Datenschutz bei Buchungen und was ist an Kundendaten notwendig

Also, wenn Ihr verreist, ins Ausland, ins Hotel oder auch in Deutschland, müßt Ihr doch auch Euren Ausweis vorlegen?! Kenne ich zumindestens nicht Anders.
Aus der Sicht des Vermieters möchte ich auch schon wissen wer bei mir wohnt. Spätere Defekte oder gar Zerstörungen kann ich ja sonst gar nicht geltend machen?!
Und Reiseveranstalter nehmen doch grundsätzlich die Personalien auf.
Habe ich zumindestens noch nie anders erlebt.
Ich bin der namentlich mit allen Daten bekannte Vertragspartner beim Mietobjekt Hytte.
Wenn es Probleme gibt, dann gehen die an mich, den Vertragspartner des Vermieters.
Da ist es unerheblich ob z. B. die Waschmaschine von A. oder dem Mitfahrer B. genutzt wurde und den " Geist" aufgegeben hat.
Jemanden für "Defekte" haftbar zu machen wird da etwas schwierig. Da muß der Vertragspartner herhalten.
Und ob der dann für einen Defekt einstehen muß/ haftbar ist ist eine ganz andere zivilrechtliche Frage.
Naja, Thema Zerstörungen, mutwillig wäre Sachbeschädigung und strafbar. "Zerstörung" beim Benutzen klingt ehe nach Defekt und / oder Unfall.
Meinen Ausweis zeige ich doch nur als Identitätsnachweis an der Grenze der " Politi" oder beim " Toll" vor.
Beim Unfall tausche ich die Personalien mit meinem "Unfallgegner " freiwillig oder ich verweigere mich und da kommt die Polizei ins Spiel. Die darf unter diesen Umständen meine Personalien feststellen und diese dem Unfallgegner übergeben/ Akteneinsicht ermöglichen.

Wer dann letztlich den Kahn fährt oder beschädigt ist völlig unerheblich.

... sehe ich auch so.Hauptsache nüchtern ( ohne Promille) und nicht grob fahrlässig.
Es gibt einen Versicherungsschein des Bootsführers und eine Versicherung ( über den Vermieter ).
Da sind alle erforderlichen Daten des Bootsführers auf dem Versicherungsschein. Wer da noch im Boot sitzt, wenn der Bootsführer z. B. die Schraube schrottet, ist nebensächlich. Es sei denn da verletzt sich einer der Mitfahrer da er durch den Grundkontakt durch's Boot wirbelt, stürzt und ein " Aua" hat
Nebenbei:
Ab und an habe ich den Eindruck das nach " seemännisch guter Art" nicht unbedingt die Mietboote durch die Tyskes genutzt werden.

Das Fass mit der Reiserücktrittsversicherung mache ich ganz bewußt mal nicht auf.
Einerseits habe ich durch meine Nachbarschaft ( betagte Rentnerschaft, mit allen mögl. Zipperlei und ersthaften Gebrechen ) mitbekommen das die Reiserücktritts-Versicherer fischtechnisch beim Aal angekommen sind, was diese dann im Zahlungsfall für showreife Verrenkungen in den Argumentationen " Wie-mache-ich-mich-vom Acker-ohne-zu-zahlen" anstellen.

Auch bei meiner Truppe aus dem Angelverein im Herbst bei der Buchung helle Begeisterung.
Dann gibt's familäre, beruftliche und auch schon mal finanzielle Probleme, bis hin, da steigt einer der Mitfahrer 10 Tage vor Reiseantritt aus, on top: der Kumpel dann auch gleich mit.

Wenn ich jetzt alle Mitfahrer benennen würde bin ich mir sicher, die Zusammensetzung unser Reisetruppe ändert sich bis zum Sommer kommenden Jahres mindestens bei 2 Mann.
Die Personaldaten, die ich jetzt weggebe sind erstmal weg und dann kommen noch neue dazu.
Soll mir doch keiner erzählen die Daten sind "sischer", wie die Renten bei Blüm.

Bis dato mußte ich Glücklicher weder bei meinem Autovermieter noch beim norwegischen Vermieter eine Anzahlung leisten !!!
Der neue RV, der die Anlage gepachtet (!) hat, liegt schon mal 40 % über (!) dem Preis meines ehem. norweg. Vermieters.
20% Anzahl wird, wie branchenüblich, bei Buchung verlangt.
Klar ziehe ich als Organsisator gleich mal von allen Interessenten 20 % Reisekostenanteile ein. Ist ja eine neue Situation von wegen fällige Anzahlung.

Strich drunter, unter die Diskussion:

Meine Frage war nur ob ander RV auch detailliert die Personendaten der Mitfahrer abverlangen.
( Ausnahme: Fähre, Flieger u.ä. )

Ansonsten wird das unendliche und eine solche Geschichte ist und war nicht mein Anlaiegen

Ansonsten erstmal danke für Eure Antworten.
 
Würde mich wundern. Wenn ich einen Leihwagen miete, muß ich mich auch ausweisen.

