Bootsführerschein???

AW: Bootsführerschein???

Wenn jemand einen SBF-Binnen hat, wird er für den SBF-See trotzdem nochmal eine praktische Prüfung brauchen, weil diese zusätzliche Inhalte hat (z.B. Peilungen, Fahren nach Kurs). Nach der alten Prüfungsordnung wurde die praktische Prüfung beim Seeschein auch für den Binnenschein anerkannt (aber nicht umgekehrt) und mittlerweile gibt es das meines Wissens auch nicht mehr.

In Österreich ist das tatsächlich nicht so (auch wenn es Schwachsinnig ist). Wenn man den Binnenschein hat, dann kann man denn Seeschein mit einer reinen Theorieprüfung anrechnen, Praxisprüfung wird nicht mehr benötigt.

http://www.kleinboote.at/Bootsschule-Fuehrerscheine-Donau-Patent-Kuestenpatent

Dieses Patent (Führerschein) berechtigt Sie zum selbständigen Führen von Motorfahrzeugen, mit einer Länge bis zu 10 m, ohne Leistungsbegrenzung, auf Wasserstraßen (auch Donau) und sonstigen Binnengewässern (Seen und Flüsse, wie Attersee, Traunsee, Wolfgangsee etc.). Es wird aber auch in den anderen EU Staaten anerkannt, z.B. für den Po, Gardasee, Ebro usw. Wenn Sie später auf das Küstenpatent aufsteigen wollen, wird Ihnen die Praxis angerechnet uns Sie brauchen nur mehr eine thoretische Zusatzprüfung.

Das hab ich damals auch genau so gemacht, ist also kein Fehler im Text. Wobei ich bezweifle, dass eine Prüfung online gültig ist, da kann man doch die Fragen nachschlagen.... :a0155:
 
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Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe nochmal recherchiert, leider habt ihr Recht. Dann muss er wohl das Risiko eingehen. Oder er findet noch einen Kurs in dieser Woche.

.... wobei ich persönlich in dieser Situation das Hauptrisiko nicht in der recht unangenehmen Geldstrafe bei möglicher Kontrolle, sondern im Falle eines Zwischenfalles/Unfalles sehen würde. Da sind die Konsequenzen einegntlich nur sehr schwer abschätzbar. Wenn am Ende verschiedene Parteien im Streit liegen weil etwas passiert ist (Murphy`s law) hat natürlich die Seite ohne Fahrerlaubnis schonmal die große Pappnase auf.

Muss aber jeder selbst wissen. Es ist jedenfalls ein Problematik mit der wir es in Zukunft verstärkt zu tun haben werden. Und da bald die Jahrgänge mit Führerscheinpflicht verstärkt ins Spiel kommen werden, vermute ich auch das die Kontrollen in bestimmten Regionen verschärft werden.

Deinen Kumpels wünsche ich eine schöne Tour, ohne Zwischenfälle! Anschließend sollten sie sich mal mit dem SbfS beschäftigen um fürs nächste Jahr gewappnet zu sein.
 
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Hallo in die Runde,

jetzt habe ich auch noch mal eine blöde Frage:

Vorhin laß ich, dass es ausreicht, wenn eine Person auf dem Boot älter als Jahrgang 1980 ist und sich Bootsführer nennt. Dann könnte auch ein Jüngerer das Boot unter seiner "Aufsicht" steuern?!

Habe ich das richtig verstanden und ist das tatsächlich rechtlich in Ordnung. Ich bin nicht so detailliert mit dem norwegischen Recht bewandert.

Danke für eure Antworten

Jens
 
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Das mit "unter Aufsicht" des Bootführers praktisch jeder ein Schiff führen darf hat nichts mit norwegischen Recht zu tun, sondern ist internationales Seerecht. Auf einem großen Pott fährt der Kapitän im Normalfall auch nicht direkt, sondern der Rudergänger ....
 
