Nauke
Fjordaufräumer
Weist Du, ich habe seit 1975 eine Fahrerlaubnis und trotzdem habe ich vor kurzem, durch Zufall erfahren, dass es nach dt. Recht möglich ist das für zwei nebeneinander fahrende Kfz., auf ein und der selben Fahrbahn unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten können.Sondern?
Ich kann mir höchstens noch die Einstellung "Is' mir Alles scheissegal" vorstellen.
Wow, mit wie fest und mutwillig zugehaltenen Augen muss man denn durch das Internet und Norwegen-Foren surfen, ohne zumindest auf die grundsätzlichsten rechtlichen Grundlagen zu kommen??
Und ich würde wetten das diejenigen welche umfassende Gesetzeskenntnis im Ausland fordern nicht mal in D gesetzesfest sind.
Und auch dies mit der Rotbarschschonzeit habe ich auch erst in diesem Jahr hier im Forum mitbekommen. Habe dann mal recherchiert und es ist sehr dünn
eine offizielle Bestätigung im Netz zu finden.