Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

Alter, was ist denn hier wieder los. Da hat der ein oder andere „Dummpulver“ gefressen und stellt sich an wie der erste Mensch und noch dazu grad so als ob der jenige noch nie etwas von den geltenden Vorschriften gehört hätte. Zumindest lassen es die Beiträge vermuten.
Der TE meldet sich nicht mehr und lacht sich eventuell einen wenn er die Beiträge von einigen hier liest.
 
Zum Glück gibt es den Thread.
Habe mir bisher keine Gedanken über den Schein gemacht.
Dachte der Vermiter der uns den bei der Wohnungsabnahme gebracht hat wird es schon richtig machen.
Da war aber auch keine Namen Auflistung drauf.
Der hatte die Wahrscheinlich auch gar nicht.
Stand nur mein Name und die Boot Nr. drauf.
Zum Glück wurden wir noch nie wirklich kontrolliert, weder hin auf Alk noch nach Hause.
 
Zum Glück gibt es den Thread.
Habe mir bisher keine Gedanken über den Schein gemacht.
Dachte der Vermiter der uns den bei der Wohnungsabnahme gebracht hat wird es schon richtig machen.
Da war aber auch keine Namen Auflistung drauf.
Der hatte die Wahrscheinlich auch gar nicht.
Stand nur mein Name und die Boot Nr. drauf.
Zum Glück wurden wir noch nie wirklich kontrolliert, weder hin auf Alk noch nach Hause.
bei uns auch...
boot x
name bootsführer
anlage/betreuer

und nur ein passwort für yesfish.no

da sollte doch dann auch jeder eins bekommen, oder?

ab jetzt werde ich auf jeden fall drauf achten.
 
Die deutsche Übersetzung ist noch die alte vor der Veränderung letzten Sommer, schaut ich die norwegische Version an.

Das Dokument _kann_ seitdem auch digital sein.

Eine ausgedruckte Form ist natürlich nach wie vor gültig, diese muss ebenfalls nicht mehr unterschrieben werden.


Alle anderen Anforderungen an das Dokument sind unverändert, so müssen nach wie vor die Namen all derer aufgelistet sein die geangelt haben, lies: den Fisch ausführen wollen.


Als Betreiber eines der Systeme zur Fangerfassung bin ich mit der Thematik entsprechend vertraut.

Es ist erschreckend wie schlecht der Informationsfluss rund um das Thema Fangerfassung läuft und es hilft auch nicht, wenn sich Unternehmen ihre eigenen Regeln ausdenken.

Die traurige Wahrheit ist, dass man sich selber vergewissern sollte, dass alle erforderlichen Informationen auf dem Dokument enthalten sind.

Interessant wäre ob ein privater Rechtsstreit mit einem Vermieter, der seine Pflichten vernachlässigt, zu denen auch die Ausstellung eines richtigen Dokumentes zählt, hier haftbar zu machen ist.
Wenn dem allem so ist ,wie der Themenersteller so geschildert hat, würde ich versuchen mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen um mir im Nachgang zur Beweisführung weitere Schriftstücke(Mietvertrag/richtige Zoll escheinigung) zu besorgen.Funktioniert aber sicher nur wenn man vernünftig mit Vermieter und auch Zoll kommuniziert.
Damit würde ich dann nochmals probieren Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen,ich denke da lässt sich dann im Nachgang wenigstens die gezahlte Strafe zurückerstatten.
Kann mir nur schwer Vorstellen das dieses źu einem Rechtsstreit
führen sollte/könnte.
 
Heiko, mach mich nicht schwach, deshalb schrieb ich doch gerade, dass das noch gültig ist. Aber warte sie werden geholfen 😘

@admins vielleicht Micha, @Der Mog wärst Du so lieb und änderst bitte die Überschrift, das in den Klammern auf (2018 bis mind. 2023)

Vielen lieben Dank


erledigt.
Habe heute keine Zeit, stehe am Grill. Werde mich morgen mal mit diesem Thema auseinander setzen. :a010:
 
Und ich frage mich immer noch, was ist mit dem Fisch geschehen? Er wurde ja wohl wegen des Vewrstoßes eingezogen. Was macht der Zoll damit? Wird der Fisch vernichtet - nichts anderes geht ja wohl nicht?