Nun, ich würde hier unterscheiden wollen. Die "normale" Versicherung läuft über den Vermieter.

Die Zusatzversicherung direkt mit dem Bootsführer.

Abseits davon, ist das Autovermietungsbeispiel ganz passend für den OP. Klar, der Mieter gibt seine Daten komplett an. Aber seine Mitfahrer...muss er nicht angeben.

Viele Grüße,
Axel
 
Habe noch keine Werbe Mails, oder anderweitige Mails aus Norwegen oder Anderen oder in Bezug stehenden Institutionen bekommen.
Gibt so viele Seiten, Anbieter, Hotels, Shops, Social Media, Bonusprogramme und was weiß ich noch Alle wo wir unsere Daten Preis geben.
Da habe ich keinerlei Bedenken einem öffentlichen Reiseveranstalter diese Daten zu übermitteln.
... eben darum ist der Spam -Ordner rappel voll.
Leider scheren wir uns nicht um das Tun der Wirtschaft, wo die Daten das " neue Gold" sind die geschürft werden müssen.
Im übrigen sitzt mein neuer RV in Deutschland....
In Skandinavien herrscht eine andere Mentalität vor. Da weiß jeder vom anderen was der verdient und wieviel Steuern er zahlt.
Wäre mal ein Modell für Deutschland.

...auch norweg. Vermieter preisen in meinem Spam-Ordner ihre freien Kapazitäten und Angebote an....
... nur weil ich mal wegen Überbuchung in Not war und 10 oder 12 Anfragen direkt an die norweg. Betreiber sandt...
 
Alles gut. Fand, bisher waren das Alles sachliche und erfahrungsbeladene Antworten hier.
Wird ja offensichtlich unterschiedlich gehandhabt.
Also, Alle was gelernt/erfahren.
Grüße und Petri
 
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Ein RV braucht folgende Angaben und diese sind auch allgemein akzeptiert,
vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und Mailadresse.

Datenschutz:
In Deutschland ist das Kopieren des PA durch Fremde ohne Zustimmung verboten, war es früher und ist es noch heute.
Gängige Praxis - es hält sich keiner dran. Viele berufen sich auf ihr Hausrecht (wer nicht will muss gehen).
Erlaubt ist:
  • Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
  • Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Deutsche RV dürfen also Kopien des PA, die ein Kopie-Wasserzeichen oä. besitzen nun, unter bestimmten Voraussetzungen, verlangen. Er darf dann diese persönlichen Daten nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergeben. Kann man das einfach kontrollieren? Nein, ...wenn, dann vermutlich nur über die Staatsanwaltschaft. Wer das nicht mag, muss sich einen anderen RV suchen (gibt genug, die nur o.g. Daten erheben und diese sind idR. auch für die Erreichbarkeit anerkannt).

Das scharfe Schwert des §3 BDSG ist aufgeweicht und nicht mehr gültig. Zum Perso gibt es viele Gesetze und Verordungen, die in den letzten Jahren angepasst wurden.
 
Matu:
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Ein RV braucht folgende Angaben und diese sind auch allgemein akzeptiert,
vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und Mailadresse. ( Zitat Ende )

O.K. , von mir als dem Buchendem und Vertragspartner

... oder allen Familienangehörigen... allen Mitfahrern ??

Die Frage von mir bei Eröffnung des Diskurses war:
Wie handbabt es Euer Anbieter / RV ??
 
O.K. , von mir als dem Buchendem und Vertragspartner

... oder allen Familienangehörigen... allen Mitfahrern ??

Die Frage von mir bei Eröffnung des Diskurses war:
Wie handbabt es Euer Anbieter / RV ??
Kommt drauf an, was der RV buchen soll/muss. Sind Flüge dabei, braucht er zudem auch noch das Geburtsdatum aller.

Ich für meinen Teil gehe davon aus, dass ein RV die Daten aller Mitreisenden benötigt, weiß es aber nicht genau.

Wir können ja mal explizit Reiseveranstalter und NAF-Partner hier einladen und nach ihrer Expertise fragen.
Also, @Andree , @Eifelshark , @Angelreisen-Halver , @Abelvaer-Fishing-Adventure , ...wie ist das genau aus erster Hand?
 
Persoenenbezogenedaten sind laut DSGVO (Art. 6 Abs. 1 Lit. a und b DSGVO) zu hehandeln..

Wir verlangen nur Personendaten die auch tatsächlich gebraucht werden um eine Buchung durchzuführen. . In der Regl sind das Vorname, Name, Geburtsdatum, und Adresse der Reiseteilnehmer , dazu dannTelefonnummer dersowie E-Mailadresse des Reiseführers also des jenigen der die Reisegruppe angemeldtet hat.

Die Datenweitergabe an Flug-oder Fährgesellschaften oder andere Transportunternehmen erfolgt nur zu dem Zweck der ordnungsgemäßen Reisedurchführung.

