Führerschein weg,trotzdem fahren???

AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Danke Jungs für die vielen Antworten und Links. Ich werde kein Risiko eingehen und allein fahren. Es hätte ja sein können das es klappt. Also danke schön nochmal:]
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

@Nauke
Du hast vollkommen recht....
bezüglich: Fahrzeug im Straßenverkehr der Bundesrepublik zu führen!!!
Aber es geht hier ja nicht ums fahren in der Bundesrepublik....

@Antonio
Na du scheinst ja echt Ahnung zu haben( nicht nur hier im Treat ) 8)
Wie ich bereits erwähnte habe ich diesbezüglich damals meinen Bruder gefragt ( Rechtsanwalt ) oder wie du es schreibst ein "Paragraphenexperte"
Teilweise hast du recht.......

Ich habe Kenntnis, dass der verlorene Führerschein mit Aushändigung eines neuen Führerscheines seine Gültigkeit
verliert. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, bin ich verpflichtet, diesen
unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzuliefern (§ 25 Abs. 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung/ FeV) . Ich wurde darauf
hingewiesen, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, die mit Geldbuße bedroht ist , wenn ich meinen verlorenen
Führerschein wieder bekomme und nicht unverzüglich zurückgebe (§ 75 Nr. 10 FeV).

Nur wenn der Führerschein als Dokument seine Gültigkeit verliert, verliere ich nicht gleichzeitig die Erlaubniss zu fahren!!!
Da ich die Erlaubniss aber behalte sind wir wieder beim Punkt der Versicherung,die das dann wieder nicht. interessiert.:D
Also im Falle eines Unfalls bin ich komplett abgesichert.bis dahin ist die Sache rechtlich absolut wasserdicht.

Der "Ersatz " dient ausschließlich dazu die Polizei im Ausland davon zu überzeugen das ich eine Erlaubniss habe und mal einen gemacht habe.

wenn ich den Schein als geklaut angebe ist auch keine eidesstatliche zu machen.

und im übrigen habe ich den schein erst wieder bekommen als ich nen neuen bekommen hatte,daher war die eid.Versicherung ja rechtens.
Also die Wahrscheinlichkeit das mir da jemand was an die Karre flicken kann ist fast 0
Da selbst im schlimmsten Falle eines Unfalles die polizei oder das Amt in D davon keinen Wind bekommt,nur eben die Versicherung.
Selbst wenn ich damit auffliege, ist es " nur eine Ordnungswiedrigkeit" also in Deutschland ist es eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.
Also keine Straftat, da ethischer Unwert bzw moralische Vorwerfbarkeit gänzlich fehlen, und das wird mit einem Bußgeld von wahnwitzigen ( bis zu )35 Euro bestraft :lach

Da es aber hier um Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften geht und nichtmal um Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen, ist es fraglich ob es überhaupt verfolgt wird.....
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

@slider

das mit der eidesstattlichen versicherung bezog sich auf den vorschlag das teil als geklaut oder verloren zu melden,obwohl dies nicht zutrifft.
bei nem diebstahl des führerscheins verlangt die führerscheinstelle auch nen nachweis in form einer anzeige bei der polizei.
das man bei nem fahrverbot in d im ausland fahren darf is ja richtig.
aber das ist ja nur theoretisch möglich, da ich im ausland keinen führerschein vorweisen kann.
wie das nun im ausland jeweils geahndet wird, kommt eben auf die jeweilige rechtslage dort an.
auf jeden fall ist es fahren ohne gültige papiere was das im ausland für folgen hat liegt eben in der hand des jeweiligen landes.
und die versicherung wird zumindest grobe fahrlässigkeit mit anführen, da ich ja wußte, daß ich ohne gültige papiere unterwegs bin und gegen die entsprechenden landesgesetze verstoße. und sich mit ner versicherung anlegen bringt fast immer großen ärger.
und wegen so ner sache mir richtig ärger einzuhandeln, wäre mir zu blöd.

antonio
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

noch was wenn es im ausland zu nem unfall kommt wo man nicht schuld ist, wie wird die gegnerische versicherung wohl reagieren? da hat man im normalfall schon oft genug probleme.
hier zählt dann nicht das deutsche recht sondern das des jeweiligen landes.

antonio
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Der "Ersatz " dient ausschließlich dazu die Polizei im Ausland davon zu überzeugen das ich eine Erlaubniss habe und mal einen gemacht habe.

Das könnte im Ernstfall wenn die ausländigen Behörden in D nachfragen etwas Ärger bringen.

wenn ich den Schein als geklaut angebe ist auch keine eidesstatliche zu machen.

und im übrigen habe ich den schein erst wieder bekommen als ich nen neuen bekommen hatte,daher war die eid.Versicherung ja rechtens.

Das wirst du beweisen müssen.

