a) in dem Moment wo die Cops die Aktion als Veranstaltung (wird ja immer von denen als solche deklariert, "Spontandemo/-kundgebung) auflösen und die nicht von der Straße gehen, ist es eine Nötigung und sie fangen sich dafür inzwischen in aller Regel nen Strafbefehl dafür.Du scheinst ja juristisch oder zumindest google'isch sattelfest zu sein, da könntest Du doch mit Deinem Fachwissen
a) die juristische Situation der "Aktionen" dieser "Aktivisten" beleuchten und
b) die zivilrechtlichen Möglichkeiten bzgl. Schadenersatz für Verkehrsteilnehmer sowie Bahn- & Flugreisende (sind wir Angler ja) erläutern.
Ich bin schon ganz gespannt, Danke für deine Mühe 🙂
b) wird denke ich recht schwer, zumal es hier auch noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt. Die Beweislast liegt hier aber beim Kläger und da ne Kausalität zu finden ist denke ich ziemlich kompliziert und kommt auf jeden Einzelfall an.
@Hebauer
mit deiner Notwehr/-hilfe wäre ich ziemlich vorsichtig. Bis auf einige unaufschiebbare Dinge, wie ein Rettungswagen o. ä. hat ein adäquates Zuwarten auf die polizeilichen Einsatzkräfte zu erfolgen, die dann zu bewerten und agieren haben. §32 StGB ist kein Freibrief.
Alles andere, wie bspw. das Handeln des LKW-Fahrers, ist Selbstjustiz und selbstverständlich durch die Strafverfolgungsbehörden entsprechend zu ahnden.