Wir sind gemäß § 62 BDSG auf die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet und stellen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

Wir versenden nach erfolgter Reise keinerlei Werbung an unsere Kunden, wenn diese nicht ausdrücklich dazu bereit erklärt haben. Im übrigen sind wir verpflichtet jedem Kunden, oder Reiseteilnehmer auf Verlangen seine über Ihn gespeichterten bei uns, Offen zulegen, und diese auf Verlangen auch unverzüglich zu löschen.
 
... ich buche nur die Unterkunft und die Boote....

....keinen Flug oder Fähre....

Für die Anmietung der Unterkunft bin ich der einzige Vertragspartner und für die Boote auch. Ich zahle einen Gesamtmietpreis.
Bootsversicherung durch die Bootsführer, da natürlich mit Angabe der erforderlichen Personalien.

Das der Vermieter wissen möchte, wer bei ihm unterkommt halte ich nicht so sehr für relevant.
Name, Vorname, Geb.-datum, Wohnanschrift, Tel.- Nr, Email von mir als Vertragspartner / Anmieter o.k.
Die Anzahl der Mitreisenden auch noch , sh. Fähre Rostock - Gedser.
Manche Vermieter staffeln den Mietpreis nach der Anzahl der Hyttennutzer....hier wäre auch die Anzahl der Mitfahrer ausreichend.

Ich habe schon in einigen Hytten und Anlagen gemeitet. Eine quasi polizeilich relevante Personalienangabe hat keiner verlangt.
Da sind offenbar die Skandinavier sehr entspannt, ist aber wohl in Deutschland anders... wer weiß das schon.

Klar gibt es deutliche gesetzliche Reglungen ( manchmal zweideutig, unklar, nicht zielführen formuliert, mißverständlich.etc ), ja die existieren tatsächlich.

...... meine Spam-Ordner ist nach wenigen Tagen packevoll... wie das wohl kommt ?

An die Gemeinde: Danke für Euere Beiträge, Meinungen und Standpunkt. Kann man nur was von lernen und mitnehmen.
 
Kommt drauf an, was der RV buchen soll/muss. Sind Flüge dabei, braucht er zudem auch noch das Geburtsdatum aller.

Ich für meinen Teil gehe davon aus, dass ein RV die Daten aller Mitreisenden benötigt, weiß es aber nicht genau.

Wir können ja mal explizit Reiseveranstalter und NAF-Partner hier einladen und nach ihrer Expertise fragen.
Also, @Andree , @Eifelshark , @Angelreisen-Halver , @Abelvaer-Fishing-Adventure , ...wie ist das genau aus erster Hand?
Name, Vorname, Wohnanschrift, Tel.- Nr, E-Mail vom Vertragspartner reicht wenn Haus/Boot gebucht wird. Die Handynummer vom Vertragspartner haben wir hier für die generelle Kontaktaufnahme neben der Mail hinterlegt, da es z.B. während der Reise mal zu Problemen kommen kann ( Straßensperrungen Streiks etc. pp. ).
Wenn wir Fähren buchen, dann benötigen wir für die Fähren oftmals auch das genaue Geburtsdatum und die Namen der Mitreisenden
Bei Flugbuchungen reicht uns eine Mobilnummer/E-Mail innerhalb der reisenden Gruppe und die Namen - keine Geburtsdaten.

Wenn wir alle Gäste mit Werbung vollspamen würden, dann wäre das ja auch eher kontraproduktiv. Mit der aktiven Newsletteranmeldung kann man dies aber bei uns machen.

Die Adressen der Mitreisenden fragen wir nicht ab, es sei denn es ist eine Gruppenreise wo jeder Gast einzeln bezahlt

Gruß Hörmi
 
Grüße ,
Vielleicht möchte der Vermieter einfach nur wissen wer sein Besitz benutzt.
Ich finde es ist über Haupt kein Problem , ich bin viel Montagemässig unterwegs und muss in fast allen Pension ein Beherbergungsschein mit Name, Geburtstag und Adresse ausfüllen.

Grüße Jan
 
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Reaktionen: sam
Ich wüsste auch nicht warum es etwas schlimmes sein sollte... Verstehe nicht wirklich das Problem
 
Ich wüsste auch nicht warum es etwas schlimmes sein sollte... Verstehe nicht wirklich das Problem
Glaube nicht, dass es um ein Problem geht, sondern um Erkenntnisgewinn.
Im Grundsatz dürfen persönliche Daten nur dann erhoben werden, wenn sie für den Zweck zwingend erforderlich sind. Und selbst dann nur Weitergabe an Dritte, wenn das wieder zwingend erforderlich ist. Und zum Schluss muss alles noch binnen Frist wieder gelöscht werden, zwingend.
Nun kam die Frage, was braucht ein RV von wem zwingend und was macht er mit diesen Daten, ...kann man mal fragen.

Nicht jeder macht sich da einen Kopf, und andere zu sehr. Und berechtigt sind so manche Sorgen schon, 100 %ige digitale Sicherheit gibt es nicht.
Alleine schon deshalb nicht, weil die meisten ein völlig unzureichendes PW-Management haben, ...am Besten noch ein PW für alles. :eek1:
 
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