Flug fällt aus wg. Klimaklebern ... wer haftet?

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Hat jetzt zwar nichts mit der Haftung zu tun, aber immerhin...
Das ganze ist noch nicht ganz ausgegoren und offensichtlich auch ein Politikum.
So wurde die letzte Klebeaktion vom Montag am Münchner Stachus vom Münchner Grünen-geführtem Kreisverwaltungsreferat, also der zuständigen Versammlungsbehörde, als Versammlung gewertet.
das hat zur Folge, daß keine Nötigung vorliegen würde, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayer. Versammlungsgesetz, was natürlich auch bei der Haftungsfrage wesentlich ist.
Ich selbst kenne mich auch ein wenig mit dem Versammlungsrecht aus und tendiere auch fast dazu, daß man rechtlich von Versammlungen unter freiem Himmel sprechen könnte.
Interessant ist dazu das sogen. Brokdorf-Urteil, eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die Leitlinie für die Definition von Versammlungen ist. Etwas dazu im Anhang.

Hermann

Hat nicht funktioniert, dann der Text:


Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Randnummer 60 1. Die in den Ausgangsverfahren angegriffenen Maßnahmen sowie die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften beschränkten die Beschwerdeführer in der Freiheit, die geplanten Demonstrationen durchzuführen. Diese Freiheit ist in Art. 8 GG gewährleistet, der Versammlungen und Aufzüge - im Unterschied zu bloßen Ansammlungen oder Volksbelustigungen - als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung schützt. Dieser Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfaßt vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen. Es gehören auch solche mit Demonstrationscharakter dazu, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird. Da in den Ausgangsverfahren Anhaltspunkte dafür fehlen, daß die Äußerung bestimmter Meinungsinhalte - etwa in Aufrufen, Ansprachen, Liedern oder auf Transparenten - behindert werden sollte, bedarf es keiner Prüfung, in welcher Weise bei Maßnahmen gegen Demonstrationen ergänzend zu Art. 8 GG auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit als Prüfungsmaßstab herangezogen werden könnte.
 

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  • Brokdorf-Beschluß - Text Versammlung Definition.odt
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Wo steht das geschrieben?
Nehmen wir an du hast einen entsprechend großen Vorgarten.
Dann pass mal auf das morgen nicht 100 Leute eine „Versammlung“ in deinem Vorgarten abhalten wollen, um sich an deine Hauswand zu kleben......
Wenn das deutsche Rechtsprechung sein soll, dürfen die Besucher auch noch deinen Vorgartenzaun abreißen/demolieren. Haben ja Recht auf freien Zugang.....
Also schnell raus und das Tor aufmachen, damit du keinen juristischen Ärger bekommst.....
Glaube es ist Zeit auszuwandern.......
 
genehmigte Versammlung auf der Start-Lande-Bahn eines Flughafens, habe ich das richtig verstanden?
 
Ich wollte gerade auch mal etwas dazu schreiben.
Dann ist mir eingefallen, Wochenende 🤦‍♂️👌🍷
 
Ich denke, bei @Andree als Pauschalreiseanbieter wird das Ganze firmenintern sicher auch schon vorausschauend diskutiert, vielleicht kann uns da Dintur weiterbringen ... es betrifft ja sicher nicht wenige von uns.
ehrlich gesagt haben wir das noch nicht aufm Schirm, dafür haben wir noch zu viele Dinge wie den Streik der SAS aus der Saison zu bearbeiten. Aber wundern würde ich mich auch nicht, wenn wir da als Veranstalter auch noch haftbar für gemacht werden. Aber das Thema wird durch unsere Branchenvertreter sicherlich vermehrt in den Fokus rücken und zum Saisonstart dürften wir im Bilde sein...oder von solchen Aktionen verschont bleiben.
 
Wo steht das geschrieben?
Nehmen wir an du hast einen entsprechend großen Vorgarten.
Dann pass mal auf das morgen nicht 100 Leute eine „Versammlung“ in deinem Vorgarten abhalten wollen, um sich an deine Hauswand zu kleben......
Wenn das deutsche Rechtsprechung sein soll, dürfen die Besucher auch noch deinen Vorgartenzaun abreißen/demolieren. Haben ja Recht auf freien Zugang.....
Also schnell raus und das Tor aufmachen, damit du keinen juristischen Ärger bekommst.....
Glaube es ist Zeit auszuwandern.......
Wollebre, nein, so ist es nicht.

Der Sinn des Art.8 GG ist, daß sich Leute versammeln dürfen, um ihre Meinung kund zu tun.
Hier der Text des Bayer. Versammlungsgesetzes dazu: (in anderen Ländern ist der Text der gleiche oder ähnlich)

(1) Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

In Deinem Vorgarten könnte es aber keine vom Grundrecht, auf Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung sein, weil der Versammlungsort jedermann frei zugänglich sein muß. Das ist bei Deinem privaten Garten nicht der Fall.

Wäre Dein Vorgarten umfriedet, läge zumindest ein Hausfriedensbruch vor und beim Ankleben auch noch eine Sachbeschädigung, also Straftaten.

Keine Sorge, der Staat schützt Dich schon, Du brauchst nicht auszuwandern. Auf Deinen Schadenersatzansprüchen wirst Du wohl sitzen bleiben.
Du kannst auch von Deinem Notwehrrecht Gebrauch machen und die nicht hineinlassen oder hinauswerfen. Ich hoffe, Du hast einen scharfen Hund.

