Die Schmuggelversuche der ersten Monate 2024 kønnten Folgen fuer touristische Angelei haben

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Da wird in Deutschland ja auch sehr wohl unterschieden. Wir sprechen hier von Diebstahl, aber auch von Diebstahl geringwertiger Sachen, der nur auf Antrag und nicht so streng bestraft wird.

Also dieser Vergleich hinkt nicht und ist ganz normal. Steigerung bei uns: Ordnungswidrigkeiten - Vergehen - Verbrechen

Man muß schon auch das Unrechtsbewußtsein berücksichtigen und das ist nun mal und auch verständlich bei einem schweren Verstoß tiefgreifender, als bei einer Lappalie.
Ich habe in meinem Bereich einmal angeordnet, daß nur Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 10 km/h verfolgt werden. Der Bürger soll nicht das Gefühl haben, daß er abgezockt wird.

Das in Norwegen entwickelt sich zu politischen Schaufenstergefechten zu Lasten von uns dummen deutschen Touristen.
Ja, ich kann ja zu Hause bleiben, solange ich dieses Land aber als Tourist, ich werde im Netzt ja auch ständig eingeladen, bereise und auch Geld dort lasse, erlaube ich mir meine Meinung kund zu tun.

Hermann
Hermann.

Der Vergleich hinkt einfach, weil man durch nicht zu Viel Fisch mitnehmen, ob 1 oder 10 Kg, gar nicht erst in die Bedrängnis einer Strafe kommt.

Das ist doch keine Abzocke! Das ist ein Gesetz mit entsprechender Strafe.

Wenn wir jetzt schon versuchen uns mit „das ist doch jetzt nicht so schlimm“ zu retten und uns, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die „zu Viel Fischmitnahme“ schön zu reden, sind wir meiner Meinung nach aber auf einem ganz falschen Weg.

Ist nicht gesetzeskonform und fertig!

Dran halten und schon passiert Nix.
 
Hermann.

Der Vergleich hinkt einfach, weil man durch nicht zu Viel Fisch mitnehmen, ob 1 oder 10 Kg, gar nicht erst in die Bedrängnis einer Strafe kommt.

Das ist doch keine Abzocke! Das ist ein Gesetz mit entsprechender Strafe.

Wenn wir jetzt schon versuchen uns mit „das ist doch jetzt nicht so schlimm“ zu retten und uns, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die „zu Viel Fischmitnahme“ schön zu reden, sind wir meiner Meinung nach aber auf einem ganz falschen Weg.

Ist nicht gesetzeskonform und fertig!

Dran halten und schon passiert Nix.

Fordere aber bitte nicht die Todesstrafe! (Ironie, soll eine bewußte Übertreibung dafür sein, daß es doch Abstufungen geben muß)

Wenn Du 18 statt 19 kg mit deiner Waage gewogen hast, wie willst Du den Zöllner, dessen Waage 19 zeigt, überzeugen, daß Du 18 gewogen hast?

Hermann
 
Leute, ...hört auf!
@Norwegenclub Gemen 1991 Natürlich passiert nix, wenn man sich an alle Vorgaben hält und das ist der richtige Weg. :a020:
@Hebauer Und natürlich muss es bei Verstößen gegen das geltende Recht abgestufte Strafen geben, die einheitlich sind (Ordnungswidrigkeit) oder bemessen werden können (Umstände, Schwere der Tat, ...).

Was muss man da lange diskutieren, das ist in allen demokratischen Ländern so!
 
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Noch lädt das norwegische Fremdenverkehrsbüro zum Dorschangeln ein. - Wie lange noch?


Hermann
 

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Damit hast du einfach nur das bestehende Limit um 10 kmh nach oben gelegt, mit allen sonstigen Konsequenzen.

Nein, sehe ich nicht ganz so. So ein Gerät am Fahrbahnrand, das man meist zu spät erspäht, ist auch ein Stück Prävention, der Schreck geht einem durch die Glieder, wenn man zu schnell dran ist und die meisten fahren das nächste Mal vielleicht doch etwas langsamer. Auch an das Gute im Menschen glauben.

Nun aber die Brücke nach Norge. Zöllner, die am Flughhafen oder auch anderswo präsent sind, müssen nicht jeden auseinanderlegen, ihre Präsenz wird auch so Wirkung im Verhalten der Angler zeigen. Zumal jetzt ohnehin alle, oder fast alle, sensibilisiert sind.