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Der Kapitän oder der 1. Offizier gibt die Anweisungen an den Rudergänger. Daher benötigt der Rudergänger keine besondere Ausbildung. Anders sieht es beim Steuermann aus, der eine nautische Ausbildung hat.

Unter Aufsicht darf nur gefahren werden, wenn der Aufsichtsführende auch eine entsprechende Ausbildung/Patent nachweißt

Gruß
wuffi
 
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Also wenn ich das dann richtig verstehe, dann reicht nicht nur das entsprechende Alter, sondern der Bootsführer muss einen Schein besitzen, damit ich als Rudergänger das Boot steuern darf. :a0155:
 
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Nein

Jeder der vor 1980 geboren ist brauch keinen Führerschein.Er übernimmt das Boot als Bootsführer.Wer das Boot fährt ist Scheißegal.Bei Kleinbooten in Norge

ABER DER BOOTSFÜHRER ist VERANTWORTLICH für alle Manöver die der Fahrende begeht.

ALSO VORSICHTIG wer das Boot als Verantwortlicher Übernimmt.

Nur ne Beispiel.Hab beide Scheine.Ein vor 1980 geborender ist Bootsführer.Ohne Schein.Rechtlich in Ordnung.Aber jetzt kommt es zu einem Gravierenden Fall.Wie auch immer.Es ist damit zu rechnen das ich in die Verantwortung gezogen werde.Weil ICH HAB DEN SCHEIN.Ist halt so.Hat man Nachweise über irgendwelche Sachen ist man RECHTLICH dabei.SIE HABEN DAS WISSEN.WARUM HABEN SIE NICHT GEHANDELT.
Ist von mir jetzt übertrieben.Aber bei Toten sieht das ganz anders aus.
Ich möchte mich nicht der Familie verantworten müßen.

WARUM
 
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Ich hab das so gelernt das vor antritt der Fahrt ein Bootsführer bestimmt werden muß (sei es wegen seines alters in Norge oder weil er einen See-Schein hat) dieser ist verantwortlich
dabei ist es in einem Havarie fall egal wenn einer Bootsführer ist weil er vor 1980 geboren ist oder einer an Bord ist der den See-Schein hat

der von der Crew bestimmte Bootsführer ist verantwortlich nicht der mit dem Führerschein
 
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der von der Crew bestimmte Bootsführer ist verantwortlich nicht der mit dem Führerschein

Ja, aber der von der Crew bestimmte Bootsführer muss, bei einem entsprechenden Boot, entweder vor 1980 geboren sein oder den Schein haben.....

Und ich bin mir da nicht so sicher wie du was den Havariefall betrifft......wenn jemand mit Schein an Bord ist, der ``bestimmte Bootsführer aber keinen hat´´.......wie würde das die Versicherung bzw. die Polizei das sehen ?:a0155:

Ich denke im Ernstfall halten die sich immer an denjenigen der den entsprechenden Befähigungsnachweis hat ( wenn einer an Bord ist).....der ist verpflichtet einzugreifen wenn was schief zu laufen droht.....

Ist aber nur meine Meinung.......
 
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Lasst euch vom Vermieter noch schnell ein Boot besorgen, dass nur 25PS hat. Wurde schon gepostet.
 
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Hmmmm.... In einer Woche ists natürlich schwer möglich noch schnell den Schein zu machen. Du willst hier verständlicherweise gerne hören dass eh keiner kontrolliert und es kein Problem ist. Wahrscheinlich wirds auch so sein, aber der Teufel schläft nicht. Und ich würd auf jeden Fall den Vermieter anrufen und das abklären... vielleicht findet sich ja noch ein Mitfahrer!?

Zu den Kontrollen auf See: Ich selbst bin 2010 von der "Kystvakt" vor Averoy kontrolliert worden und weiß auch von einem Kumpel, der auf Krakvag (rechts von Hitra) lebt, das dort ebenfalls kontrolliert wird.

