Was ich jetzt so dem Netz entnehmen konnte, werden Ausfuhrüberschreitungen von Fisch als Geldbuße geahndet. Im Rahmen der Rechtsangleichung an EU-Recht müßte dann auch bei schwerwiegenden Taten eine Geldstrafe vorgesehen sein. Wenn Geldbuße, dann müßte bei Fällen, bei denen eine Geldbuße vorgesehen ist, auch das Opportunitätsprinzip greifen. Das heißt, es bestünde kein absoluter Verfolgungszwang und man kann bei geringfügigen Verstößen auch von einer Verfolgung absehen.
Norway Fjordhytter schreibt, daß bei Überschreitung der 18 kg eine Grundgebühr von 8000 NOK und je kg 200 NOK abverlangt werden.
Das hat für mich mit Opportunitätsprinzip gar nicht mehr zu tun. Die Festlegung steht für mich auch in einem krassen Mißverhältnis bei Grundgebühr und zusätzlichem Aufschlag pro kg. Wer 10 kg zuviel hat und den Namen Schmuggler verdient, zahlt nur 100 Euro mehr.
Wer 19 kg hat zahlt demnach 8200 Kronen und ist den Fisch los. Für mich Geldschneiderei mit wenig Rechtsverständnis.
Sollte mich jemand kritisieren, so stelle ich gleich die Frage: Was würdest Du sagen, wenn Du bei uns im Ort bei 50 erlaubt 54 km/h fährst und dafür über 700 Euro zahlen müßtest.
Hermann