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Stammnaffe
das stimmt so nicht diese fähren zählen ,meines wissens nach nicht zu öffentlichen verkehrsmitteln.Durch- und Weiterreise
Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Ausnahmen gelten für Inhaber eines digitalen Impf- oder Genesenenausweises, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder. Auch die Durchreise auf dem Landweg durch ein „oranges“ oder „rotes“ Gebiet führt zur Verweigerung der Einreise nach Norwegen, es sei denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss. Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen. Maßgeblich ist die Kategorisierung des norwegischen Gesundheitsinstituts.
Quelle: Auswärtiges Amt
man möge mich bitte verbessern.........................






äber wir haben ja dich. gott sei dank!!!!!!!!!!!!!
