Die Dorschmörder an der Ostseeküste

cheffe

Stammnaffe
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Es giebt sie in Massen die Idioten die jede Kreatur totschlagen die die Wasseroberflache durchbricht. ;( Ich war am letzten WE in Grömitz habe eine Truppe Angler getroffen die stolz 50 Minidorsche teilweise auch unter dem Mindesmaß von 35 cm präsentierten :O 35 cm Mindesmaß ist meiner Meinung nach sowieso ein Witz. Habe selber am Sonntagmorgen 3 Stck von über 35 gefangen. Sie schwimmen wieder bis der nächste sie an die Birne haut.

Also ein alles in allem ein scheiß Wochenende, nicht nur das Wetter. X(

euer
cheffe
 
Na da haste ja ein schönes Wochenende gehabt nur Rumgeärgert und gebracht hat es bestimmt auch nichts -----leider.
Aber so ist das nunmal mit den Menschen der eine will es der andere nicht.
Wie haben die Geangelt von Land aus oder mit dem kleinen Boot dicht unter Land?

Matze
 
PS : Mindestmaß ist 38 - ACHTUNDDREIZIG -, und auch das ist unter aller Kanone !
Sagt mir mal irgendeiner was ich mit nem Dorsch unter 45 - 48 cm anfangen soll ?

Aber keine Sorgen - in 2 - 3 Jahren hat sich das Thema erledigt, dann gibts nämlich keine mehr, so weit wirds kommen !
 
Ja n 45iger ohne Kopf is nich viel größer als ein besserer Barsch.Beim Brandungsangeln lässt es sich leider nicht Vermeiden mal nen Kleinen zu verangeln.Allerdings hab ich aufm Kutter auch schon oft genug den Satz gehört:Ich hab 30 Euro bezahlt ich nehm allesmit was beißt ich muss das Geld ja wieder raushaben X( X( X( .Ich für meinen Teil verachte Solche Sichtweise Angeln ist ein Hobby,Hobbys kosten nunmal Geld und niemandem geht es so schlecht das er die Fische zum überleben braucht ansonsten hätte er sich anstatt der Angel lieber einen Burger bei Mc Donalds kaufen sollen.An manchen meiner schönsten Angeltage hab ich nur nen untermaßigen Hecht gefangen und natürlich wieder zurück gesetzt ichfinde die Männer haben irgendwas nicht ganz verstanden !!!

Gruß Batti
 
Wer einen Ostseedorsch unter 50 cm totschlägt und in die Kiste schmeißt dem muß mann die Hände abschlagen. Erstmal ist nichts drann an dem lütten und für Nachwuchs hat der auch noch nicht richtig gesorgt.

dorschnuckel
 
Tja,
diese Berichte werden uns wohl solange beschäftigen, bis der Dorsch ausgestorben ist.
Schau dir mal diese Diskussion an: Raubangler in Steigen-Sjöhus (unter Nord Norwegen)
Ich verstehe dich, man könnte vor Wut platzen. X( X(
 
Leider haben es einige unserer Sportfreunde noch nicht begriffen. Aber auch unsere Politiker sind nicht besser, denn die sind es die das erlauben. Unabhängig von der persönlichen Einstellung gilt nun mal das Gesetz! Und jeder Fisch der das Mindestmaß erreicht hat, darf bzw. muss nach geltendem Recht entnommen werden. So gesehen sind es gesetzestreue Bürger. Da macht ein Zentimeter hin oder her auch nicht mehr den Kohl Fett.
Das Mindestmaß muss gerade beim Dorsch angehoben werden. Ich nehme keine kleinen mit, da ich persönlich erst ab 45cm mitnehme. Damit verstoße ich aber schon gegen geltendes Recht.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt! Diese Angler verstoßen zwar gegen persönliche Vorstellungen, das kann und sollte man ihnen auch sagen, aber solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen ist es ihre persönliche Entscheidung. Das müssen wir alle respektieren. Setzen wir uns lieber für vernünftige Mindestmaße ein. Ein Ansatz ist www.Kabeljau-schutz.de .
Uli
 
Diese Dummen (will nich Idioten sagen) sterben leider nie aus!!!!
 
