Nochmal...
es steht und stand doch alles da
Als Test sind PCR und Antigen-Test möglich
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.
www.bundesgesundheitsministerium.de
Was gilt als Genesenennachweis?
Ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form.
Der Nachweis muss folgenden in § 2 Nummer 8 Coronavirus-Einreiseverordnung dargelegten Kriterien entsprechen:
- direkter Erregernachweis der vorherigen Infektion,
- die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.
Bitte informieren Sie sich unter der Adresse
www.rki.de/covid-19-genesenennachweis über die aktuellen Voraussetzungen für die Anerkennung eines Genesenennachweises.
Wie alt darf der Test zum Zwecke eines Testnachweises sein?
Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Sofern eine Einreise mittels Beförderer stattfindet und die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) erfolgt ist, ist der Zeitpunkt oder der geplante Zeitpunkt des Beginns der Beförderung maßgeblich.