Hermann
Moin, kannst du dir ja denken was damit passiert. Wenn ein Strafe ausgestellt wird ist es für die Schmuggelware. Also Beweismittel. Der wird unter Aufsicht vernichtet weil keiner weis wo der Fisch war und wie er behandelt worden ist.
Ich kann die ganze Diskussion hier nun wirklich nicht verstehen. Man kann doch alles hier im Forum nachlesen. Was und wie man sich bei einer Ausreise mit Fisch zu verhalten hat. Da wird wohl bei manchen mehr auf die Bier und Schnapseinfuhrbestimmungen geachtet als sich mit dem Fang bei der Ausfuhrregeln zu beschäftigen.
 
Für Alk ist jeder selbst verantwortlich.
Für den Schein ist aber der Vermieter verantwortlich, deswegen brauche ich im Normalfall mich da auch nicht rein arbeiten.
Ich arbeite mich auch nicht in die Bestimmungen rein ob in meinen Ausweis, Führerschein, Angelschein, Fahrkarte usw. alles richtig ausgefüllt wurde, den das ist normal nicht meine Sache da alles richtig zu machen.
 
Für Alk ist jeder selbst verantwortlich.
für den Schein ist aber der Vermieter verantwortlich, deswegen brauche ich im Normalfall mich da auch nicht rein arbeiten.
Ich arbeite mich auch nicht in die Bestimmungen rein ob in meinen Ausweis, Führerschein, Angelschein, Fahrkarte usw. alles richtig ausgefüllt wurde, den das ist normal nicht meine Sache.
Der erste Satz ist korrekt !
Mit dem Rest würde ich vorsichtig sein !! ??
 
Für den Schein ist aber der Vermieter verantwortlich, deswegen brauche ich im Normalfall mich da auch nicht rein arbeiten.

Der Vermieter führt ja nicht den Fisch aus, steht nicht an der Kontrolle und hat den Ärger, sondern du.

Wenn der Vermieter den Schein falsch ausgefüllt hat, könnte dir zwar zumindest nach deutschem Recht ein Schadensersatzanspruch zustehen.
Ob das in Norwegen durchsetzbar ist, keine Ahnung.

Blind Vertrauen auf die Korrektheit der Papiere bedeutet, der Fisch ist weg, die Strafe zahlst erstmal du, die Zeit ist weg und der ganze Ärger bleibt auch erstmal bei dir hängen.

Daher kann ein genauer Blick auf due Vorschriften und dann den Schein nicht schaden finde ich.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
 
....stimmt.
Die Person, die Fisch ausführt, muss dokumentieren, dass der Fisch in Regie eines registrierten Amgeltourismusnetriebes gefangen wurde.
Wie diese Dokumentation aussehen könnte, wurde jetzt schon mehrfach genannt.

Bin mir gar nicht sicher ob der Vermieter, neben der Rechnung, überhaupt irgend ein Dokument austellen muss.
Natürlich wird es gemacht, ist dann aber wohl eher als Service zu verstehen.

Gruss
Smolt
 
Aber man weiß doch wie der Schein auszusehen bzw. was da drin stehen sollte. Von daher bin ich der Meinung, dass man da ruhig ein Blick drauf werfen sollte.
 
Was soll man dann alles kontrollieren? Die Betriebsnummer muss da ja auch drauf stehen. Vorher mit dem zuständigen Finanzamt sprechen?
Gruß
Heiko
 
Mit den Fangbescheinigungen war das jedes Jahr seit Einführung etwas anders, viele (meist private, gemeldete Anbieter) haben das sehr locker gehändelt.
Auf alle Fälle muss man beim Zoll im Zweifel dokumentieren können, dass man in einer gemeldeten Anlage für einen bestimmten Zeitraum auch selber geangelt hat.
Ich glaube auch, dass heutzutage auch kein Papier mehr notwendig ist und die Dokumente auf einem Pad inkl. Links reichen, dazu bitte mal eine Bestätigung.
Der Zoll muss Fakten prüfen können, ...eigentlich auch logisch.
Edit: Sorry, wenn ich bei knapp 100 Beiträgen nur schnell quergelesen habe und die Antwort schon genannt wurde.
 
Was soll man dann alles kontrollieren? Die Betriebsnummer muss da ja auch drauf stehen. Vorher mit dem zuständigen Finanzamt sprechen?
Gruß
Heiko
Du hast dich mit der Materie bisher nie auseinander gesetzt.
Bei der Nummer vertraue ich jetzt mal dem entsprechenden Betrieb (auch wenn´s gefährlich werden könnte :wink: ).
Der Rest wird aber kontrolliert, damit es bei einer möglichen Kontrolle keine Probleme gibt.
Wenn doch, habe ich und niemand anders die A-Karte !!!