Also, lasst Euch nicht erwischen und macht keinen Blödsinn auf dem Wasser!
 
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Hallo,

ich selbst habe schon gesehen das auch vor Froya eine Kontrolle durchgeführt wurde.

Immer daran denken, in Norwegen ist vieles teuer aber am teuersten sind die Strafen auch schon für kleine Vergehen.

Gruß

Hans-Peter
 
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Beim Bootsunfall ist immer der vor 1980 geborenen und/Oder der Scheininhaber der Verantwortliche. Aktuell nun ja auch gerade Mister Schettino der steht vor Gericht, nicht einer seiner Steuermänner. Die Verantwortung obliegt ihm.
 
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Beim Bootsunfall ist immer der vor 1980 geborenen und/Oder der Scheininhaber der Verantwortliche. Aktuell nun ja auch gerade Mister Schettino der steht vor Gericht, nicht einer seiner Steuermänner. Die Verantwortung obliegt ihm.

Würde ich so nicht unterschreiben....

Vor jeder Bootsfahrt muss ein Bootsführer ernannt werden. Darüber sind sich viele gar nicht im Klaren. Das muss nicht jemand sein, der das Boot auch steuert/fährt. Dieser Bootsführer übernimmt rechtlich die Haftung bei einer Havarie, auch wenn jemand anderes das Boot gesteuert hat.
 
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Ich glaube Bromse hat Recht,im fall eines Führerscheinfreien Bootes. Ist bei entsprechender Motorisierung ein Bootsschein erforderlich so kann nur jemand mit Bootsschein Bootsführer sein.
 
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Ich kann hier auch nur bromsenkönig zustimmen. Man muss vor der Fahrt einen bootsfüher bestimmen. Dieser muss im fall norwegen vor 1980 geboren sein oder eben einen bootsführerschein besitzen. Dieser trägt die alleinige Verantwortung, muss aber nicht zwingend das boot führen, er kann dazu einen "rudergänger" bestimmen der das Boot lenkt. Dieser muss auch keinen Schein besitzen. Im übrigen trägt der Bootsführer die gesamte Verantwortung der Crew, auch in Sachen Alkohol an Deck...

LG freaky
 
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Eventuell ist es nicht ganz klar rübergekommen im vorherigen Post. Wenn mehrere vor 1980 geborene oder Führerscheininhaber da sind ist der Bootsführer vorab zu bestimmen am besten schriftlich. Leider passiert das wohl nie oder nur sehr selten in der Praxis.
Sollte aber nur ein Bootsführer der berechtigt ist an Bord sein kann er die Führung des Bootes delegieren. Die Verantwortung allerdings geht nicht auf den "Bootsfahrer" über sondern bleibt bei dem Bootsführer der berechtigt ist.
Das selbe Prinzip ist bei demFahrschullehrer der hat auch die verantwortung und muß alle Konseuenzen eines Unfalls tragen.
Ausserdem ist das Ländersache wie es gehandhabt wird. In Kroatien ist es sogar nicht statthaft jemanden fahren zu lassen der nciht in Besitz der Befähigung ist. Nachzulesen im Booteforum. Muß aber gestehen das ich das in Norwegen nicht weiter verfolgt habe und nun vom Deutschen Recht ausgegangen bin. Falls Norwegisches Recht hier anders greift hätte ich gerne mal einen Link.
 
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Genau so siehts aus. Hatte meinen SBF See und Binnen erst im März gemacht. Da kam das auch. In den Anlagen in denen ich bisher war musste ein Name in den Mietvertrag fürs Boot eingetragen werden. Der war dann auch Bootsführer.

Das ist aber nicht zwingend auch der Bootsführer. Das hat nur etwas damit zu tun, von wem der Betreiber bei einem Schaden seine Kohle her bekommt bzw. an wem er sich hält. Du schreibst es ja selbst.. Mietvertrag. Der dort drin steht ist lediglich der Mieter, mehr nicht.
 
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