Die Sache mit dem Bootsführerschein für "junge" Menschen... Was wollen die Norweger?

AW: Die Sache mit dem Bootsführerschein für "junge" Menschen... Was wollen die Norweg

Jo, so dachte ich das auch! Aber das mit der eigenen Auffassung und die Auffassung eines Richters im Schadensfall ist wohl manchmal zweierlei.
Steckt hinter diesem Satz
-Wer ohne Bootsführerschein einen Unfall macht, verliert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Bootsführerscheinpflicht besteht.-
nur Geschäftsinteresse?:p075: So richtig glauben will ich das noch nicht.

Sehe das wie Leuchtturm. Bindend ist immer das Gesetz des jeweiligen Landes. In Deutschland darf man ja auch Boote bis 15PS ohne Führerschein fahren was ich zumindest auf Bundeswasserstraßen für nen totalen Wahnsinn halte. Interessant wird es halt wenn was passiert. Finde leider den Artikel nicht. Vor Jahren ist auf dem Rhein bei Koblenz eine Yacht auf Grund gelaufen weil sie einem kleinen Angelboot ausweichen musste das die Verkehrsregeln nicht beachtet hat. Vor Gericht gab es ne deftige Geldstrafe + Schadensersatz weil auch ein Sportbootführer ohne Führerschein mit einem führerscheinfreien Boot (damals 5PS) die Verkehrsregeln kennen und beachten muss.
 
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Meiner Auffassung ist es eben auch so, das das Recht des jeweiligen Landes gilt, allerdings mit ein paar Einschränkungen. So kann ich mir gut vorstellen, wenn ein deutscher Freizeitskipper, der maximal ein mal im Jahr in Norwegen eine Woche Boot fährt schnell zur Verantwortung gezogen wird, wenn er Beispielsweise sich ein Boot mit 300 PS mietet und Vollgas im Sturm unterwegs ist. Da könnte ich mir vorstellen das man es als Fahrlässig, oder sogar grob Fahrlässig abhandelt. Anders ist es, wenn ein in Norwegen typisches (also Landestypisch) Boot zur Vermietung gemietet wird und dadurch ein Unfall passiert, beispielsweise weil ein Baudenzug der Steuerung reisst und das Boot nur noch rückwärts fährt.

Interessant dürfte für die Haftungsfrage (und für Schadensersatzansprüche) vor allem ein Nachweis über die Einweisung in dem Boot sein. Jeder Vermieter ist verpflichtet eine Einweisung in die Fahrzeuge zu geben. Manchmal wird es schriftlich gemacht, manchmal eben nicht. Im Schadensfall dürfte es für den "Kapitän" vom Vorteil sein, belegen zu können das er eben solch eine Einweisung mit gemacht hat, demnach also nicht mehr Fahrlässig handelt... Allerdings müsste dann eben auch die Einweisung "allumfassend" sein, was es eben nicht wirklich immer ist :genau:
 
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Genau so ist es Geschäftsinteresse. Zumal es ja nichtmal eine Haftpflicht gibt für boote sowohl in norge wie auch in BRD nicht. Es kann muß aber nicht versichert sein.
Eine Versicherung kann sowieso nicht in BRD abgeschlossen werden für ein angemietetes Boot in Norge.
Das kann nur der Vermieter/Besitzer des Bootes. falls ein Deutscher mit eigenem boot nach Norge fährt muß er ja einen Führerschein haben sonst wäre es ja unverständlich nur ein boot zu besitzen um in Norge fahren zu dürfen.
Alles andere ist ja dann geregelt.
Übrigens nicht jede Haftpflicht versicherung zahlt ohne weiteres in Norwegen bei einem Unfall.
Das muß immer vorher abgesprochen werden ob das Fahrgebiet in der Deckung ist . Zur Nott dann zusätzlich die versicherung erweitern.
 
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.... In Deutschland darf man ja auch Boote bis 15PS ohne Führerschein fahren was ich zumindest auf Bundeswasserstraßen für nen totalen Wahnsinn halte. Interessant wird es halt wenn was passiert. Finde leider den Artikel nicht. Vor Jahren ist auf dem Rhein bei Koblenz eine Yacht auf Grund gelaufen weil sie einem kleinen Angelboot ausweichen musste das die Verkehrsregeln nicht beachtet hat. Vor Gericht gab es ne deftige Geldstrafe + Schadensersatz weil auch ein Sportbootführer ohne Führerschein mit einem führerscheinfreien Boot (damals 5PS) die Verkehrsregeln kennen und beachten muss.

Sehe ich eigentlich auch so, obwohl mir persönlich ein führerscheinfreier 15 PS-Bootsführer lieber ist, als einer mit lediglich 5 PS - zumindest auf dem Rhein.