Übrigens es gibt eine Liste im I-Net, wo alle registrierten Betriebe aufgeführt sind.
Sogar mit dazu gehöriger Betriebsnummer !! :a020:
 
Das Format ist jetzt nicht länger näher definiert.

Auch wenn theoretisch somit eine handschriftliche Notiz auf einem Bierdeckel ausreichen würde, so ist es natürlich ratsam irgendwas übliches zu verwenden.

Wenn ein Campingplatz alle Namen auf eine Endabrechnung packt, die eigentlich als Beleg für Strom und Wasser gedacht war, so ist auch das völlig ausreichend.

Es sei erwähnt, dass ich einen Kunden habe dessen Gäste (Anfang dieses Jahres) bei der Kontrolle an der Grenze nach Finnland Diskussionen mit der Zollbehörde hatten, weil sie eine digitale Bestätigung hatten. Obwohl diese Änderung seinen Ursprung bei der Zollbehörde nahm, schien nicht das gesamte Personal informiert gewesen zu sein.
Habe dann noch einen Textbaustein nach Art "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig" hinzugefügt.
Seitdem ist mir das nicht wieder zu Ohren gekommen.
 
Verstehe die Schwierigkeiten einiger Vermieter immer noch nicht?!

Aber die Verantwortung der richtigen Dokumentation sehe ich schon beim Angler.
Vielleicht nicht unbedingt rechtlich, dass weiß ich nicht, aber um reibungslos ausreisen zu können sicherlich.

Wenn ich einen Erste Hilfe Schein mache und die dort meinen Namen und/oder Geburtsdatum falsch eintragen, wird der Schein trotzdem nicht anerkannt.

Also ist es erstmal mein Problem.
 
Der Vermieter führt ja nicht den Fisch aus, steht nicht an der Kontrolle und hat den Ärger, sondern du.

Wenn der Vermieter den Schein falsch ausgefüllt hat, könnte dir zwar zumindest nach deutschem Recht ein Schadensersatzanspruch zustehen.
Ob das in Norwegen durchsetzbar ist, keine Ahnung.

Blind Vertrauen auf die Korrektheit der Papiere bedeutet, der Fisch ist weg, die Strafe zahlst erstmal du, die Zeit ist weg und der ganze Ärger bleibt auch erstmal bei dir hängen.

Daher kann ein genauer Blick auf due Vorschriften und dann den Schein nicht schaden finde ich.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Und?
Wenn auf deiner Monatskarte ein Stempel vergessen wurde bist auch Schwarzfahrer.
Uns wurde schon mal im Reisepass Stempel bei der Einreise vergessen und wir waren Illegal im Sozialistischen Land.
Hätten auch im Knast landen können.
Arbeitest Du dich da dann auch in jede Kleinigkeit rein um selber alles beurteilen zu können ob alles korrekt ist?
Das Papier auszustellen war die Sache vom Vermieter und er hat das richtig zu machen, ansonsten Anwalt beuftragen bei Schaden.
Ob der Name, Datum usw drin steht wurde selbstvertändlich in dem Ausfuhrschein konntroliert.
Aber das alle Namen drin stehen müssen ist normal nicht der Job vom Gast das wissen zu müssen.
 
Verstehe die Schwierigkeiten einiger Vermieter immer noch nicht?!
Bei einigen Vermietern habe ich die selber nie gesehen, ..."Schlüssel sind im Schlüsselsafe, Code: 0815" und schönen Urlaub. Bei Fragen: Telefonnummer liegt auf dem Esstisch." Früher war das Standard, nur ohne Schlüssel. :biglaugh:
 
Und?
Wenn auf deiner Monatskarte ein Stempel vergessen wurde bist auch Schwarzfahrer.
Uns wurde schon mal im Reisepass Stempel bei der Einreise vergessen und wir waren Illegal im Sozialistischen Land.
Hätten auch im Knast landen können.
Arbeitest Du dich da dann auch in jede Kleinigkeit rein um selber alles beurteilen zu können ob alles korrekt ist?
Das Papier auszustellen war die Sache vom Vermieter und er hat das richtig zu machen, ansonsten Anwalt beuftragen bei Schaden.
Ob der Name, Datum usw drin steht wurde selbstvertändlich in dem Ausfuhrschein konntroliert.
Aber das alle Namen drin stehen müssen ist normal nicht der Job vom Gast das wissen zu müssen.

Du kannst ja die Unterlagen so wie sie sind ungeprüft nehmen. Hast ja dann höchstwahrscheinlich an der Grenze Glück, weil die Kontrollen ja nicht so intensiv sind.
Fakt ist aber, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
  • Like
Reaktionen: cbt
Oben