrade Europe AB in Deutschland über die Deutsche Bank AG Mautgebühren in Schweden vereinnahmen. Außer den in diesem Thread erwähnten Brückengebühren für Wege nach Nowegen geht es auch um die sogenannte "Gedrängesteuer"= trängselskatt, die man auch Citymaut von Stockholm nennen kann, auch wenn sie ziemlich weiträumig erhoben wird, per Kennzeichenfotografie, Kameras über der Straße.
Im Juni war ich in Schweden. Da ich Sthlm zu den gebührenpflichtigen Zeiten möglichst mied, Anfang August 2022 eine Rechnung über 1,04€, die ich sogleich per Überweisung zahlte. Heute dann nochmal die Forderung von 11 SEK = 1,04€ für denselben Zeitraum, also Juni -22, aber mit dem hier im thread schon multipel beklagten Säumniszuschlag von SEK 500, zusammen nach aktuellem Kurs 48,25 € ! Glücklicherweise hatte ich den Überweisungsbeleg rasch zur Hand, kein Fehler bei der Kontonummer, Fazit: unberechtigte Forderung! Die Dame am Kontakttelefon wollte nichts hören, und legte lieber auf.
Also Mail an den Geschäftsführer von EPASS24 mit einer Warnung der Abgabe des Versuchs eines Doppelinkassos mit unberechtigtem, massiven Aufschlag an zuständige Aufsichtsbehörden, falls keine Entschuldigung seinerseits binnen 8 Tagen, .
Und nun das Interessante für Leute, die für faire Demokratie eintreten: auf der Rückseite der Mahnung mit Zuschlag gibt sich die schwedische Finanzbehörde, Skatteverket, als Urheber der unberechtigten Forderung zu erkennen, Trängselskattesektionen, 701 87 Örebro, mit der abenteuerlichen Behauptung: die Auffassung des Halters, der Mautbeschluss bestehe zu Unrecht, befreie nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung - also selbst wenn ich den Beweis der privat-amtlichen Fehlleistung schwarz auf weiß in der Hand halte?
Die Maut, die fällig ist, ist bezahlt. Aber eine Pflicht, bei nachweislich unberechtigter Zuschlagsforderung in Vorleistung zu treten, geht eindeutig über die Grenzen von Recht und Billigkeit. Da dies internationale Beziehungen im europäischen Haus betrifft, bleibt eine Abänderung dieser Merhode dem zuständigen EU-Komissariat zu empfehlen, falls nach meiner Mail die Forderung nicht zurückgenommen wird.
Mit der EU habe ich beste Erfahrungen: eine monierte "Ankunftsgebühr" schwedischer Banken bei eingehenden Zahlungen aus Deutschland wurde beseitigt. (Inzwischen dauerhaft erledigt durch die gebührenfreie EURO-Überweisung zwischen IBAN-Konten).
Die letzten Jahre hatte es mit der CityMaut von Sthlm übrigens immer geklappt. Italien ist da chaotischer drauf: als ich einmal eine Verschnaufpause vom Milano-Umgehungsring brauchte, kam eine Mautrechnung mehr als zwei Jahre später - das sollte m-E. verjährt sein, auch sowas für Nachbesserung durch EU.