Was die Haftungsfrage angeht: Im Falle eines größeren Unfalls weitab von der Küste würde ich auch nicht allzu viele Hoffnungen in den Besitz eines SBF See setzen. Meines Wissens (habe ich zumindest bei der Vorbereitung auf den SBF so gelernt) gilt generell die Regel, dass der Führer eines Bootes auf See die je nach Situation erforderlichen Kenntnisse nachweisen muss. Ich glaube also kaum, dass der Besitz eines SBF See als (in diesem Sinne) ausreichend anerkannt wird, wenn man beispielsweise in 10 - 20 KM Abstand vor der Küste wegen nicht ausreichender nautischer Kenntnisse einen Schaden verursacht.
 
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Sehe ich eigentlich auch so, obwohl mir persönlich ein führerscheinfreier 15 PS-Bootsführer lieber ist, als einer mit lediglich 5 PS - zumindest auf dem Rhein.

auf See die je nach Situation erforderlichen Kenntnisse nachweisen muss. Ich glaube also kaum, dass der Besitz eines SBF See als (in diesem Sinne) ausreichend anerkannt wird, wenn man beispielsweise in 10 - 20 KM Abstand vor der Küste wegen nicht ausreichender nautischer Kenntnisse einen Schaden verursacht.

Das kommt auf die Versicherung an ob das Gebiet abgedeckt wurde. Sollte das so sein ist es auch versichert wenn nicht könnte es Probleme geben.
Auf demRhein wird dir kein 15 PS Motor ohne Führerschein begegnen. der Rhein ist von der Regel ausgenommen sowie einige Teile des Bodensee´s.
 
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Ich bring mal den Begriff "Skipperhaftpflichtversicherung" ins Spiel... Gültig für angemietete Boote.

Nur mal so als Gedankenspiel:
Ne geile Drift, Wellengang wird höher und der Hobby-Bootsführer setzt rückwärts zur Drift zurück und wird von der Welle "überrascht" die sein Boot flutet. Das 2 - 3 km vor der Küste bei Wassertemperaturen unter 15 Grad beschert der Crew wenn diese Glück hat einen Rettungseinsatz mit anschließendem KKH Aufenthalt wg. Unterkühlung. Wer trägt die Kosten? Schaden und Ausfall für das Boot bzw. Vermieter deckt die Norwegische Haftpflicht bei guter Argumentation. Aber Personenschäden? Springt in diesem Falle eine Skipperhaftplicht ein, wenn man keinen SBF See hat? Bzw. kann man die Versicherung überhaupt ohne SBF abschließen?
Die Haftpflicht der Vermieter in Norge deckt nur Schäden am Boot ab aber keine Personenschäden bzw. Folgekosten, oder liege ich da falsch?

Zur Sache dass Auslandsrecht gilt, ist zu beachten wer oder was geschädigt wurde.
Bei Unfällen im Ausland gilt grundsätzlich das Recht des Staates in dem der Unfall geschah (Tatortrecht). Sind beide Unfallbeteiligte Deutsche oder haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt deutsches Haftungsrecht (§ 40 EGBGB).
Also Deutscher Bootsführer versenkt norwegisches Boot mit Deutscher Besatzung haftet er in D nach Deutschem Gesetz.
 
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Ich bring mal den Begriff "Skipperhaftpflichtversicherung" ins Spiel... Gültig für angemietete Boote.

Nur mal so als Gedankenspiel:
Ne geile Drift, Wellengang wird höher und der Hobby-Bootsführer setzt rückwärts zur Drift zurück und wird von der Welle "überrascht" die sein Boot flutet. Das 2 - 3 km vor der Küste bei Wassertemperaturen unter 15 Grad beschert der Crew wenn diese Glück hat einen Rettungseinsatz mit anschließendem KKH Aufenthalt wg. Unterkühlung. Wer trägt die Kosten? Springt in diesem Falle eine Skipperhaftplicht ein, wenn man keinen SBF See hat? Bzw. kann man die Versicherung überhaupt ohne SBF abschließen?
Die Haftpflicht der Vermieter in Norge deckt nur Schäden am Boot ab aber keine Personenschäden bzw. Folgekosten, oder liege ich da falsch?

Wer setzt denn bitte rückwärts ne Drift an??? Allein da liegt schon der Fehler. Rückwärts fahre ich ein Boot nur beim an und ablegen.
Skipperhaftpflicht für nicht gewerbetreibende (Privatperson)? Wo gibts das? So viel ich weiß werden Rettungseinsätze nur in den seltensten Fällen in Rechnung gestellt.

Rhein nur mit SBF Binnen? Also zumindest in RLP durfte man früher auch Führerscheinfrei fahren. Keine Ahnung ob sich da was geändert hat.