Also die Wahrscheinlichkeit das mir da jemand was an die Karre flicken kann ist fast 0
Da selbst im schlimmsten Falle eines Unfalles die polizei oder das Amt in D davon keinen Wind bekommt,nur eben die Versicherung.
Selbst wenn ich damit auffliege, ist es " nur eine Ordnungswiedrigkeit" also in Deutschland ist es eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.
Also keine Straftat, da ethischer Unwert bzw moralische Vorwerfbarkeit gänzlich fehlen, und das wird mit einem Bußgeld von wahnwitzigen ( bis zu )35 Euro bestraft :lach

Da es aber hier um Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften geht und nichtmal um Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen, ist es fraglich ob es überhaupt verfolgt wird.....[/QUOTE]

Da währe ich mir nicht so sicher immerhin ist ein Führerschein ein Dokument

Einen Rechtsverdreher als Bruder ist ganz gut hättest du 3 davon würdest du jetzt 3 verschiedene Ansichten dazu schreiben.
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

naja wie ihr meint......
es gibt immer jemanden der es meint besser zu wissen.

nur noch 2 kleinigkeiten:
und im übrigen habe ich den schein erst wieder bekommen als ich nen neuen bekommen hatte,daher war die eid.Versicherung ja rechtens.

Das wirst du beweisen müssen.
Nein, nicht ich, mir muss das Gegenteil bewiesen werden.
selbst wenns so wäre ginge das auch...

und 2.
Da es aber hier um Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften geht und nichtmal um Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen, ist es fraglich ob es überhaupt verfolgt wird.....[/quote]

Da währe ich mir nicht so sicher immerhin ist ein Führerschein ein Dokument

ja ist er, mein Fehler war aber nur der Aufvorderung nicht nachzukommen dieses Dokument abzugeben.
ich zitiere nochmal mein Post eben....
bin ich verpflichtet, diesen
unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzuliefern (§ 25 Abs. 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung/ FeV) . Ich wurde darauf
hingewiesen, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, die mit Geldbuße bedroht ist , wenn ich meinen verlorenen
Führerschein wieder bekomme und nicht unverzüglich zurückgebe (§ 75 Nr. 10 FeV).

An dem eigentlichen Dokument hab ich nichts gemacht,was dann natürlich Dokumentenfälschung wäre und eine Straftat.
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Ich will nichts besser wissen es sind meine Bedenken zu deinem Posting.
Was du aber nicht beantwortet hast: Was passiert wenn ausländige Behörden,aus irgendeinem Grund, in D nachfragen und erfahren das der Schein den du vorgelegt hast eigentlich nicht existiert?
Oder du dir mit dem Schein einen Mietwagen holst.
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

das mit dem zweiten schein könnte sogar an betrug grenzen.
will mich da jetzt nicht zu weit hinauslehnen,aber der tatbestand des betruges könnte erfüllt sein.

antonio
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Ich will nichts besser wissen es sind meine Bedenken zu deinem Posting.
Was du aber nicht beantwortet hast: Was passiert wenn ausländige Behörden,aus irgendeinem Grund, in D nachfragen und erfahren das der Schein den du vorgelegt hast eigentlich nicht existiert?
Oder du dir mit dem Schein einen Mietwagen holst.


Um jetzt ganz genau auf diesen Sachverhalt weiter einzugehen müsste ich erstmal meinen Bruder bemühen...
aber da der Treatersteller sich onehin schon entschieden hat ist das eher unnötig...
Doch soweit kann ich sagen das es natürlich erstmal erlaubt sein muss in dem jeweiligen Land zu fahren wenn ich in D ein Fahrverbot laufen habe.
Wenn dann etwas passieren sollte und die Polizei des Gastlandes dahingehend weiter forscht und das herausfindet, ist eben die Frage ob die das interessiert oder nicht...gegebenfalls bin ich nach deren Gesetz zu bestrafen als ob ich keine Papiere dabei hätte.

Aber Betrug?? @antonio....Ich bitte dich....
Das Gesetz stellt ganz klar was letztlich als Tatbestand steht und das ist eben die Ordnungswiedrigkeit
Betrug setzt immer vorraus das es eine Bereicherungsabsicht gibt, also ein Versuch der Schädigung des Vermögens eines anderen ( strafrechtlich )
Wenn das nicht gegeben ist , ist es strafrechtlich absolut irrelevant.
bei Betrug ohne diese Bereicherungsabsicht ist nur Privatrechtlich was zu machen, aber selbst das setzt vorraus das ich mir etwas erschlichen habe das mir nicht zusteht, bzw ich eigentlich nicht darf . das ist aber hier auch nicht der Fall, da ich ja Auto fahren darf!!
somit ist auch privatrechtlich nicht der Tatbestand des Betruges gegeben.
Allenfalls könnte man hier evtl von einer Täuschung sprechen, was ich aber persönlich auch als nicht erfüllt sehen würde, womit denn? ich täusche ja nicht vor das ich eine Fahrerlaubnis habe, ich habe sie ja auch....sie gilt eben nur in D für eine bestimmte Zeit nicht, aber wir sind ja nicht in D

Ein ähnlicher Vergleich wäre ein abgelaufener Personalausweis.Wenn ich diesen irgendwo vorzeige mache ich mich ja auch nicht strafbar, oder betrüge jemanden.
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Danke trotzdem an alle.:]

Eigentlich ist es doch ganz einfach.:

Das fahrverbot gilt nur in D.