Regt Ihr euch über alles so auf? :>>

Ich weiß ich werde ab jetzt gehasst aber was solls:

Wenn mein Dorsch 38cm hat nehme ich ihn mit. Warum nicht? Ich halte mich an das Gesetz. Wenn das Gesetz sagt 45cm, dann halt 45. Wie siehts denn bei euch Rauchern aus? Ich habe noch keinen gesehen, der seine Zigarettenstummel sammelt. Selbst die Plastikfolie und das Silberpaier wird gnadenlos mit dem Winde verweht. Sicher gibts auch andere Beispiele wo jeder an sich arbeiten kann. Aber solche Aussagen wie - man sollte denen die Hände abhaken der nen 50iger Dorsch mitnimmt... Sorry! Am besten ihr angelt gar kein Dorsch mehr... ;<

In Warnemünde habe ich einen Vortrag vom einem Herrn vom Institut für Ostseeforschung gehört bei der langen Nacht der Wissenschaften und der meinte das der Dorschbestand zwar absolut niedrig ist, aber nicht in der Existenz gefährtet. Wenn es sich für die Fischerei nicht mehr lohnt wird sich der Dorschbestand erholen.

So nun könnt ihr mir eure Meinung reindrücken ... ;< :P

Gruß Nils
 
Ich stimme dem Tenor Eurer Aussagen zu.
Rechtlich ist es aber in Deutschland EINDEUTIG verboten maßige Fische zurück zu setzen, auch wenn sie nur 38 cm groß sind.
Es darf nur für den Verzehr (Eigenverzehr geangelt werden - kein Verkauf etc.). Alle Fische die dem gesetzlichem Mindestmaß entsprechen sind waidgerecht zu töten und mitzunehmen um dem Verzehr zugeführt zu werden. Catch and Release von massigen Fischen ist nicht erlaubt sogar strafbar. Wird mit Geldbußen und/oder Freiheitsstrafe geandet.
Untermaßige Fische die beim Lösen des Hakens zu stark verletzt worden sind und nicht mehr zurückgesetzt werden zu können, müssen waidgerecht getötet werden. Sie dürfen auf keinem Fall mitgenommen werden (bloß nicht in den Eimer mit den maßigen Fischen legen). Wird auch mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geandet. Solche Wilderer die zu kleine Fische mitnehmen einfach anzeigen. Für mich sind diese Wilderer keine Sportfreunde. Die sollen dann ruhig die rechtlichen und finaziellen Konsequenzen zu spüren bekommen.
Ich werde, wenn Zeugen vorhanden sind, in Zukunft die Fischmeisterei oder Polizei rufen und Konsequent Anzeige erstatten.
Auf einigen Kuttern in der Ostsee wird leider von Seiten der Schiffsleitung auch still gehaltenm wenn die Idioten wieder untermaßiger Fische töten und mitnehmen. Man will dort wohl den Kunden nicht verärgern. Für mich unverständlich, aber ich verdiene ja auch mein täglich Brot nicht mit dem Angeltourismus. Dort habe ich bis jetzt auch die Schnauze gehalten, bzw. die Ansage von der Schiffsleitung bekonnen, sogar von einem Kapitän "welche Fische maßig sind sage ich Euch".
Gruß Thomas
 
@ Nils - niemand wird dich hassen für eine frei geäusserte Meinung, ich bitte dich.
Okay - Dorschnuckel hat es sehr drastisch ausgedrückt. Es geht doch um eine freiwillige Selbstverpflichtung um die Art endlich zu schonen,denn bevor Gesetze endlich angepasst werden - so fürchte ich ( wie andere auch ) ist es zu spät.

Du handelst ja - leider ( ich meine das Gesetz )- auch absolut gesetzeskonform bei der Mitnahme von Dorschen ab 38 cm.

Also gehts hier nicht um Hass ( sind wir im NAF oder nicht ? :>> ) sondern um die Überzeugung mit Argumenten.

Der angeführte Herr Meeresforscher ist für mich allerdings ein Utopist. Wenn ich mir von " alten ( im wahrsten Sinne des Wortes ) Anglern und Fischern erzählen lasse, was früher vorhanden war und jetzt vorhanden ist, gute Nacht Marie.
Und eins ist leider ganz sicher, wenn es sich nicht mehr lohnt - dann ist es garantiert
zu spät. Und fünf vor zwölf ist es sicher schon.