Hermann
 
Wer sich am Airport auf eine Landepiste klebt, ist wahrlich ein geistiger Tiefflieger.
 
......solange sie sich nicht am Flieger festkleben ist doch alles gut.
 
Man neigt natürlich bei diesen rücksichtslosen Typen in lockerer Weise über sie zu schreiben. Ich meine aber. das wird dem Ernst der Sache nicht gerecht.
Hier sind deutliche klare Worte und auch Konsequenzen gegen die Verantwortlichen angebracht.

Wie kann es sein, daß ein grün geführtes Kreisverwaltungsreferat der Stadt München die Ankündigung einer Klebeaktion am Stachus in den Medien als versammlungsrechtlich vorgeschriebene Anzeige i.S. des Bayerischen Versammlungsgesetzes ansieht?
Wer in Bayern eine Versammlung unter freiem Himmel bei der Versammlungsbehörde nicht anzeigt, wird mit einer Geldbuße bis 3000 Euro belangt.

Hier stecken grüne Politiker mit den Klebeaktivisten unter einer Decke.

Hermann
 
@FCM, da muss ich dir aus eigener aktuellen Erfahrung leider widersprechen. Wir haben einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner, der jetzt Privatinsolvenz beantragt hat. Der hat nicht mal die Kohle für die Eröffnung des Verfahrens. Da sagt das Gericht, och alles nicht so schlimm, dann machen wir eine Ratenvereinbarung für die Verfahrenskosten und ziehen das durch. Auch Titel fallen dann hinten runter und sind nach 3 Jahren nichts mehr wert. Die einzige Hoffnung für uns ist, dass es als Privatinsolvenz abgelehnt wird, da es ursächlich von einer Selbständigkeit ausging und deshalb eigentlich eine, ich glaube so nennt man das, Vollinsolvenz ist, die erst garnicht eröffnet werden darf, wenn das Geld für die Verfahrenskosten nicht da ist und wenn sich mindestens 19 Gläubiger gegen die Eröffnung aussprechen. Nur dann bleibt so ein Titel in Kraft
.
 
... leider habe ich keine bestätigung für die meldung ...

... Penelope, die "Klimaaktivistin" soll schon haufenweis gebrauchte unterwäsche zum verkauf gesammelt haben ...

... sollte sie wirklich zu schadenersatz wegen dem festkleben im/am/auf'm BER verdonnert werden ...

... wenn ausser/außer fehlern in der Groß-/kleinschreibung noch weitere gefunden werden, bitte bescheid sagen, danke ...

ps. vielleicht gibt es ja auch einen kostenfreien Escort-Service von Ihr/Ihm als entschädigung
 
Zuletzt bearbeitet:
Endlich hat München reagiert und die Kleberei einfach mal verboten!

🤡
 
Endlich hat München reagiert und die Kleberei einfach mal verboten!

🤡
Was heißt das:

Das bedeutet, daß die Stadt die Klebeaktionen als Versammlungen unter freiem Himmel i.S. des Bayerischen Versammlungsverbot wertet und diese Versammlungen für bestimmte Orts- Bereiche verbietet. Das steht im krassen Widerspruch zur Meinung der Bayer. Staatsregierung, die das Vorliegen von Versammlungen nach Art. 8 GG verneint und von Notigungen, Gefährdung des Straßen und Schienenverkehrs und sonstigen strafrechtlich relevanten Taten, Vergehen, ausgeht, wogegen die Verstöße nach dem Versammlungsrecht nur Ordnungswidrigkeiten wären.

Jetzt bin ich neugierig. wie lange sich das schwarze Innenministerium, das ja Aufsichtsbehörde für die Stadt München ist, von den Grünen der Stadt noch an der Nase herumführen läßt.

Ihr werdet sehen, die kleben weiter und schikanieren die einfachen Leute und zahlen tun die sowiso nichts - wir zahlen an der Tankstelle usw.

Hermann
 
Wir haben hier doch sicher fähige Juristen, die uns fliegenden Anglern erklären können, wer die anfallenden Kosten im Falle eines Flugausfalls wegen gesperrten Startbahnen durch "Aktivisten" trägt.

Heute zum Bsp. MUC + BER

Wird ja früher oder später auch mal einen Naffen treffen.
Ich denke, hier ist das ganz gut erklärt.
Das Problem mit den fehlenden Personalien sollte ja über die Polizei lösbar sein, die haben ja die Personalien aufgenommen.
Ob es was nützt ist ja die zweite Frage, bei dem Einzelnen wird nichts zu holen sein, aber vielleicht kommt man irgendwann an das Geld der LG ran.
 
Sicherheits-Zaun durchgeschnitten und mit Flüssigkeiten illegal ein Rollfeld betreten, um den Flugverkehr lahmzulegen.

Gibt in USA, wenn's dumm läuft, vor Ort noch eine Kugel in den Kopf, aber min. eine Haftstrafe, die Nachahmer abschrecken dürfte.

in Deutschland gibt's dafür Beschwichtungen und Verständnis bei den Regierungsparteien und ganz schlauen Bürgern - und obendrauf 'ne glatte Einladung zu Lanz im ZDF.
 
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