Ich bin der namentlich mit allen Daten bekannte Vertragspartner beim Mietobjekt Hytte.Also, wenn Ihr verreist, ins Ausland, ins Hotel oder auch in Deutschland, müßt Ihr doch auch Euren Ausweis vorlegen?! Kenne ich zumindestens nicht Anders.
Aus der Sicht des Vermieters möchte ich auch schon wissen wer bei mir wohnt. Spätere Defekte oder gar Zerstörungen kann ich ja sonst gar nicht geltend machen?!
Und Reiseveranstalter nehmen doch grundsätzlich die Personalien auf.
Habe ich zumindestens noch nie anders erlebt.
Wenn es Probleme gibt, dann gehen die an mich, den Vertragspartner des Vermieters.
Da ist es unerheblich ob z. B. die Waschmaschine von A. oder dem Mitfahrer B. genutzt wurde und den " Geist" aufgegeben hat.
Jemanden für "Defekte" haftbar zu machen wird da etwas schwierig. Da muß der Vertragspartner herhalten.
Und ob der dann für einen Defekt einstehen muß/ haftbar ist ist eine ganz andere zivilrechtliche Frage.
Naja, Thema Zerstörungen, mutwillig wäre Sachbeschädigung und strafbar. "Zerstörung" beim Benutzen klingt ehe nach Defekt und / oder Unfall.
Meinen Ausweis zeige ich doch nur als Identitätsnachweis an der Grenze der " Politi" oder beim " Toll" vor.
Beim Unfall tausche ich die Personalien mit meinem "Unfallgegner " freiwillig oder ich verweigere mich und da kommt die Polizei ins Spiel. Die darf unter diesen Umständen meine Personalien feststellen und diese dem Unfallgegner übergeben/ Akteneinsicht ermöglichen.
Wer dann letztlich den Kahn fährt oder beschädigt ist völlig unerheblich.
... sehe ich auch so.Hauptsache nüchtern ( ohne Promille) und nicht grob fahrlässig.
Es gibt einen Versicherungsschein des Bootsführers und eine Versicherung ( über den Vermieter ).
Da sind alle erforderlichen Daten des Bootsführers auf dem Versicherungsschein. Wer da noch im Boot sitzt, wenn der Bootsführer z. B. die Schraube schrottet, ist nebensächlich. Es sei denn da verletzt sich einer der Mitfahrer da er durch den Grundkontakt durch's Boot wirbelt, stürzt und ein " Aua" hat
Nebenbei:
Ab und an habe ich den Eindruck das nach " seemännisch guter Art" nicht unbedingt die Mietboote durch die Tyskes genutzt werden.
Das Fass mit der Reiserücktrittsversicherung mache ich ganz bewußt mal nicht auf.
Einerseits habe ich durch meine Nachbarschaft ( betagte Rentnerschaft, mit allen mögl. Zipperlei und ersthaften Gebrechen ) mitbekommen das die Reiserücktritts-Versicherer fischtechnisch beim Aal angekommen sind, was diese dann im Zahlungsfall für showreife Verrenkungen in den Argumentationen " Wie-mache-ich-mich-vom Acker-ohne-zu-zahlen" anstellen.
Auch bei meiner Truppe aus dem Angelverein im Herbst bei der Buchung helle Begeisterung.
Dann gibt's familäre, beruftliche und auch schon mal finanzielle Probleme, bis hin, da steigt einer der Mitfahrer 10 Tage vor Reiseantritt aus, on top: der Kumpel dann auch gleich mit.
Wenn ich jetzt alle Mitfahrer benennen würde bin ich mir sicher, die Zusammensetzung unser Reisetruppe ändert sich bis zum Sommer kommenden Jahres mindestens bei 2 Mann.
Die Personaldaten, die ich jetzt weggebe sind erstmal weg und dann kommen noch neue dazu.
Soll mir doch keiner erzählen die Daten sind "sischer", wie die Renten bei Blüm.
Bis dato mußte ich Glücklicher weder bei meinem Autovermieter noch beim norwegischen Vermieter eine Anzahlung leisten !!!
Der neue RV, der die Anlage gepachtet (!) hat, liegt schon mal 40 % über (!) dem Preis meines ehem. norweg. Vermieters.
20% Anzahl wird, wie branchenüblich, bei Buchung verlangt.
Klar ziehe ich als Organsisator gleich mal von allen Interessenten 20 % Reisekostenanteile ein. Ist ja eine neue Situation von wegen fällige Anzahlung.
Strich drunter, unter die Diskussion:
Meine Frage war nur ob ander RV auch detailliert die Personendaten der Mitfahrer abverlangen.
( Ausnahme: Fähre, Flieger u.ä. )
Ansonsten wird das unendliche und eine solche Geschichte ist und war nicht mein Anlaiegen
Ansonsten erstmal danke für Eure Antworten.