Eine Population lebt doch von der Vielzahl der Gene - also der Menge der Tiere, verkleinere ich diese, wird die Art anfällig auf Veränderungen der Umwelt.
Und hier kommt eins zum anderen - wir veringern die Genvielfalt - verändern gleichzeitig
die Umweltfaktoren - und wundern uns dann über den Kollaps der Art.
Wie soll sie sich aber auch anpassen wenn keine Auswahl aus Vielen mehr erfolgen kann ?
Und das ist ein langfristiges, nicht überschaubares Problem
- wie uns andere Arten, die bis an den Rand der Ausrottung gejagt wurden ja aktuell zeigen ( z.B. die südlichen Glattwale und ihre Vermehrungs - und Gesundheitsprobleme aufgrund einer menschgemachten Art " Inzucht " )
Deshalb dieses Bestehen auf eine höhere Maßzahl - freiwillig - und hoffentlich auch bald
verordnet.
Zu Untermaßigkeit muss man ja nun gar nichts sagen. ( Da könnte ich dann " fast " Dorschnuckel zustimmen - aber solche Ausdrucksweisen wiederstreben mir )

Und da ich weiß das du die Maße einhälst - hier schließt sich der Kreis - kein Hass , sondern saubere Argumente. Vieleicht kriegen wir dich und andere , die diese Themen hier lesen doch noch überzeugt.
 
Ich kann so etwas auch nicht mit ansehen, wenn da so ein paar Kollegen der Meinung sind sie müssen alles mit mitnehmen was an den Haken geht. Alles was unter Maß liegt wird gnadenlos wieder zurückgesetzt, es sei denn der Fisch ist zu stark verletzt, aber dann gebe ich den Fisch auch meistens an Kollegen ab die den Fisch dann im Ganzen mitnehmen und auch so verarbeiten.
Es halt ein Hobby und nicht die Beschaffung der Grundnahrung!
 
Meine Meinung zu diesem Thema dürfte wohl den meisten Membern zwischenzeitlich bekannt sein. Für den Rest gilt, wer sie wissen möchte, schaut bei www.kabeljau-schutz.de rein.

Ansonsten möchte ich hier mal mit einem "gesetzlichen" Irrglauben aufräumen.

Rechtlich ist es aber in Deutschland EINDEUTIG verboten maßige Fische zurück zu setzen, auch wenn sie nur 38 cm groß sind.

Genau das ist der Grund, warum 38`er Dorsche (und kleiner) abgeschlagen werden - man handelt ja schließlich nur gesetzeskonform. Nur dieses Gesetz gibt es nicht!!!!!!!! Ich zitiere mich jetzt der Einfachheit halber mal selbst (siehe Thread "Aktion - Zum Schutz des Kabeljau):

"Richtig ist, das das "Catch & Release" sofern es dogmatisch betrieben wird gegen § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz verstößt, da einem Wirbeltier hierbei ohne vernünftigen Grund erhebliche und länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Hierbei wird durch die Naturschutzorganisationen und die Gerichte gleichermaßen vor allem die Kapitalenfischerei angeprangert, bei der es nach Auffassung der vorgenannten Organisationen bzw. Institutionen ausschließlich um das bloße Fangen, Fotografieren und Zurücksetzen der Fische geht (Auslöser für diese Rechtsauffassung ist übrigens die Karpfenfischerei!!!).

Ein vernünftiger Grund, die Sportfischerei auszuüben, wird durch den Gesetzgeber bzw. die Gerichte regelmäßig nur dann als gegeben angesehen, wenn Fische zum Verzehr geangelt und dem Gewässer entnommen werden.

Gleichwohl sind untermaßige, besonders geschützte oder aber in der Schonzeit gefangene Fische wieder zurückzusetzen, was dann den Tatbestand des § 17 Nr. 2 b TierSchG nicht erfüllt.

Insofern wird auch der Gewässer- bzw. Bestandsschutz als "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes anerkannt."

Anmerken möchte ich auch, dass in keinem der an die Ostsee angrenzenden Bundesländer das Zurücksetzen per Küstenfischereigesetz/-verordnung verboten ist. Im Gegenteil, den Anglern wird darin sogar ein ausdrückliches Recht und auch die Pflicht zur Hege gegeben, wozu übrigens auch der Bestandschutz gehört.

Diese Rechtsauffassung wurde übrigens zwischenzeitlich von verschiedenen Institutionen bestätigt. Unter anderem durch diese E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Über das Internet habe ich Ihre Anfrage erhalten. Ich bitte Sie um Nachsicht, dass sie erst jetzt beantworten kann.

Das Engagement der Sportfischer im Bereich der Bestandserhaltung begrüße ich sehr.

Ihre Frage verstehe ich so, dass Sie wissen möchten, ob es ein Gebot gibt, Kabeljau oder Dorsch, der das vorgeschriebene Mindestmaß erreicht oder überschreitet, anzulanden. Das Fischereirecht der Europäischen Gemeinschaft und auch die nationalen Regelungen in Deutschland sehen für keinen Zweig der Fischerei ein solches Anlandegebot vor.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

M. Reimann

- Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft -

Referat 622
Erhaltung und Bewirtschaftung lebender Meeresschätze,
EG-Fischereiregelungen, Meeresumweltschutz



Das ist die rechtliche Situation zum Thema "Zurücksetzen von gefangenen Dorschen".