Hermann
 
Du scheinst dich auf Kleinfisch spezialisiert zu haben und bist der Meinung, so müssten doch alle in Norwegen angeln, oder? Oder du hast ein Mega-Revier oder du bist der Super-Angler vor dem Herrn, ansonsten ist dein Beitrag schwer ernst zu nehmen.
Schau mal... hier wird z.B. viel auf Seelachs gefischt. Schon ein Köhler von etwa 70 cm (was wahrlich kein Riese ist) bringt fast 2 kg Filet. Und da jetzt neun Stück davon... ist doch ein sehr normaler Tagesfang.
Vom letzten Uferangeltörn (nördlich von Trondheim) über neun Angeltage brachte ich z.B. zwei Pollacks 90+, einen der Göße zurückgesetzt (der erste Fisch darf wieder schwimmen) und einen an den Hüttenwirt verschenkt, ein paar 70er Dorsche und drei Packerl Klieschenfilets (die ich jeweils in nicht einmal einer Stunde zusammengestippt hatte, dann Selbstbegrenzung, damit man nicht so lange filetiert) mit. Und das isses schon mit den 18 kg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal... hier wird z.B. viel auf Seelachs gefischt.
Ok, ...und es gibt Angler, die mögen Köhler nur als Naturköder und beangeln den sonst nicht. Sollen die nun künftig gefälligst Köhler angeln?
Deine Sichtweise ist etwas eingeschränkt (Wetter haben wir ganz unbetrachtet gelassen), und es tut auch zur Sache nichts bei. Können wir es dabei belassen? :a015:
 
Vom letzten Uferangeltörn (nördlich von Trondheim) über neun Angeltage brachte ich z.B. zwei Pollacks 90+, einen der Göße zurückgesetzt (der erste Fisch darf wieder schwimmen)

Letztlich handelt es sich bei dieser Begründung um das Kaschieren von C&R. Ich finde es cool, dass dieses Thema inzwischen auch in Norwegen eines geworden ist, soweit ich das der Presse entnehme.

Wenn der eine oder andere so begeistert von C&R ist… fahrt nach ESP, die Welse dort überleben das Zurücksetzen DEUTLICH besser.
Ich will C&R an sich jetzt gar nicht bewerten, aber irgendwie passen die Aussagen doch nicht zusammen,
mir fällt dazu nur ein, na was den nun?
 
Was ich jetzt so dem Netz entnehmen konnte, werden Ausfuhrüberschreitungen von Fisch als Geldbuße geahndet. Im Rahmen der Rechtsangleichung an EU-Recht müßte dann auch bei schwerwiegenden Taten eine Geldstrafe vorgesehen sein. Wenn Geldbuße, dann müßte bei Fällen, bei denen eine Geldbuße vorgesehen ist, auch das Opportunitätsprinzip greifen. Das heißt, es bestünde kein absoluter Verfolgungszwang und man kann bei geringfügigen Verstößen auch von einer Verfolgung absehen.
Norway Fjordhytter schreibt, daß bei Überschreitung der 18 kg eine Grundgebühr von 8000 NOK und je kg 200 NOK abverlangt werden.

Das hat für mich mit Opportunitätsprinzip gar nicht mehr zu tun. Die Festlegung steht für mich auch in einem krassen Mißverhältnis bei Grundgebühr und zusätzlichem Aufschlag pro kg. Wer 10 kg zuviel hat und den Namen Schmuggler verdient, zahlt nur 100 Euro mehr.

Wer 19 kg hat zahlt demnach 8200 Kronen und ist den Fisch los. Für mich Geldschneiderei mit wenig Rechtsverständnis.

Sollte mich jemand kritisieren, so stelle ich gleich die Frage: Was würdest Du sagen, wenn Du bei uns im Ort bei 50 erlaubt 54 km/h fährst und dafür über 700 Euro zahlen müßtest.

Hermann
Es gilt das Legalitätsprinzip um die Interessen des Staates nicht zu untergraben, also muss geahndet werden.

Wer in Norwegen schon mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und dabei erwischt wurde, der weiß auch genau, dass wenn 50 km/h max. gelten, auch 50 km/h gemeint sind. 52 km/h kosten dann auch schon richtig Geld.

Schade, dass die Souveränität Norwegens und die Gastfreundschaft immer noch nicht von allen akzeptiert werden.
 
Die Folgen der Diskusionen beginnen schon. Einer mit dem ich sehr gerne gefahren bin hat für alle Zeitenabgesagt. Er fährt nicht mehr nach Norwegen. Wenn ich nächstes Jahr in der Anlage ständig kontrolliert werde und am Zoll meine Fischkiste abgewogen wird oder noch viel besser , ich zum 2. Mal den ganzen Hänger ausräumen darf, sodass ich hinterher ko bin, dann wird das auch meine letzte Reise nach Norge sein.
Vor allem, da ich nächstes Jahr in einer Schwedenanlage bin, kann ich ja auch mal schauen, wie esdie Schweden so halten, mit den 18kg.
Kann man natürlich so machen, ist aber für mein Gefühl viel zu voreilig. Ist doch noch gar nix entschieden.
 
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