wikinger
Nordlicht
nach der "EU-Richtlinie 2015/2302" gilt ab 1. Juli 2018, dass der Begriff "Pauschalreise" dann gegeben ist, wenn dem Vertrag mindestens 2 (zwei)
unterschiedliche Leistungen zugrunde liegen.
Wenn also das Haus & das Boot als eigenständige Leistung gebucht wurden und so auch in der Rechnung ausgewiesen sind, handelt es sich um eine
Pauschalreise.
unterschiedliche Leistungen zugrunde liegen.
Wenn also das Haus & das Boot als eigenständige Leistung gebucht wurden und so auch in der Rechnung ausgewiesen sind, handelt es sich um eine
Pauschalreise.