Also bitte nicht mehr (zumindest in Bezug auf den gefährdeten Dorsch) mit der angeblichen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zum Abschlagen argumentieren.

Gruß
Tom
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Puh!!! ich dachte schon ich wäre kriminell.Im übrigen habe ich von dieser Mitnahmepflicht noch nichts gehört ,kann mir aber lebhaft vorstellen wer sie als Rechtfertigung in die Welt gesetzt hat.
Danke Tom :}
 
@Tom69

ob man das auch auf heimische Binnenfische übertragen kann? Denn meines wissens müssten maßigen die Fische in unserem Verein in Bayern alle entnommen werden. Es wäre prima wenn ich dem Aufseher im zweifelsfall das Gegenteil belegen kann.

Gruß

Patrick
 
Ich würde keinen verurteilen wenn er 2 oder 3 kleinere Dorsche mitnemmt.
Es kann immer sein das sie tief geschluckt haben. Vor allem beim Brandungsangeln.
Vielleicht hatte er auch nur 3 und hat seiner Frau frisches Dorschfilet versprochen.
Über sowas kann ich hinwegsehen und wird sicher keine Bestände vernichten. Andere nehmen 10 60er mit dann ist es ja auch ok.
Gesetzte hin oder her. Hab auch schon ein paar mal Strafe gezahlt weil ich zu schnell gefahren bin. Da gibt es auch Gesetze.
Wenn ich einen Fisch fange der mir zu klein oder zu gross ist wird er auch wieder zurückgesetzt. Das werd ich auch so weiter Handhaben bis mir einer beweisst das ich damit mehr Schaden anrichte. Wer das abschlachten seiner Fische mit einem Gesetz rechtfertig, den würde ich wohl als Lügner bezeichen.
Das schlimme ist nur wenn Masse gemacht und alles gekillt wird.

.... meine persönliche Einstellung zu dem Thema
 
@fish4fun

Leider kann man dies eben nicht 1:1 auf die Binnenfischerei übertragen, da die jeweiligen Landesfischereigesetze unterschiedlich abgefasst sind. Dazu kommen noch die zahlreichen unterschiedlichen Regelungen an Vereins- bzw. sonstigen Privatgewässern, die zum Teil das Zurücksetzen bestimmter Fischarten sogar verbieten (wie z.B. an einigen Salmonidengewässern) bzw. die Entnhame zwingend vorgeschrieben ist. Insofern sollte man sich vorher gründlich informieren. Das Recht bzw. die Pflicht zur Hege des Anglers ist aber meines Wissens so ziemlich in jedem Landesfischereigesetz verankert.

Gruß
Tom
 
@ Tom 69

das wird mir bald zu hoch. Wenn ich hier lese gibt es hier in Bayern schon ein gebot.

http://www.bfv-sr.de/links/wissenswertes/vorschriften/fischereigesetz.html

Sind dann noch vereinsinterne Regelungen zu beachten.

Mein Interesse rührt daher, dass ich nicht unbedingt z.B. einen Karpfen mit nach Hause nehmen möchte der meinen Tauwurm nimmt. Das wurde mir aber von einem Aufseher so befohlen, so das ich daraufhin das Angeln lieber aufgehört habe.

Gruß

Patrick
 
(at) Tom69,
vielen Dank für Deine Argumentation. Freut mich zu hören das ich mich beim Zurücksetzen maßiger, aber nach meinem Empfinden zu kleiner Dorsche nicht zwingend im illegalen Breich bewege.
Gruß Thomas
 
Och je!!!

Wieder mal das alte leidige Thema, aber ich verstehe dieses Mindestmaß und auch solche Angler nicht die einen 38 cm Fisch zum essen mitnehmen oder vielleicht noch Unmengen davon fangen und sie dann noch versuchen zu filetieren, da ist ja Zehennägel schneiden ein grobes Hadwerk dagegen. :lach

Aber ich bin auch der Meinung das ein Fisch, der zu klein ist und den Haken zu tief geschluckt hat, um mit nem Schock wieder in die Tiefe zu verschwinden, nicht zerstückelt und als Futter zurück zu werfen ist.
Das ist doch Verschwendung!!!

Im übrigen bei uns in Kärnten hat eine Bachforelle in vielen Gewässern erst ab 35 cm Mindestmaß. Wenn man bedenkt dass sind nur 3 cm Unterschied. Aber HALLO, das is ne Forelle und kein Dorsch!

Deshalb hab auch ich mich an der Aktion Schützt den Kabeljau beteilgt.
 
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