Gruß Andreas
 
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Das kommt auf die Versicherung an ob das Gebiet abgedeckt wurde. Sollte das so sein ist es auch versichert wenn nicht könnte es Probleme geben.
Auf demRhein wird dir kein 15 PS Motor ohne Führerschein begegnen. der Rhein ist von der Regel ausgenommen sowie einige Teile des Bodensee´s.

Da hast Du natürlich Recht - der Rhein ist davon ausgenommen, aber es gibt ja auch andere schwierige Fahrwasser (z.B. Ostsee oder Mündungsbereiche von großen Flüssen mit Tide-Einfluss). Da ist ein Boot mit 5 PS für mich einfach unsicher und wenn die dann jetzt sukzessive alle mit 15-PS-Motoren ausgerüstet werden (dürfen), finde ich das völlig in Ordnung - auch wenn man die ohne Führerschein steuern darf.
 
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Rhein nur mit SBF Binnen? Also zumindest in RLP durfte man früher auch Führerscheinfrei fahren. Keine Ahnung ob sich da was geändert hat.

Gruß Andreas

Rhein auch ohne führerschein zu befahren aber nur bis 5 PS so wie es früher auch war. Da ist die 15 PS Regelung nicht gültig.
 
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Ist darauf zu hoffen, dass diese Altersgrenze in der Regelung nochmal angehoben wird?
Meines Wissens nicht.
Oder will man in Norwegen generell, dass nur noch mit Bootsführerschein gefahren wird?[/B] Ab BJ '80 - defintiv ja. Diese Regelung gilt auch fuer Norweger.

Erwarten sie, dass man als Tourist den Bootsführerschein macht JA oder könnte man davon ausgehen, dass auf mittlere Zukunft die Angel-Anlagen wieder "rückrüsten" auf führerscheinfreie Boote? keine Ahnung.

Gruesse
Zoso
 
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Rhein auch ohne führerschein zu befahren aber nur bis 5 PS so wie es früher auch war. Da ist die 15 PS Regelung nicht gültig.

Ok dann habe ich dich falsch verstanden. Das kann sehr gut sein.
 
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Genau so ist es Geschäftsinteresse. Zumal es ja nichtmal eine Haftpflicht gibt für boote sowohl in norge wie auch in BRD nicht.
Sicher?
In Österreich gibt's Haftpflichtversicherungen (auch für Deutschland) sehr wohl. http://www.yachtversicherungen.at/versicherungen/bootsversicherungen/
Das gilt für alle europäischen Binnengewässer + Nordsee, Ostsee und Mittelmeer.
Auf Anfrage bekommst du sicher auch Norwegen dazu.

Diese Firma kann ich übrigens jedem empfehlen (ich komme aus der Bootsbranche).

Gruß Christoph
 
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Sicher?
In Österreich gibt's Haftpflichtversicherungen (auch für Deutschland) sehr wohl. http://www.yachtversicherungen.at/versicherungen/bootsversicherungen/
Das gilt für alle europäischen Binnengewässer + Nordsee, Ostsee und Mittelmeer.
Auf Anfrage bekommst du sicher auch Norwegen dazu.

Diese Firma kann ich übrigens jedem empfehlen (ich komme aus der Bootsbranche).

Gruß Christoph

Hier wird wohl gemeint das eine Haftpflicht nicht "Pflicht" ist. Wie bei Pkw&Co. Freiwillig kann man Haftpflicht wie auch Kasko abschließen.

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk 2
 
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Sicher?
In Österreich gibt's Haftpflichtversicherungen (auch für Deutschland) sehr wohl. http://www.yachtversicherungen.at/versicherungen/bootsversicherungen/
Das gilt für alle europäischen Binnengewässer + Nordsee, Ostsee und Mittelmeer.
Auf Anfrage bekommst du sicher auch Norwegen dazu.

Diese Firma kann ich übrigens jedem empfehlen (ich komme aus der Bootsbranche).

Gruß Christoph

Kannst du das mal abklären ob sowas auch für Norwegen mit einem Mietboot möglich ist? Ich habe bisher zwei Versicherungen in Deutschland gefunden und jedes mal fanden sich im Kleingedruckten Sätze wie "nur bis 5m Länge" "max. 100PS" "nur küstennahe Gewässer" oder "nur für Segelboote". Was vernünftiges habe ich da noch nicht gefunden.
Frage ist auch was die Versicherung dann wirklich abdeckt.
 
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Kannst du das mal abklären ob sowas auch für Norwegen mit einem Mietboot möglich ist? Ich habe bisher zwei Versicherungen in Deutschland gefunden und jedes mal fanden sich im Kleingedruckten Sätze wie "nur bis 5m Länge" "max. 100PS" "nur küstennahe Gewässer" oder "nur für Segelboote". Was vernünftiges habe ich da noch nicht gefunden.
Frage ist auch was die Versicherung dann wirklich abdeckt.
Ich schick mal ein Mail.
Denke bis Montag kann ich was dazu sagen.
 