Also im Ausland nicht und ich darf dort fahren.

Und da ich im Ausland nicht mit einem Fahrverbot
belegt bin gibts auch Versicherungstechnisch
nix zu bemängeln.

Ob nun mein Schein bei der Polizei oder in
meiner Wohnung vergessen liegt, ist für die
Versicherung wurscht, ich habe im Ausland
kein Fahverbot.

Ich kann nur nach den im jeweiligen Land
geltenden RV bestraft werden, welche Regeln
wie zu verfahren ist wenn man kein gültiges
Dokument vorweisen kann.:]
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Ich danke dir Nauke:<-:<-:D

Ich war Samstag bei der Polizei und habe nachgefragt,das was du gerade geschrieben hast stimmt zu
1000000000000000000000000000000000000000000000%%%


Also kann nix mehr schief gehen und wir können uns doch abwechseln mit dem Fahren. (natürlich nur im Ausland)

Tschaui:]
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Ich danke dir Nauke:<-:<-:D

Ich war Samstag bei der Polizei und habe nachgefragt,das was du gerade geschrieben hast stimmt zu
1000000000000000000000000000000000000000000000%%%


Also kann nix mehr schief gehen und wir können uns doch abwechseln mit dem Fahren. (natürlich nur im Ausland)

Tschaui:]

dann erkundige dich aber was es kostet wenn deine frau keinen führerschein vorweisen kann in norge.

antonio
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

wenn du gerne der norwegischen polizei so um die 1000NOK bei einer kontrolle geben willst kannst du deine frau gerne fahren lassen. so viel wird nämlich nur für das nicht mitführen einer fahrerlaubniss berechnet! ;)
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

wenn du gerne der norwegischen polizei so um die 1000NOK bei einer kontrolle geben willst kannst du deine frau gerne fahren lassen. so viel wird nämlich nur für das nicht mitführen einer fahrerlaubniss berechnet! ;)

Wäre noch ok,würde ich bezahlen.
Habe aber ein andere Summe gehört die nicht mal die hälfte von deiner Summe wäre.:]
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Wäre noch ok,würde ich bezahlen.
Habe aber ein andere Summe gehört die nicht mal die hälfte von deiner Summe wäre.:]

wenn das geld bei dir so locker sitzt,könntest du ja mein konto mal auffüllen.:]:D

antonio
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

Ich weiß von einem Freund der wegen Rotlicht seinen Führerschein abgeben mußte das er sich einen internationalen Führerschein für seinen USA Urlaub besorgt hat und der in den USA gültig war da das Fahrverbot nur für die BRD gilt.
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

habe das thema schon eine weile verfolgt und muss mal sagen das das ganze rechtsverdrehe hier eh nichts bringt!
fakt ist der lappen ist wech!ein fahrverbot besteht in deutschland und das sicherlich begründet!irgendjemand hat halt sch... gebaut und muss dafür halt büßen!

ich würde im ausland nicht fahren,wenn ich keinen gültigen führerschein besitze!
hier streiten sich schon die rechtsverdreher ob man im ausland fahren darf,ich möchte nicht wissen wie man sich in dänemark,schweden,norwegen streitet,wenn es mal zur grenzübergreifenden amtshilfe kommen sollte!

worst case
man baut im ausland einen unfall und das ohne gültige fahrerlaubnis in deutschland!...die rennerei nachher möchte ich nicht haben,selbst die versicherung wird dabei gut prüfen und den schaden zwar bezahlen,aber einen sicherlich nachträglich in regress nehmen!
 
AW: Führerschein weg,trotzdem fahren???

habe das thema schon eine weile verfolgt und muss mal sagen das das ganze rechtsverdrehe hier eh nichts bringt!
fakt ist der lappen ist wech!ein fahrverbot besteht in deutschland und das sicherlich begründet!irgendjemand hat halt sch... gebaut und muss dafür halt büßen!

ich würde im ausland nicht fahren,wenn ich keinen gültigen führerschein besitze!
hier streiten sich schon die rechtsverdreher ob man im ausland fahren darf,ich möchte nicht wissen wie man sich in dänemark,schweden,norwegen streitet,wenn es mal zur grenzübergreifenden amtshilfe kommen sollte!

worst case
man baut im ausland einen unfall und das ohne gültige fahrerlaubnis in deutschland!...die rennerei nachher möchte ich nicht haben,selbst die versicherung wird dabei gut prüfen und den schaden zwar bezahlen,aber einen sicherlich nachträglich in regress nehmen!

Du verwechselst einfach nur Fahrverbot mit
Führerscheinentzug.

Beim Fahrverbot ist man immer noch im Besitz
eines international gültigen Führerscheins,
auch wenn dieser zeitweilig hinterlegt ist.
Er ist dir nicht entzogen.:]
 
Oben