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Da bin ich wohl falsch verstanden worden besser ich habe mich unpräziese Ausgedrückt. Eine _haftplichtversicherung für ein boot kann ich nur abschließen wenn mir das boot auch gehört egal ob in Austria oder NL oder BRD. Aber als Mietbootfahrer geht eben keine Haftpflicht für das gemietete Boot. Ausser eventuell das Angebot der AXA von Gnam aber dazu ist einiges geschrieben worden hier im Forum.
Die Haftplicht deckt alles ab was an schäden verursacht wird Personen Bergung und Hafenanlagen sowie Boote alles was ich kaputt gemacht habe. Selbst Ölbeseitigung beim sinken ist dabei.
Aber eine Vollkasko wird nicht bezahlen wenn ich das Boot vermiete oder aber zu Prämien die niemand recht bezahlen kann und will.
Gerne bin ich bereit zuzulernen aber dann mit ordentlicher Quellenangabe in in einem Deutsch was ich lesen und verstehen kann. Kein Versicherungschinesisch.
 
AW: Die Sache mit dem Bootsführerschein für "junge" Menschen... Was wollen die Norweg

Eine Haftplichtversicherung für ein boot kann ich nur abschließen wenn mir das boot auch gehört egal ob in Austria oder NL oder BRD. Aber als Mietbootfahrer geht eben keine Haftpflicht für das gemietete Boot.
Das ist wieder ziemlich ungenau formuliert.
Ja, eine Haftpflichtversicherung direkt "für ein Boot" (genau dieses eine Boot und kein anderes) kann ich nur abschließen, wenn es mein Boot ist;
ABER es gibt Skipper-Haftpflichtversicherungen, die ich als Bootsführer für mich abschließen kann, wodurch meine Versicherung für Haftpflichtschäden, welche ich mit dem gemieteten Boot verursache, haftet.

siehe z.B.: http://www.yachtversicherungen.at/fileadmin/yacht/bedingungen/UNIQA-OESV-Skipperhaftpflichtversicherung-2013.pdf

Ich werde diesen Montag aber nochmal mit dem Geschäftsführer der Firma telefonieren und mir erklären lassen, was alles mitversichert ist.

Aber mal vorweg ein kurzes Zitat aus seiner Antwort:
"Die Versicherung für dich ist kein Problem.
....
Für deinen deutschen Kollegen können wir diese Versicherung auch machen, sofern er eine österreichische Inkasso- oder Zustelladresse hat."
 
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Das ist wieder ziemlich ungenau formuliert.
Ja, eine Haftpflichtversicherung direkt "für ein Boot" (genau dieses eine Boot und kein anderes) kann ich nur abschließen, wenn es mein Boot ist;
ABER es gibt Skipper-Haftpflichtversicherungen, die ich als Bootsführer für mich abschließen kann, wodurch meine Versicherung für Haftpflichtschäden, welche ich mit dem gemieteten Boot verursache, haftet.

siehe z.B.: http://www.yachtversicherungen.at/fileadmin/yacht/bedingungen/UNIQA-OESV-Skipperhaftpflichtversicherung-2013.pdf

Problem dabei sind die hohen Selbstbeteiligungskosten (meist 2500€) und die Gefahrenbeurteilung. Wenn du denen erzählst das du im April ein Stück unterhalb vom Nordkap ein 80000€ teures Boot mit 135PS mietest um damit im küstennahen Bereich (bis 12SM) auf Skrei zu angeln wird das nen teurer Spaß. Lohnt sich eigentlich auch nur wenn du das öfter machst. Nicht abgedeckt sind unter anderem auch Schäden an der Besatzung oder deren Ausrüstung sowie Ansprüche von Angehörigen gegen dich als Skipper. So ne Versicherung bietet unter anderem auch der ADAC an.
 
AW: Die Sache mit dem Bootsführerschein für "junge" Menschen... Was wollen die Norweg

Bei Groupon gibt es gerade ein Angebot. € 109,90 für See oder € 129,90 für See und Binnen bei der Bootsschule Deutschland.

Da kommt aber noch einiges an Kosten dazu. All inkl. bist du da für Binnen und See zusammen auch bei 400 €. Würde persönlich von diesen Schnellkursen abraten. Das ist ne Massenabfertigung bei der man nix lernt und die ein hohes Maß an Selbstdisziplin fordert da man innerhalb kürzester Zei ne Menge im Selbststudium lernen muss bevor der Wochenendkurs dann losgeht.
 
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